Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 26.11.2024

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Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 26.11.2024

OLG Frankfurt 26.11.2024

36. Verhandlungstag

Die Verhandlung startet um 10:02 Uhr, Presse ist in der Spitze mit 5 Personen vertreten, Zuschauer mit bis zu 20 Personen anwesend, nach der Mittagspause jedoch nur noch 12 Zuschauer und 4 Pressevertreter. Die GBA wird heute durch Frau Dr. Maslow und Richter Konert vertreten.

RA Prof. Dr. Schwab (für Johanna F.-J.) ist auch heute entschuldigt.

Die erste halbe Stunde füllt Birgit M.-W. mit einer ergänzenden Sacheinlassung. Sie geht erneut auf das Thema „Allianz“ ein und verweist dazu sowohl auf ihre Aussagen im Vernehmungsprotokoll vom 11.2.23 als auch auf ein TKÜ Protokoll 289 vom 25.11.22, welches man sich doch bitte komplett anhören solle. Dies würde alle ihre bisherigen Ausführungen bestätigen, und da es die Allianz nicht gäbe, könne sie dazu auch nichts weiter erklären. Sie beklagt sich in diesem Zusammenhang über den Investigativjournalisten Martin K. vom WDR, der von ihr eine Tonbandaufnahme verlangt habe und stellt ein für allemal öffentlich klar, daß sie keinen Kontakt zur Presse wünscht und keine Privatinterviews gibt. Solche Anfragen möge die Presse doch bitte künftig unterlassen. Zu den letzten Themen der Hauptverhandlung „Irlmaier“ und „Selenskyj, ASOW-Fotocollage“ wiederholt sie erneut, daß auf dem Irlmaier-Foto nicht ihre Finger zu sehen seien. Dieses Irlmaier Posting habe sie, wenn überhaupt, nur in einer bayrischen Whatsapp-Gruppe weitergeleitet, die keinerlei Schnittmenge zu den hier Beschuldigten habe. Irlmaier wäre nie ein Thema beim Rat und Prinz Reuß gewesen, auch E.B.S. nicht. Zu letzterem verweist sie auf ein TKÜ Protokoll 9438-1 vom 10.9.22, ein Telefonat zwischen ihr und Ruth (Hilde) L. und regt an, ein daktyloskopisches Gutachten zu den gelben Zetteln „Birgit/Hilde Ideologie“ einzuholen. Sie habe diese Blätter/Zettel nicht in der Hand gehabt und auch nicht beschrieben. Zur Selenskyj/ASOW Fotocollage, die sie in der Whatsapp-Gruppe weitergeleitet hatte, verweist sie darauf, daß der Inhaber der WA-Gruppe ein aktiver bayrischer Ermittlungsbeamter sei, der keinerlei Anstoß an ihrem Posting genommen habe, somit sei dies als tatbestandsloses Verhalten lt. BGH zu werten. Sie habe diese Collage im Posting darunter auch eindeutig und unmißverständlich kommentiert. Daraus ginge ganz klar ihre Haltung zu Antisemitismus und der NS-Thematik hervor, aber dies wurde vom Verfasser des Vermerks Herrn W. eben nicht erwähnt. Dieses wiederholte „Weglassen“ von wichtigen Details bezeichnet sie als Manipulation und regt an, dazu den Ermittlungsbeamten Herrn W. als Zeuge zu vernehmen, da dieser die Ermittlungen in ihrem Fall nicht objektiv sondern manipulativ geführt habe.

Richter Bonk macht ihr dann einen Vorhalt, und zwar den Auswertevermerk vom 28.4.23. Dort ist tatsächlich eine telegram Nachricht an Prinz Reuß (PR) vom 8.7.22, 23:34 Uhr dokumentiert, ausgehend von ihrem Huawei Mobiltelefon, in dem Irlmaier eine Revolution vorausgesagt habe und bald der Russe vor der Tür stünde. Nach einer kurzen Unterbrechung zur Besprechung zwischen Verteidigung und Birgit M.-W. erklärt RA’in Rueber-Unkelbach für ihre Mandantin, daß diese Nachricht rein privater Natur war. Der Irlmaier sei der Mandantin damals irgendwie durch den Kopf geschossen, und das habe sie dann PR erzählt, mehr wäre es nicht gewesen, aber in der Gruppe wäre es definitiv nie ein Gesprächsthema gewesen. Den Zusammenhang erinnert sie nicht mehr, dazu bräuchte sie auch den Text vor und nach der Nachricht. Ob ähnliche Kommunikation auch mit anderen Gruppenmitgliedern erfolgt sei, würde sich aus den TKÜ Protokollen, die leider noch nicht verlesen wurden, ergeben, allerdings erinnere sie keine.

