Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 27.11.2024 Teil 1

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Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 27.11.2024 Teil 1

OLG Frankfurt 27.11.2024

37. Verhandlungstag

Die Verhandlung startet um 9:45 Uhr, Presse ist anfangs mit 4 Personen, Zuschauer mit 16 Personen anwesend, nach der Mittagspause bleiben noch 3 Pressevertreter und 10 Zuschauer. Die GBA wird heute durch Frau Dr. Maslow und Richter Konert vertreten.

RA Prof. Dr. Schwab (für Johanna F.-J) und RA Olivo (für Rüdiger v.P.) sind auch heute entschuldigt.

Prolog:
Der heutige Verhandlungstag war von einer Ad-personam Taktik einiger Verteidiger geprägt. Aufmerksame Prozeßbeobachter konnten schon seit einiger Zeit wahrnehmen, daß innerhalb des 4-köpfigen Verteidigerteams von Max E. unterschiedliche Auffassungen und Uneinigkeit über die Verteidigungsstrategie herrschen. Daß aber viele andere Kollegen und Kolleginnen aus einem 25-köpfigen Verteidigungsteam sich zu persönlichen Angriffen hinreißen ließen und über den Kollegen RA Großenbach sogar im Zuschauerraum und in den Pausengesprächen hergezogen haben, wirkte für einige Beobachter doch sehr befremdlich und hinterließ einen schalen Nachgeschmack.

AD-PERSONAM-TAKTIK
Die Ad-Personam Taktik gilt in hitzigen Diskussionen und Argumentationen als Angriffstaktik. Dabei wird nicht auf das Argument des Gegenübers eingegangen indem ein Gegenargument dargelegt wird, sondern das Gegenüber an sich beschimpft bzw. abgewertet. Die Sachlichen Argumente werden durch persönliche Attacken, Abwertungen und Unterstellungen untersetzt.

Richter Bonk startet zunächst nach einem Senatsbeschluß zum eingelegten Erhebungs- und Verwertungswiderspruch seitens RA’in Mannebach-Junge für ihre Mandantin mit der Verlesung und Augenscheinnahme des „Codewort“ Zettels vom 8.11.21, sichergestellt bei Johanna F.-J.

Der handschriftliche Zettel ist überschrieben mit: „Schola Wolle 8.11.21“ darunter „Jessie, Max, Polen“, sodann folgen:

  • Buntstifte = Waffen
  • Urlaub im Umlaufverfahren = am Zielobjekt observieren
  • Malkasten = Militärgerät
  • Strohhalm = Munition
  • Müll wegbringen = Reinigung, Spurenbeseitigung
  • Baumfällarbeiten und Personenbeseitigung (Anmerkung: dies wird zunächst nicht vorgelesen, weil durchgestrichen und angeblich nicht lesbar)
  • Abholzen = Personenbeseitigung (Anmerkung: dies wird zunächst als abholen vorgelesen)
    „Aktion Morgenröte“

Nach der Augenscheinnahme fragt Richter Bonk noch Erklärungen zur Beweiserhebung des vorigen Verhandlungstags ab und RA Großenbach (für Max E.) meldet sich mit seinen Gedanken zu den gestern erwähnten Glaubensgemeinschaften. Er schildert zunächst eindrücklich seine eigenen Erfahrungen mit Gesangsverbot (Anmerkung: RA Großenbach ist auch ausgebildeter Tenor), 2G-Regelungen, Polizeimaßnahmen und letztendlich Hausverboten in Kirchen in der Corona-Zeit. Er spannt dann den Bogen zu der gestrigen Beweiserhebung und wirbt um Verständnis für Menschen, die sich damals ausgeschlossen gefühlt haben und andere Glaubensgemeinschaften (z.B. keltisch-druidische) oder eine Insel (z.B. Helgoland) als neuen Zufluchtsort suchten. Er spricht von einer inneren Emigration, die zahlreiche Menschen gemacht hätten: entweder sich im eigenen Land zurückziehen und inneren Widerstand leisten oder eben auswandern. Emigration bedeute keine Staatsablehnung per se und sei ein legitimes Mittel, sich aus einem feindlichen Gebilde zu befreien.

Danach erklären RA von Alvensleben (für Prinz Reuß) und Birgit M.-W., daß ihnen der Codewort Zettel völlig unbekannt sei und beide Beschuldigten auch nicht in Polen dabei waren. RA Weissenborn (für Hans-J.-H.) schließt sich dem an und ergänzt, daß sein Mandant auch die Handschrift nicht kenne.

