Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 17.09.2025 – Teil 1

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Prozessbeobachtungen: OLG Frankfurt 17.9.2025
Zuschauer 18 – Presse 5 – nach der Mittagspause 3

Beginn 10:15 Uhr Ende 16:07 Uhr

Richter Bonk (im folgenden RB genannt): Leselaptop von Rüdiger v.P. und Peter W. sind ausgetauscht.
RA Dalla Fini erklärt, wenn der Zeuge H. kommt, würde er rausgehen.

RA Dr. Sieg erklärt, eine Aussage der GBA Maslow bei der letzten Verhandlung sei nicht haltbar aufgrund einer Gesetzgebung vom BGH dazu müsse er eine Stellungnahme abgeben.
RA von Alvensleben (im folgenden RAvA genannt): Er stellt hiermit einen Antrag im Anschluss an die Verhandlungen 9.+10.9.2025 und schließt sich den Anträgen von BMW an.
Er beantragt, die Beiträge vom OLG München und OLG Stuttgart bei zu ziehen. Es sei nötig, die Beschlüsse, die Gegenvorstellung, die Einlassungen, die Entscheidungen für Haftaussetzung, Statut und Beweisanträge einzusehen. Alleine schon die Trennung der Verfahren sei nicht verfassungsrechtlich haltbar. Ein faires Verfahren sei dadurch nicht gegeben. Den Angeklagten müsse die Gelegenheit gegeben werden, die Aussagen und Einlassungen der anderen Angeklagten einzusehen, damit sie wissen, wie es weitergehen könne. Sie haben auch ein Recht auf Akteneinsicht. Im Falle von PR werde an drei Standorten das Verfahren mit seinem Namen belegt . Somit sei alleine schon sein Interesse nachgewiesen. Laut BGH müssen auch abgetrennte Verfahren, wie in München und Stuttgart, freigegeben werden. Der BGH Kartellsenat habe festgestellt, dass eine Akteneinsicht nicht nur für die Verteidiger bestehe.
Auch müsste bei Einlassungen anderer Angeklagter, das Verhalten mit einfließen. An allen drei Standorten ginge es um das gleiche Verfahren.
Auch seien die Fragestellungen in den Parallelverfahren, zum Beispiel psychologische Begutachtung, wichtig. Es ginge auch darum, die Besonderheiten zum Beispiel Verfolgung von Behörden, Staatsanwaltschaft, Gericht, Akten in der Gesamtheit vorzulegen, nicht nur dem GBA.
Die Akten müssen sämtlichen Beteiligten offen gelegt werden. Dies ergebe sich auch aus Artikel 6MR K.
Ob eine Information von Bedeutung ist, obliegt alleinig der Vertretung der Verteidigung. Die GBA teilt von sich aus die erheblichen Umstände, teilweise nicht mit. Aktenteile darf die Verteidigung einfordern. Auch werden die Anlagen von allen drei OLG in den Parallelverfahren eingeführt.

Auch sei es nicht praktikabel, wenn die Verteidiger von allen Angeklagten, an allen drei Standorten, jeweils einen Antrag auf Akteneinsicht abgeben würden. Bei der jetzigen Situation sehe es so aus, als würde das Verfahren im verborgenen stattfinden.

RA Klemke: Schließt sich diesem Antrag an, es folgen alle anderen Verteidiger.

