Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 24.10.2024 – Teil 1
OLG Frankfurt 24.10.2024
29. Verhandlungstag
Die Verhandlung startet um 9:42 Uhr, Presse ist mit 7 Personen, Zuschauer in der Spitze bis zu 20 Personen anwesend. Die GBA wird heute durch Herrn Dr. Engelstätter, Frau Dr. Maslow und Richter Konert vertreten.
Zunächst fällt auf, daß einige Verteidiger und Hans-J.H. mit FFP2 Maske verhandeln und sich RA’in Hamed (für Hans-J.H.) nach der ersten Pause nach vorne zu RA Böhme setzen darf, vermutlich weil ihr Mandant gesundheitlich angeschlagen ist und sie sich selbst vor Ansteckung schützen möchte.
RA Prof.Dr. Schwab (für Johanna F.-J.) ist heute entschuldigt, RA’in Weiß (für Vitalia B.) ebenso.
Der Verhandlungstag beginnt mit der Feststellung durch Richter Bonk, daß die bisher angeordneten Selbstleseverfahren zu Urkunden und diversen Listen vom gesamten Senat zur Kenntnis genommen und durchgeführt worden seien. Ebenso hätten die übrigen Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Kenntnisnahme gehabt.
RA Lober (für Birgit M.-W.) beanstandet dies und legt Widerspruch zur Feststellung und insbesondere zur Verwertung der Urkunden ein. Es läge ein Mangel in der Urkundenqualität vor, da keine Originale vorliegen. Die Echtheit sei somit nicht klar und daher seien sie lt. BGH nicht verwertbar. RA Miksch (für Peter W.) schließt sich an, ebenso RA‘in Dr. Schwaben (für Vitalia B.) und RA Olivo (für Rüdiger v.P.), allerdings erst nach Prüfung der Fundstellen zur Begründung. GBA’in Dr. Maslow behält sich nach Prüfung der Verschriftlichung eine Stellungnahme vor.
Danach fährt Richter Bonk fort mit der auszugsweisen Verlesung eines weiteren Vermerks vom 6.7.23 zu Max E.s Acer notebook. Auf diesem wurde ein weiteres 24-seitiges pdf-Dokument mit der Bezeichnung „Bundeswehr Schreiben an Verwaltungsbeamte“ und dem Titel „An alle anständigen Verwaltungsbeamte der BRD“ mittels Schlagwortrecherche im Ordner Downloads gefunden. Erstellt wurde das Dokument am 8.11.22, ein Autor konnte auch in den Metadaten nicht festgestellt werden.
RA Olivo (für Rüdiger v. P.) fragt sofort nach der Fundstelle der Europäischen Ermittlungsanordnung, da das Notebook ja in Perugia sichergestellt wurde. Er wird jedoch auf nach der Verlesung von Richter Bonk vertröstet. Sodann wird das Dokument in voller Länge 40 Minuten lang verlesen, eine Projektion in den Zuschauerraum erfolgt nicht.
Der Inhalt befasst sich zunächst mit den 3 Staatsmerkmalen der BRD: Verfassung, Staatsgebiet und Staatsvolk. Der Autor kommt, durch viele Gesetzestexte und Zitate belegt, zu dem Schluß, daß Deutschland kein Staat ist, da alle 3 Staatsmerkmale fehlen. Weiter werden die SHAEF Gesetze kurz angerissen, sowie Wahlfälschung, OWiGs und ungültige Unterschriften auf amtlichen Dokumenten (Paraphe) thematisiert. Zum Schluß stellt der Autor dann die Frage, ob ein Beamter nun Verräter oder Bürgerrechtler sein wolle und zeigt die drei Möglichkeiten eines Beamten auf: entweder alles weiter so machen wie bisher oder den Dienst quittieren oder weiter zur Arbeit gehen, aber keine OWis mehr verfolgen und remonstrieren. Das Dokument listet am Ende dazu 2 veraltete Quellen: http://www.wahrheitabgefeuert.de (steht zum Verkauf) und http://volksbetrug.net), Dateiversion 1.0 (ist in Deutschland aus legalen Gründen gesperrt), die beide nicht mehr aktiv sind und somit nicht nachrecherchiert werden können.
