Prozessbeobachtung OLG München. „Reichsbürgerprozess“ 09.01.2025 – Teil 2

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Es wird ein Telefonat zwischen Christian W. und M. Es geht hauptsächlich um seine Waffen, denn Christian W. hat Post bekommen, dass er sie bis 3.9.2022 abgeben muss. M. ist der einzige, der den Umfang übernehmen dürfte (handelt mit Waffen). Sie sprechen über die ordnungsgemäße Unterbringung und die dauerhafte Überlassung. Dass alles korrekt abläuft… Waffen und Munition… inklusive anmelden bei der Behörde… Überlassung… Transport… Lagerung… und dass Cristian die Waffen unentgeltlich überlassen würde, sogar das Luftgewehr!

Christian W. erklärt, dass aus dem Telefonat eindeutig hervor geht, dass er die Waffen (rund 27.000€ Wert) sichern wollte wegen seinen ersten Erfolgen damit. Es war eindeutig kein Reichstagssturm!

Richter Schütz möchte wissen, welche Waffen er an Frank R. übergeben wollte?

Christian W. erörtert, dass er sich versprochen hatte, da die Fa. Mauser  beide Modelle baut M18 + M12. Aus dem Gespräch geht auch klar hervor, dass die Allianz abwickelt und er danach seine Waffen wieder bekommen könnte!

Als nächstes wird ein Telefonat vom 4.10.2022 zwischen Christian W. und Andreas M. angehört, dazu gibt es eine teilweise Verschriftung. Im Gespräch geht es darum, dass Andreas bei einer Bekleidungsfirma sei. Christian möchte wissen ob es Aktivitäten in Calw gibt? Nein… nichts… Totenstille… alle sind im Dornröschenschlaf, dies sei echt merkwürdig.

Christian W. erklärt, dass sie echt überrascht waren, dass bei der KSK normaler Dienstalltag ablief, da Rüdiger v.P. und Marco v.H. mitgeteilt hatten, dass inzwischen die Informationen auch bei ihnen vorliegen.

RI verliest die Verfügung zur Einführung diverser Chatnachrichten zwischen Melanie R. und Thomas T.

RA Rochlitz (für Christian W.) beantragt eine kurze Unterbrechung zur Überprüfung.

RI stellt fest, da es 12.05Uhr ist somit wird bis 13.35Uhr Mittagspause gemacht (Unterbrechung nicht erforderlich)

Um 13.40Uhr geht die Verhandlung weiter mit einer Beanstandung, notfalls mit Gerichtsbeschluss, von RAin Biewald (für Cristian W.). Begründung: die Chats die zum vorlesen vorgesehen sind, sind im Selbstleseverfahren enthalten. Es bestünde zwar die Möglichkeit über die hinausgehende Verlesung nach der Selbstleseverordnung, jedoch sei dies nicht erforderlich und widerspricht dem besonderen Beschleunigungsgrundsatz. Sorgfältigere Planung!

RA Giobanu (für Melanie R.) schließt sich vollumfänglich an! Eine Wiederholung sei nur bei einer Beweisbehauptung… dies sei eine Abweichung des Beschleunigungsgrundsatzes, daraus ergibt sich die Unzulässigkeit!
RA Becker (für Harald P.) schließt sich der Beanstandung an.

GBA Lohse erklärt, dass die Beweismitteleinführung sowie die Gestaltung dem Gericht unterliegt, auch sei es zur Kenntnis für die Öffentlichkeit. Audiobeweise dienen dem Grundsatz der Sachaufklärung und es bestünde ein hohes staatliches Interesse daran.

RAin Biewald führt nochmals aus, dass es sich hierbei um eine doppelte Beweisaufnahme handle und gegen den Beschleunigungsgrundsatz verstößt!
RA Giobanu beantragt eine 5minütige Unterbrechung zur Besprechung

RI verliest die Verfügungen etlicher Dokumente, Bilddateien etc. in Verbindung mit Melanie R. danach wird um 13.55Uhr für 20 Minuten unterbrochen.

