Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 21.05.2025

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OLG Frankfurt 21.05.2025

67. Verhandlungstag

Die Verhandlung beginnt um 9.50 Uhr mit acht Zuschauern und fünf Pressevertretern (Anm.: Darunter zum Glück Gisela F.), der Spezialbeobachter fehlt.

Heute erscheint die 62jährige Zeugin Frau St. (ZSt) vom Gasthof B. in Helmbrechts im Frankenwald.

Nach der Belehrung bittet Sie der Vorsitzende (RiBo) den Besuch der zwei Polizeibeamten im Jahr 2023 zu schildern.

„Sie fragten nach Max E. (ME), er hat mit mehreren Leuten in einem Ferienhaus bei mir übernachtet. Die Bezahlung per Überweisung hatte sich verzögert, so daß ich ihn angerufen habe. Er war dann nochmal da, aber daran konnte ich mich nicht mehr erinnern.“
RiBo: „Wie war der erste Kontakt?“
ZSt: „Seine Gruppe hatte einen großen Tisch, sie hatten sich spontan entschlossen, zu übernachten, daher ein Gruppenpreis für das Chalet.“
RiBo: „Was gibt es bei Ihnen für Zahlungsmöglichkeiten?“ „Bar oder per Überweisung!“ „Wie wurde das Essen bezahlt?“ „Bar!“ „Haben Sie diese Gruppe persönlich wahrgenommen?“ „Weiß ich nicht mehr!“ „Beim Auschecken?“ „Weiß ich nicht mehr!“ „Ist es üblich, bei Ihnen zu überweisen?“ „Ja, da keine ec-Zahlung möglich ist. Ich lasse mir dann Adresse und Telefonnummer geben. ME kam dann zum zweiten Mal mit einer Gruppe.“ „Wie ist ihr Gasthof zu erreichen?“ „Nur mit dem Auto.“
„Als die Polizisten 2023 kamen, wie lange lagen da die Übernachtungen zurück?“ „Weiß ich nicht mehr.“ „Kam die Polizei überraschend oder angemeldet?“ „Überraschend, ich wurde auf die Polizeiwache Hof einbestellt!“ „Hatten Sie noch weitere Namen von der Gruppe?“ „Da war noch ein Mann von der Partei Die Basis, von ihm hatte ich eine Visitenkarte“ (Anm.: Terrorverdächtige hinterlassen also nicht nur Ausweise sondern auch Visitenkarten und überweisen ihre Rechnung OHA!). „Schildern Sie bitte den Besuch bei der Polizeiwache.“ „Die Gruppe wurde den Reichsbürgern zugeordnet und mir wurden 20-30 Bilder vorgelegt.“ „Ist Ihnen das Thema Reichsbürger bekannt?“ „Das kannte ich vorher nicht, habe ich zum ersten Mal nach der Verhaftung im Fernsehen gehört!“ ME konnte ich erkennen, die anderen eher nicht, kenne niemanden aus dieser Szene!“ „Wurde die Vernehmung aufgezeichnet?“ „Es gab eine Tonbandaufnahme!“

RiBo macht ihr einen Vorhalt: „Die Vernehmung dauerte 45 Minuten, es ging um die Observation der Reichsbürger. Es gibt zwei Quittungen für Übernachtungen vom Oktober und November 2021.