RA’in Hamed (für Hans-J.H.) erklärt, daß auch dieses Dokument nur im Ordner Downloads gefunden wurde und völlig unklar ist, wie Max E. dazu steht und ob er es überhaupt gelesen hat. In dem Zusammenhang verweist sie auch gleich auf ein weiteres Dokument von RA Thomas Hummel zum Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG, das ebenfalls erwähnt ist, aber noch nicht eingeführt wurde. Ihr Fazit: „Wir haben uns das nun sehr lange angehört, ich glaube es war überflüssig, denn es hat keinerlei Beweiswert für das Verfahren aus den o.g. Gründen.“
RA dalla Fini (für Max E.) pflichtet ihr bei und stellt sodann einen Beweisermittlungsantrag mit folgendem Inhalt: Wieviele Dateien wurden von Max E. oder überhaupt auf dem Notebook Acer heruntergeladen? Wieviele emails mit Anhängen? Lt. GBA seien ja auf allen Speichermedien ca.68000 Dateien gefunden worden. Er ergänzt, daß sein Mandant wissenschaftlich an Themen heranginge und selbst wenn da bei Schriftstücken etwas zu finden sei, mache er sich damit noch lange nicht gemein.
RA Lober (für Birgit M.-W.) erklärt das Verlesen des Dokuments habe diesem nun mehr Öffentlichkeit verschafft hat als der Download von Max E. selbst, da keine Verbreitungshandlungen dokumentiert seien. Es ergebe sich keine vereinigungsspezifische Bedeutung, und auch seine Mandantin sei nicht damit in Kontext zu setzen. Er fragt, ob das jetzt skurril sei, was wir hier machen oder wie ein Seminar „Die Justiz im Umgang mit Reichsbürgern“ einzuordnen wäre. Wenn das alles nicht der Rubrik „Slapstick“ oder „Fortsetzung der vorverurteilenden Berichte von Presseorganen“ dienen soll, wäre es u.U. hilfreich die im Dokument erwähnte Akte des AG FFM 810 IN 845/07 (Insolvenzverfahren gegen die BRD) zur Klärung beizuziehen, falls es die denn tatsächlich gibt.
Bei RA’in Rueber-Unkelbach (für Birgit M.-W.) hinterlässt die Art und Weise der Beweisaufnahme einen bitteren Nachgeschmack nach dem Motto „sage mir, was Du auf Deinem Rechner hast und ich sage Dir wer Du bist“. Nach dieser Logik müsse man ja alle Rechner aller Beschuldigten dementsprechend auswerten, aber nicht alles, was wir auf unseren Rechnern haben, zeige doch unsere Geisteshaltung oder Gesinnung. Insofern regt sie an, eine solche Beweisaufnahme, die nur einseitig Schlaglichter setzt, dahingehend zu überdenken, ob diese zu einem gerechten Urteil führen kann.
In der folgenden 20-minütigen Pause gibt es interessante Pausengespräche zwischen RA Großenbach und Journalisten im Zuschauerraum. Selbst renommierte Journalisten empören sich, daß wir in Deutschland schon so weit sind, daß wir in den Wald gehen müssen, wenn wir eine unliebsame Meinung haben.
RA Klemke (für Michael F.) hält diese Beweiserhebung für völlig überflüssig und äußert den Verdacht, daß die Einführung solcher Elaborate nur der „Fortsetzung der Propaganda in Medien mit juristischen Mitteln dient.“
RA Sattelmaier (für Michael F.) verteilt ein Lob an die GBA, weil sie eben gerade dieses Dokument nicht in die wesentlichen Ergebnisermittlungen aufgenommen und daher wohl nicht für relevant erachtet habe. Allerdings könne sich schon der vom Kollegen Klemke geäußerte Verdacht aufdrängen, aber möglicherweise wolle die GBA auch nur einen allgemeinen Hinweis geben auf die Gedankenwelt solcher Menschen. Zum Inhalt des Dokuments bemerkt er, daß es die darin genannten Paragraphen, Normen und Gesetze größtenteils überhaupt nicht mehr gibt.