RA Klemke (für Michael F.) stellt sodann im Nachgang zur Verlesung des OVG Niedersachsen Urteils 3 LD/22 den Beweisantrag die drei Richter Hüsing, Fr. Dr. Drews und Dr. Schütz des 3. Senats als Zeugen zu laden und vernehmen. Es liessen sich keine Feststellungen auf diese Beweiserhebung stützen und die drei Senatsmitglieder würden bezeugen, daß sie am 14.3.23 gegen Michael F. verhandelt hätten ohne Zeugenvernehmungen, ohne Sachverständige, ohne Urkundenverlesung, ohne Augenscheinobjekte und in Abwesenheit des Beschuldigten. RA Sattelmaier schließt sich diesem Antrag an.

Es folgt dann wie angekündigt eine gute halbe Stunde lang die Verlesung des Urteils des DG des Landes Berlin vom 13.10.2022 – DG 1/22 zur abgewiesenen Klage gegen Birigt M.-W., im Original Wortlaut nachstehend nachzulesen:

https://openjur.de/u/2456471.html

Birgit M.-W. erklärt dazu, daß Bundestagsreden zu dieser Anklage geführt hätten. Es sei eine bösartige Unterstellung, ihr Antisemitismus vorzuwerfen. Sie habe sogar einer schwerbehinderten Mitarbeiterin gekündigt, die sich sehr abwertend gegenüber Flüchtlingen geäußert habe. Das habe damals große Wellen geschlagen und wäre mit erheblichem Aufwand verbunden gewesen, trotzdem hätte sie es auf sich genommen und auch im Kündigungsschutzprozeß obsiegt. Sie selbst habe viele jüdische Freunde, ernähre sich koscher, setze sich für die Einhaltung der 10 Gebote ein und habe 2016 sogar auf den Berg Hermon gedurft.

RA Lober (für Birgit M.-W.) ergänzt, daß dieser Prozeß vor dem Dienstgericht für seine Mandantin sehr belastend war und der Zeitraum vom Klageantrag 24.5.22 bis zum Urteil 13.10.22 überlappend mit der Kernzone des hiesigen Verfahrens (Ratssitzungen) gewesen sei. Seine Mandantin habe sich damals vorrangig mit ihrem eigenen Verfahren beschäftigen und sich als kleine Richterin gegen eine Justizsenatorin behaupten müssen, die einfach Art.46 GG „einschränkend interpretiert“ habe. Die Qualitätspresse vorort, damals ein RBB-Reporter, habe noch vor dem Gerichtsgebäude gefragt „Warum wehren Sie sich eigentlich?“ Er stellt fest, daß das Dienstgericht mit der Beweisaufnahme und der Auswertung durchaus gründlicher als die hiesigen Ankläger vorgegangen sei. Analog zu straffreien Meinungsäußerungen in Bundestagsreden könne man nicht aus jedem verfänglichen Tweet oder Sonstigem Schlußfolgerungen auf etwaige Grundstimmungen ziehen. Er hat die Hoffnung, daß die Bewertung der Bundestagsführungen durch den Senat hier ähnlich ausfallen wird.

RA von Alvensleben (für Prinz Reuß) erklärt, daß sein Mandant durch dieses Urteil in seiner persönlichen Einschätzung zu Birgit M.-W. bestätigt worden sei. PR habe keinerlei staatsfeindliche Gesinnung bei ihr feststellen können.

Richter Bonk fährt nun fort mit der auszugsweisen Verlesung eines ergänzenden Vermerks vom 2.6.23 zur Auswertung eines Lenovo Notebooks von Birigt M.-W. Dort fand der Ermittlungsbeamte Polizeikommissar Herr E. einige Bilddateien potentiell verfahrensrelevant. Zum einen ist das ein Foto von Hitler, der den Kühnengruß zeigt. Dieses Foto ist untertitelt mit „vergasen“ Des weiteren folgen die Miniaturansichten von einem Dutzend Büchern des Internet Antiquariats booklooker, z.B. „Der Staatsstreich“ von Robert B. Thiele oder „Die Sudetendeutsche und tschechoslowakische Scheindemokratie“.

