85. Prozesstag 20.8.2025
Beginn: 10:40 Uhr wegen technischer Probleme
Presse – 1 Zuschauer – 37 (davon 25 Studenten)
Richter Bonk (im folgenden RB genannt) eröffnet die Verhandlung mit der Ansage, dass er sich wegen der Laptops mit den JVAs 3 und 1 Rücksprache gehalten hat. Die Laptops seien da, es sei ein Missverständnis gewesen, man habe gedacht, die Angeklagten sollten die Laptops erst erhalten, wenn die Festplatten da seien. Die Angeklagten sollten jetzt Abfordern.
BMW erklärt, dass ihr andere Gründe in der JVA genannt worden sind als RB angebe. Die Sicherheitsverantwortlichen der JVA hatten bestätigt, dass die Laptops da seien, aber aufgrund dessen, dass nicht genügend Besucherräume da seien dürfte immer nur eine der drei Angeklagten an diese Laptops und daran arbeiten. Auch habe man ihr gesagt, dass die neuen Laptops nicht mit in den Haftraum genommen werden dürfen, somit stelle der Austausch eine Verschlechterung dar.
RB erklärt: Selbstverständlich sei es abgestimmt gewesen, dass alle Angeklagten ihre Laptops auch mit in den Haftraum nehmen dürfen. Er werde dies in der JVA klären.
Max E. erklärt: Er habe bisher drei Anträge auf Akteneinsicht gestellt und keine Antworten erhalten. Er wisse, dass die Laptops da seien. Die JVA meine, sie seien nicht vorhanden. Aufgrund dessen, dass man ihm Post vor enthält von Mai 2025 und diverse Beschlüsse vom vergangenen Jahr, hatte er Strafanzeigen gestellt. Er vermute, dass dies der Grund sei, warum man ihn jetzt so behandle. Er bitte lediglich, seine minimalen Rechte und Grundrechte zu gewährleisten. Auch habe er Beschwerde gegen die JVA Direktorin gestellt. Nun habe er erfahren, dass diese Beschwerde vom Justizministerium wieder an die JVA Direktorin zurückgeleitet wurde, nun müsse sie ihre eigene Beschwerde bearbeiten. Wie könne so etwas angehen?
RB erklärte, er wolle dieses Thema jetzt nicht vertiefen aber er möchte deutlich machen, dass er sich dafür einsetzen werde, er habe ebenso wenig Verständnis dafür.
Johanna F. erklärt: Man habe ihr gesagt, die Laptops seien lediglich in den Zeiten von Montag bis Freitag von 8-11Uhr und von 11-13Uhr zugänglich. Davon ginge noch 1 Stunde Hofgang ab. Es sei gar keine realistische Bearbeitung möglich.
RB erklärt, es käme ihm auf eine sinnvolle Umsetzung an und ein konstruktives Miteinander. Alle Angeklagten, die heute ihren Laptop dabei haben, bekämen heute in der Mittagspause einen Austausch. Da Peter W. und Rüdiger v.P. ihre Laptops nicht dabei haben, müssten sie bis zum nächsten Verhandlungstag warten.
BMW: Die Sicherheitsabteilung der JVA3 habe gesagt, sie seien der Auffassung, dass die Laptops erst eingezogen werden müssten, denn es gebe ein Problem mit Einsicht der Leselaptops. Im Haftraum dürfte der Rechner nicht sein.
RB erklärt: In der Mittagspause würde es ein Austausch der Leselaptops geben, diese seien in der aktualisierten Form.
BMW stellt einen Antrag auf Beweis einer in Augenscheinname eines TKÜ Berichtes vom 2.9.2022 mit Hilde L. Sie erklärt in der Zusammenfassung, dass in der damaligen Zeit es mehrere Veröffentlichungen gab, dass es Konflikte zwischen der USA und Taiwan gab, so dass Frau Pelosi nicht habe an Reisen teilnehmen können. Damals war erklärt worden, dass es global zu Ausfällen der Stromversorgung kommen könnte und dass es eventuell auch in Deutschland ein Ereignis geben könnte. Außerdem hätten PR und sie nicht von einem Reichstagsturm ausgegangen sein. Der Sitzungsplan des Bundestages zeigt an, dass es eine Sitzungspause zu diesem Zeitpunkt gab, d.h., es waren keine Abgeordneten da. Es wurde immer über die Allianz thematisiert. Der Taiwan Konflikt wurde auch international angenommen.
