Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 24.10.2024 – Teil 2
Zu Block 1: Erstmals mit den telegram Kanälen hat sie sich Mitte/Ende 2020 anläßlich der USA-Wahlen und Donald Trump beschäftigt. Allerdings hat sie auch den Mainstream, wie Spiegel, Bild, Welt oder Focus herangezogen. Über die Trump-Seiten sei man dann automatisch mit den anderen Themen DUMBS und Allianz in Kontakt gekommen. Sie hat als Richterin immer großen Wert darauf gelegt, beide Seiten zu lesen, Mainstream und alternative Medien. Ihr Verständnis von der Allianz war, das wäre eine Art Geheimdienstorganisation im Militärbereich der USA existierend, weltweit vernetzt mit Oberthema Pädophilie. Die Rolle von Deutschland innerhalb der Allianz sieht sie eher untergeordnet, es wäre mehr eine internationale Organisation, aber Deutschland wäre auch schon mit dabei, allerdings kenne sie keine Namen. Das Geheime am Konstrukt Allianz war, welche Militärs beteiligt waren. Wenn das Gelesene sich als wahr erweise, fand sie es gut, wenn die Allianz sich kümmern würde. Wenn es unwahr sei, dann habe sie ein schönes Märchen gelesen. Nicht eingehaltene Ankündigungen führten aber immer mehr zu Zweifeln bei ihr. Daß es die Kinderquälereien gab, hat sie nicht ausgeschlossen und durchaus für möglich gehalten, siehe Beispiel Dutroux, Epstein, P.Diddy und Sachsensumpf. Vom Frag uns doch-Kanal und Alexander Q. war sie nicht begeistert, seine Art erschien ihr nicht hinreichend seriös. Sie hatte schon von ihm gehört, bevor sich die Gruppe gebildet hat, vermutlich 2020/21. Seine Themenschwerpunkte wären NESARA/GESARA und die Geldumstellung gewesen, und er habe immer von der Allianz und Whithats gesprochen und Webinare angeboten. Seine Panikmache „jetzt geht’s bald los, ihr müsst vorsorgen“ war kaum erträglich für sie, sie mochte ihn einfach nicht. Über Frank H. stellte Alexander Q. auch eine Interviewanfrage an sie, vermutlich im Zusammenhang mit ihrem Richterdienstverfahren Mitte 2022. Sie kann das aber nicht mehr genau einordnen und auch nicht erinnern. Sie wollte damals auf jeden Fall keine Öffentlichkeit mehr und hatte abgelehnt und niemals persönlichen Kontakt zu Alexander Q.
Zu Block 2: Dieser hat Ruth „Hilde“ L. als Themenschwerpunkt und RA Lober und RA’in Rueber-Unkelbach beanstanden die Fragen des Vorsitzenden zum Kennenlernen von Hilde mehrfach, da dies bereits ausführlich in der Einlassung ihrer Mandantin beantwortet worden sei. Letztendlich beharrt Richter Bonk aber auf sein Fragerecht und formuliert die beanstandeten Fragen dann um.
Sie hat Hilde anläßlich einer Buchmesse im Frühjahr 2016 kennengelernt, sie wurde ihr damals von einer Bekannten vorgestellt. Von Astrologie hat sie dann Hilde überzeugt. Sie war sehr überrascht über das Ergebnis eines Kurses mit 7 Teilnehmern bei ihr, weil sie eigentlich nicht daran glaubte, aber Hilde hat sie dann mit ihrem Wissen überzeugt. Es folgen mehrere Fragen zu Hildes Einstellung zu bestimmten Themen, die wieder von RA’in Rueber-Unkelbach beanstandet werden, da diese nur Hilde beantworten könne. Über DUMBS und Allianz habe sie nicht mit Hilde gesprochen und könne auch nichts zu deren Einstellung und Vorstellungswelt sagen. Sie verweist dann wieder auf die TKÜs seit September 2022.
