Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 11.09.2024

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OLG Frankfurt 11.9.2024

24. Verhandlungstag

Die Verhandlung startet verspätet um 10:08 Uhr, Presse ist in der Spitze mit 5 Personen, nach der Mittagspause nur noch 3, Zuschauer mit bis zu 50 Personen anwesend (darunter allerdings eine Schulklasse mit 30 Schülern, die nur bis zur Mittagspause bleibt). Die GBA wird heute durch Herrn Dr. Engelstätter, Dr. Maslow und Richter Konert vertreten.

Vor Beginn bringt RA’in Mannebach-Junge Sonnenblumen für ihre Mandantin Johanna F.-J. mit in den Saal an Johannas Platz, denn diese hat heute Geburtstag. Die Blumen dürfen, anders als beim Landgericht Mannheim (einige erinnern sich vielleicht an den 18.12.23, als dort Dr. Monika J. ihren Geburtstag hatte und die Blumen als Sicherheitsrisiko angesehen wurden und draußen bleiben mussten und kein einziger der Kammer ihr gratulierte), mit in den Saal. Erfreulich anders hier in Hessen beim OLG Frankfurt. Sogar der vorsitzende Richter Bonk gratuliert per Handschlag dem Geburtskind persönlich, neben vielen anderen Prozeßbeteiligten.

RA’in Mannebach-Junge musste sich dann leider verabschieden, denn es ging ihr nicht gut und RA Wölfel (f. Peter W.) wurde heute durch RA’in Reinhart verteten. Im späteren Verlauf sind RA Nirk (für Vitalia B.) und RA Schwab (für Johanna F-J.) nach 16 Uhr ebenfalls entschuldigt.

Da der Zeuge Wolf v.T. schon wartet, beginnt seine Vernehmung um 10:11 Uhr. Er erscheint mit seinem Zeugenbeistand RA Euler, was im Laufe der Verhandlung immer wieder zu kontroversen und hitzigen Diskussionen zwischen Zeuge und Zeugenbeistand einerseits und Verteidigung andererseits führt, da RA Euler aus Sicht der Verteidigung oft unberechtigterweise das Wort ergreift, sich einmischt oder dem Anschein nach sogar dem Zeugen souffliert, sodaß Richter Bonk immer wieder schlichten, die Gemüter besänftigen und die Wogen glätten muß.

Der Zeuge ist 60 Jahre alt, Kunsthistoriker und gelernter Bankkaufmann und teilte sich seit 30 Jahren das Büro mit Prinz Reuß an verschiedenen Adressen, zuletzt in Nordend-West in Frankfurt, wobei Prinz Reuß den Großteil der Räumlichkeiten nutzte. Er studierte Kunstgeschichte in Frankfurt und Florenz mit Schwerpunkt Sammlungsgeschichte. Nach Verabschiedung der Entschädigungsgesetze betreute er seit 1995 enteignete Kunden, die während des Krieges Kunstgegenstände verloren hatten. Türöffner war hierzu sein erstes Restitutionsprojekt bei Prinz Reuß, das 1996 durch eine gütliche Einigung ein Erfolg für ihn war und er daraufhin viele Nachfragen erhielt und neue Kunden aquirieren konnte. Mit Prinz Reuß (im folgenden PR genannt) und der Familie, vor allem seiner Mutter verband ihn eine gute Bekanntschaft, ja sogar Freundschaft. Er lernte PR als weltoffenen liberalen Menschen kennen und schätzen, der sich stets an die Regeln der Gesetzgebung hielt und diese auch genutzt habe. Mit PR teilte er auch die Leidenschaft für Oldtimer, schnelle Autos und Autorennen.