RA Wissgott (für Melanie R.) bittet um Klarstellung, weshalb unmittelbare Beweismitteleinbringung? Er stellt fest, dass der gesamte Chat ins Selbstleseverfahren verschoben wurde um dann hier dennoch in die Hauptverhandlung einzuführen? Die rote Linie ist nicht ansatzweise zu erkennen!
RAin Braun (für Tomas M.) beanstandet die Verlesung des schriftlichen Vermerks von KK Fastner, da es sich hierbei um die Wahrnehmung dessen handle. Sie beantragt ihn als Zeuge zu laden und bittet um gerichtliche Entscheidung.
RA Giobanu (für Melanie R.) macht rechtliche Ausführungen… vorrangiges Ermessen…. Selbstleseverfahren… und erörtert es in abgeschwächter Form.

Um 14.25Uhr wird die Sitzung bis 15Uhr unterbrochen.

RA Jüdt (für Ruth L.) nimmt Bezug auf einen Vermerk vom BKA vom 18.7.2023 und beantragt die Beziehung der gesamten Akte bevor diese Akte bearbeitet wird. (er führt aus, dass ein Laptop aufgeführt ist und ein weiteres nicht… Max E. und er sei irritiert)
RA Wandt (für Tomas M.) ist aufgefallen dass das Datum der Erstellung 2021(Hr. Fastner) sei und das Datenfeld 2023 sei. Dies ist ein Widerspruch der durch Verlesung nicht aufgeklärt werden kann. Deshalb komme man um eine Vernehmung des Zeugen nicht herum. Weshalb also Verlesen und dann noch Zeugenvernehmung?

RI verliest den Beschluss, die Verfügung der Chatnachrichten und bestätigt die Verlesung. Die Verlesung wird angeordnet und gleichzeitig die in Augenscheinname der Audiodatein.

RA Heer (für Thomas T.) kommentiert, dass es nicht der 43. sondern 44. Verhandlungstag sei.
RA Giobanu (für Melanie R.) tritt dem Beschluss entgegen um Bilder in Augenschein zu nehmen… und stellt sich die Frage, kann man dann ein Selbstleseverfahren anordnen? Gegenvorstellung!

Um 15.15Uhr wird die Verhandlung bis 15.30Uhr unterbrochen

RI verkündet den Beschluss, dass die Gegenvorstellung zurückgewiesen wird. Die breits verlesene Verfügung wird ausgeführt.

Es werden unterschiedliche Nachrichten aus dem Chat zwischen Melanie R. und Thomas T. in Augenschein genommen. Thomas teilt Melanie mit, dass einer der Zwillinge verhaftet wurde von dem Geschäft, was Rüdiger v.P. angezettelt habe. Thomas T. hat aufgrund des Vorfalls seine Nummer geändert. Thomas erzählt Melanie, dass Marco den Termin abgesagt habe, weil er zu einem Einsatz muss. Was ihn jedoch stutzig macht, dass er bei Marcos Terminen niemanden wahr nimmt. Später gibt es neue Infos…  sie sind doch nicht in unseren DUMBs. Marco versucht einen neuen Trainingstermin hinzubekommen. Thomas teilt Melanie mit, dass Peter bittet ob Melanie auf die Summe noch etwas drauflegen könnte? Er hat bedenken, dass es nicht reicht. Thomas findet es gut, was Melanie tut.

RA Giobanu (für Melanie R.) stellt fest, dass es keinerlei Hinweise gibt ob der Empfänger diese Nachrichten abgehört hat, da es keinerlei Reaktionen darauf gibt.
RA Nordmann (für Paul G.) weißt darauf hin, dass Thomas T. sich extra eine neue Nummer zugelegt hat um nichtmehr von Max E. erreicht werden zu können. Paul G. hatte zu Max E. keinerlei Kommunikation. Warum sage ich das? Weil die Geschichte um Waffen nicht mit Paul G. besprochen wurde!

RI verfügt die auszugsweise Verlesung aus der Sachakte.

Asservat grauer Aktenordner unter Korrespondenz zu PR. Sichergestellt am 7.12.2022 im Wohnsitz Melanie R.  Schriftstück vom 13.3.2022 in dem Peter W. den Erhalt von 20.000€ bestätigt.