Die zweite Übernachtung wurde per mail gebucht. Beim ersten Mal haben sieben gegessen und sechs übernachtet. Laut dem Servicepersonal war ein Ausländer dabei, der saß abseits. Haben Sie eine Erinnerung wer Ihnen die Visitenkarten von ME und Michael F. (MF) gab?“ „Nein!“ „Angeblich war eine Dame dabei, hat die übernachtet?“ „Weiß ich nicht!“ „Beim zweiten Treffen?“ „Weiß ich nicht!“ „Ihnen ist ein BMW auf einem Forstweg aufgefallen.“ „Ja, der ist mir früh auf dem Forstweg entgegengekommen. Das war ungewöhnlich, das Auto hatte ich schon mal bei mir auf dem Parkplatz gesehen.“ „Warum ist es Ihnen aufgefallen?“ „Weil es ein tiefergelegter BMW war, ungewöhnlich auf dem holprigen Forstweg, der Fahrer war fortgeschrittenen Alters, groß, lockiges Haar.“ Pause von 11.30 – 11.50 Uhr. Ihr wird das Protokoll vom 17.04.2023 auf der Polizeiwache in Hof vorgehalten, ob sie sich daran erinnert, was sie damit verbinde, wenn sie unterschreibe, usw. RA Klemke für MF beanstandet Suggestivfragen. Dann erscheinen Lichtbilder im Protokoll, einer sieht dem Mann im BMW ähnlich. RA DAllFini will geklärt wissen, ob die Lichtbilder ordnungsgemäß vorgelegt wurden.

Pause von 12.40 – 13.50 Uhr.

RiBo: „Wie hoch war der Betrag bei der zweiten Übernachtung?“ „Weiß ich nicht mehr!“ „Wieso haben Sie ME kontaktiert?“ „Weil die Rechnung noch offen war, er hat mir mitgeteilt, sofort zu überweisen!“ Oberstaatsanwalt Dr. E.: „Hat sich die Preisgestaltung zwischen der ersten und zweiten Übernachtung geändert?“ „Nein!“
RA DallaFini befragt die Zeugin nochmals zur Vernehmung bei der „BAO SCHATTEN“ am 8.02.2023 – wie und wann die Gruppierung entstanden sei, wer ihr angehöre, was ihr der Tag X und die Ausrufung in 48 Stunden sage, Kontakte zur Russischen Föderation und Erkenntnisse über Alkoholkonsum der Gruppe. Alle Fragen beantwortet sie mit NEIN!

RA von Alvensleben fällt auf, daß die Unterschriften auf dem Protokoll teilweise blau bzw. schwarz sind. „Hatten Sie zwei verschiedene Stifte?“ „Weiß ich nicht mehr!“ „Ist der Name Prinz R. Gefallen?“ „Nein!“ „Gibt es Übernachtung auch ohne Frühstück?“ „JA!“ Wie große ist das Chalet? „Drei Doppelzimmer, ein Vierbettzimmer!“ „Ist das Chalet einsehbar vom Gasthof?“ „Nein, 100 m entfernt, ich kann nicht sehen wer kommt und geht!“ „Wieviele Haustürschlüssel wurden ausgehändigt?“ „Einer!“
RAin Rueber-Unkelbach (für Birgit MW) fällt auf, daß beim Vernehmungsprotokoll weder ein Kreuz bei ICH WILL AUSSAGEN noch bei ICH WILL NICHT AUSSAGEN gemacht wurde.
„Welche Kapazität hat ihr Gasthof?“ „Vierzig Betten!“ „Die damalige Belegsituation?“ „Weiß ich nicht mehr!“ „Ihre Aufgabe im Betrieb?“ „Betriebsleitung und Leitung Küche!“ „Wieviel Beschäftigte?“ „2-3 fest, 2-3 Aushilfen!“ „Wieviele Gäste pro Jahr?“ „Weiß ich nicht!“

RAin Dr. H. „An welchem Tisch im Restaurant saß die Gruppe?“ „An einem großen Tisch im großen Gastraum!“ Die Zeugin wird um 14.40 Uhr unvereidigt entlassen. Erklärungen nach §257(2) StPO:
RAin Dr. Sch. merkt an, daß das Vernehmungsprotokoll des BKA (Bundeskriminalamt) von einem KHK und KHM vom BLKA (Bayerischem Landeskriminalamt?) unterzeichnet wurde.
RA von Alvensleben kritisiert den Ausdruck „Familientreffen“ im Protokoll, das würde gewollt konspirativ klingen. „Hinterlassen Terroristen Visitenkarten? Zu Prinz R. konnte die Zeugin nichts sagen!“
RAin R-U.: „Diese Zeugin brachte keinen Erkenntnisgewinn! Zimmerreservierung nach dem Bundesmeldegesetz, Buchung mit Beleg, was daran ist konspirativ?“ RAin Dr. H.: „Konspiratives Treffen in einem großen Gastraum? Spontane Übernachtung mit Klarnamen und Visitenkarten mit Bild?“ RA DF: „Die Zeugin konnte nichts beitragen!“
Die Angeklagte Birgit M.-W.: „Ich war da nicht dabei, wußte davon nichts, hatte seit Berlin nichts mehr mit ME zu tun!“

Pause von 15.50. – 15.05 Uhr.