RA Tschammer (für Prinz Reuss) erklärt, daß sich auf seinem Rechner ebenfalls hunderte Seiten Dokumente vom OLG FFM befinden, die er noch nicht gelesen habe und deren Inhalt er sich mitnichten zu Eigen macht. Im übrigen sei es absolut unzulässig Rückschlüsse zu ziehen auf irgendwelche Gedanken des Menschen, der solche Dokumente abgespeichert habe. Das alles habe überhaupt keinen Beweiswert oder Bezug.
Richter Bonk lässt sodann einen weiteren Vermerk vom 6.7.23 zu Max E.s Acer Notebook verlesen. Er betrifft ein Dokument, welches wieder im ordner Downloads mittels Schlagwortrecherche „Säuberung“ gefunden wurde. Das Dokument wird betitelt mit „Militär rettet Kinder aus Tunnelsystemen“. Der letzte Zugriff darauf erfolgte am 3.12.22, der Verfasser ist unbekannt.
Das Dokument wird in Augenschein genommen und verlesen. Inhaltlich befasst es sich mir der Rettung von gequälten Kindern und Babys aus Käfigen in DUMBS unter der Marine Basis China Lake in den USA am 16.10.2019. Dann werden noch die Ausmaße und Verbreitung über den ganzen Globus thematisiert und prominente Beteiligte genannt, wie z.B. Ghislaine Maxwell und Epstein. Es werden mehrere Quellen genannt (Youtube, beforeitsnews.com), die nicht alle verlesen werden und von denen ich nur noch die Nachstehende online finden konnte. Dieser Originaltext wurde ins Deutsche übersetzt und ist in Auszügen in dem Dokument enthalten.
Trump leitet Rettung Tausender gefolterter Kinder aus unterirdischen Tunneln
https://a2.beforeitsnews.com/politics/2020/08/trump-heads-rescue-of-thousands-of-tortured-children-from-underground-tunnels-3210569.html?replytocom=350720#
RA von Alvensleben (für Prinz Reuss) fragt sich, ob man nicht noch die Fundstellen (URLs) dazu in Augenschein nehmen sollte, um den Verfasser und die Verbreitungsforen herauszufinden. Wenn es dazu allerdings keine Erkenntnise gäbe, erschließt sich ihm der Beweiswert nicht. Das Ganze klingt für ihn wie eine Erzählung aus einem Science Fiction oder die Gedankenwelt eines unnormalen Menschen. Man könne daraus aber nicht ableiten, daß der Besitzer davon überzeugt wäre oder ob er sich nur ein Bild machen wolle. Er ergänzt dann noch, wenn das alles in Kombination mit dem Fall Nathalie geglaubt wurde, erkläre dies auch die Einlassung Max E.s zur Verwendung der Gelder für DUMBS und widerspreche jedem anderen Zweck.
RA Lober (für Birgit M.-W.) stellt fest, daß sich die Skurrilität der Beweisaufnahme fortsetzt. Wiederholt hätten wir jetzt einen Download verlesen bekommen, zu dessen Einordnung jegliche Hintergründe und Details fehlen. Immer bekäme man nur diese „Ideologiekacke um die Ohren geknallt.“ Er fragt sich allerdings, warum bei der chronoloischen Abarbeitung der Vermerke nach der (berühmten) Liste ein Schreiben von Max E. im Fall Nathalie an die Schweizer Behörden unterschlagen wurde. Diese Urkunde sei ja tatsächlich von ihm selbst, und es wäre doch zielführender dies zu verlesen, wenn man zur Person Max E. mehr erfahren möchte. Bei den Downloads sei man ja nicht einmal bei einer einfachen Vermutung, sondern bei der Vermutung der Vermutung: erstens hat er es runtergeladen, zweitens was hält er vom Inhalt und drittens was hat er damit vor. Das seien eine Fülle von unbeantworteter Fragen zum vorgegebenen Beweisprogramm.