RA Dr. Sieg stellt einen Antrag gegen eine Zurückweisung des Beschlusses vom 11.8.2025. Es ging dort um außer Vollzugsetzung des Haftbefehls von PR. Es könnten diverse Zeugen geladen werden, bei keiner der Ratssitzungen ging es vom Thema her um eine Bundestagsstürmung, es war immer die Sprache von der Allianz. Der Senat Unterstelle willkürlich, dass die Ratssitzung der Besprechung für einen Bundestagssturm unterstellen. Der Senat habe Kommentierung Eschebach, BGH nicht berücksichtigt. Das Fortbestehen einer terroristischen Vereinigung und Begehung von Katalogstraftaten zu verhindern, bedeute auch einen Wegfall des Haftbefehls und somit Strafbefreiung. Es sei hier nichts geschehen, die Absicht sei aufgegeben worden. Es habe kein Bemühen auf eine Bundestagsstürmung gegeben. Es gebe lediglich eine willkürliche Behauptung des Senates, und sie würden wohl nicht wissen, wie sie das begründen sollen.
RAin Dr. Schwaben, schließt sich dem Antrag an.
RA von Alvensleben möchte gerne den Antrag von BMW lesen und trägt eine vierseitige Gegenvorstellung vor gegen die Ablehnung des GBA auf Begutachtung von Herrn C. Es bestehe Einigung darüber, dass dieser Fall sehr komplex sei. Akademiker und promovierte, hätten sich hier in Verschwörungstheorien verstrickt. Eine Sachaufklärung sei geboten. Es handelte sich damals um die Corona Zeit, die hier beeinflussend mitspielt. Es gab Angst und persönliche Überforderung und somit einen Einfluss zur Gruppendynamik. In der Anklage angegebene Dinge wie Klonwesen, Missbrauchsannahmen von Kindern oder MED-Betten seien absurd. Dieses Chaos sei entstanden aufgrund der Corona Pandemie, in der jeder sehr umstrittene Maßnahmen erlebt habe. Für die weitere Handhabung sei auch eine Abarbeitung der Beweisanträge von PR wichtig. Es gab weder Gewalt noch Aggressionsabsichten. Man habe an eine Erdallianz geglaubt, ebenso an Tunnelsysteme wo Kindern Adrenochrom entnommen werde und dass es eine intergalaktische Allianz gebe. An einem Tag X sollte dies zum Weltpolitischen Einsatz kommen. Es sei ein Experten Gutachten einzuholen für eine sachgerechte Beurteilung. Terrorismus Bedeute, im lateinischen Furcht, Angst, Schrecken: Man erlebe Sprengstoff, Attentate, zum Beispiel auch Schiffspiraterie und schwere Gewalt. Bis zur Verhaftung der Angeklagten habe es keine Straftaten gegeben, und wurden auch nicht verübt oder angedacht. Das Endlose hören von TKÜ sei nicht Realismus. Es gebe eine psychologische, soziologische und juristische Betrachtungsweise. Eine gutachterliche Beratung sei zwingend geboten.
RA Böhme schließt sich dieser Gegenvorstellung an.
GBA Konert erklärt: Er sehe keine Anhaltspunkte, dem Senat mit einer Gegenvorstellung entgegenzutreten.
RAin Dr. Hamed erklärt, man bräuchte einen Sachverständigen aus dem Bereich, Psychiatrie und Soziologie.
RA Lober stellt einen Antrag darauf, dass die Sitzungsvertreter des GBA, Auskunft geben sollen zu den Verfahren in Stuttgart und München. Auch bestehe die Frage, wie die anderen Gerichte Auskünfte über dieses Verfahren erhalten würden. Die Sachaufklärung sei bisher noch nicht einmal zu einem Drittel möglich gewesen. Er sehe eine Verfahrensblindheit. So stellen sich ihm immer neue Fragen, z.B. dass der Haftbefehl einer Person in Stuttgart aufgehoben wurde und man sich fragen müsse, ob dies nicht auch hier übertragbar wäre. Ruth L. habe eine Abtrennung des Verfahrens erhalten, da stelle sich die Frage, wie dies begründet sei. Seien auch hier Einstellungsverfahren angedacht? Auch frage er sich, ob die hiesigen GBAs informiert eingebunden seien? Melanie R. habe bereits mit über 300 Seiten sich eingelassen ebenso Ruth L. er würde gerne diese Unterlagen einsehen.
GBA Engelstädter: Über die Einlassung von Melanie R. gebe es noch kein abschließendes Ergebnis und man werde zu gegebener Zeit informieren.
RA Dalla Fini, schließt sich dem Antrag von RA Lober an, ebenso RA Weißenborn, RAin Dr. Schwaben, RA von Alvensleben, RA Böhme.
RA von Alvensleben erklärt: Er empfinde die Vorgehensweise befremdlich mit der Begutachtung von Melanie R. und hiesigen Anträgen. Darüber müsse man diskutieren auch über die außer Vollzugsetzung anderer Fälle, denn auch die Verfahren in München und Stuttgart seien Verfahren von PR.
