Prozessbeobachtung OLG Stuttgart. „Reichsbürgerprozess“ 16.09.2024

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Prozessbeobachtung OLG Stuttgart. „Reichsbürgerprozess“ 16.09.2024

OLG Stuttgart 16.9.2024

21. Verhandlungstag

Als Erstes wird der 59-jährige Gutachter für Ballistik Salzinger im Zeugenstand angehört. Er war für den Widerstandstest des Schutzschildes von dem verletzten Polizisten zuständig.

Er berichtete, dass sowohl mit der Waffe und mit der Munition des Beschuldigten darauf geschossen wurde. Jedoch, es war kein Durchdringen möglich. Vermutlich wäre dies bei mehreren Treffern auf derselben Stelle gelungen, jedoch dies wurde nicht durchgeführt.

Die Geschwindigkeit betrug 1400Joule.

Hinter dem Schild hatte er Ziegenleder und Gelatine aufgebaut, um einen menschlichen Körper nachzustellen, da es jedoch zu keinem Durchdringen kam, blieb diese Konstruktion unberührt. RA Zipper wollte vom Ballistiker wissen, von wo der verletzte Polizist getroffen wurde? Er antwortete, das müsste die Rechtsmedizin beantworten, er sei lediglich Ballistiker. Das empfand RA Zipper irritierend, denn diese sagte, das müsste der Ballistiker beantworten, sie sei nur Medizinerin.

Daraufhin grätschte Richter Holzhausen ein und behauptete, dass die Medizinerin darüber etwas gesagt habe, jedoch „diese“ Frage hatte sie nicht beantwortet. Sie hatte zwar den Treffer im Ellenbogen und die daraus resultierende Verletzung beschrieben, jedoch von WO nach WO der Einschuss ging, wurde zu keiner Zeit besprochen.

Direkt im Anschluss daran stelle Andreas M. (der aktuell seinen linken Arm im Gips trägt) einen eigens vorbereiteten Antrag, seinen Pflichtverteidiger RA Rösch zu entpflichten und ihn durch RA Stirnweiss zu ersetzen. Seinen Ausführungen zufolge, hatte er bereits vor Monaten einen ähnlichen Antrag gestellt, der jedoch abgelehnt wurde. Er bat nochmals eindringlich um diesen Wechsel.

Richter Holzhausen entgegnete diesem Antrag, dass er diesbezüglich nur geringen Spielraum habe und es klare Vorschriften gäbe, wann solche Vorgänge genehmigt würden. Falls sich nicht grundlegend etwas geändert habe, hätte er keine Möglichkeit. Allerdings wies er darauf hin, dass, falls sich die Anwälte einig sind, es die Möglichkeit eines einvernehmlichen Wechsels gibt. Er würde beiden Anwälten diese Information zukommen lassen. (Dies erstaunt doch sehr, denn in Frankfurt war dies selbst bei einer Krebserkrankung mit Chemotherapie und beiderseitigen Einverständnis nicht möglich?)

Direkt danach wurde der 27-jährige Zeuge Jung vom BKA Meckenheim gehört. Er war für die Erstellung eines Vermerks über die Person Markus L. zuständig, der noch vor dessen Hausdurchsuchung angefertigt wurde.

Er hatte sich offensichtlich auf seine Vernehmung gut vorbereitet und konnte sämtliche Fakten seines Vermerks aus dem Gedächtnis erzählen. Er wusste noch, wo die Verschwiegenheitserklärung des Beschuldigten aufgefunden wurde und dass Markus L. wegen eines Verstoßes gegen Versammlungsauflagen geahndet wurde. Interessanterweise litt er jedoch an der vermutlich sehr ansteckenden und recht weit verbreiteten BKA Demenz (die uns in der Vergangenheit schon mehrfach begegnete, auch in anderen Gerichtssälen) als es um die Beantwortung der Fragen von den Anwälten ging. RA Kirsch wollte zum krönenden Abschluss von ihm wissen, wie häufig er solche Vermerke davor schon erstellt hatte? Kann er nicht sagen… Dann kam die Frage: mehr als 3x? Auch das konnte er nicht sagen… RA Kirsch konnte sich nicht mehr zurückhalten und musste bemerken „und das mit 27 Jahren“… (es ist doch schon erstaunlich, dass ein junger Beamter, der mit damals 25 Jahren, im größten Verfahren seit dem 2. Weltkrieg, sich nicht mehr daran erinnern kann, wie er zu diesem Auftrag kam? Wer diesen gegengelesen hat? Oder wer ihn erteilt hat noch über welchen Weg er diesen Auftrag erhalten hat? Das Kopfschütteln hatte wieder bei mir eingesetzt)

