Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 30.04.2025 – Teil 1

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OLG Frankfurt 30.4.2025

62. Verhandlungstag

RA Lober (für Birgit M.-W.) beanstandet die weitere Vernehmung des auf heute geladenen Zeugen L. (vermutlich weil es eine erneute Zeugenaussagegenehmigung gibt, die wesentliche Einschränkungen in Bezug auf seine Aussagen beinhaltet… ist nur eine Vermutung, da ich wenige Minuten später kam).
GBA Engelstätter tritt der Beanstandung entgegen, er ist der Auffassung, dass der Zeuge geistig beieinander sei und selbst entscheiden könne ob er Aussagen will oder nicht.
RA Dr. Sieg (für PR) schließt sich GBA Engelstätter an.
RA von Alvensleben (für PR) schließt sich dem Antrag von RA Lober an, da genau die Informationsthemen ausgeschlossen sind, die für die Anwälte interessant sind z.B. die Ausstattung der Polizei.
RB verkündet um 10.23Uhr den Beschluss, dass keine Zweifel an der Richtigkeit der Aussagegenehmigung bestehen.
Um 10.25Uhr wird der Zeuge L. (im folgenden ZL genannt) in den Zeugenstand geführt.
RB möchte einen kurzen Blick auf die angefertigten Skizzen werfen die ZL angefertigt hat und wie er bei der Erstellung vorgegangen ist. RB spricht von 12 Skizzen (es werden später jedoch nur 9 Bilder aufgelegt… weiß nicht ob ich mich diesbezüglich vielleicht verhört habe?).
ZL berichtet, dass es Orientierungsaufnahmen sind, auch mit unterirdischen Verbindungen und das die Dateien den Videosequenzen entsprechen die ihm vom BKA übermittelt wurden.
Es werden 9 Bilder mit Skizzen aufgelegt die unterschiedliche Linien, in unterschiedlichen Farben aufzeigen. (Grün, Rot, Lila, Blau, Gelb, Türkis… auch weiße Balken, die zeigen die Übergangstunnel)
Nach dem Besprechen der Skizzen darf RA Dalla Fini für Max E. (im folgenden RADF genannt) sein Fragerecht wahrnehmen und möchte wissen, wie es dazu kam, das die Aussagegenehmigung nun mit etlichen Einschränkungen ist?
ZL weiß es nicht, er habe diese erst am Tag zuvor in Empfang genommen.
RADF möchte wissen ob es ein Gespräch mit ihm gab, bezüglich der Aussagegenehmigung?
ZL teilt mit, das es ein solches nicht gab und dass er bisher immer nur die Aussagegenehmigung als 1-2 Zeiler kannte. Weshalb es nun eine 2 seitige ist, ist ihm nicht bekannt?!
RADF möchte wissen, an welchen Stellen sich Polizeikräfte/Einsatzkräfte Aufenthalten. Als ZL darauf antwortet, dass seine Aussagegenehmigung dies nicht beinhalte, bittet RADF darum, dass der Zeuge den Saal verlassen muss. Um 10.48Uhr geschieht dies.
Danach entfacht eine Diskussion zwischen RB und RADF um die nun vorliegende Aussagegenehmigung. RADF denkt, das die erst noch ihre Gültigkeit hat, da sie nicht widerrufen wurde, weder mündlich noch schriftlich.
RAin Hamed (für Hans-Joachim H.) ergänzt, dass es keine Waffengleichet gäbe, da die GBA all ihre Fragen stellen konnten ohne Einschränkungen, erst als die Verteidigung das Fragerecht bekam gelten diese Einschränkungen.
RA Klemke stellt einen Antrag, auf Erweiterung der Aussagegenehmigung mit Begründung der zuvor Aufgeführten Waffengleichheit, bezüglich des Fragerechts der Verteidiger.
Die Verteidigungen Vitalia B., Hans-Joachim H., Rüdiger v.P., Max E., Johanna F., und PR schließen sich an.
RA von Alvensleben ergänzt, dass bei der Erstellung des Berichtes am 9.8.2023 der Hinweis eingefügt wurde, dass keine sicherheitsrelevanten Bereiche betroffen waren.
RAin Rüber-Unkelbach (für BMW) bemerkt, dass die Frage bezüglich der Schichtstärke der Polizei, nicht beantwortet hätte werden dürfen.
RA Lober stellt fest, dass die zweite Aussagegenehmigung sich nicht auf die erste bezieht und somit die erst nicht entkräftet wird.
RADF stellt den Beweisantrag, Dr. Michael S. zu befragen, welche Gründe es für die erste Aussagegenehmigung gab und weshalb es dann welche Gründe gab, für die zweite, eingeschränkte Aussagegenehmigung?
Um 11.06Uhr wird ZL wieder in den Zeugenstand geholt.
RB möchte wissen ob ZL mitgeteilt wurde, was mit der ersten Aussagegenehmigung passieren soll?
ZL teilt mit, dass niemand etwas zu ihm gesagt hat, ihm wurde nur die neue, gestern ausgehändigt.