RA Böhme: Er nehme es nicht hin, wenn die GBA sage, wir berichten erst nach Abschluss. Man habe auch jetzt bereits ein Recht darauf, dies einzusehen. RAin Dr. Schwaben schließt sich dem Antrag von RA Böhme an und stellt die Frage, wie man verfahren wolle, wenn sich Angeklagte stückchenweise einlassen würden, wie solle man auf diese Entwicklung reagieren?
RA Rüber-Unkelbach erklärt, es würde sie interessieren, wie diese Verfahren von hier nach Stuttgart und München gelangen. Würden die Nachlieferung von gestern aus der Vernehmung von B. umfasst 500 Seiten, die die Anwälte bis nächsten Dienstag vorbereiten sollen. Der Angeklagte B. habe sich sehr umfangreich eingelassen. Sie frage sich, wie der Senat dies einführen wolle. Die Vernehmung sei als Audio visuelle Datei erfolgt. Sie rege an diese Vernehmung anzusehen, bevor der Zeuge gehört werde.
RB erklärt die Frage der Reihenfolge der Beweismittel, Bestimmt nur der Senat. Gegenüber den Gerichten in München und Stuttgart, habe der Senat eine allgemeine Aufklärungspflicht und sie würden sich damit auch beschäftigen nach den zeitlichen Vorstellungen des Senates. Offenbar sei man hier unterschiedlicher Auffassung.
Es folgen verschiedene Chat-Verläufe: Erstens Finanzierungsvorschlag zwischen Hans-Joachim H. und Max E. im Zeitraum Februar bis März 2022.
RAin Dr. Hamed stellt einen Verwertungswiderspruch, weil es sich hier um einen Celebrite Bericht handelt. Die Anwälte Klemke, Rüber-Unkelbach, Dalla Fini schließen sich an.
BMW erklärt die Personen Hans-Joachim H. und T. seien ihr unbekannt.
Es folgt ein zweiter Chat zwischen Max und Hans-Joachim aus dem Zeitraum Februar bis März 2022. Darin berichtet Max, es müsse einen friedlichen Vorgang ohne Waffengewalt geben, um hier etwas zu Fall zu bringen. Max erklärt über einen Chat mit Marco vom 12. März eine Demo und Festnahmen und einige Soldaten. Kiel, für die Unterkunft sei gesorgt. Man solle auf den Iran schauen und was mit Deutschland passiert.
RAin Dr. Hamid stellt wieder einen Verwertung Widerspruch wegen dem Celebrite Bericht. Dieser Chat käme ihr bekannt vor. Sei hier ein Original weitergeleitet worden? Sie erkenne, dass dieser nicht korrekt dargestellt werde. RA Dalla Fini und RA Sattelmaier schließen sich diesem Verwertung Widerspruch an. RA Sattelmaier erklärt zusätzlich, aus diesem Chat sei deutlich hervorgegangen, es handelt sich lediglich um einen Monolog. Teilweise habe man das Gefühl, dass der Teilnehmer mit sich selbst rede. Es gibt keinen Dialog. Sind diese Nachrichten weitergeleitet worden? Eine Beweiserhebung sei gar nicht möglich. Wenn dies so weitergehe, sei es überhaupt nicht mehr nachvollziehbar. Dann würden Sie hier noch Jahre sitzen und immer Verwertungswidersprüche seien nötig.
Max erklärt, hier sei eine Privat Initiative genannt worden und die Chats seien missverständlich dargestellt. Es handelt sich hier um Kopien eines Sprachverkehrs wegen satanischer Pädophilie Aufklärung, worin er tätig war. Außerdem beziehe es sich auf einer Konversation mit Marco. Es sei nötig, Kopie und Original anzuzeigen.
RA Lober stellt einen Verwertungswiderspruch ebenso RA von Alvensleben
BMW erklärt, sie kannte Hans-Joachim gar nicht und mit Max habe sie damals keinen Kontakt mehr gehabt.
Es erfolgt ein weiterer Chat zwischen Rüdiger v.P. und Max vom 3.12.2021.
In diesem Chat geht es Max um Nachfragen zu einem Treffen um Erreichbarkeit mit einem Andreas W. In diesem Chat erklärt Max, es habe einen ersten Kontakt gegeben sie seien noch bei Jessi und Johanna in Mühlhausen alles sei abgeholt und eingetroffen.
RAin Hamid und RA Sattelmaier stellen Verwertungswidersprüche.
RA Böhme erklärt hier sei eine Johanna angesprochen, dies sei nicht seine Mandantin.