Richter Bonk will dann fortfahren mit dem Verlesen eines weiteren Vermerks des BKA vom 18.7.23, als RA Olivo (für Rüdiger v. P.) sich zu Wort meldet. Er erhebt einen Erhebungswiderspruch für die weitere Verlesung von Urkunden, die in Perugia sichergestellt wurden, sowie einen Verwertungswiderspruch für alle bereits eingeführten Beweismittel, die dort sichergestellt wurden. Er begründet das mit der Europäischen Ermittlungsanordnung, die an die Staatsanwaltschaft Florenz ergangen sei, aber die Maßnahmen seien von der Staatsanwaltschaft Perugia durchgeführt worden. Somit seien alle Ermittlungsmaßnahmen in Perugia (Festnahme, Sicherstellung etc.) nicht rechtmäßig. Diesem Antrag schließen sich RA’in Hamed (für Hans-J.H.), RA von Alvensleben (für Prinz Reuss), RA Böhme (für Johanna F.-J.), RA Prof. Dr. Nirk (für Vitalia B.), RA dalla Fini (für Max E.) und RA Lober (für Birgit M.-W.) an, letzerer mit der Ergänzung, daß keine Erklärung vor der StAA Florenz vorliegt, womit diese die StAA Perugia beauftragt hätte. Eine gesonderte Ermächtigung ergibt sich aus dem Durchsuchungsbericht nicht.
RA Bonk nimmt das zu Protokoll, nicht jedoch für den Vermerk vom 18.7.23, da dieser im Zuge des Verfahrens von Max E. vor dem Amtsgericht München wegen Trunkenheit am Steuer ohne Führerschein erstellt wurde. Es handelt sich um die Auswertung eines HP Laptops, der am 25.3.22 im Passat von Max E. in München anlässlich der Trunkenheitsfahrt sichergestellt wurde. Dabei wurde festgestellt und nachgewiesen, daß der Rechner zuvor von Helge S. genutzt wurde und mindestens 800 Dateien letzteren als Autor ausweisen. Der Zeitraum der Nutzung konnte nicht eingegrenzt werden. Alle ab 1.1.21 gespeicherten Dateien mit einer Mindestgröße von 1 MB wurden mittels Schlagwortrecherche ausgewertet. Dabei wurde ein word Dokument, abgespeichert unter „220112_Erklärung_Morgenröte_Daniel_OTD, erstellt am 12.1.22 vom Autor Max Bavaria-Geo gefunden und Max E. aufgrund der Ähnlichkeit mit seiner email-Adresse zugeordnet. Der Verfasser des Vermerks führt es unter dem Begriff „Interimsregierung“ und beschreibt es als eine Art Staatserklärung. Im Anschluß wird das Dokument in Augenschein genommen und verlesen. Es handelt sich um ein Blanko-Dokument, das zum Unterzeichnen vorgesehen ist. Es wird erklärt, daß in Deutschland die Regierung abgesetzt sei wegen Verbrechen an der Menschlichkeit und daß führende Politiker am Mißbrauch und der Tötung von Kindern beteiligt seien. Daher würde eine Militärregierung als Übergangsregierung eingesetzt. Im Sinne von Art. 146 GG würde für Deutschland eine konstitutionelle Ordnung angestrebt. Alle Grundgesetze Art.1-19 würden mit sofortiger Wirkung wieder in Kraft treten und alle Strafanzeigen und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Corona-Verordnungen seit März 2020 würden ersatzlos beendet oder außer Kraft gesetzt. Zudem wird vor der COVID-Impfspritze gewarnt, es aber jedermann freigestellt, ob er sich impfen lassen will.
RA dalla Fini (für Max E.) versteht nicht, warum nun schon wieder das im Mai 2024 abgeschlossene Verfahren des Amtsgerichts München in das hiesige Verfahren eingeführt wird und verweist auf den Strafklageverbrauch.
RA von Alvensleben (für Prinz Reuss) erhebt einen Verwertungswiderspruch für die zuletzt verlesene Urkunde, da er die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme aufgrund einer Trunkenheitsfahrt anzweifelt und es nicht klar sei, aufgrund welcher Beschlüsse die Urkunde in das hiesige Verfahren gekommen ist.
RA Sattelmaier (für Michael F.) schließt sich dem Verwertungswiderspruch an und möchte als Laie darüber hinaus Erklärungen vom Ersteller des Vermerks, wie man aus Metadaten Rückschlüsse auf den Verfasser eines Dokuments ziehen kann.