RA’in Hamed (für Hans-J.-H.) fällt beim zunächst als „abholen“ verlesenen Codewort und dessen Übersetzung „Personenbeseitigung“ auf, daß dies schwer in Einklang zu bringen sei mit dem von Birgit M.-W. immer zum „Abholen“ geäußerten „in Sicherheit bringen“. RA Klemke (für Michael F.) liest das „abholen“ jedoch als „abholzen“ und RA Lober (für Birgit M.-W.) meint zu erkennen, daß zuerst abholen auf dem Zettel stand, was dann mit abholzen fett überschrieben wurde. Dies würde auch Sinn machen, da die zuvor durchgestrichene und nicht verlesene Zeile „Baumfällarbeiten und Personenbeseitigung“ lautet. Richter Bonk stimmt bedingt zu, es bliebe zwar unklar, aber könnte tatsächlich abholzen heißen.

RA Großenbach (für Max E.) verliest dann 45 Minuten lang seinen zweiteiligen Beweisantrag, allerdings nicht ohne kurze Unterbrechungen, denn RA dalla Fini (für Max E.) will zunächst die Einbringung des Antrags verhindern und dies erst im Team und mit seinem Mandanten abklären. Richter Bonk bleibt jedoch unnachgiebig, dafür hätte die Verteidigung im Vorfeld Zeit genug gehabt, und so nimmt das unwürdige Schauspiel seinen Lauf. Während der Verlesung muß Richter Bonk eine Respektlosigkeit bei RA’in Dr. Schwaben rügen, die es nicht mehr auf ihrem Platz hält und völlig außer sich ganz nach vorn zur Verteidigung von Max E. rennt.

RA Großenbach (für Max E.) fordert die Augenscheinnahme eines youtube-videos aus dem Jahr 2023, in dem Prof. Dr. Maximilian Ruppert, ein deutscher Baustatiker und Lehrstuhlinhaber der TH Ingolstadt bei der Bewertung der Geschehnisse um die Anschläge des 11. Sept. 2001 zu einem anderen Ergebnis als die landläufige Darstellung in den Medien kommt. Der Professor soll zudem als sachverständiger Zeuge geladen werden. Bereits an dieser Stelle des Vortrags kann man ein entsetztes Schnauben und vehementes Kopfschütteln und Stirnrunzeln bei den Presseverteter (HR, FAZ) wahrnehmen, die Vertreter der GBA schauen eher belustigt oder schütteln ebenfalls den Kopf und bei der Verteidigung beobachtet man Fassungslosigkeit und Entsetzen. Das video ist nachfolgend verlinkt:

Im zweiten Teil beantragt RA Großenbach die Verlesung des bereits in den Prozessbeobachtungen vom 35. Verhandlungstags verlinkten Gauklerurteils zu Alois Irlmaier und eines SZ Artikels vom 22.11.2016, nachstehend verlinkt:

https://www.sueddeutsche.de/bayern/freilassing-der-mann-der-im-zweiten-weltkrieg-bombeneinschlaege-vorhersah-1.3260905

Es soll damit bewiesen werden, daß die Angeklagten oder ein Teil der Angeklagten durchaus davon ausgehen konnten, daß seit 9/11 bereits ein Staatsstreich von oben im Gange gewesen sein könnte und sie Teile der NESARA-Erzählung für wahr gehalten haben könnten. Er spannt dabei den Bogen zu den massiven Grundrechtseinschränkungen und den vielen „Irrlehren der Wissenschaft“ während der Pandemiezeit. Viele Behauptungen und Verordnungen haben sich im Nachhinein, nicht nur durch die Veröffentlichung der RKI-Files, als falsch erwiesen. Auch Alois Irlmaier dürfe man eine realweltliche Glaubwürdigkeit zugestehen, da sich viele seiner Prophezeiungen bewahrheitet hätten. Insofern hätten die Angeklagten durchaus Veranlassung und das Recht gehabt sich friedlich gegen einen Staatsstreich, bzw. einen übergriffigen Staat aufzulehnen. Er erwähnt noch das Urteil des BGH vom 21.11.24 gegen Richter Dettmar, dem er in diesen Tagen gedenken möchte. Auch der BGH habe realweltliche Tatsachen nicht aufklären wollen und dem Angeklagten Belanglosigkeiten vorgehalten. So heißt es im Urteil dort „…..daß es im konkreten Fall weder auf die Motive des Angeklagten noch darauf ankommt, ob die Entscheidung materiell rechtskonform war.“
RA Großenbach schließt mit den Worten „Die Verteidigung und die Angeklagten werden nicht länger in das Boot steigen, das die GBA den Angeklagten zu Wasser gelassen hat.“ Bislang wären nur fernliegende Belanglosigkeiten zum Beweisthema erhoben worden. Die Verteidigung würde nun eigenständig Beweisthemen aufgreifen, um die wesentlichen und honorigen Motive nachzuweisen, die den (ohnehin straflosen) Handlungen der Angeklagten zu Grund liegen.