Da die Anwälte Böltz, Mohne und Zipper bei diesem Zeugen mal etwas genauer nachgefragt haben, hatte Richter Holzhausen mehrfach das Bedürfnis einschreiten zu müssen. Irgendwie erschien er heute etwas unlustig (genervt wäre auch ein Ausdruck dafür) zu sein.

Auch die beiden Richterinnen, die aus Zuschauersicht rechts neben ihm sitzen, haben heute mit Augenbrauen hochziehen und Augenrollen ihre Unlust zu den heutigen Nachfragen der Anwälte gezeigt (RAin Mohne hat dies sogar laut ausgesprochen, denn es war wahrlich auffällig).

Nichtsdestotrotz änderte dies nichts am Zustand der Demenz des Zeugen.

Im Anschluss daran teilte Richter Holzhausen die Ablehnung des Antrages von RA Meyer und RAin Mohne vom Juli 2024 mit, die Akte Birkmann aus Koblenz mit heranzuziehen.

Nach einer kurzen Pause durfte RA Koslowski seinen Antrag stellen, aus dem Selbstleseordner II die Nummern 238 + 239 nicht heranzuziehen.

In seiner Begründung führte er aus, dass wesentliche Teile fehlen und auch dass sein Mandant bei diesem Telefonat mit Alexander Q. lacht. Dies lässt das gesprochene in einem völlig anderen Licht erscheinen.

Er zitiert, wie es im Selbstleseverfahren heißt und wie es der Realität entspricht… (ich stimme ihm vollumfänglich zu, der Sinn und die Botschaft dahinter ist vollkommen unterschiedlich).

Des Weiteren führt er ein weiteres Telefonat zwischen Alexander Q. und Marco v.H. auf, bei dem das Wort und fälschlicherweise eingefügt wurde. Es ging darum, wann die Truppen der Allianz und die von Rüdiger v.P. eingreifen würden. Jedoch beim Anhören des Telefonats würde jedoch ganz deutlich werden, dass eben NICHT die Truppen von Rüdiger v.P. etwas unternehmen würden, sondern wenn überhaupt, dann nur die Allianz.

Alle anwesenden Anwälte schlossen sich dem Antrag an, außer die Verteidigung des Markus L.

Seltsames:

RAin Mohne hat darum gebeten, dass die TKÜ‘s, die eventuell am nächsten Verhandlungstag gehört werden sollen, im Vorfeld mitgeteilt werden. Richter Holzhausen war der Auffassung, dass es wenig Sinn ergibt, wenn er dies am Dienstagabend um 18 Uhr mitteilt, wenn mittwochs Verhandlung sei, schließlich habe man ja irgendwann Feierabend. Frau Mohne ist anderer Auffassung, jedoch Holzhausen will sich nicht von seiner Meinung abbringen lassen und argumentiert mit der Beschleunigung des Verfahrens.

Daraufhin fragt RA Böcker nochmals nach, ob er wirklich der Auffassung sei, dass wenn die Verteidigung nicht weiß, welche TKÜ an diesem Tag in Augenschein genommen wird und man sich nicht mit seinem Mandanten abstimmen kann, dass das Verfahren wirklich beschleunigt wird?

Na dann wird eben nichts vorgespielt. (Also heute war der Richter echt nicht gut gelaunt)

Noch vor 12 Uhr wurde dieser Sitzungstag beendet.

Aus München und Frankfurt gibt es laut GBA natürlich nichts zu berichten.

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