Birgit M.-W. hat hierfür keine Erklärung und kann sich auch konkret nicht daran erinnern. Sie weiß nicht warum und wie diese Bilddateien auf ihren Rechner gekommen sind. Sie habe diese jedenfalls nicht wissentlich oder bewußt gespeichert und schon gar nicht gelesen oder weitergeleitet oder eine Recherche dazu angestellt. Möglicherweise habe ihr Rechner einen Virus gehabt oder es sei von außen etwas implementiert worden. Ab einem gewissen Zeitpunkt seien ja ihr Handy und Laptop gezielt überwacht worden. Sie distanziert sich auf jeden Fall davon, könne es nicht gutheißen, sei keine Anhängerin von sowas und habe auch keinerlei NS Devotionalien zu Hause.

RA’in Rueber-Unkelbach (für Birgit M.-W.) legt einen Verwertungswiederspruch ein und kritisiert die tendenziösen Ermittlungen des PK Herrn E. genau wie die des Ermittlungsbeamten Herrn W. Wie die Bilder auf den Rechner gekommen sind, müssen die Beamten sagen, also seien sie wegen der Auswertung zu laden und zu hören, da sie nicht nachvollziehbare und willkürliche Bewertungen vorgenommen haben.

RA Weissenborn (für Hans J.-H.) stellt eine Auffälligkeit bei den Bilddateien fest. Alle wurden im cache des Firefox Browsers gefunden, zumindest läßt das der Pfadname „cache2“ vermuten.

RA Großenbach (für Max E.) gibt zu Bedenken, daß die Speicherung im cache möglicherweise automatisiert erfolgt und eine willentlich Ablage nicht bewiesen sei. Um dies grundsätzlich zu klären, seien die beiden Ermittlungsbeamten zu laden und zu hören.

RA Olivo (für Rüdiger v.P.) schließt sich den Vorrednern an. Er vermutet wegen des Ablageorts, daß es sich bei den Bilddateien um sog. Thumbnails (Vorschaubilder) handelt, die automatisch gespeichert würden.

RA Klemke (für Michael F.) geht noch einen Schritt weiter. Die Ermittlungsbeamten würden vermutlich keine ausreichende Expertise zur Klärung des Sachverhalts haben. Daher sei in diesem Fall ein IT-Forensiker zu hören, ansonsten seien keine belastbaren Feststellungen zu treffen.

RA von Alvensleben (für Prinz Reuß) schließt sich ausdrücklich dem Kollegen Klemke an. Ob die Bilddateien bewußt oder zufällig oder automatisiert abgelegt wurden, sei von erheblicher Bedeutung. Dem müsse man anhand eines Beispiels auf den Grund gehen.

RA Lober (für Birgit M.-W.) weist auf eine nicht verlesene Einzelauswertung hin. Booklooker sei ein Internet Antiquariat. Alles seien erlaubte Bücher. Augenfällig sei, daß im Zwischenspeicher nur Fotos ohne Begleittext oder Preis gelandet seien und das Hitler Foto auf einer anderen Partition des Rechners gefunden worden sei. Hierzu sei es sinnvoll die Beamten zu hören.

RA Böhme (für Johanna F.-J) schließt sich den Ausführungen und Anträgen seiner Vorredner an, beide Beamten und ggf. ein IT-Forensiker seien zu laden und zu hören.

RA Sattelmaier (für Michael F.) beklagt ein aufgeblähtes Verfahren durch diese Beweisaufnahme. Eine Ermittlungsakte mit mehr als 400000 Seiten, seitenlange Ausführungen über Cache Funde, die eine übergroße Rolle spielen, wenn sie zur vorgeworfenen Gesinnung passen, aber nichts wesentliches zur Sache im 7. Monat seit Verhandlungsbeginn. Wie schnell Meinungsäußerungen falsch ausgelegt werden, könne man anhand der beiden verlesenen Urteile gut erkennen. Das alles habe nichts mit einer Beschleunigung des Verfahrens zu tun, und es sei reine Zeitverschwendung Mülleimer-Funde, Cache-Funde, Irlmaier usw. hier in der Beweisaufnahme zu thematisieren.

