OLG Frankfurt 27.5.2025
69. Verhandlungstag
Zu Beginn des Verhandlungstages sind 3 Pressevertreter, 14 Zuschauer und 1 Beobachter anwesend.
RA Dr. Sieg (für PR) stellt einen Antrag in Bezug auf die Vernehmung des Zeugen S. ergänzend, denn in der Email geht es nicht um die Reichstagserstürmung und der Generalleutnant S. habe dies auch nicht so verstanden.
Anschlüsse: RA Lober und RAin Dr. Schwaben
RA Lober (für Birgit M.-W.) teilt mit, dass bei einer weiteren Vernehmung des Zeugen Michel R. folgende Frage gestellt werden soll (wird nicht aufgeführt, damit die Antwort spontan erfolgen kann. Auch alle weiteren Erörterungen werden ebenfalls nicht aufgeführt und mitgeteilt, um keine Beeinflussungen vorzunehmen)
Anschlüsse: RAin Dr. Schwaben, RA Weissenborn, RA Böhme
RA Dr. Schwaben (für Vitalia B.) stellt einen Antrag, der auch in Bezugnahme des Zeugen Michel R. steht und ebenfalls nicht genauer aufgeführt wird, um keine Beeinflussungen vorzunehmen, lediglich die Info, dass es sich bei der Firmenanschrift um eine Anschrift handelt, die von einer Firma als Unternehmeranschrift angeboten wird) Sie spricht von der Nullhypothese und dass der Zeuge berichtet habe, dass er geläutert sei und nun auf dem richtigen Weg sei. Tatsächlich hat er jedoch im März 2025 bereits wieder gegen das Gesetz verstoßen.
Anschlüsse: RA Weissenborn, RA Böhme, RA von Alvensleben, RA Lober, RA Miksch, RA Gottschalk, RA Olivo, RA Sattelmaier. RAin Hamed fügt ergänzend aus, dass an Tagen im März zwischen 2 Hauptverhandlungsterminen, der Zeuge ein Schreiben versandte (mit dem besagten, neuen Vergehen). Sie betont die Unverfrorenheit mit der er agiert.
Richter Bonk (in folgendem RB genannt) teilt mit, dass der Zeuge Michel R. auf den 11.6. geladen sei und für den 3.6. der Zeuge B. geladen ist.
RB möchte nun mit Chatverläufen fortfahren die zwischen Birgit M.-W. (im folgenden BMW genannt) und Hendrick H. stattgefunden haben.
RAin Rüber-Unkelbach meldet ich zu Wort und teilt mit, dass die Angeklagten nicht die Möglichkeiten hatten, die Chatverläufe einzusehen. Alleine nur die Chats von BMW umfassen 5296 Seiten. Sie habe nicht die Möglichkeit gehabt, diese auszudrucken und ihrer Mandantin über den Leserichter zukommen zu lassen, außerdem interveniert dann die JVA, dass ein Gefangener keine 10 Leitzordner in der Zelle haben darf. Falls dies dennoch funktioniert hätte, dann wären diese dennoch nicht in der Hauptverhandlung, damit ihre Mandantin Zugriff darauf hätte.
RB diktiert den Einwand zu Protokoll und ordnet zunächst die Einführung des Chatverlaufes zwischen BMW und Hendrick H. an.
RAin Rüber-Unkelbach widerspricht dieser Anordnung und begründet diese.
RA Lober ergänzt, dass bereits in der JVA Berin 20 Billy-Regale für alle Akten beantragt und abgelehnt wurden.
Anschlüsse: RA von Alvensleben, RA Dr. Sieg, RA Weissenborn, RA Böhme
GBA Maslow tritt dem entgegen, denn ihrer Auffassung nach, wurde es angekündigt und die Angeklagten erhalten während des Einbringens die Kenntnis.
RA Weissenborn (für Hans-Joachim H.) entgegnet dieser Aussage, da die Ankündigung nicht ganz so explizit war und der Zeitpunkt der Ankündigung ebenfalls eine Rolle spielt.
RAin Rüber-Unkelbach teilt mit, dass sie sich nochmals das Schreiben zu Gemüte geführt hat und sie fragt nach, wo bitte konkret zu erkennen ist, dass es sich um die Chatverläufe von BMW handelt? Es erschließt sich ihr nicht.