Zum Besuch von Max E. und der Übernachtung bei ihr führt sie aus, daß dies eine Ausnahme gewesen sei und sie dem nur Hilde zu Liebe zugestimmt habe. RA’in Rueber-Unkelbach bemerkt nach einer Internetrecherche, daß damals lt. DEHOGA hohe Auflagen für eine Hotelübernachtung gegolten haben und auch das ein möglicher Grund für eine private Übernachtung gewesen sein könnte. Woher Hilde die anderen Angeklagte kennt, weiß sie nicht.
Als sie die 3 Männer durch den Bundestag führte, vermutete sie, daß die sich kannten, weil sie sich ja duzten und mit Vornamen begrüßten. Die Motivation von Harald P. und Peter W. zum Besuch hat sie nicht interessiert. Von Max E. wusste sie, daß er wegen einer Demo hier war und die Führung als Beiprogramm mitnahm. Über die Allianz wurde vermutlich erst bei der 2. Führung mit Peter W. gesprochen. Wo und was genau darüber gesprochen wurde, erinnert sie nicht mehr. Sie läßt nun aber nicht locker zum Thema DUMBS. Dies habe sie durchaus für möglich gehalten, aber es wäre kein gängiges Gesprächsthema bei ihr gewesen, zumal sie keine gefestigte Überzeugung dazu hatte. Gleichwohl war es aber auch Thema im Gespräch mit Peter W., hat dann aber sofort zum Thema Allianz und Alliierte geführt. Einzelheiten erinnert sie aber nicht mehr.
An dieser Stelle, es ist mittlerweile 15:45h, unterbricht Richter Bonk die Befragung, damit die Verteidigung noch ihre angekündigten Anträge stellen kann, und kündigt die Fortsetzung für den kommenden Verhandlungstag an.
RA Sieg (für Prinz Reuss) stellt erneut den Antrag für alle Angeklagten das Haftstatut dahingehend zu ändern, daß Verteidigerpost nicht mehr vom Leserichter gelesen wird und Verteidigerbesuche unbewacht und ohne Trennscheibe stattfinden können.
RA dalla Fini (für Max E.) stellt zwei Beweisanträge im Zusammenhang mit den gesehenen Videos des Zeugen Thomas D. Alle videos seien von Max E. gemeinsam mit Herrn D. vorbereitet und besprochen worden. Der Inhalt seiner Äußerungen sei ausführlich vor- und nachbesprochen worden. Der Zeuge könne also bestätigen, daß trotz kritischer Äußerungen nur legale Mittel und keine Gewalt eingesetzt werden sollte. Auch sollte auf kriminelle Politiker nur Druck ausgeübt werden, allerdings ebenfalls ohne Gewalt.
RA Wölfel (für Peter W.) stellt den Antrag, den Sitzungsvertretern der GBA aufzugeben sich zur Frage zu erklären, ob von Ihnen Akteninhalte an das zwangsgebührenfinanzierte Medienformat MDR Investigativ übermittelt worden sind, und hilfsweise für den Fall der Weigerung einer Abgabe der entsprechenden Erklärung beim Generalbundesanwalt auf eine Ablösung der hiesigen Sitzungsvertreter hinzuwirken. Zur Begründung führt er an, daß er von MDR Investigativ am 22.10.24 eine email Anfrage erhalten habe mit Suggestivfragen an seinen Mandanten zu zwei Telefonaten, die dieser am 15.11.22 und 24.11.22 mit einem Kunden und Dieter E. geführt hatte. Die email war gespickt mit Verfahrensinterna und Zitaten aus Verschriftungen der TKÜs und somit Bestandteilen der Ermittlungsakte. Sollten die hiesigen GBA Vertreter Akteninhalte an Verfahrensfremde weitergeleitet haben, gebietet das eine Erklärung und ggf. deren Ablösung.
Der Sitzungstag endet um 16:02 Uhr und wird am Dienstag, den 29.10.24 um 9:30 Uhr fortgesetzt mit der ergänzenden Befragung von Birgit M.-W.