RA Klemke (für Michael F.) ergänzt, daß man sehr gut erkenne, wes Geistes Kind die ermittelnden Beamten seien. Wonach originär gesucht wurde, findet man nicht in den Vermerken, aber manipulativ und selektiv ausgesuchte Suchergebnisse werden vermerkt. Dies gleiche einer Hexenjagd!

Nach der Mittagspause will Richter Bonk fortfahren mit dem auszugsweisen Verlesen von Vermerken vom 18.7.23 zu Asservaten von Johanna F.-J. Bereits im Vorfeld widerspricht RA’in Mannebach-Junge generell der Beweiserhebung und -verwertung, da die Erlangung dieser Asservate rechtswidrig erfolgt sei. Ihre Mandantin sei bei der Durchsuchung nicht ständig anwesend gewesen. Die Durchsuchung sei um 14.40 Uhr unterbrochen worden und dann um 16 Uhr im Auto der Mandantin fortgesetzt worden. Es wäre dann kein Richter, Staatsanwalt oder Durchsuchungszeuge mehr dabei gewesen und es sei nicht vermerkt, welches Asservat wann sichergestellt wurde.

GBA’in Frau Dr. Maslow tritt dem Widerspruch entgegen. Die Durchsuchung der Wohnräume sei längst abgeschlossen gewesen und völlig rechtskonform nach gängiger Rechtssprechung erfolgt. Es ergeht sodann die Anordnung des Vorsitzenden, daß der Widerspruch nach gefestigter Rechtsauffassung abgelehnt wird. Diese Anordnung wird nach Tischberatung durch einen Senatsbeschluß bestätigt.

Ri’in Rojahn beginnt dann mit der Verlesung des Vermerks zu einer braunen Umlaufmappe mit diversen Schriftstücken und handschriftlichen Notizen, teilweise ohne Datum und nicht chronologisch sortiert, sowie einem Backstagepass und ein Einzelfahrschein. Die Asservate lagen dem Ermittlungsbeamten nicht im Original vor, die Beschreibung und Auswertung erfolgte anhand von Fotos. Als Eigentümer der Mappe wurde Johanna F.-J. aufgrund des Auffindeorts Eßzimmer vermutet.

Die folgenden Verlesung von Notizen ist teilweise sehr schwer verständlich, zum einen liegt das an Ri’in Rojahn, zum anderen aber daran, daß es für „Uneingeweihte“ völlig wirres Zeug war. Eine Notiz vom 5.12.2021 wurde kurz in Augenschein genommen und dann verlesen mit „Marco, KSK, Oberleutnant. SHAEF – Dr. Matthes Haug. Ein Teil erklärt die SHAEF Gesetze für top. Generalmajor Breuer seit 1 ½ Wochen im Kanzleramt. 56 Urteile gegen den deutschen Staat gewonnen. Bundeswehr ist Teil der NATO, untergeordnet der Armee. Wenn Militär das Sagen hat, haben die, die uns seit Jahren drangsaliert haben, nichts mehr zu sagen. Wenn Shutdown kommt und Militär auf der Straße ist, bitte in Sicherheit bleiben.“

Danach wird eine Notiz zum Fall Nathalie verlesen und geschildert, wie deren Vater das Mädchen gefoltert und mißbraucht habe. Es wird der sexuelle Mißbrauch, Entführung, Kinderhandel, Pädophilie und das Morden an Kindern im Allgemeinen thematisiert. Darüber hinaus werden mögliche Tatorte genannt, wie z.B. der Dugginger Wald nahe Basel, Oppenau im Schwarzwald, ein FKK-Camp in Thielle (CH), die Ruine Pfeffingen (CH) mit Tunnelsystem oder die Johanniterbrücke in Basel, wo sich unter dem Rhein riesige Tunnels befänden. Entführte Frauen und Kinder würden in den Wäldern als lebendige Zielscheiben benutzt und getötet oder in den unterirdischen Tunnelsystemen gefangen gehalten, mißbraucht und gefoltert.

RA’in Mannebach-Junge (für Johanna F.-J.) erhebt gegen die erste Notiz, dem handschriftlichen Zettel „Marco-KSK“ einen Erhebungs- und Verwertungswiderspruch, da überhaupt nicht klar ist, wessen Handschrift es ist und in welchen Kontext der Zettel zu ihrer Mandantin zu setzen ist. Sogar der Ermittlungsbeamte habe zur Auffindesituation ein großes Chaos beschrieben. Darüber hinaus habe man Gleiches auch beim in Stuttgart angeklagten Alexander Q. in dessen telegram Kanal lesen können, sodaß man dies als öffentliche, nicht geheime und für jeden zugängliche Information betrachten müsse ohne jeglichen Beweiswert. An der Notiz zum Fall Nathalie kann sie nichts Negatives für ihre Mandantin finden, es sei jedoch mit Sicherheit kein Gewaltaufruf. Kinder seien leider die Schwächsten unserer Gesellschaft.