Die gesellschaftspolitische Ausrichtung von PR habe er damals nicht erkannt, dies wäre ein schleichender Prozeß gewesen und ihm erstmals 2018 beim 100. Geburtstag der Mutter aufgefallen, als PR dort eine Rede mit „kruden Ideen“ und Themen (Rasputin, Zarenermordung, Planung des 1. WK, nicht souveräne BRD ohne Friedensvertrag etc.) hielt, die nach Meinung des Zeugen unpassend für eine Geburtstagsfeier gewesen seien. Er selbst stünde fest mit beiden Füßen auf dem Boden des Grundgesetzes, das ist ihm äußerst wichtig zu sagen. Bei dieser Geburtstagsfeier lernte der Zeuge auch erstmals Vitalia B. kennen, die er fortan immer als „die Dame“ oder Vitalia B. bezeichnet, da er sich angeblich ihren Nachnamen nicht merken und aussprechen kann. Bei PR stellte er und auch andere Personen dann zunehmend Veränderungen und eben diese kruden Ansichten fest, möglicherweise aus Frust über die in der Folge verlorenen Prozesse. PR kapselte sich ab (Anmerkung: das war ja auch zur Corona-Zeit), war oft weg und erzählte nicht wohin, eine Diskussion war kaum mehr möglich. Eine Zeit lang kam er sogar mit dem Fahrrad ins Büro, da ihm der Führerschein abgenommen wurde und hatte dies dem Zeugen aber nicht erzählt. Dieser erfuhr es von Dritten. PR wurde zunehmend starrköpfig, aber auch vergesslich und sprach dem Alkohol öfter zu, kurzum dem Zeugen fällt eine starke Wesensveränderung auf. PR schimpfte zunehmend über Ungerechtigkeiten im System und Autoritäten und war oft schlecht gelaunt. Da Vitalia B. nun öfter im Büro auftauchte, gab es dann auch Streit mit PR, weil der Zeuge Sorge um die Gewährleistung der Vertraulichkeit von sensitiven Daten seiner Kunden hatte, wenn diese allein im Büro war, und die Auflösung der Bürogemeinschaft stand kurz bevor. Man einigte sich dann jedoch auf einen Kompromiß: Keine Dame im Büro, wenn Wolf v.T. dort arbeitete. PR ließ dann auch Panzerriegel und Videokameras am Bürozugang installieren, welches der Zeuge jedoch als übertrieben und unnötig befand.

Richter Bonk fragt nun zu Vitalia B. und weiteren Bezugspersonen von PR nach: Der Zeuge nennt nur noch die Tochter Elena, den Freund Günter G. und eben Vitalia B., früher sei das anders gewesen. Es habe auch öfter lautstarke Streitigkeiten zwischen PR und Vitalia B. gegeben, wo es dann hinter verschlossener Tür um gegenseitigen Respekt gegangen sei, jedoch nicht um Politik. Daraus schlußfolgerte der Zeuge dann eine engere Beziehung (allerdings on-off) zwischen „der Dame“ und PR, die er in einer Anekdote als „die bestgekleidete Büroangestellte“ bezeichnete. Auf Nachfrage, was der Zeuge unter einer on-off Beziehung versteht, antwortet er, die beiden seien eben manchmal zusammen und dann vermutlich wegen der Streits wieder nicht zusammen gewesen. Vitalias Aufgabe war seiner Meinung nach Texte zu übersetzen. Durch Zufall jedoch entdeckte und las er einen Arbeitsvertrag, der noch im Kopierer lag, demzufolge Vitalia B. die Reuß’schen Kunstsammlungen erfassen sollte, was ihn verwunderte, da dies ja bereits in den späten 90er Jahren von ihm gemacht wurde.

Richter Bonk fragt zum Stichwort „Paketbestellungen“ nach: Viele Pakete seien 2021/22 für Vitalia ins Büro geliefert worden. Der Inhalt ist dem Zeugen nicht bekannt. Er selbst habe keine Pakete bestellt, auch keine mit Dosen-Vollkornbrot oder Wasseraufbereitungsmitteln.

Zur Beziehung zwischen PR und seiner Tochter Elena befragt, schildert der Zeuge ein sehr inniges, liebevolles und fürsorgliches Verhältnis über die ganze Zeit. Dies habe sich auch bis heute nicht verändert.

Richter Bonk fragt zum Stichwort gemeinsame Leidenschaften und Waffen nach: Dazu berichtet der Zeuge, daß er mit PR außer Oldtimern und Gutem Essen keine gemeinsamen Leidenschaften hat, vor allem keine gemeinsame Jagdleidenschaft, denn PR hatte keinen Jagdschein. Da der Zeuge selbst Jäger ist, bat ihn PR kurz nach dem Tod seiner Mutter zwei Gewehre aus dem Nachlass des Groß- und Urgroßvaters für ihn sicher aufzubewahren, bevor er sie weiterverschenken wollte. Es handelte sich dabei um eine Jadgwaffe ohne Verschluß und eine Kleinkaliberwaffe für die Fuchsjagd, die der Zeuge in seinem Tresor verschlossen aufbewahrte. PR hatte keinen Schlüssel für diesen Tresor. Die Waffe ohne Verschluß wurde im Vorfeld schon von einem Neffen des PR abgeholt, die zweite Waffe erst im Rahmen der Bürodurchsuchung vom 7.12.22 am Folgetag von Ermittlungsbeamten bei ihm zu Hause.