RA L.: „Gibt s neue Schreiben vom Zeugen Michael R. ans Gericht?“ RA Dr. H. erinnert an den Beschleunigungsgrundsatz! RAin R-U. Kritisiert, daß die Chatprotokolle auf dem Laptop ihrer Mandantin fehlen. RA K. berichtet, dass die Post an seinen Mandanten über den Leserichter 6 Wochen dauert, die Verteidigung wäre damit beeinträchtigt. „Max E. will sich einlassen und Sie ordnen das Verlesen von Chatprotokollen an!“ RA DF: „Mein Mandant braucht zur Einlassung seine E-Mails! Er hat 20 Mails pro Tag geschrieben, die er zur Klärung benötigt. Der GBA hat 125 mails aus 15.000 mails herausgepickt. Mein Mandant hat einen Schreiblaptop bei der JVA beantragt, der wurde abgelehnt, jetzt hat er sich an den Justizminister von Hessen gewandt, das hier ist keine Waffengleichheit!“ RiBo: “Ich arbeite daran, es gibt keinen neuen Sachstand!“

RAin Dr. Sch. kritisiert das Verhör, hier wurde suggestiv „Gruppierung“ vorgegeben. RiBo kündigt noch an, daß der Zeuge Michael R. am 19.5.2025 einen Antrag auf „Ausschluss der Öffentlichkeit“ aufgrund § 68a StPO gestellt habe.
Nach Rücksprache habe er diesen dann gestern zurückgezogen. Plötzlich sind alle hellwach, es wird laut!
(Anm.: § 68a StPO Beschränkung des Fragerechts aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes
(1) Fragen nach Tatsachen, die dem Zeugen oder einer Person, die im Sinne des § 52 (https://dejure.org/gesetze/StPO/52.html) Abs. 1 sein Angehöriger ist, zur Unehre gereichen können oder deren persönlichen Lebensbereich betreffen, sollen nur gestellt werden, wenn es unerläßlich ist.(2) 1Fragen nach Umständen, die die Glaubwürdigkeit des Zeugen in der vorliegenden Sache betreffen, insbesondere nach seinen Beziehungen zu dem Beschuldigten oder der verletzten Person, sind zu stellen, soweit dies erforderlich ist. 2Der Zeuge soll nach Vorstrafen nur gefragt werden, wenn ihre Feststellung notwendig ist, um über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 (https://dejure.org/gesetze/StPO/60.html) Nr. 2 zu entscheiden oder um seine Glaubwürdigkeit zu beurteilen.) https://dejure.org/gesetze/StPO/68a.html

RA L.: „Wie bekomme ich den Originalton des Zeugen R. zu Gesicht? Nicht nur Ihr BEST OF“? RA W. möchte den Antrag einsehen. Rain Dr. H. bittet darum, die Begründung lesen zu dürfen, der Zeuge habe den § 68a „verspielt“! RiBo: „Den kann man nicht VERSPIELEN!“
RA O. fragt nach der Trennscheibe und verweist auf Stuttgart. RiBo: „Der Senat befasst sich damit!“ RA K. bezweifelt ein faires Verfahren, das hätte von Ihnen sofort kommen müssen, bei dem Verhalten des Zeugen im sozialen Raum!“ Es folgen noch mehrere Beschwerden – begleitet von einem Dauergrinsen des Oberstaatsanwaltes Dr. E.

Die Verhandlung endet um 15.50 Uhr.

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