RA Lober (für Birgit M.-W.) stellt fest, daß die Auswertung eher Verdunkelung statt Aufklärung bringt. Es sei unklar, um was es denn nun genau gehe. Der Vermerk wurde als „Interims-Regierung“ eingeführt, aber als „Erklärung Morgenröte“ abgespeichert, was denn nun? Max E. würde unstreitig nicht Daniel heißen, und nur weil seine email Adresse ähnlich klinge wie Max Bavaria-Geo auf ihn als Verfasser zu schließen, das sei schon alles sehr spekulativ. Er fragt: „Soll das nun so sein, weil Sie das so wollen? Nach welchen Beweismaximen verfahren wir hier? Soll der Sachverhalt geklärt werden, oder soll für die Öffentlichkeit draußen interessantes Material für die Klatschspalten der entsprechenden Informationspresse der Qualitätsmedien geschaffen werden?“ Er regt an den Auswertungsbeamten als Zeuge zu vernehmen.
RA Weissenborn (für Hans-J.H.) schließt sich dem Verwertungswiderspruch und dem Antrag auf Zeugenvernehmung des Beamten im Hinblick auf die Urheberschaft des Dokuments an.
RA Klemke (für Michael F.) bemerkt, daß sich eine notwendige Durchsuchungsanordnung oder ein entsprechender richterlicher Beschluß für die Durchsuchung des PKW nicht aus dem Vermerk ergibt und irgendein Polizist oder StAA nicht einfach so aus einem Auto etwas sicherstellen darf, wir seien schließlich nicht in Rußland! (Anmerkung: an dieser Stelle bekommt GBA Dr. Engelstätter Schnappatmung)
RA Miksch (für Peter W.), RA’in Dr. Schwaben, RA Prof. Dr. Nirk (beide für Vitalia B.) und RA Böhme (für Johanna F.-J.) schließen sich dem Verwertungswiderspruch an.
GBA’in Dr. Maslow gibt den Hinweis, wo sich im Ergänzungsband in der Akte Unterlagen zu dem beanstandeten Vorgang finden.
RA dalla Fini (für Max E.) möchte noch etwas zu der München Strafsache und Verfolgungsfahrt seines Mandanten ergänzen. Hier habe ein Polizist wohl überreagiert und sei Max E. nach der Verfolgungsjagd mit massiver Polizeigewalt ins stehende Auto gefahren und habe das sogar im Nachhinein zugegeben.
RA Lober (für Birgit M.-W.) hat noch eine Nachfrage zum überschnellen Hinweis der GBA’in Dr. Maslow. Woher wußte sie denn, daß es heute um diesen Punkt gehen könnte, sodaß sie auf die Idee kam, die fehlenden Unterlagen aus München in das hiesige Verfahren einzuspeisen? Gab es da eine Kommunikation zwischen Richter Bonk und Dr. Maslow? Das würde ihn sehr interessieren.
Richter Bonk versichert, daß sich die Unterlagen schon längere Zeit in der Akte befänden und es keine besonderen Absprachen gegeben habe und kündigt sodann die Mittagspause an.
Nach der Mittagspause geht es mit der ergänzenden Befragung von Birgit M.-W. durch Richter Bonk weiter. Die Befragung kann man grob in zwei Blöcke à 50 Minuten, mit einer 10-minütigen Pause dazwischen, einteilen. Block 1 hat die Informationsquellen (telegram Kanäle) zu DUMBS und Allianz und den zugehörigen Zeitraum als Thema, den Alexander Q. Telegram-Kanal und seine Themenschwerpunkte, ob das Gelesene möglich oder realistisch erschien und eine Interviewanfrage (Zeitraum und Hintergrund). Block 2 beschäftigt sich mit dem Thema Ruth L. (Hilde), dem Verhältnis zu ihr, der Rolle der Astrologie, dem Gedankenaustausch über DUMBS und Allianz, mit Gesprächsthemen anläßlich des Besuchs von Max E. und Gesprächsthemen mit Peter W.
Insgesamt gestaltet sich die Befragung ziemlich zäh, da Birgit M.-W. keine Frage direkt beantwortet, sondern immer weit ausholt und drum herum redet. So muß der Richter mehrfach die Frage wiederholen, weil sie ständig Antworten auf nicht gestellte Fragen gibt.