Um 10.50Uhr wird eine 5 Minütige Pause einberufen.
Um 11.20Uhr geht es dann weiter und RB verkündet den Beschluss, dass die Anordnung, die Chatverläufe einzuführen, bestätigt wird. Er erläutert, dass kein Akteneinsichtsrecht für Angeklagte vorgesehen ist und es gäbe die Möglichkeit nach der Verlesung, Stellung dazu zu nehmen.
RAin Rüber-Unkelbach bittet um eine Kopie des Beschlusses damit sie eine Gegenvorstellung anfertigen kann.
Daraufhin folgt eine weitere Unterbrechung die bis 11.47Uhr geht.
RAin Rüber-Unkelbach verliest die Gegenvorstellung bezüglich der Verlesung von Chatverläufen zwischen BMW, Tomas M., Christian W., Harald P., Rüdiger v.P., und Peter W. diese umfassen 5296 Seiten. Wenn man 90Minuten/100 Seiten veranschlagt reichen nicht einmal 4 Tage. Somit keine eigene Kenntnisnahme möglich, auch nicht durch den Verteidiger.
RB gibt die Gegenvorstellung zum soeben verkündeten Beschluss zu Protokoll. Nach Tischbesprechung sieht der Senat keine Veranlassung von seinem Beschluss, inhaltlich abzusehen.
Es folgen noch Anschlüsse zur Gegenvorstellung von RA Tschammer, RA Böhme, RA Sattelmaier, RA Dalla Fini, RA Weissenborn
RA Sattelmaier (für Michael F.) möchte wissen, wie der Senat sich so schnell diese Chats verinnerlichen konnte? Ist laut Rechtsprechung nicht möglich.
RA Olivo fragt nach, ob bei dieser Masse der Snat auf eine besondere Software zurückgreift z.B. Celebrite?
RB teilt mit, dass ihm da nichts bekannt ist.
RB möchte mit den Chatverläufen zwischen BMW und Hendrick H. beginnen.
RA Lober hat 2 Anliegen… 1. Bitte den Chatverlauf auf die Bildschirme projizieren und 2. Eine Beanstandung, da keine Feststellung vorliegt, bezüglich der Person Hendrick H.
RB stellt fest,… Auszug aus dem Chat… und projiziert den Chat auf die Monitore
Der Chat ist vom 15.12.2021 an BMW wurde ein Blauer Plan für die KW 50 in der 3. Aktualisierung versandt. (Allerdings steht unter der Chatnachricht „Leere Datei“)
BMW erklärt, das sie die immer bekommen hat und Hendrick ein Professor ist. Außerdem habe sie zu keiner Zeit Blaue Pläne an Max E. weitergeleitet.
RA Lober gibt eine Erklärung nach 257 ab. Er teilt mit, dass die Blauen Pläne im Kontext zur Anklageschrift stehen, denn dort steht „Angriff auf den Bundestag“. Tatsächlich können diese Pläne allgemein kundig über das Internet abgerufen werden. Eine Beweiserhebung macht nur Sinn, wenn man nur bestimmte Teilnehmer entführen wollte oder ähnliches. Eine doppelte Absurdität, entweder die Termine sind allgemein einsichtig oder es handelt sich um Kidnapping von AfD Abgeordneten.
RA Dalla Fini widerspricht der Verwertung, da die Chatverläufe über das Programm Celebrite gewonnen wurden und deshalb nicht nahprüfbar sind.
Anschlüsse: RAin Rüber-Unkelbach, RA Weissenborn, RA Tschammer, RA Böhme
Danach wir ein Chatverlauf zwischen BMW und Steffen K. aufgelegt… beginnend mit dem 11.12.2021 bis 20.6.2022 es werden mehrere Blaue Plane, auch aktualisierte Blaue Pläne und vorläufige Tagesordnungen von Steffen K. an BMW versandt (immer steht Leere Datei dabei) BMW bedankt sich jedes Mal und ab und zu fragt sie auch nach, ob es schon einen neuen Plan gibt. Mehr Kommunikation wird nicht aufgelegt. (RA Tschammer verlässt während der Verlesung der Chats den Gerichtssaal, da er einen akuten Wasserschaden zu Hause habe)
RAin Rüber-Unkelbach widerspricht der Verwertung mit der selben Begründung wie beim Chatverlauf Hendrick H.
