RI möchte mit der Beweisaufnahme weitermachen und dazu einen Observationsbericht vom 7.3.2022 verlesen sowie Bilder dazu in Augenschein nehmen.
RA Münch (für Thomas T.) bittet um Unterbrechung damit er die Beweismittel vorab sichten kann.
Es folgt eine Unterbrechung bis 13.40 Uhr
Als die Verhandlung fortgesetzt wird, beantragt RA Weinhold (für Frank R.) die Beweise zurück zu stellen, da er zwar den Observationsbeschluss hat, jedoch nicht nachvollziehen kann, wie dieser zu Stande gekommen ist. Er möchte die Akte Birkmann heranziehen und die Rechtmäßigkeit überprüfen.
RA Becker (für Harald P.) widerspricht ebenfalls der Verlesung.
RA Wissgott, RAin Braun und RA Müller schließen sich dem Widerspruch an.
GBA Mencke teilt mit, dass er der Auffassung sei, da es Bestandteil der Akte sei, wäre es auf jeden Fall verlesbar.
RA Nordmann (für Paul G.) erklärt, dass die Rechtmäßigkeit nicht zwingend gegeben sei nur weil es in der Akte ist! Um
Die Rechtmäßigkeit überprüfen zu können MUSS die Akte herangezogen werden!
RI teilt mit, dass die Verlesung zurück gestellt wird.
Es wird somit ein Chat zwischen Melanie R. und Thomas T. vom 7.3.2022 verlesen. Melanie will von Thomas wissen ob Birgit noch jemanden für ihren Stab braucht? Sie empfiehlt Paul und beschreibt ihn als sensitiv und spirituell.
RA Nordmann (für Paul G.) erklärt, dass sein Mandant zum Stab von Birgit soll und IT Spezialist sei.
RI möchte wissen auf was er hinaus möchte?
Daraufhin liefern sich RI und RA Nordmann ein Wortgefecht… uff… er ist der Auffassung dass sie ihn ständig unterbricht und sie ist der Auffassung, dass es eine Verständnisfrage war. Es gibt keine wirkliche Einigung, jedoch verstummen irgendwann Beide.
Danach folgt eine Chatkommunikation zwischen Melanie R. und Paul G. in der Melanie das Geburtsdatum und die Geburtszeit von Paul wissen möchte. Paul sendet ihr daraufhin ein Bild seines Kinderhoroskops.
Diese Verlesung ist der Stein des Anstoßes um eine (für den Zuschauer) faszinierende Diskussion, die etwas später ausbricht über Sinn und Sinnhaftigkeit des Beweismittels.
RA Pinkes (für Frank R.) beantragt ein Gutachten für das Horoskop.
RA Nordmann (für Paul G.) und RA Weinhold schließen sich an. RA Weinhold möchte es verstehen, sonst macht die Verlesung ja keinen Sinn und dann gilt der Beschleunigungsgrundsatz!
RA Nordmann (für Paul G.) regt an, die nachfolgende Seite des soeben verlesenen Chatverlaufs, zu verlesen.
RI verliest sie umgehend. Melanie schrieb an Paul, dass er Hannover verlassen soll.
Daraufhin merkt RA Nordmann (für Paul G.) an, dass alleine durch die Betonung ein völlig anderer Sinn entstehen kann.
Es sei somit deutlich, dass Paul die Empfehlung nicht ernst genommen habe, da er bis zum Schluss in Hannover blieb und auch seine Arbeit nicht aufgab.
RA Rochlitz (für Christian W.) meldet sich zu Wort und erörtert, dass er jetzt zwar einen Moment gebraucht hätte, jedoch nun hätte er doch gerne eine dienstliche Erklärung, weshalb das Kinderhoroskop von Paul G. Verlesen wurde, bevor sich nun alle komplett lächerlich machen?! Er möchte gerne verstehen was das soll?
RA Becker (für Harald P.) fügt hinzu, dass er die Art und Weise, wie das Kinderhoroskop eingeführt wurde mehr als befremdlich empfindet.
GBA Lohse erklärt, dass es im Chatverlauf sei, daraus sei erkenntlich wie kommuniziert wurde. Weshalb sollte dies nicht verwertbar sein?
RAin Biewald (für Christian W.) beanstandet sämtliche Verlesungen des Selbstleseverfahrens. Weshalb wird ein Selbstleseverfahren angeordnet wenn die Texte dann zusätzlich eingeführt werden? Was ist mit der Beschleunigung?
RA Becker kommentiert die Ausführung des GBA Lohse so, dass möglicherweise eine Relevanz bestehen könnte, es zeigt dass sich 2 Esoteriker unterhalten.
Danach teilt RI die Unterbrechung der Verhandlung bis morgen mit.
RA Becker krätscht ein und moniert, dass es erst 14.35 Uhr sei, alle sind hier und er kann nicht nachvollziehen weshalb „jetzt“ unterbrochen wird? Was ist mit der Beschleunigung? Was soll das? Und falls sie dennoch unterbricht, dann möchte er einen Gerichtsbeschluss!
RA Wissgott (für Frank R.) schließt sich an.
RI unterbricht für 10 Minuten…
Im Anschluss daran meldet sich sofort RA Heer zu Wort und möchte wissen, was im Protokoll steht, denn um 14.34Uhr wurde die Verhandlung unterbrochen… Kollege Becker hat sich zu Wort gemeldet und RI hat mitgeteilt, dass die Verhandlung unterbrochen sei. Dennoch wurde sie nun um 14.48 Uhr fortgesetzt, deshalb sei es formal juristisch ein neuer Verhandlungstag.
RA Becker (für Harald P.) erklärt, dass er in die Verfügung hinein gesprochen habe und nicht verspätet!
RA Heer widerspricht einem Senatsbeschluss ausdrücklich!
RA Nordmann (für Paul G.) schließt sich den Ausführungen von RA Heer an und bestätigt dass es formal juristisch richtig sei!
RA Becker (für Harald P.) erklärt, wenn „das“ ein neuer Sitzungstag ist, dann beanstande ich die Nichteinhaltung der Ladefrist!
RI unterbricht nochmals bis 15.10 Uhr
Danach erklärt RI, dass sie RA Becker das Wort erteilt hatte und somit sei der Sitzungstag noch nicht beendet gewesen.
Der heutige Sitzungstag wird deshalb so früh beendet, weil es jede Menge Anträge gibt, die bearbeitet werden müssen.
Nun unterbricht sie die Verhandlung bis morgen.
RA Heer moniert dies lautstark, jedoch seine Einwände lässt sie nicht zu und verlässt abrupt den Saal.
Gegen 15.15 Uhr ist dieser Verhandlungstag beendet.