Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 17.06.2025

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OLG Frankfurt 17.Juni 2025

73. Verhandlungstag

Die Verhandlung beginnt um 10 Uhr mit 13 Zuschauern, drei Pressevertretern und einem Spezialbeobachter.

Der Vorsitzende (RiBo) eröffnet die Sitzung und richtet sich an Michael F. (MF): „Schön, daß es Ihnen wieder besser geht, bitte bleiben Sie doch sitzen, wenn ich den Saal betrete, Sie müssen nicht aufstehen!“
(Anm.: Die Sitzung am 10.Juni 2025 fiel aus, da RiBo feststellte, daß MF nicht verhandlungsfähig sei und ins Krankenhaus müsse. Die Sitzung am nächsten Tag sagte er daraufhin auch ab).
Dann verkündet er mehrere Senatsbeschlüsse:

Der Antrag der Verteidiger von MF und weiteren vom 15.Mai 2025 wird (Anm.: Völlig unüberraschend!) abgelehnt. Der Kriminalhauptkommissar T., der den Zeugen L. vernommen hatte- „Max E. (ME) wolle was gegen Spahn unternehmen“- wird also nicht als Zeuge vernommen werden. Es ging darum, wie konkret die Pläne von ME gewesen sein sollen. Zur Erinnerung: Der Zeuge vom MAD ging von „nicht konkret“ aus.
Der Antrag der Verteidiger von Vitalia B. vom 6.Mai 2025 wird (Anm.: Völlig unüberraschend!) abgelehnt. Dabei handelte es sich um ein psychiatrisches Gutachten der „Zeugentüchtigkeit“ des Zeugen M.R. RiBo führt aus, daß der Senat über ausreichend Sachkunde verfüge, dies eigenständig zu beurteilen.
(Anm.: Beeindruckend! Das gesamte psychiatrische Spektrum kann Depressionen, bipolare Störungen, das Borderline-Syndrom, Burnout, Schizophrenie, Psychosen, Angst- und Panikstörungen bis hin zu Suchterkrankungen enthalten).

Ebenfalls völlig unüberraschend wird der zweite Antrag der Verteidiger von ME vom 6.Mai 2025 abgelehnt. Dabei sollte Staatssekretär Dr. M.Sch. vorgeladen werden sowie Hauptkommissar D. der Polizei des Deutschen Bundestages (Vorgesetzter des Zeugen der Bundestagspolizei, der schon da war), um zu klären, ob es eine Aussagegenehmigung ohne Einschränkung geben kann, um den Verteidigern auch ein Fragerecht -ohne Einschränkung- zu ermöglichen.
(Anm.: Die berühmte „Waffengleichheit“ für Verteidigung und Anklage).
Es geht um „schutzwürdige Interessen des Deutschen Bundestages“.

Dann wird der Antrag des Verteidigers DF (von ME) überraschend abgelehnt. Er hatte am 6.Mai 2025 ein „Medizinisch Psychiatrisches Gutachten“ für seinen Mandanten beantragt, um eine beruflich bedingte „Posttraumatische Belastungsstörung“ (PTBS) und krankhafte seelische Störungen feststellen zu lassen. Zwei Mitangeklagte hatten über seinen angeblich gesteigerten Alkoholkonsum ausgesagt. Hinzu kann, daß er sich vor Monaten für ein „Sterbefasten“ entschieden hatte. Die Ablehnung wird damit begründet, daß Alkoholkonsum und eine PTBS keinen Grund für einen Beweisantrag sein könnten, außerdem würden die „Beweisziele“ fehlen, die Angaben wären „substanzarm“! Eine „relative Intoxikation“ könne keine Schuldunfähigkeit belegen. RiBo zitiert das Gutachten von Dr. S., die ihn vor Monaten begutachtet hatte, die Dame zweifelte damals an der Ernsthaftigkeit seines Wunsches, sterben zu wollen. Auch im Urteil des Amtsgerichtes München vom 14.Mai 2024 (Trunkenheit am Steuer) wurden Sachverständige erwähnt, die von einem Alkoholmissbrauch ausgingen, verbunden mit einer beginnenden Lebererkrankung. Allerdings konnten sie keine Ausfall- und Entzugserscheinungen, Beeinträchtigung seiner Steuerungsfähigkeit, Lebensführung und Tätigkeiten (Reden halten, Artikel schreiben) feststellen. Sie attestierten ihm, viel Leid bei seinen Einsätzen gesehen zu haben, wodurch er Alpträume bekam, aber keine PTBS. Das „Sterbefasten“ hätte hierzu keinen thematischen Zusammenhang, seine Entscheidung, bis zum Tod zu fasten, fiel ohne Fremdbeeinflussung.

Sein Verteidiger DF antwortet mit einer „Gegenvorstellung“ (Anm.: Darunter versteht man einen formlosen Rechtsbehelf, mit dem der Senat aufgefordert wird, seine eigene Entscheidung zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren! Oha…..).

