Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 14.08.2025 – Teil 1

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84. Verhandlungstag
Beginn 9:53 Uhr Zuschauer -13, Presse – 2

BMW kündigt 3 Anträge an: 1. einen Beweisantrag zu erheben, aus dem Selbstleseverfahren, indem es um eine Auswertung von Chat-Nachrichten mit Telefonnummern aus Österreich geht und mit dem Namen Sabine. Sie erklärt, dass dies nicht ihre Telefonnummern sind und auch sie nicht gemeint sei.
Im 2. Beweisantrag geht es um Urkunden aus einem LKA Bericht, wo es um TKS mit Rüdiger v.P. (im folgenden RvP genannt) geht.
Sie erklärt Daten und Zeiten, wo Ausschüsse im Bundestag stattfanden, im Abgleich mit Daten, die in der Anklage stehen. Diese scheinen teilweise nicht korrekt zu sein, deshalb beantragt sie eine Korrektur.
Da dieser Beweisantrag sehr lang war, bittet Richter Bonk (im folgenden RB genannt) sie ihren 3. Antrag zu bis zum Ende des heutigen Verhandlungstag zurückzustellen.
RA Dr. Sieg (für PR) schließt sich diesen Anträgen an, ebenso RA Weißenborn. Er erklärt aber er möchte gerne diese Anträge erst einmal in schriftlicher Form vorgelegt bekommen.
Dann wird der Zeuge Michel R. rein gerufen und befragt, ob es Veränderungen bei ihm gegeben habe, daraufhin antwortete er, er sei jetzt 32 Jahre alt. Als erstes beginnt RAin Rüber-Unkelbach mit der Befragung. Sie befragt ihn zu einer Entscheidung des Gerichtes Osnabrück, wo er zu 5.640 € Schadenersatz verurteilt wurde du diese an einen ehemaligen Mitarbeiter von ihm zahlen musste. Sie fragt ihn, ob er diese Schuld bereits beglichen habe? Michel R. antwortete darauf, diese müsse er noch bezahlen. RAin Rüber-Unkelbach erklärt ihm, dass er Raten von 150 € zu zahlen habe und fragt ihn auch, wovon er diese bezahlen würde, also aus welchen wirtschaftlichen Mitteln? Michel R. verweigert die Aussage, weil dies seine persönlichen Verhältnisse betrifft. Die Verhandlung wird unterbrochen und Michel R. wird hinaus gebeten. RB bespricht mit RAin Rüber-Unkelbach, welche Zielrichtung ihre Fragen haben? RAin Rüber-Unkelbach antwortete, die Zahlungen ergeben sich aus einem Beschluss, der auch dem Senat vorliegt. RB antwortete er sehe nicht, dass diese Fragen gerechtfertigt seien. RA Lober kritisiert RB, weil seine Protokollierung der Ablehnung von RAin Rüber-Unkelbach nicht korrekt sei. Die Zahlung beziehe sich auf den Bewährungsbeschluss. RB gibt RA Lober recht und die Protokollierung wird korrekt wiederholt. RAin Rüber-Unkelbach erklärt Michel R. habe eine Zahlung an Herrn E. zu leisten, diese ergebe sich aus dem Beschluss. Auffällig sei daran, dass er diese Zahlungen nicht an Herrn E. direkt zahlen soll, sondern an die Staatskasse, dies würde gar keinen Sinn machen. Michel R. wird wieder herein gebeten. RAin Rüber-Unkelbach stellt weitere Fragen zum Beispiel ob er in der JVA Seelsorge erhalten habe? Michel R.: „Nein.“ RAin Rüber-Unkelbach erklärt, dass er aufgrund seiner Haft Akte, persönliche Probleme gehabt habe, z.B. einen schlechten Gemütszustand, eine Sozialphobie und Allergien. Außerdem möchte sie wissen, ob seine Freundin ihm immer noch das Konto zur Verfügung stellt und ob es weitere Strafverfolgungen gibt? Sie stellt danach Fragen zu seinem bisherigen Leben und zu seiner Tätigkeit. Auch habe er Kontakt zur Presse gehabt, was er bestätigt. Welche Art von Presse? Stern und RTL. Gibt es inzwischen weitere Anfragen der Presse? „Nein“ Haben sie mit der Presse zusammen gearbeitet? „Nein“ Was wollte die Presse? „ich sollte Aussagen machen“ Wurde ein Fragenkatalog beantwortet habe oder sind Gesprächsprotokolle angefertigt worden? „Nein“. Liegen für die Zukunft noch weitere Angebote der Presse vor? „Zur Zeit nicht, aber nur, weil es im Moment keinen Termin gab.“ Sind sie denn dazu bereit? „Ja.“ Bekommen sie ein Honorar? „Nein.“ Warum haben sie sich überhaupt der Presse gestellt? Hans-Joachim H. hat sich menschenverachtend und über Medien negativ geäußert. Haben sie die Klage gelesen und weshalb verteidigen sie die Medien? „Wegen meinem Gerechtigkeitsempfinden.“ Besitzen sie einen Führerschein? „Nein.“