Zum Büro befragt antwortet der Zeuge, daß es klar getrennte Strukturen gab. Etwa 2/3 der Räumlichkeiten nutzte PR ausschließlich und er selbst etwa 1/3. Erinnerungen an die Küche verbindet er mit einer esoterischen Veranlagung des Prinzen, so habe dieser immer stundenlang Wasser abgekocht. Von einer eventuellen Vorratshaltung hat er keine Kenntnis genommen, erst im Nachhinein dann, auch durch die vielen ankommenden Pakete von/für Vitalia B. Als weitere Personen, die das Büro genutzt haben, nennt er sich, PR, Vitalia B. und zeitweise Günter G.

Auf die Frage, wie er sich auf den heutigen Tag vorbereitet hat, antwortet der Zeuge, daß er sich das Protokoll seiner Polizeivernehmung vom 15.5.23 durchgelesen habe. Grundlegend war sein Erinnerungsvermögen gut, nicht jedoch in Bezug auf die doch sehr spezielle Waffenthematik und die Bilddokumentation.

Zur Wesensveränderung des PR befragt führt der Zeuge aus, daß PR seiner Meinung nach eine allgemeine Wesensveränderung durchmachte. Er schildert ihn immer mehr als ich-fixiert und selbstbezogen, die Offenheit fehlte und er war einfach nicht mehr zugänglich. Das Anbringen der Panzerriegel und Kameras fand der Zeuge sehr übertrieben. Die Vermutung von PR, daß Dritte im Büro gewesen sein müßten, weil Unterlagen weggekommen seien, die häufig einfach nur im Kopierer liegen blieben, bezeichnet der Zeuge als wahnhafte Zwangsvorstellung. Die Anmerkung von Richter Bonk, es könne ja auch Vergesslichkeit gewesen sein, verneint der Zeuge, obwohl er keine weiteren konkreten Beispiele nennen kann.

Richter Bonk möchte zuletzt noch wissen, ob der Zeuge im Zuge der Verhaftung Kontakt zur Presse gehabt habe. Der Zeuge schildert, daß er von verschiedenen Pressevertretern per whatsapp oder telefonisch kontaktiert wurde. Er habe jedoch mit Verweis auf das laufende Verfahren keinen Kontakt aufgenommen und werde das auch zukünftig nicht tun.

Richterin Rojahn fragt, ob der Zeuge beruflichen Kontakt zu Vitalia B. gehabt habe. Außer daß diese sich bei ihm überraschenderweise beworben hatte, fällt ihm da nichts ein. Mit PR hat er über die Bewerbung nicht gesprochen. Weiter möchte die Richterin wissen, welche Quellen der Zeuge für Auskünfte über PR heranzog. Er sei über Dritte angesprochen worden und habe gelegentlich Presseberichte über ihn gelesen. Dabei ging es aber meistens um die geführten Restitutionsprozesse. Internetveröffentlichungen über/von PR habe er nicht verfolgt.

Ergänzungsrichter Braun möchte wissen, ob es Streit über finanzielle Dinge in der Bürogemeinschaft gab, z.B. über die Nebenkostenrechnung etc. Nein, die gab es nie.

GBA Dr. Engelstätter fragt, wann die Panzerriegel und Kameras und ob sie gleichzeitig angebracht worden seien. Der Zeuge kann es nicht genau sagen, schätzt aber die Panzerriegel im Jahr 2021 und die Kameras auf jeden Fall ungefähr ½ Jahr später, also 2022.

GBA Dr. Maslow will wissen, wann das Schimpfen auf staatliche Institutionen begann, vor oder nach der Wesensveränderung von PR? Laut Zeuge sowohl davor wegen dem Enteignungsunrecht als auch danach wegen Streitereien mit dem Finanzamt oder wegen der GEZ seiner Tochter. Bevor die Restitutionsprozesse verloren wurden, gab es jedoch noch keine feststellbare Ablehnung. Dr. Maslow fragt weiter, ob das „komische“ Verhalten des Prinzen nicht nur im Freundeskreis Thema war, sondern auch in seiner Familie? Der Zeuge verneint das. RA v. Alvensleben (für PR) beanstandet sowohl die staatlichen Institutionen als zu unkonkret, als auch die Bezeichnung „komisch“, Frau Dr. Maslow geht darauf jedoch nicht weiter ein, ihre Frage sei ja beantwortet. Ihre letzte Frage bezieht sich auf die esoterische Veranlagung des Prinzen. Wann ist diese dem Zeugen erstmals aufgefallen? Der Zeuge antwortet: „von Anfang an und durchgängig“ und nennt Beispiele wie bestimmte Badesalze, Reinigung gewisser Dinge, abgekochtes Wasser und „esoterische Personen“, die ständig unangemeldet mit „Tüten voll Zeugs“ gekommen wären. Was dann hinter verschlossener Tür vor sich ging, habe er nicht mitbekommen. Dies veranlasst Richter Bonk zu einer Nachfrage, was der Zeuge denn mit dem Begriff esoterisch verbindet. Seine Antwort lautet tatsächlich: Socken ohne künstliche Materialien tragen, Nahrungsmittel ohne chemische Zusätze essen, Erd-und Raumstrahlung berücksichtigen, keine harten Medikamente nehmen.