GBA Engelstätter erklärt, dieser Antrag sei zu würdigen, aber die Fundstellen von RAvA vom Kartell Gericht müsse er erst überprüfen.
RB erklärt, er habe mit der Richterin des OLG München wegen Melanie R. telefoniert. Die schriftlichen Einlassungen aus München und Stuttgart sollten in die Verfügung gelangen.
BMW erklärt, sie habe eine Ergänzung zum Beweisantrag vom 9.9.2025. Es geht um die in Augenscheinname des Gespräches zwischen Max E. und Rüdiger v.P.
Ruth L. habe beim Datum 16.12.2021 offenbar bei den Personen eine Erinnerungslücke gehabt.
RA Lober möchte wissen, ob der Beistand des Zeugen einen Antrag gestellt habe und wo sich dieser Antrag befindet. Er hätte davon keine Kenntnis erhalten.
RB erklärte, er habe alle Anträge rausgeschickt. Diese müssen ihm zugegangen sein. RA Lober bittet um 5 Minuten Pause, inzwischen melden sich mehrere Verteidiger, die diesen Antrag ebenfalls nicht erhalten haben. RB erklärt, er habe diese Verfügung gefertigt bei der Ladung vom Zeugen H. (im folgenden ZH genannt) Es kommt zu einer Klarstellung: Der Antrag sei am 8. für den Beistand eingegangen und am 4. September habe der Senat den Beistand für den ZH beigeordnet. Er müsse zugeben, dass mehrere Anwälte diesen Antrag nicht erhalten haben, es müsse sich wohl um ein Versehen handeln.
RAin Rüber- Unkelbach und RA Dalla Fini verlassen mit RA Sattelmaier den Saal.
RB wendet sich ZH zu ihm wird erklärt, weshalb sein Transport so durchgeführt wurde und kein Einzeltransport angeordnet ist. ZH macht Angaben zur Person: Er ist 46 Jahre, von Beruf Einzelhandelskaufmann und z.Z. in der JVA Trier in U Haft. Er wurde darüber belehrt, dass er hier keine Aussage machen muss, da er bereits verurteilt ist, aber es liegt noch kein rechtskräftiges Urteil vor. Seine Antworten müssen der Wahrheit entsprechen. ZH erklärt weiter, dass er im Bereich Oldenburg wohnt und im Strom + Gasgewerbe tätig ist. Er sei aber auch Comedian, habe eine Tochter und zweifacher Opa.
In diese Problematik sei er hinein geraten. Es begann in der Corona Zeit. Da habe er einen Telegramm Kanal gegründet, da er als Comedian und Veranstalter nicht mehr auftreten durfte. Sein Kanal hieß „Nix ist wie es scheint“. Er habe Talkshows veranstaltet, wo Menschen ihre freie Meinungsäußerung kund tun durften.
Dies scheint nicht der Fall gewesen zu sein, denn Beiträge seien verschwunden. Auftritte als Comedian habe er bereits in der Schulzeit gehabt. Er sei ein Stand Up Comedian und imitiere z.B. Heinz Erhardt.
RB fragt, wie das Verfahren in Koblenz geendet sei?
ZH: Vorwurf der Rädelsführerschaft mit Terrorismus und Vorwurf Hochverrat. Ihm wurde der Vorwurf gemacht, Reichskanzler werden zu wollen, dies sei jedoch alles ein riesiger Schauprozess gewesen. Daraus werde er später eine Show machen. Er habe hier das Gefühl, dass man vielleicht die Wahrheit hören wolle. In Koblenz sei alles nicht hinterfragt worden. In Koblenz habe es verschiedene Protektionisten gegeben. 1.) Black-out von Thomas O. und 2. Lauterbach Entführung. Dies sieht er aber anders, es mag einige gegeben haben, die diese Idee gehabt haben, es sei aber nie etwas geplant worden. Dies haben die Medien daraus gemacht. Frau Prof. Dr. R. habe sich um die Existenz des deutschen Reiches gekümmert.
ZH wird gefragt, welche Position er denn hatte?
ZH erklärt unter Lachen, er soll der Chef des Ganzen gewesen sein, dabei sei er nur ein Comedian mit Kanal gewesen.
RB verließt die Namen aller Angeklagten und ZH teilt mit, dass er mit niemanden verwandt oder verschwägert sei.