Danach werden ihm Fragen gestellt, bezgl. einem Antrag vom 10.6.2025 da ging es z.B. um ein angebliches Studium. Auch wird er nach einer psychologischen oder psychiatrischen Behandlung befragt. Michel R. verweigert die Aussage, weil dies in seinen persönlichen Bereich ginge. Michel R. beanstandet die Befragung, aber RB gibt dieser statt. Michel R. erklärt, er habe ein Gespräch bezüglich einer Sozialphobie gehabt, aber es erfolgte keine Behandlung. Daraufhin wird er nach dem Namen des Therapeuten gefragt, den er aber nicht nennen kann. RAin Rüber-Unkelbach fragt dann, ob er schon mal Unfälle am Kopf gehabt habe oder Gewalt Erfahrungen? „Nie Unfälle gehabt und schon gar nicht am Kopf, aber von den Hells Angels geschlagen worden.“ Die Frage nach einem Bewährungshelfer beantwortet er mit „nein“ und auch die Frage, ob er in einem Zeugenschutzprogramm integriert wurde, wird ebenfalls mit „nein“ beantwortet. Aber, er habe beim Staatsschutz einen direkten Kontaktmann.
Dann erfolgt eine Befragung durch RA Sattelmaier. Er möchte etwas zum Vernehmungsprotokoll der Seiten 29 +30 wissen. Welche Unterlagen lagen vor und wann er diese erhalten habe, weil es Abweichungen gebe? Es werden handschriftliche Aufzeichnungen von Michel R. gezeigt, die seine Schönschrift Darstellung sein soll. Dann geht es um den Namen Thomas T., ob dieser ihm bekannt sei und wo er diesen Namen her habe? „Wahrscheinlich aus dem Haftbefehl von Hans-Joachim oder aus der Anklage“. Dazu werden noch weitere Fragen gestellt, zu welchem Zeitpunkt er die Anklage denn gelesen habe? Was ihm der Name Dr. Rainer Fuellmich sagt? Er antwortet, dass er dies zeitlich nicht mehr ein ordnen kann, aber dieser Name sei im Gespräch mit Hans-Joachim gefallen. Vielleicht habe er ihn aber auch aus der Anklage. RA Sattelmaier erklärt, dass dieser Name weder im Haftbefehl noch in weiteren Dokumenten auftaucht. Michel R. meint, zeitlich könne er dies alles gar nicht mehr einordnen. RB dreht das Mikro ab.
RA Sattelmaier befragt Michel R. dann noch, wann er diese Aufzeichnungen angefertigt habe? „Am gleichen Tag oder am Tag danach“, im Laufe der Befragung stellte sich jedoch heraus, dass es hier große, zeitliche Abweichungen gab. RB gab an einigen Stellen der Befragung zu bedenken, dass er dieser Befragung nicht statt gebe, weil diese entweder schon Thema waren, beziehungsweise es sich um Fragen handelte, aus dem persönlichen Bereich.
RA Weissenborn beanstandete die Verhandlungsführung von RB, da der Zeuge sich mehrfach widersprochen habe, dann habe der Kollege das Recht, mehrfach nachzufragen und vom Zeugen eine klare Aussage zu bekommen.
RA Sattelmaier möchte wissen, was der Zeuge mit seinen Notizen gemacht habe? „Denke, mittlerweile habe ich die vernichtet.“ Er wird zu seiner speziellen Motivation befragt und warum er überhaupt Aussage? „Dies habe er alles schon am 24. Mai gesagt.“ RA Sattelmaier, entgegnete ihm, er wolle sich hier nicht verarschen lassen. Dann erfolgt um 11.03Uhr eine 15 minütige Pause um die Gemüter zu beruhigen.
Um 11.30Uhr fährt RA Klemke (im folgenden RAK genannt) mit der Befragung fort.
RAK: Sie haben Hans-Joachim gegenüber dargestellt, sie wollten es nicht, dass das mit dem Desinfektionsmitteln herauskommt?
Zeuge Michel R. (im folgenden ZMR genannt): Ich wollte nicht, dass ich angrifbar werde, wenn herauskommt, dass ich Aufklärungshilfe betreibe.
RAK: Sie haben gesagt, dass sie nur den Markeninhaber geschädigt haben?
ZMR: Ich wurde wegen Betrug verurteilt. Die Kunden wurden auch betrogen, da sie dachten, sie bekommen ein Markenprodukt. Ich sehe es etwas anders, da kann man darüber streiten.
RAK: Hans-Joachim hat sich radikalisiert?
ZMR: Zuerst die Atomwende, die Kernkraft wurde geschlossen, dann Corona, so hat er sich mir gegenüber geäußert.
RAK: Generell oder über die Art und Weise?
ZMR: Denke generell… er hatte ein T-Shirt „Atomkraft ja bitte“ in der JVA an jemanden verschenkt.
RAK: Wie sieht es jetzt mit ihrer beruflichen Tätigkeit aus? Sie waren gewissermaßen selbstständig, wie sieht es heute damit aus?
ZMR: Ich möchte die Frage verweigern.