„Warum sind Sie dann an uns herangetreten und haben nachgefragt, ob die Verteidigung ME eine Begutachtung wünscht?“ (Anm.: Sachen gibt’s!). Er erwähnt §63 StPO – Vereidigung bei Vernehmung durch den beauftragten oder ersuchten Richter („Wird ein Zeuge durch einen beauftragten oder ersuchten Richter vernommen, muss die Vereidigung, soweit sie zulässig ist, erfolgen, wenn es in dem Auftrag oder in dem Ersuchen des Gerichts verlangt wird.“).

RiBo: „Es war eine allgemeine Anfrage….!“ (Anm.: Kann sein -für mich befremdliches- Lachen/Kichern leider nicht einordnen!) DF: „Sie sind ein kompetentes Gericht! Was dachten Sie sich dabei?“ Antwort bleibt aus.
Weiter geht es mit der Einführung der Beweise – Chatverläufe zwischen der ehemaligen Bundestagsabgeordneten Birgit M.-W. (BMW) und Thomas T. (TT)! Wiederholt geht es um den weitergeleiteten Plan der 38. KW 2022 des Deutschen Bundestages (Anm.: Auch öffentlich abrufbar! Stöhn!): Fragestunde Regierungsbeauftragte, Beratung der Fraktionen zu North Stream II, Wirtschaftsabkommen mit Kanada, Strom- und Gassperren verbieten, Aufholen von pandemiebedingten Lernrückständen bei Kindern und Jugendlichen zur Milderung von psychosozialen Folgen (Anm.: Oha!!!!), Kohlendioxidaufstellungsgesetz, Deutschland durch Sport gesünder machen, CDU (Anm.: Oha, Sport statt Gentherapie?), Energiekrise bekämpfen, Änderung Grundgesetz Art. 82, Kubapolitik an Menschenrechten ausrichten (Anm.: OHA!), usw. Die Verteidigung BMW bemängelt, daß ihrer Mandantin die Chatverläufe immer noch nicht vorliegen, mahnt Transparenz und Fairness an (Anm: Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt!). Rechtsanwältin RU erklärt, daß der „Blaue Plan“ öffentlich über die Homepage des Bundestags zugänglich sei und kein geheimes AfD-Dokument darstelle. Der Verteidiger SM von MF erklärt, daß sein Mandant den Plan nicht kenne und macht auf die mangelnde Prozessbeschleunigung aufmerksam. Verwertungswiderspruch dieser (sowie aller folgenden) Chatverläufe durch die Verteidigung Hans-Joachim H. – da durch die „Software Cellebrite“ ausgewertet. Rechtsanwalt DF räumt ein, daß er mehr Vorbereitungszeit mit seinem Mandanten (ME) wegen eines Teilgeständnisses brauche und widerspricht der Einführung der chats. Pause von 12.00 bis 12.25 Uhr.

Völlig unüberraschend wird der Antrag abgelehnt und die Chats per Verlesung eingeführt. Rechtsanwalt L. (RAL) fordert nach §257/2 StPO den ersten parlamentarischen Geschäftsführer der AfD Dr. Bernd B. Und die Präsidentin des Deutschen Bundestages Julia K. zu laden, um sie zur Planung und Koordination der Bundestagssitzungen zu befragen.
Es werden die Chats zwischen Peter W. (PW) und Maximilian E. (ME) vom August 2021 eingeführt. Es geht um Treffen in Magdeburg, Bielefeld, Hannover, Nürnberg und Leipzig, sowie ein Essen „beim Inder“. Auf dem Laptop von Hans-Joachim H. (HJH) werden mails von ihm an ME vom August 2021 eingeführt. ME bedankt sich für das Geld „für die Kameraden“, er teilt mit, daß er wieder nach Ahrweiler fahre und 2000,- bis 3000,- Euro für die „AFG Kameraden“ brauche. RA W. (RAW): „Dies waren Leihgaben, keine Zuwendungen, bei geht um Afghanistan. AFG Kameraden sind die Ortskräfte in Afghanistan.“ RAL nach §257/2: „Aus diesem Text sind keine Schlussfolgerungen möglich!“

Weiter geht es mit mails von HJH an MF. Darin kommt folgendes zur Sprache: Kontakt mit Gregor K., googlefreie Handies, Strategien, um dem Irrsinn ein Ende zu bereiten, Treffen mit dem Richter a.D. Dr. Manfred K., Karl H. Und den „Polizisten für Aufklärung“. ME berichtete daß er seine Ehrenzeichen zurückgibt, da er dem Volk und nicht den Politikern diene (Anm: Danke Max!). ME ergreift das Wort und kritisiert die Afghanistanpolitik der Bundesregierung und plädiert für ein Nürnberg 2.0 in Karlsruhe oder Den Haag. In diesem Zusammenhang kritisiert er auch wie mit General G. a.D. umgegangen worden ist (Anm.: Der Brigadegeneral und Kommandeur der Elitetruppe „Kommando Spezialkräfte“ (KSK) war am 4. November vergangenen Jahres von Verteidigungsminister Peter Struck, SPD, in den Ruhestand versetzt worden, nachdem das ZDF ein Brief Günzels an den CDU-Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann bekannt gemacht hatte – Quelle Spiegel vom 26.02.2004). In seinen mails berichtet er von einem Treffen mit Dr. Manfred K., der im Netzwerk KRiStA (Anm.: „Kritische Richter und Staatsanwälte, www.netzwerkkrista.de (http://www.netzwerkkrista.de/)) aktiv war. Max schlägt vor, Berlin bei Ebay für 1,-€ anzubieten, für Markus S. würden 80 Cent als Startpreis genügen. Es macht ihm zu schaffen, wie sein Freund Karl H. oft von Beamten mißhandelt wurde und er plädiert für die folgenden „5G“: Gesunde Gehirnzellen Generieren Gesunde Gesellschaft! Verwertungswiderspruch von RA Dr. H. Pause von 13.25 – 14.30 Uhr.