Es sollen weitere Audiodateien eingeführt werden zwischen Melanie R. und Thomas T. aus den Tagen 17.3.2022, 20.3.2022 und 21.3.2022

RAin Braun (für Tomas M.) beantragt eine 5minütige Unterbrechung zur Besprechung mit Kollegen.
RA Becker (für Harald P.) bittet um eine Kopie der Verfügung statt einer nochmaligen Verlesung
RA Giobanu (für Melanie R.) schließt sich dem an

RI unterbricht um 16.00Uhr die Verhandlung bis 16.05Uhr

Im Anschluss daran erklärt RI, dass es ihre Unterlagen sind, wie sie die Verhandlung führen werde und die gebe sie nicht raus!

RA Becker (für Harald P.) beanstandet die Verfügung und beantragt einen Gerichtsbeschluss.

GBA Lohse sieht keine Behinderung der Verteidigung und merkt an, dass es die ganze Zeit schon so war.

Um 15.13Uhr wird die Verhandlung bis 15.25Uhr unterbrochen.

RI verkündet den Senatsbeschluss, keine Abschrift der Verfügung zur Verlesung der Chatnachrichten auszuhändigen. Begründung: es wurde mehrfach angeboten die Fundorte nochmals zu verlesen!

RA Becker (für Harald P.) beantragt eine Gegenvorstellung nach §35 Abs. 1 Satz 2 StPO… Entscheidung im Sinne dieser Vorschrift

RI verkündet um 16.32Uhr eine weitere Unterbrechung zur Beratung bis 17.05Uhr

Um 17.10Uhr verkündet RI den Senatsbeschluss die Zurückweisung der Gegenvorstellung bzgl. keine Abschrift auszuteilen, als unbegründet.

Im Anschluss daran wird aus der Chatkommunikation zwischen Melanie R. und Thomas T. teilweise Audionachrichten, teilweise Chatnachrichten mit Datum 17.3.2022 eingeführt.

Thomas erzählt Melanie, dass die Anspannung zunimmt und Peter angerufen habe, zwecks Uhrzeit. Er möchte es wegen seinem Hund wissen, da er nicht weiß, wo er mit seinem Hund hin soll. Thomas habe ihn gefragt was er dann mit seinem Hund mache, wenn er in Amt und Würden sei? „überall mit hinnehmen“ Thomas denkt, „so“ funktioniert das nicht… Peter habe bei Marco viel Reklame gemacht, was sie alles können. Thomas erzählt, dass er keine Reinigung gemacht habe, jedoch mit seinem Uni Ibly (keine Ahnung ob richtig verstanden) gesprochen hat und es habe sich gut angefühlt. Melanie bestätigt ihn darin und meint, dass er das gut gemacht habe. Sie wundert sich auch über die Vorstellungen von Peter und denkt, dass es ein harter Aufprall für ihn werden wird.
Thomas teilt Melanie mit, das Peter sich gemeldet habe und von Sinnen sei, wenn das morgen nichts wird, dann wird das Jammern groß sein. Marco hat sich ebenfalls gemeldet und mitgeteilt, dass das morgen nicht stattfindet. Rüdiger sei geprüft… Max sei durchgefallen und Peter würde jetzt überprüft werden.
Melanie teilt Tomas mit, dass sie nun in Ruhe gehen kann und dass es gut sei, dass sie sich abstimmen. Sie suchen nach stabiler Mentalität aus, wer instabil ist, fällt durch.
Thomas fragt, wie sie das herausfinden wollen? Schließlich wird ja kein Lebenslauf geschrieben… er vermutet dass der Geheimdienst überprüft ob man etwas auf dem Kerbholz hat. Melanie denkt, dass das über den Abschirmdienst läuft und schnell geht. Thomas teilt ihr mit, dass er im Moment keine Wahrnehmungen hat.

RI möchte die Beweisaufnahme unterbrechen und fragt nach Wortmeldungen?

RA Nordmann (für Paul G.) hat eine Beweisanregung zum Beschluss der Verlesung des Tagebuches, er hat Bedenken. Er führt weitere Chats auf… um deutlich zu machen, was sein Mandant in dieser Zeit gelebt hat… Birgit Fischer… kosmischer Wandel… Power Soul… Heilung und Sternenvölker… Silke Schäfer, Birgit Fischer und Eva Herrmann.

Um 17.31Uhr wird die Verhandlung unterbrochen und der heutige Sitzungstag beendet.

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