ZMR muss den Saal verlassen und RAK und RB diskutieren über den Sinn der Frage. Zeuge wird wieder hereingebeten und die Frage wird zugelassen.
ZMR: Ich bin selbständig
RAK: Mit was?
ZMR: Möchte ich nicht sagen
RAK: Steht das im Zusammenhang mit der Strafanzeige?
ZMR: Ja
RAK: Können sie das glaubhaft machen?
ZMR: Das habe ich mit meinem Antrag vom 10.6.2025
RAK: Das ist ein Wort. Zurück zu Hans-Joachim. Sein Verhalten hat sich verändert?
ZMR: Habe den Widerspruch zwischen seinen Aussagen und dem Vorwurf bemerkt. Somit habe ich ihm vorgespielt, dass ich seine Meinung teile.
RAK: Warum? Was war der Zweck der Suggestion?
ZMR: Ich wollte wissen ob er noch mehr weiß?
RAK: Sie wollten ihn zu weiteren Angaben motivieren?
ZMR: Ja
RAK: Wie haben sie sich gefühlt?
ZMR: Das weiß ich nicht mehr
RAK: Hatten sie mal ein schlechtes Gewissen?
ZMR: Nein
RAK: Sie waren zu keinem Zeitpunkt angestellt? Sie haben nie gearbeitet?
ZMR: Nein
RAK: Wann haben sie angefangen sich auf die richtige Site des Gesetzes zu stellen?
ZMR: Bei dem BTM Handel.
RAK: Wann ca.?
ZMR: September – Oktober 2023
RAK: Sie standen ab Dezember 2023 auf der richtigen Seite?
ZMR: Ich wollte Aufklärungshilfe leisten
RAK: Ist die richtige Seite mit Unwahrheiten zu vereinbaren?
ZMR: Nein
RAK: Sie sind 12/2023 vor Gericht vernommen worden. Haben sie dort Unwahrheiten gesagt? Wenn ja was genau?
ZMR: In Bezug auf meine Ausbildung
RK: Was genau?
ZMR: Weiß ich nicht mehr genau
RAK: Ihre Angaben waren, dass sie 2 Jahre in einer Werbeagentur gearbeitet haben und sich danach selbstständig gemacht haben. Was stimmt nun?
ZMR: Das was ich hier gesagt habe. Ich habe Aufklärungsarbeit geleistet.
RAK: Lohnt sich ihre derzeitige selbstständige Tätigkeit?
ZR: möchte die Antwort verweigern.
RAK und RB diskutieren… Frage wird zugelassen
ZMR: Bekomme noch Unterstützung… privat
RAK: Können sie davon ihren Beistand bezahlen?
ZMR: Möchte ich nicht beantworten
(Zeuge wird hinausgeschickt) Es folgt eine Diskussion zwischen RAK und RB… Frage wird nicht zugelassen. RB diktiert dies zu Protokoll und erklärt, dass die Frage ausforschenden Charakter habe ohne Bezug zum Verfahren.
RB unterbricht um 11.56Uhr für 10 Minuten die Verhandlung, damit RAK einen Antrag auf richterlichen Beschluss formulieren kann.
Um 12.12Uhr geht die Verhandlung weiter und RAK verliest seine Begründung, weshalb die Frage zum Verfahren gehört und weshalb die Beantwortung die Glaubwürdigkeit des Zeugen begründet.
GBA Maslow tritt dem Antrag entgegen.
RB verkündet um 12.13Uhr eine weitere Unterbrechung für 5 Minuten.
Um 12.18Uhr verkündet RB den Senatsbeschluss, die Entscheidung des Vorsitzenden, die Frage von RAK, nicht zuzulassen und weißt den Antrag zurück. Der Senat macht sie die vorausgegangene Begründung zu eigen.
RB verkündet um 12.20Uhr die Mittagspause bis 13.40Uhr
Um 13.47Uhr darf RAK die Befragung fortsetzen.
RAK: Erhalten sie die private Unterstützung regelmäßig?
ZMR: Muss ich das beantworten?
(Zeuge muss erneut den Saal verlassen)
Erneut folgt eine Diskussion zwischen RB und RAK. RB lässt die Frage nicht zu, da für ihn nicht ersichtlich ist, ob dies zur Sache gehört. Es ist für ihn nicht nachvollziehbar und hat für ihn den Anschein reiner Ausforschung.
(Zeuge darf wieder in den Saal)

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