Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 17.09.2024

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Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 17.09.2024

OLG Frankfurt 17.9.2024

25. Verhandlungstag

Dieser Verhandlungstag startet mit zwei Anträgen von RA Sieg. Er beantragt den OStA Engelstätter zu befragen und die Vernehmung von Dr. Frank Peter GBA a.D.

Ihm geht es um das bevorstehende Einschreiten der Allianz und dem daraus resultierenden Kauf der Satellitentelefone und den 50.000 €, die sein Mandat für die Kinder investiert hat und nicht zur Erstürmung des Reichstages. (Verteidigung Max E. schließt sich dem Antrag an)

BAin Maslow tritt den Anträgen entgegen und argumentiert, dass der Antrag in die Beweisaufnahme geht.

RA Sieg kann sich kaum noch zurückhalten und kommentiert, dass er schon wahrlich sehr viel erlebt habe, jedoch dass er sich über die Anklage streiten muss, das ist unfassbar! PR hat nichts mit dem Reichstagssturm zu tun und dies steht auch nicht in der Anklage! Er wird alles tun, um dies klar und richtigzustellen!

Im Anschluss daran stellt RA Dalla Fini einen Antrag mit sehr ausführlicher Begründung in Bezug auf den angeblichen Sturm des Reichstages.

Er führt das angebliche Vorhaben mit einmal 30 und einmal 50 Mann aus. Waren dies 1 oder 2 Vorhaben? Hätte damit eine reelle Gefahr für die Öffentlichkeit bestanden?

Es gab lediglich 1 Gespräch mit einer kleinen Gruppe. Ein objektiver Tatbestand nach § 129 bedarf es genauere Tatbestände.

Es gab 2 Reichstagsbesichtigungen mit unterschiedlichen Personen. Davon wurden diverse Bilder und Videos bei Peter W. auf dem Smartphone gefunden. Jetzt stellt er etliche Fragen… Unter anderem… Gab es einen Plan? Gab es einen weiteren Plan? Wie sollte die Gruppe aufgestellt werden? Wie wollten sie eindringen? Welche Waffen sollten benutzt werden? In welchem Zeitraum?

Dies ist für die Verteidigung wichtig!

Außerdem führt er eine Aussage von Ralf S. auf, in der dieser berichtet, dass Rüdiger v.P. gesagt habe, dass er den Reichstag stürmen wollte, jedoch Marco v.H. habe ihn davon abhalten können.

Die Verteidigung von PR und Birgit M.-W. schließt sich dem Antrag an.

BAin Maslow ist überrascht, dass die Richtigkeit der Anklageschrift diskutiert wird. Anklage wurde eingereicht und erhoben… Somit tritt sie entgegen.

Richter Bonk teilt mit, dass es vom Zeuge Wolf v.T. noch keine abschließende Rückantwort gibt.

Daraufhin folgen einige Erklärungen zu diesem letztmalig gehörten Zeugen Wolf v.T. beginnend mit RAin Dr. Schwaben. Es war deutlich, dass der Zeuge ihrer Mandantin nicht zugetan war in dem er sie ausschließlich „die Dame“ oder nur „Vitalia B.“ nannte, weil er angeblich den Namen nicht aussprechen könne. Auf einer Skala von 1 bis 10 war er bei 7 mit seiner Enttäuschung. Fakt ist, Vitalia B. war geeigneter und hatte zusätzlich noch den Bonus der Sprache. Sie hat dem Zeugen die Butter vom Brot genommen. Nicht um ihn unglaubhaft zu machen, sondern um seine Worte ins richtige Licht zu rücken.

Es folgt eine Erklärung von RA Dietz. Dieser erörtert, wie Wolf v.T. zum Freund von PR wurde und wie diese wieder auseinander ging. Er bringt Beispiele, weshalb er neidisch war und letztendlich hatte Vitalia B. einen höheren Studiengang.

Der nächste ist RA Lober der erneut mit seiner Wortwahl und seinen Ausführungen für mehrere Schmunzler sorgt, denn er nennt die Dinge beim Namen. Er fragt sich, weshalb man diesen Zeugen vernommen hat? Er kennt PR seit 30 Jahren, hat eine Bürogemeinschaft mit ihm, sie haben gemeinsame Hobbys… Man hatte sich einen Sozialporno erhofft, doch dieser blieb aus. PR hätte eine Wesensveränderung durchgemacht und man dachte schon, jetzt benötigt man einen Psychiater, jedoch was kam dann? PR ärgerte sich übers Finanzamt und die GEZ Gebühren und noch die krude Aussage, dass Deutschland kein souveräner Staat sei.