Nach dieser Verlesung herrschen Aufruhr und ein wildes Durcheinander im Gerichtssaal, sodaß Richter Bonk sich kaum noch durchsetzen kann. Jeder möchte zuerst eine Stellungnahme abgeben und alle rufen wild durcheinander. Es bleibt dem Vorsitzenden nichts anderes übrig als zur Beruhigung der Gemüter 15 Minuten zu unterbrechen. Was ich dabei in Pausengesprächen und im Zuschauerraum alles gehört habe, möchte ich hier nicht wiedergeben und verweise auf den Prolog, nur soviel sei gesagt: viele Verteidiger und auch einige Zuschauer fassten diesen Beweisantrag als Schuldeingeständnis auf, daher war die Empörung darüber so groß.

Nach der Pause eröffnet die Verteidigung von Max E. die Runde. Alle drei Verteidiger distanzieren sich ausdrücklich vom Antrag des Kollegen Großenbach, den dieser gegen jeden Rat vorgetragen habe. RA dalla Fini ergänzt, daß er ja schon zu Beginn dazwischen gehen wollte, um zu klären ob möglicherweise auch sein Mandant nicht einverstanden sei. Er tritt beiden Anträgen ausdrücklich entgegen und bittet um deren Abweisung, weil diese schädigend für seinen Mandanten seien und nicht mit ihm abgesprochen. Er habe das Recht und die Pflicht sich hier schützend vor seinen Mandanten zu stellen. Seinen Kollegen RA Großenbach vergleicht er mit einem Geisterfahrer auf der Autobahn.

Dies veranlasst Richter Bonk bei Max E. nachzufragen wie er zum Antrag stehe. Max E. weicht etwas aus und schildert die äußerst schwierige Situation für sich. Sein juristisches Verständnis sei begrenzt und er könne sich noch kein abschließendes Urteil bilden. RA Großenbach habe auf jeden Fall vorher mit ihm gesprochen und er möchte seine Ausführungen berücksichtigt haben.

RA Lober (für Birgit M.-W.) tritt dem Antrag ebenfalls entgegen und fühlt sich im „falschen Film“. Der Kollege könne keinen Antrag für „die Angeklagten“ stellen und habe die Grundlagen der StPO nicht verstanden. Den Antrag wertet er als „schlicht bekloppt“.

RA’in Rueber-Unkelbach (für Birgit M.-W.) wünscht sich die Singularzulassung auch bei Strafprozessen, damit nicht jeder als Anwalt vor Gericht auftreten darf. Der Kollege sei offensichtlich nicht vertraut mit dem Prozess- und Strafrecht. Es handle sich bei seinem Antrag schon nicht um einen Beweisantrag, weil die wesentlichen Merkmale Thema, Beweismittel und Konnexität nicht erfüllt seien. Zudem könne der Kollege keine Einlassung für Alle abgeben, und daß im Antrag kein Konjunktiv verwendet wurde, empfindet sie schlicht als Unverschämtheit. Der Antrag sei abzulehnen! Ihre Mandantin schließt sich ausdrücklich an und distanziert sich ebenfalls.

Richter Bonk will nun abkürzen und fragt, wer dem Antrag nicht entgegentritt. Der Versuch scheitert, denn die Erklärungsrunde geht munter weiter.

RA Lang (für Rüdiger v.P.) sieht keine Notwendigkeit dem Antrag ausdrücklich entgegenzutreten. Mit seinem Mandanten habe das alles nichts zu tun, daher kein förmliches Entgegentreten.

RA Klemke (für Michael F.) lässt sich vom Vorsitzenden nicht unter Druck setzen und erklärt aufgebracht, daß man hier gar nichts entgegen treten muss, sondern auch einfach nichts sagen kann. Schweigen bedeute keine Zustimmung!

RA Miksch (für Peter W.) pflichtet dem Kollegen Lang bei, schließlich könne RA Großenbach nicht wissen, was sein Mandant Peter W. wollte, und selbst Max E. habe sich vorhin zurückhaltend geäußert.