Einige Namen kenne er nur aus den Medien. Er wundere sich, dass er hier überhaupt als Zeuge geladen sei. RB fragt, ob die Personen aus dem Koblenzer Verfahren Kontakt zu Personen aus diesem Verfahren gehabt hätten, eventuell Herr O., Herr B. oder Frau Dr. R.? ZH erklärt, dies kann er nicht sagen, er kenne dies nur aus den Prozessakten. Es soll wohl Kontakte gegeben haben und 2-3 Telefonate in dem Namen genannt wurden. Er möchte gerne hier mal erklären, dass der damalige Zeitpunkt ein Ausnahmezustand weltweit war. Dies wird ständig außer Acht gelassen. RB fragt, ob er sich an Telefonate erinnern könne? ZH, erklärt es habe 2 Telefonate seinerseits gegeben. Erstens mit Herrn B. dort wurde ohne Namensnennung ihm erzählt, dass eine Handvoll Leute den Reichstag stürmen wollten. Darüber hätten sie sehr gelacht. Zweitens einTelefonat mit Herrn O. bei dem es um ein Treffen mit Ha-Jo M. ging, er sei die rechte Hand von PR gewesen und es ging um ein Treffen mit PR wozu er eingeladen wurde. Er sei aber nicht da gewesen. Er könne auch nicht sagen, ob dieses Treffen überhaupt stattgefunden hat.
RB möchte wissen, welches Ziel das Treffen gehabt habe? ZH antwortet: dies weiß er nicht. RB möchte wissen, ob er es mitbekommen hätte, wenn ein Treffen stattgefunden hätte? ZH verneint dies. Es war für März 2022 angedacht. Herrn B. kannte er seit Anfang 2022. Vielleicht habe er ihn mal gesehen bei einer Veranstaltung, in seinem Nachrichten Kanal bei Telegram seien 16.000 Personen gewesen. Es gab weitere Vernetzungen mit anderen Kanälen und somit eine Teilnehmerschafft von über 1 Million Menschen. Deshalb konnte die Polizei sein Handy gar nicht auswerten. Er habe Herrn B. Anfang 12.2021 einmal persönlich gesehen. Herr B. habe zwischenzeitlich seinen Namen geändert. Dieses Treffen war eine Zusammenkunft, wo auch Thesen von Frau Dr. R. Thema waren.
RB liest ihm mehrere Orte vor aber ZH kann sich nicht an den Ort erinnern. Es handelt sich um ein Treffen der W.I.R. Bewegung und es war in einem kleinen Ort, aber den Namen weiß er nicht mehr. Später habe er mit B. regelmäßiger telefoniert, dieser habe den Veteranen Pool betrieben. Er hatte kein Soldat artiges Auftreten. Die Telefonate fanden 2-3x/Woche statt. Es gab auch drei persönliche Treffen: Erstens in Kassel am 18. Dezember, zweites im Februar 2022 in Verden, drittens am 9.4.2022 bei ihm zu Hause in Falkensee. Die Themen waren die allgemeine Unzufriedenheit der Corona Maßnahmen, die drohende Impfpflicht und wie dies aufzuhalten sei?
RB fragt nach der Haltung von Herrn B.? ZH erklärt, dies weiß er nicht. Wahrgenommen habe er, dass B. sehr viel geredet habe, aber nichts getan hat. Er habe viel gesagt, dies sei der Situation damals geschuldet. Manch einer habe in einer Traumwelt gelebt, so auch er. Auch sei es um das Thema Einsatz bei Demos gegangen, da Polizisten Rentner niedergeknüppelt haben. B. sah sich als Hilfestellung bei Demos zwischen Demonstranten und Polizisten. Die Theorie von Frau Dr. R. war, das Deutsche Reich wieder handlungsfähig zu machen. So wollte man sich der Verpflichtung erledigen, man wollte sich Infos besorgen und sich das auch international anhören. Am 18.12.2021 habe Frau Dr. R. einen Vortrag gehalten. Es sei auch um Nachweise für einen Staatsangehörigkeitsausweis gegangen. Er habe mal etwas gehört von einem Haftbefehl für Lauterbach im Rahmen eines Kriegshaftbefehls, dies habe er für einen Witz gehalten. Herr O. hatte die Idee mit dem Black-out.
RB möchte wissen, welche Idee Herr B. hatte? ZH erklärt, die Verhaftung von Lauterbach. Dies sei Thema in 2021 gewesen. Dies sei aber nie zu Ende gedacht worden. Es gab keine Realität, es sei auch nie etwas geplant gewesen. Er sende hiermit einen Gruß an die Medien, die diesen Schwachsinn mit veranstaltet haben, denn es gab nie einen Plan. Es war eine reine Phantasiereise. Es gab nie eine Umsetzung.
RB möchte wissen, ob es dafür feste Termine gab.? ZH erklärt es gab den Druck der Regierung mit der Impfpflicht. Eigentlich gab es Druck von allen Seiten und es gab Phantastereien, aber was sollte schon passieren?