RA Lober erklärt ebenfalls einen Verwertungswiderspruch und die technischen Probleme. Er beanstandet die gerichtliche Sachaufklärung. Diese sei unzulänglich. Es gebe hier unterschiedliche Programme von Celebrite und es sei ein Sachverständiger des BKA dazu zu hören. Mal gebe es einen Celebrite Bericht, dann wieder einen Celebrite Report und den dann mit englischen ausdrücken.
Max erklärt hier wären Chats miteinander vermischt worden, teilweise von mehreren Wochen, die seien so nicht auswertbar, von wem die Inhalte kämen. Alle, die ihm hier angelastet werden, müssten erst einmal ausgewertet werden.
RA von Alvensleben erklärt hier können alle Gesprächsteilnehmer gar nicht zugeordnet werden und es sei nichts nachvollziehbar.
BMW erklärt, es gebe hier auch keine Hinweise auf blaue Pläne
Es erfolgt ein neuer Chat zwischen Rüdiger v.P. und Max E.
RA Lober erklärt sofort, dass dies nicht ein Celebrite Bericht sei, sondern ein Report
In diesem Chat ging es um ein Treffen an einem Wochenende, wo man zwei Jungs sprechen wolle. Es ging nochmals um Einsätze in Dornach und Observierung und Verfolgung mit einem, wenn der von einem Polizeiauto begleitet wurde. Es ging um die Verfolgung von zwei Personen, wo die Gesprächsteilnehmer erklärten. Sie würden Fahrzeuge und Verpflegung benötigen.
RA Weißenborn erklärte, dass es wieder um Geld ginge. Hier sei von 30.000 Fr. Kaution die Rede, einem Auto und Verpflegung.
Ein Rechtsanwalt von Rüdiger v.P. erklärt hier haben zwei Personen Ausschließlich Geld gewollt.
Max erklärt, es habe wohl jeder mitbekommen können, dass es sich hier um den Fall Natalie handele.
RAin Dr. Hamed stellt einen Verwertungswiderspruch und ebenfalls RA Sattelmaier. RA Sattelmaier erklärt weiter, hier falle auf, dass auch dieser Bericht Chat-Mängel aufweise. Wieder gebe es Hinweise auf eine Weiterleitung und so wie es sich darstellt mit einem Englischen Wort Forward habe er dies im sozialen Netzwerken bisher noch nicht gesehen. In deutschen Netzwerken werden nur deutsche Worte verwandt. Man wisse nicht von wem diese Nachrichten genau stammen. Es ginge wieder um erbetteln von Geld. Es käme ihm vor als seien einige Chat-Verläufe kopiert und weitergeleitet. Wenn man dies zur Grundlage mache, müsse man Klarheit darüber haben was da wirklich drin stehe. In diesen Chats, sonst seien weitere Verwertungswidersprüche angezeigt, er sehe hier einen technischen Blindflug. Die Unterschiede seien erheblich, weil nicht unterschieden werden kann, was weitergeleitet wurde und was nicht. Für ihn sei es unverständlich, dass solche Chats so viel Raum einnehmen.
RA Dalla Fini erklärt, da wurde einiges weitergeleitet und man weiß nicht von wem außerhalb der Gruppe oder nicht.
RA von Alvensleben erklärt ebenfalls einen Verwertung Widerspruch und erklärt zusätzlich, es sei doch deutlich, dass es hier in Dorneck um eine Observation ausschließlich von Kindern in unterirdischen Tunnelsystem handele. Dafür verlange man Geld. PR habe Geld zur Verfügung gestellt für die Befreiung von Kindern. Hier ging es auch um den Fall Natalie.
RA Lober stellt Verwertungswiderspruch, weil es sich um weitergeleitete Mails handelt und man wisse nicht woher. Man könne vermuten, dass es sich um die Brüder R. gehandelt haben könnte. Er möchte auf bestimmte Seiten 206 und 207 von Max verweisen, wo ähnliche Chats weitergeleitet wurden. Es gebe auch den Hinweis, für uns hat Natalies Geschichte Priorität. Auch sei hier von Dorneck die Rede. Er sehe hier einen großen Entlastungsbetrag.
RB prüft die Seiten 206 und 207 nach und führt sie mit in die Beweisaufnahme ein.
Auf diesen Seiten geht es um Weiterleitungen von Max, dass dringend 25.000 € benötigt werden würden von dem anderen Gesprächsteilnehmer, weil dieser Schulden habe. Die anderen Gesprächsteilnehmer erklären, dass sie so nicht weiter arbeiten könnten. Max erklärte, dass er Bescheid geben würde, wenn er mehr Geld erhalten würde. Denn Natalie Sache habe obere Priorität.
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