ME gibt eine Erklärung nach §257/1 StPO ab: „Diese mails sind nur ein kleiner Ausschnitt von 15.000 mails.“ Er erklärt, daß Dr. Manfred K. Demonstranten verteidigt habe, er habe außerdem sein Bundesverdienstkreuz zurückgegeben (Anm.: Der früherer Richter hat der Bundesrepublik Deutschland sein Bundesverdienstkreuz zurückgegeben und dem Bundespräsidenten dazu einen Begleitbrief gesendet. Er habe 40 Jahre lang als Richter gearbeitet. Seine Reaktion beruhte auf der Kritik an den Corona-Maßnahmen der Regierungen in Deutschland- „Meine Hochachtung!“). Der Kriminologie-Professor Tobias S. habe eine wichtige Studie zur „Gewaltausübung im Amt“ veröffentlicht, daß max empfiehlt (Anm.: S. sagte zur Frankfurter Rundschau: „Unsere Ergebnisse zeigen, dass Betroffene polizeilicher Gewalt kaum Chancen haben, ihre Deutung des Geschehens zur Geltung zu bringen.“https://www.fr.de/politik/polizei-gewalt-studie-opfer-singelnstein-studie-frankfurt-92282990.html, Empfehlung Buchtitel: „Gewalt im Amt: Übermäßige polizeiliche Gewaltanwendung und ihre Aufarbeitung“). „Die Demos, auf denen ich war, waren legal. Das Geld von HJH ging an die Ortskräfte in Afghanistan. Ich benötige den Zugang zu meinen emails und TKÜs, um den Gesamtkontext zum sog. Rat herzustellen. RiBo fragt ihn nach der zeitlichen Zuordnung. „Afghanistan war Mitte August 2021, das gehört zur Allgemeinbildung!“ Einem Kriminalhauptmeister erschließt sich der Gesamtkontext nicht.“ RA SM, 257/2: „Wo ist der Verfahrensbezug dieser Chats? Hier geht es eher um Coronathemen!“ RA vA macht den Vergleich zur RAF, die 1976 mit Gewalt eskalierte – §129a Meinungsfreiheit oder Terrorismus? (Anm.: Das ist hier die Frage…!).

ME: „Es gab keine Vereinigung, keine Gründungsversammlung, keinerlei Indizien, nur Treffen – so wie im Juli 2021, da war Rüdiger v.P. (RvP) per Skype zugeschalten, er kam später zu den Coronademos hinzu. RiBo: „Wer war beim Treffen am 29.7. dabei?“ ME: „Um das zu beantworten, brauche ich meine mails!“ Oberstaatsanwalt Dr. E.: „Wir werfen heute ein Schlaglicht auf die Kontakte und Treffen in Helmbrechts und Berlin, die Indizien fügen sich – wie das Treffen beim Inder!“ (Anm.: OHA!). RiBo führt eine CD mit mails zwischen ME und Thomas T. (TT) ein. Es geht darin, um Warnung vor Spitzeln, Unternehmern, die Kontakte zum Geheimdienst haben, finanzielle Hilfen, die Abberufung des bayerischen Landtags, das Buch „Geist der Freiheit“ und wie man Einfluss auf die Gesellschaft bekomme. RAL 257/2: „Komme gern der Denksportaufgabe des Oberstaatsanwaltes nach, dem vorlaut probatem Mittel der Polemik, kann hier aber nichts Belastendes entdecken.“ Pause von 15.00 – 15.15 Uhr. Nun geht es um die Chatprotokolle zwischen TT und PW: Ich bin da, ich rufe Sie zurück!

RA K. 257/2: „Sehr inhaltsreich, nu, wo is er denn?“ Chatprotokolle zwischen Prinz R. (PR), Sigi C. und Elmar Sch.: Mit Erika Müller in Verbindung setzen, geht nicht da eine Woche Patrioten, Treffen Hotel B.
Im BKA Bericht vom 26.6.2023 sind die mails von ME ausgewertet worden – von den 15.000 mails haben lt. BKA 125 einen Verfahrensbezug. Es geht um Terminbestätigungen mit Sigi C. in einer Grillhütte und die Rechnung für das Hotel B. in Helmbrechts – sechs Übernachtungen für 660,- zu überweisen von ME. RA SM 257/2: „Klarnamen und Terrorismus, wie geht das zusammen? Hat ME die aus Blödheit aufgehoben?“

Die Sitzung endet um 16 Uhr.

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