RA Böhme (für Johanna F.-J.) wundert sich über den Ersteller des Vermerks, der hinter jedes Zitat ein [sic] gesetzt hat, was er mit „so ist es geschrieben“ übersetzen würde. Dies passe aber nicht in den Kontext oder meinte dieser damit vielleicht, daß es unterschiedliche Interpretationen gäbe? Also müsse man wohl den Verfasser des Vermerks befragen, was er sich dabei dachte. Zum Fall Nathalie bemerkt er, daß Kindesmißhandlungen ohne Ende eine Tatsache seien und es solche überall in der Welt gäbe. Ob dies nun in Tunnels geschehe oder anderswo, mache auch keinen großen Unterschied mehr. Das würde sich dann auch noch über die entsprechenden Anträge herausstellen.

RA von Alvensleben (für Prinz Reuß) erklärt, daß die Schilderungen zum Fall Nathalie und den Tunnelsystemen doch recht konkret gewesen seien und auch von Max E. so an seinen Mandanten herangetragen wurden. Wenn dann jemand sage, da möchte ich helfen, unterstütze dies die Aussagen seines Mandanten in Bezug auf die geflossenen Geldgaben.

Vor der nächsten Verlesung eines Vermerks vom 25.8.23 zum Asservat orange Mappe erhebt RA’in Mannebach-Junge mit derselben Begründung eines unklaren Sicherstellungszeitpunkts wieder einen Verwertungs- und Erhebungswiderspruch. Die Anordnung zur Verlesung wird jedoch wieder per Senatsbeschluß bestätigt.

In der orangen Umlaufmappe befanden sich lt. Vermerk diverse Schriftstücke und Papiere, handschriftliche Notizzettel und bedruckte flyer, ebenfalls sichergestellt auf einem Stuhl im Eßzimmer bei Johanna F.-J. Mit potentiellem Verfahrensbezug wurden 45 Dokumente herausgefiltert, darunter eine Notiz zu oder von dem am 19.11.2021 verstorbenen Karl Hilz. Es wird sich darin zum Staatswesen geäußert und über eine keltisch-druidische Glaubensgemeinschaft auf der Insel Helgoland referiert. Vermutlich entstand diese Notiz bei einem Treffen von mehreren Personen um den 22.9.21 herum.

RA Böhme (für Johanna F.-J.) erklärt, daß es völlig unklar sei, von wem diese Ausführungen tatsächlich stammen und RA’in Mannebach-Junge erhebt wieder einen Verwertungs- und Erhebungswiderspruch, ebenso für die folgende Verlesung eines weiteren Vermerks vom 15.8.23 zum Asservat Laptop Asus, SSD Speichermedium. Auch dieser wird per Senatsbeschluß abgewiesen und der Vermerk verlesen. Der Laptop wurde auf dem Eßzimmertisch bei Johanna F.-J. sichergestellt. Es befanden sich 3 Benutzerkonten darauf: Gast, Administrator und Johanna F.-J. Auf der SSD wurde eine Datei „WRA0002.wbk“ gefunden. Dabei handelt es sich um eine automatisch erstellte Sicherungskopie einer word-Datei, die am 29.9.21 erstellt wurde. Das ursprüngliche Original war nicht mehr auffindbar, es konnte nicht festgestellt werden, ob es aktiv gelöscht wurde oder was sonst damit passierte. Bei dem Dokument handelt es sich um eine Mitschrift oder ein nachträglich gefertigtes Protokoll eines Treffens von 5 Personen (darunter Johanna F.-J.) am 29.9.21 in München. Auch diese Mitschrift ist für „Nichteingeweihte“ kaum verständlich. Es geht in Stichworten um Kriegszustand, Kannibalismus Behauptungen über Markus Söder, Handelsrecht, Freimaurer, das indogermanische Volk, Impfung, den Versailler Vertrag, steuer- und zollfreie Inseln, Bill Gates und eine neue keltisch-druidische Glaubensgemeinschaft, die ein eigenes kleines Keltenreich eventuell auf Helgoland gründen könne. Dazu wären Königreiche angeschrieben worden und die Frist zum Widerspruch würde am 29.9.21 ablaufen. Wenn alles gut laufe, würde eine Dagmar mit russischer Bestallung Jessie anrufen und das Ergebnis mitteilen. Dann hätte man eine eigene Religion nach kanonischem Recht und ein Jahr Zeit Menschen zu finden, die sich auf die Stammesregeln einlassen und einen eigenen Staat auf einer Insel aufbauen können.