RB möchte wissen, ob es Umsetzungen der Ideen von Dr. R. und B. gegeben habe? ZH erklärt, Ende Dezember 2021 fing es an, dann gab es Vorschläge für Mitte Januar 2022, aber es gab ständig neue Termine. Er weiß dies auch nicht mehr so genau. Es war sowieso nichts geplant. Es gab keine Entschlossenheit für dieses Vorhaben. Es gab einen telefonischen Austausch, es gab Mails, aber nie einen Termin. Es hätte laut Frau Dr. R. das Erfordernis gegeben, nach der Verfassung von 1871, dass man 277 Männer gebraucht hätte, die gab es aber nicht.
RB möchte wissen, wie sein Alltag während der C-Pandemie ausgesehen hat? ZH teilt mit, dass er 12.2021 den Telegramm Kanal gegründet hat und 01.2022 eine neue Arbeit angefangen hat, die er bis zur Verhaftung ausgeführt hat. Er habe von unzähligen Demos berichtet, sei aber nie selber bei einer dabei gewesen. Diesen Kanal habe er dem neuen Mann seiner Exfrau betrieben. Sie kamen auf die Idee, dies zu tun, weil es so viele Fake News gab, sie diese prüfen und selektieren wollten. So haben Sie sich die Nachrichten angesehen und danach bewertet, welche glaubwürdig erschienen. Es waren 50 % Mainstream und 50 % alternative Nachrichten. Auch habe er zweimal in der Woche für 3 Stunden einen Sprachchat betrieben. Es gab auch Live Talkshow wobei es um die Themen Finanzen, Polizei, Gesundheit ging. Dazu habe er zum Beispiel auch Ärzte eingeladen und einen Austausch mit Menschen gehabt. Dieser Kanal hatte einen Arbeitsumfang von 24 Stunden täglich. Dabei hatte er noch einen Hund und eine Tochter. Er habe sehr viel Zeit investiert. An einer Veranstaltung sei er einmal in 2021 dabei gewesen. In seinem Kanal habe er auch mal von Leuten berichtet oder auch Videos eingestellt aus anderen Kanälen. Er habe ein Team um sich gehabt mit ungefähr zehn Leuten. Er habe nicht so viel technische Möglichkeiten gehabt, darum habe er sich mit anderen Kanälen zusammen geschlossen. Er sei für die Themen zuständig gewesen und das einladen von Gästen. Die anderen Teammitglieder haben den Stream gemacht oder zum Bsp. Flyer erstellt. In seinem Kanal gab es live Talkshows, wo sich auch Leute dazu geschaltet hatten.
RB möchte wissen, wenn er damals das Bedürfnis gehabt hätte, mit ihm Kontakt aufzunehmen ob dies möglich gewesen sei?
ZH erklärt: ja selbstverständlich! Ich habe immer alles offen gemacht. Man hat jederzeit meine Telefonnummer und meine Adresse einsehen können. RB hätte ihn zu Hause besuchen können.
RB möchte wissen, ob er sich an den Namen Wolfgang K. erinnert? ZH hat diesen Namen schon gehört, kann ihn aber nicht in einen Zusammenhang bringen. Er habe sehr viele Kontakte damals gehabt und mit hunderten/tausenden von Leuten telefoniert. Es habe zwei Bewegungen gegeben, einmal ging es um die verfassungsgebende Versammlung von einem Uwe V. und eine andere Bewegung von Frau Dr. R. die W.I.R. Bewegung.
Diese beiden Bewegungen würden sich fundamental unterscheiden. Die verfassungsgebende Versammlung sei zurückzuführen auf den Lebenspartner von Eva H. mit Herrn V. Hiervon habe er zum ersten Mal in der C-Zeit gehört. Die W.I.R. Bewegung sei von Frau Dr. R. bei der Veranstaltung lagen auch Urkunden aus. Wie wir alle wissen, sind wir nicht souverän und die Organe nicht handlungsfähig.
RB erklärt, davon habe er schon gehört. Er möchte wissen, ob er den Namen Wolfgang K. kenne?
ZH erklärt, vielleicht im Rahmen dieser 277 Männer.
RB möchte ihm ein Dokument zeigen vom 1.12.2021. Es erscheint ein Bild für eine Veranstaltung, dass Herr A. selbst erstellt hatte. ZH Erklärt sie hätten mich erreichen können auf meinem Telegramm Kanal, über Instagram anschreiben oder Facebook sie hätten mich aber auch anrufen können.
RB macht eine 10minütige Pause. Dann erscheint eine Chat-Auswertung zwischen Johanna F. und Wolfgang K. es ist ein Celebrity Bericht. K. erklärt: Ich habe es getan, habe mit Michael telefoniert und ihn zu Threema überredet.. Er hat Verbindung zu Elisabeth, beim Treffen war wohl ein U-Boot dabei, dies ist jetzt bereinigt.

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