RA Lober erklärt, dass der Chatverlauf inhaltlich ein Austausch von „Blauem Plan“ ist und es gilt das bereits ausgeführte. Dies macht nur Sinn, wenn es speziell um die Entführung von AfD Abgeordneten ginge, da dieser keinerlei Informationen zu anderen Personen enthält. Die Anklage sagt jedoch „Entführung Bundesregierung“ er stellt sich die Frage ob die Anklage verändert wurde?
RA von Alvensleben (für PR) erklärt, dass wir die Inhalte nicht kennen, sie sollten verlesen werden. Es konnten keine An.- oder Übergriffe festgestellt werden und zwischendrin ging es mal um die Impfpflicht, somit aus unserer Sicht keinerlei Relevanz.
RA Klemke (für Michale F.) schließt sich der Anregung an, dass die Pläne verlesen werden sollen.
RA Olivo (für Rüdiger v.P.) stellt fest, dass immer „Leere Datei“ dabei steht, somit sollte zuerst einmal festgestellt werden ob diese überhaupt versandt wurden?!
RAin Hamed teilt vorsorglich mit, dass sie sich dem Verwertungswiderspruch, wegen des Programms Celebrite anschließt… also an RA Dalla Fini
RA Dalla Fini teilt mit, dass der Verwertungswiderspruch auch hier ausgeführt werden soll.
BMW führt nun aus, dass sie allgemein an Politik interessiert ist und sie sich anschließt, dass die Blauen Pläne eingesehen werden. Aus ihnen sei nicht erkennbar wer in welchen Arbeitskreisen ist. Es ist quasi identisch mit dem, was man online einsehen kann. Diese Termine können sogar in der Fernsehzeitung nachgelesen werden und dieser wird kein Reichstagssturm unterstellt.
RB möchte von BMW wissen an wen sie die Blauen Pläne weitergeleitet hat und weshalb?
BMW erinnert sich, dass sie Harald P. welche geschickt hat, aus Dankbarkeit, weil er sie in einen Kanal gebracht hatte und sie glaubt auch an Ruth L. welche geschickt zu haben, als es um die Impfpflicht ging. An Max E. hat sie nie welche geschickt. Sie glaubt, dass Thomas T. auch einmal danach gefragt hat.
Als nächstes soll ein Chat zwischen BMW und Andreas M. aufgelegt werden.
RAin Rüber-Unkelbach erhebt einen Verwertung.- und Erhebungswiderspruch für die zu verlesenen Chatverläufe.
Es folgt ein Chatverlauf über den Zeitraum 2.4.2022 bis 8.9.2022 in dem 15x ein Blauer Plan von Andreas M. an Birgit versandt wird und eine vorläufige Tagesordnung. Unzählige Male bedankt sich Birgt bei Andreas mal nur mit „Danke“ dann mal mit „Danke dir“ und manchmal sogar mit „Danke Andreas ❦❦❦“ (Also mit 3 Herzchen)
RA Lober erklärt nach 257 dass er ergänzend darauf hinweise, dass die Hintergründe vom 2.7.2022 übergangen wurden. Man sollte mal die Bundestagseite aufrufen ob eine ähnliche Fundstelle zu finden sei. Möglicherweise sei dieser Link noch abrufbar?
RAin Dr. Schwaben teilt mit, dass der Link noch funktioniert. Es handle sich um den Entwurf zum Gesetz des Nordatlantik Vertrages.
RA von Alvensleben stellt fest, dass von 3 verschiedenen Personen die Blauen Pläne an BMW versandt wurden, also versendet man diese offensichtlich untereinander.
Er kündigt einen Beweisantrag an… es geht um die Haftfortdauer… wenn ab April 2022 von der Idee des Bundestagssturms Abstand genommen wurde, weshalb sollten dann noch bis September die Blauen Pläne versandt werden? Aus seiner Sicht keinerlei Agitation für Gewalttaten.
RA Dalla Fini meldet erneut den Verwertungswiderspruch bezüglich Celebrite an.
RAin Hamed erklärt dies in gleicher Weise.
13.10Uhr wird die Mittagspause einberufen bis 14.20Uhr