OLG Frankfurt 25.02.2025
51. Verhandlungstag
Der Verhandlungstag beginn um 9.42 Uhr mit vier Pressevertretern und 30 Zuschauern, darunter 20 Studierende*innen mit ihrer Professorin.
Ein Studierender stellt die berechtigte Frage an seine Professorin: “Was ist, wenn die Untersuchungshaft länger dauert, als die zu erwartende Strafe?“
Der Vorsitzende Richter Bonk (RB) kündigt an, Ersatztermine für die beiden ausgefallenen Verhandlungen zu suchen.
Dr. Maslow von der Generalbundesanwaltschaft gibt eine Stellungnahme zu den Anträgen von Birgit M.-W. (BMW) vom 21.01.2025 ab. Es geht um das geforderte Gutachten eines Sachverständigen zum Cache-Speicher (Pufferspeicher) und dem Internetsuchverlauf auf Ihrem Computer – sowie die Vernehmung des Zeugen E. Sie lehnt die Anträge ab, da das Gericht hierzu genügend eigene Sachkunde aufzuweisen habe.(Anm.: OHA!)
BMW hatte nach eigener Aussage das Buch ihres AfD-Kollegen Hans-Jörg Müller „gegoogelt“, der das Buch „Scheindemokratie – ein AfD Insider packt aus“ herausgebracht hatte. BMW beteuert, sie habe nur wissen wollen, ob er über sie geschrieben habe.
Laut GBA weise der Internetsuchverlauf mehrere Verschwörungstheorien auf. (Anm.: OHA!)
Die Tatbestandsvoraussetzung wäre dargelegt und der gemeinsame Wille der Gruppe gefaßt.
Der Antrag vom 18.12.2024 (Untersuchung auf Fingerabdrücke von BMW) auf dem Aktenordner „Ideologie und Birgit“ und „Think Tank Rüdiger und Birgit“ , gefunden im Büro von Prinz R. (PR), wird ebenfalls abgelehnt.
RA Dr. Sieg (für PR) nimmt Bezug auf seine Beweisanträge vom 3. und 17.12.2024, in denen er die Verlesung der Anklage von S. 67 – S. 617 forderte. Es komme nicht darauf an, WIE der Generalbundesanwalt (GBA) die Zahlung von 50.000€ von PR verstanden habe. Er fragt lautstark und verärgert, ob die Strafprozessordnung (StPO) noch gelte. Er besteht auf der Vorladung des ehemaligen GBA Dr. Peter Frank, damit dieser sein „Ermittlungsbild“ schildern könne. Es gäbe keinen Hinweis, dass PR, Johanna F., Norbert G. (bereits verstorben) u.a. den Reichstag haben stürmen wollen.
Dr. Sieg: „Wie weit geht die Selbstverleugnung der Anklage? Die Ermittlungen des GBA zeigt nicht, wie ein Sturm des Reichstags hätte gehen sollen, es ist kein Wille zu erkennen. Eine Besichtigung des Reichstags ist kein Plan und keine Erstürmung. Marco v.H. hat die Angeklagten -laut der Aussage von Ralf Sch.- bei einem Treffen mit Rüdiger v.P. (RvP) von einer Erstürmung abgebracht, da die Allianz das regeln sollte. Prinz R. hat sich an keinen Vorbereitungen beteiligt und der GBA weiß das, ihm wird ein Phantom angelastet!“
Er beklagt die Voreingenommenheit des Senats und wirft ihm Willkür vor. Willkür verletze Art. 3 des Grundgesetzes (Anm.: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“). „Der Senat ist sich über den Ernst der Lage nicht bewußt, PR hat diese Tat nicht begangen! Unter ihrem Beschluss, den PR nicht versteht, stehen fünf Unterschriften. Ist der Senat fahrlässig oder vorsätzlich kriminell? Wir werden das mit allen Mitteln bekämpfen, so etwas habe ich noch nicht erlebt. Ich werde Dinge tun, die ich bisher noch nicht getan habe.“
RB rügt die Aussage „falls sich der Senat an Recht hält…“.
RA Lober (für BMW) erinnert an seinen Antrag vom 28.12. 2024. Es geht um die Nachermittlung wegen neuerer Erkenntnisse aus München und Stuttgart. „Nichts ist seither passiert, ein Beweisanerbieten ist nicht erfolgt, Entlastendes wird nicht ermittelt.“ Er hält es für aktive Untätigkeit, der GBA entscheide, was eingeführt wird, daher kein „fair trial“. Er fordert Ermittlungen gegen Jesse M. Aufgrund von Mißbrauchshandlungen, laut Ibizakurier wurde er verhaftet.
RA Olivo (für Rüdiger v.P./RvP) beschwert sich, dass ihm bei der GBA in Karlsruhe 20 Seiten aus einer geheimen Verschlussakte vorgelegt wurden, er aber nichts notieren durfte, der zweite Teil der Akte fehlte bedauerlicherweise.
RA von Alvensleben (für PR) beklagt ebenfalls, das es keine Infos aus Stuttgart und München gebe. Er stellt einen Beweisermittlungsantrag bezüglich der Glaubwürdigkeit des Zeugen Michel R. – inc. Der INPOL-Datein (Polizeiliches Informationssystem) wegen weiterer Strafverfahren in Ingolstadt („Goldschatzverfahren“) und Osnabrück, vermutlich ein Spitzel, Betrüger, so RA Rueber-Unkelbach. Sie bezweifelt seine Glaubwürdigkeit – auch wegen Delikten wie „räuberische Erpressung“.
Oberstaatsanwalt Engelstetter erklärt, dass die Einlassung von Ralf Sch. aus Stuttgart vorliege und auf USB-Sticks unterwegs sei (Anm.: Mit der Postkutsche dauert das halt… RA Lober befürchtet hier auch Fachkräftemange, grins!).
Wenn der Senat es genehmige, dann dürfe RA Olivo sich auch Notizen mit einem Kugelschreiber machen!
BMW beschwert sich, dass die Gesprächsprotokolle ihrer Besucher in der Justizvollzugsanstalt (JVA) bei der Anklageschrift aufgetaucht wären, die wiederum der Presse zugänglich gemacht wurde. Ein überraschter RB verspricht, dies zu ändern.
RA Dr. Schwaben (für Vitalia B.), die 2005 mit der Arbeit „Die personelle Reichweite von Beweisverwertungsverboten“ promovierte, gibt eine beeindruckende Erklärung zum Thema „Beweisverbotslehre“ ab. Es sei zu beachten, dass Grundrechte nicht verletzt werden dürften! Es geht um die interessante Frage, ob der Zeuge Michel R. -IM Michel R.?- als ein polizeilicher Spitzel als Häftling in der JVA gezielt auf HJH angesetzt wurde. Wurde seine Sozial- und Privatsphäre in behördlicher Verwahrung verletzt?
Der Bundesgerichtshof (BGH) begründe Beweisverbote mit der Abwägungslehre und der Verhältnismäßigkeit:
„Nach der Abwägungslehre des BGH ergibt sich die Frage, ob aus einem Rechtsverstoß bei der Beweiserhebung auch ein Beweisverwertungsverbot folgt.“ (www.wissen.jurafuchs.de)