RADF beantragt, dass der Zeuge seine gestellte Frage beantworten soll, da seiner Auffassung nach die erste noch gültig sei, denn es sei nicht erkennbar, weshalb diese nicht mehr gelten soll.
RB unterbricht um 11.10Uhr für 5 Minuten die Verhandlung, damit RADF seinen Antrag schriftlich formulieren kann.

11.33Uhr geht es weiter. RADF stellt seinen Antrag mit den formulierten Fragen, an welchen Stellen sich Polizeibeamte befinden, wo und ob diese Anzahl variiert? Er begründet seinen Antrag damit, dass der Zeuge bisher noch nie zuvor (in seiner kompletten Laufbahn) eine Aussagegenehmigung mit Einschränkungen erhalten hat. Der Zeuge erhielt keine Erklärung weshalb diese abgeändert wurde. Somit ist die Beschränkung nicht überprüfbar, nicht nachvollziehbar und zum Nachteil der Verteidigung.
RADF stellt nochmals seine Frage, die er im Antrag formuliert hat und liest sie sicherheitshalber vor.
ZL teilt mit, dass er diese Frage nicht beantworten kann, da er seit 2011 aus diesem Bereich raus ist. Diese Frage müsste jemand anderes beantworten.
Nun meldet sich GBA Engelstätter zu Wort und bittet darum, den Antrag in Kopie zu erhalten und unterstreicht sein Anliegen mit den Worten „wir wollen es ja richtig machen“ außerdem wären mehrere Fragen auch wegen der Wiederholung zurückzuweisen. Er erklärt auch, dass die Aussagen von ZL aus dem letzten Mal dennoch verwertbar bleiben und dass eine Aussagegenehmigung jederzeit abgeändert werden könne.
Um 11.43Uhr wird die Verhandlung für 20 Minuten unterbrochen zur Anfertigung der Kopien und zum Durchlesen.
Um 12.05Uhr geht es weiter.
GBA Engelstätter tritt dem Antrag vollumfänglich entgegen. Als Begründung führt er auf, dass die Fragen bereits gestellt wurden und dass der Zeuge nichts dazu sagen könne und bereits hierzu an eine andere Stelle verwiesen habe.
RB gibt zu Protokoll, dass die im Antrag gestellten Fragen nicht zugelassen werden, da sie ungeeignet sind und dementsprechend unzulässig. Der Senat hat bereits deutlich gemacht, dass er keine Bedenken an der Zulässigkeit an der heute vorgelegten Aussagegenehmigung vom 28.4.2025 hat.
RADF bittet um Senatsbeschluss.
RB teilt nach Tischbesprechung den Senatsbeschluss, die Beanstandung zurückzuweisen, mit.

Um 12.12Uhr wird der ZL erneut in den Zeugenstand geführt.
RA Sattelmaier (für Michael F.) bittet darum, die Ventilatoren abzuschalten, da es für ihn unerträglich ist. Dem Wunsch wird Folge getragen.
RA Klemke (für Michael F.) möchte von ZL wissen, wie oft er als Mitglied der Polizei ausgesagt hat?
ZL: wiederholt und mehrmals
RA Klemke möchte wissen ob er seinen Bericht jemanden vorgelegt hatte zur Durchsicht?
ZL teilt mit, dass der Bericht von seinem Vorgesetzten unterschrieben wurde. Die Skizzen wurden ebenfalls seinem unmittelbarem Vorgesetzten vorgelegt, bevor sie an den Senat weitergeleitet wurden.
RA Klemke will noch wissen ob seine bisherige Aussage von einem Vorgesetzten erörtert wurde? Oder ob es Kritik gab?
ZL: Nein
RA Sattelmaier möchte wissen ob er einen schriftlichen Bericht über seine bisherige Aussage verfasst hat?
ZL: Nein
RA Sattelmaier ob die Vorlagen für die Skizzen für jeden frei erhältlich sind und ob die eingezeichneten Bereiche alle frei zugänglich sind?
ZL weiß nicht ob die Vorlagen für jeden frei erhältlich sind, jedoch alle Bereiche die eingezeichnet wurden sind Bereiche die frei zugänglich sind, da das Marie Lüders Haus nicht berücksichtigt wurde. Es wurden etwa 40% der frei zugänglichen Bereiche in den Videos festgehalten.
Die Fragen wer für das Sicherheitskonzept zuständig sei welche Führungen angeboten werden, kann ZL nicht beantworten, da dies nicht in seinem Aufgabenbereich liegt und die Führungen vom Besucherdienst angeboten werden.

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