RA Böhme (für Johanna F.-J.) fragt, wo denn das Original des Dokuments sei. Im Übrigen seien dies nicht die Gedanken seiner Mandantin, sondern eine Mitschrift von Vorträgen anderer Personen, möglicherweise von Jessie. RA’in Mannebach-Junge kann in diesem Sammelsurium von allem Möglichen, ohne Unterschrift und ohne Bezug zu ihrer Mandantin keinerlei Beweiswert finden.

Birgit M.-W. betont noch einmal, daß sie Johanna F.-J. nie kennengelernt habe und alles hier Vorgetragene kein Thema auf den von ihr besuchten Gruppentreffen war.

Richter Bonk will mit dem nächsten Vermerk vom 2.5.23 „Notizen zu Marco/Rüdiger – Codewortliste fortfahren. Auch hier wiederholt sich das Procedere: Erhebungs- und Verwertungswiderspruch durch RA’in Mannebach-Junge und Senatsbeschluß mit Ablehnung. Der Vermerk wird also verlesen. Im Arbeitszimmer von Johanna F.-J. wurden sechs einseitige, handbeschriebene Notizzettel gefunden. Zwei davon stehen im Zusammenhang mit der Partei „Die Basis“, eine Agenda zur Mitgliederversammlung und eine Notiz zur Vorstandssitzung. Vier Zettel haben jedoch potentiellen Verfahrensbezug: eine Liste mit Codewörtern, eine Notiz zur Aufgabenverteilung vom 18.11.21, eine Notiz mit verschiedenen Inhalten u.a. zu PR und Roswitha E., sowie eine Notiz zu Aktionen Basel und den Umgang mit Medien.

Danach wird eine Einladung vom 2.11.21 zu einem Selbstverwalter/Reichsbürger Seminar am 6./7.11.2021 in Slubice, Polen verlesen. Johanna F.-J., Max E. und Jessie M. werden dazu von einer Dagmar eingeladen. Themen des Seminars: aktueller Stand des Bundesstaats Preußen und nächste Schritte, aktueller Stand im internationalen Briefverkehr, Steuer – wie kommt man da raus, Proklamation des Körpers, Vorträge zu Gesundheit und Corona. Dem Ganzen sind dann noch weiterführend links u.a. zum Stammbaum erstellen beigefügt.

Danach wird noch eine telegram Kommunikation zwischen Johanna F.-J. und Jessie M. ab dem 3.11.21 verlesen. Es handelt sich größtenteils um Sprachnachrichten. Die beiden tauschen sich zum bevorstehenden Seminar in Slubice aus, wer wann mit wem dorthin kommt und welches Hotel gemeint ist (Hotel Cargo). An dieser Stelle steht dann im Vermerk, daß die weitere Auswertung der telegram Kommunikation von Johanna F.-J. noch aussteht.

Daraufhin verlangt RA’in Mannebach-Junge (für Johanna F.-J.) eine kurze Unterbrechung, wird aber von Richter Bonk auf morgen vertröstet, da er für heute schließen möchte. Einen Verwertungswiderspruch zur Beweiserhebung formuliert sie dennoch sofort. RA Großenbach (für Max E.) kündigt dann für morgen einen 9-seitigen Beweisantrag an und RA von Alvensleben (für Prinz Reuß) wird ebenfalls einen Beweisantrag stellen.

Der Sitzungstag endet um 15:50 Uhr. Die Verhandlung wird am Mittwoch, den 27.11.24 um 9:30 Uhr fortgesetzt mit der Verlesung weiterer Vermerke zu den folgenden Asservaten:

  • Asservate Rüdiger v.P. (Laptop Acer)
  • Asservate Vitalia B. (iPhone 8)
  • Asservate Peter W. (Fundstelle Tresor, video Material)

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