RA von Alvensleben (für Prinz Reuß) distanziert sich ausdrücklich vom 9/11 Teil im Namen seines Mandanten, und der Irlmaier sei diesem überhaupt nicht bekannt. Er bittet den Kollegen Großenbach PR nicht mit abstrusen Gedankengängen in Verbindung zu bingen und empfindet seinen Vortrag als anmaßend und unverschämt. Er könne hier nicht für alle sprechen.

RA’in Hamed (für Hans-J.-H.) tritt dem Antrag ebenfalls ausdrücklich entgegen und bedauert, daß durch solch wenig zielführende Beweisanträge der Beschleunigungsgrundsatz mißachtet wird. Es sei auch kein übliches Vorgehen der Verteidigung für alle zu sprechen, der Antrag sei schlicht unplausibel und wenn dort von „den Angeklagten“ die Rede sei, träfe das auf ihren Mandanten nicht zu. Weiter entfernt davon ginge überhaupt nicht!

RA Nirk (für Vitalia B.) tritt ebenfalls ausdrücklich entgegen und schließt sich den Kollegen Lober und Rueber-Unkelbach an. Er zweifelt an der Qualifikation des Kollegen Großenbach und geht sogar noch weiter, dieser habe Ehre und Ansehen der Anwaltschaft mit diesem Antrag beschädigt.

RA’in Dr. Schwaben (für Vitalia B.) schließt sich ebenfalls ausdrücklich den Kollegen Lober und Rueber-Unkelbach an. Der Beweisantrag weise zudem keine geschlossene Kausalkette bezüglich NESARA auf, welches sie als kompletten Unsinn bezeichnet. Der Professor Ruppert könne nicht als sachverständiger Zeuge geladen werden, da er weder vorort war zum Zeitpunkt der Anschläge, noch später dort Untersuchungen gemacht habe. Außerdem gedenke sie in diesen Tagen keinem Richter!

RA’in Weis (für Vitalia B.) tritt den Anträgen auch ausdrücklich entgegen.

RA Böhme (für Johanna F.-J.) schließt sich nur ausdrücklich nicht an und verwahrt sich gegen die Formulierung „die Angeklagten“ im Antrag.

GBA’in Maslow gibt nur eine kurze Stellungnahme ab, sie tritt dem Antrag entgegen, es lägen keine Beweistatsachen vor, und es bestünde auch keine Aufklärungspflicht. Insgesamt sei der Zusammenhang Schuld und die Rechtsfolgenfrage unklar.

RA Großenbach (für Max E.) stellt klar, daß er dem NESARA Konstrukt nicht nahe steht. Seine Forschheit tut ihm leid und er entschuldigt sich ausdrücklich. Der Bezug auf andere Angeklagte im Antrag sei lediglich als Appell zu verstehen und nicht als Erklärung für Andere. Er möchte einfach grundsätzliche Dinge geklärt wissen, damit später nicht im Urteil steht, daß alle hier Angeklagten sich Verschwörungstheorien angeschlossen hätten und verwirrt oder sonst was seien. Jeder Verschwörungstheorie könne auch ein wahrer Sachkern zu Grund liegen und den gälte es aufzuklären.

Max E. ergreift nochmals das Wort, natürlich können die Ausführungen des RA Großenbach nicht auf die anderen Angeklagte übertragen werden. Er empfindet es zum einen als völlig abstrus, daß ihm nach über 38 Jahren Militärdienst vorgeworfen wird einen gewaltsamen Umsturz geplant zu haben. Zum zweiten bittet er darum die satanisch rituelle Pädophilie nicht völlig auszuschließen und dieser Sache bitte nachzugehen. Sein eigener surrealer Alptraum seien die Unterstellungen, die ihm in diesem Verfahren diesbezüglich gemacht würden und das wäre überhaupt das unglaublich Abstruseste für ihn.

RA’in Rueber-Unkelbach (für Birgit M.-W.) meint, nachdem nun klar geworden sei, daß die Anträge eigentlich als Appell zu verstehen seien, könne man diese doch auch zurücknehmen und der Richter könne einen entsprechenden Hinweis geben. Dieser sieht jedoch keine Veranlassung dazu und RA Großenbach erklärt, daß er die Anträge nicht zurücknehmen wird.

Bevor die Situation innerhalb des Teams Max E. nun erneut eskaliert, geht Richter Bonk sofort zu einem weiteren angekündigten Beweisantrag der Verteidigung Reuß über.

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