Wenn doch PR Reichsbürger sei, weshalb hat er sich dann keinen Reichsführerschein besorgt, als er seinen Führerschein verloren hatte? Stattdessen fuhr dieser mit dem Fahrrad.

Die Zeiten, wo Reichsdeppen allerlei Reichsdokumente kauften, ist lange vorbei. Eingeführt hatte das Wolfgang Ebel in den 90er Jahren. Mit Aufkommen des Internets flackerte es noch einmal kurz auf, dann verschwand es. Heute kaufen Reichsdeppen keine Reichsführerscheine mehr.

Bilanz: man kennt sich 30 Jahre und kann keine ergiebigen Angaben machen.

RAin Rüber-Unkelbach fügt hinzu, dass der Zeuge mehr über sich erzählt hat als über PR

RA Weißenborn schließt sich den Erklärungen von RAin Dr. Schwaben und RA Lober an. Es war augenscheinlich, dass PR negativ dargestellt werden sollte.

RAin Hamed schließt sich ihren Kollegen Lober und Weißenhorn an, der Erkenntnisgewinn war sehr gering. Jedoch symptomatisch wurde wieder mit Begrifflichkeiten jongliert und nicht nachgefragt. Reichsbürgerprozess… Dieser Begriff bleibt trotz mehrfacher Nachfrage undefiniert. Das Problem ist, dass jeder diese Begriffe benutzt, jedoch jeder auf seine Art.

Der Zeuge betitelte Vitalia B. als

„die bestgekleidete Büroangestellte“

die er kennt.

Dann lässt er sich über häufige Paketbestellungen aus… Es war zu Zeiten von Corona, hat da nicht jeder mehr bestellt als sonst?

Esoterische Personen seien ins Büro gekommen… auf Nachfrage, was das sind? Sie hatten Tüten dabei und da waren Sachen drin.

Ihrer Auffassung nach war der Zeuge sehr bemüht Abstand zu PR zu bekommen und Vitalia B. abzuwerten.

RA Sattelmaier stellt fest, dass der Zeuge zwar seine Eindrücke mitgeteilt habe, jedoch für den Tatvorwurf völlig unbrauchbar gewesen sei. Er kennt keinen der Angeklagten, weder persönlich, telefonisch noch per Mail. Trotz, dass er 2-3x/Woche mit PR im Büro verbracht hat. Also muss man sich fragen, inwieweit gab es denn überhaupt Tätigkeiten in Bezug auf den Tatvorwurf? War das eine Feierabendvereinigung und er war ein Feierabendrädelsführer? Was kann man von diesem Zeugen mitnehmen? Garnichts! Wenn dieser Zeuge nichts mitbekommen hat, dann können die Bemühungen nicht so enorm gewesen sein!

RA Tschammer fügt noch hinzu, dass der Zeuge versucht hat eine besondere Distanz zu PR herzustellen, jedoch noch für den Sohn von PR tätig ist, da dieser bevollmächtigt ist.

RA von Alvensleben kommentiert noch, dass der Zeuge eine Wesensveränderung beobachtet habe, vielleicht sollte man fragen, ob die vielleicht beim Beobachter eingetreten ist? Immerhin hatte er das Motiv Eifersucht und er hatte monetäres Interesse.

RA Klemke merkt an, dass man eine Kontaktschuld relativieren muss, wenn man von den Qualitätsmedien nicht zerrissen werden möchte.

Nach der Mittagspause wird festgestellt, dass für Max E. nur noch sein Wahlverteidiger anwesend ist. RA Dalla Fini hatte seine Abwesenheit angekündigt, jedoch auch die Pflichtverteidigerin Lang-Seifert war wegen Unwohlsein nicht mehr erschienen. Richter Bonk lässt eine Vertretung durch lediglich einen Wahlverteidiger, der zum ersten Mal anwesend ist, nicht zu. Er sieht die angemessene Verteidigung in Gefahr und unterbricht die Verhandlung gegen 13.30 Uhr.

Nächster Verhandlungstermin ist der 8. Oktober 2024

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