Ri’AG Konert fragt, ob der Zeuge in die verlorenen Prozesse beruflich involviert gewesen wäre, dies wird verneint. Die Immobilien Prozesse habe PR selbständig mit Historikerteams gemacht und auch teilweise gewonnen.

Damit geht das Fragerecht an die Verteidigung und RA v. Alvensleben (für PR) beginnt. Er hinterfragt das Verständnis von Esoterik beim Zeugen, welcher wieder das abgekochte Wasser nennt, der Prinz habe eben kein normales Wasser getrunken. Demnach sei also gesund zu leben Esoterik fragt RA v. Alvensleben? Der Zeuge will kein Fachmann sein und relativiert die Aussage, dies wäre zumindest ein Bestandteil davon, ein Mosaiksteinchen mehrerer Aspekte. Weitere Fragen beziehen sich auf verlorene Klagen des PR und fehlende Kunstgegenstände, immerhin ca. 800 Stück aus Schloß Ebersdorf. Der Zeuge hat davon keine genaue Kenntnis. Er habe damals nur dokumentiert, aber keine Recherchen über den Verbleib geführt. Damit wären Historiker beauftragt gewesen. RA v. Alvensleben will noch wissen, woher der Zeuge das Protokoll seiner damaligen und in Vorbereitung für heute gelesenen Aussage habe. Antwort: von seinem Anwalt RA Euler. Außerdem fragt er, ob es für die beiden Waffen einen Überlassungsvertrag gab, die wären ja längere Zeit im Tresor des Zeugen gewesen. Einen Vertrag gab es nicht und wegen Corona hätte er die Waffen mehr als ein Jahr bei sich aufbewahrt. Nun wird RA Tschammer (für PR) hellhörig und will vom Zeugen wissen, nach wieviel Tagen man den Besitz der Waffenbehörde anzeigen muß. Als Jäger weiß er dies theoretisch, aber er will die Frage nicht beantworten. Der Zeugenbeistand RA Euler mischt sich ein und verweist auf ein Verfahren gegen Wolf v.T. wegen dieses Waffenbesitzes, welches nach § 153 StPO eingestellt wurde und empfiehlt seinem Mandanten keine weiteren Fragen zu beantworten, den damaligen Beschluß hierzu wird er dem Senat übersenden. Dies war dem Senat nicht bekannt und Richter Bonk belehrt den Zeugen nach § 55 StPO. Daraufhin verweigert der Zeuge die Antwort auf diese Frage. Eine weitere Frage beantwortet er jedoch, nämlich, daß er 1997 von der Mutter des Prinzen ein 3. Gewehr geschenkt bekommen hat in Dankbarkeit und Anerkennung für seine Tätigkeiten für das Haus Reuß. Dieses sei ordnungsgemäß auf ihn eingetragen. Prinz Reuß habe zudem keinen Zugriff auf diese Waffen gehabt.

RA Sieg (für PR) will wissen worüber sich PR und Vitalia B. gestritten hätten. Dem Zeugen zufolge ging es immer um Respekt und den gegenseitigen Umgang.

RA Nirk (für Vitalia B.) fragt nach zwei Doktoranten Frau E. und Herrn David S. und eine Konfrontation mit Frau E. Der Zeuge erinnert sich nur an Frau E., nicht jedoch an eine Konfrontation. Die Frage, ob der Zeuge der Büroleiter wäre, wird verneint. Er habe nur die Vollmacht Pakete anzunehmen und das Postfach zu leeren. Der Sohn des Prinzen käme es dann abholen. RA Nirk ist erstaunt, da der Zeuge ihn doch angerufen habe und sich als Büroleiter vorgestellt habe. Es ging dabei um die Übergabe von Kleidern und Möbeln an Vitalia B., deren Namen er bei diesem Telefonat auf einmal sehr gut kannte. Der Zeuge widerspricht dem vehement. Weder habe er sich als Büroleiter gemeldet, noch den Namen von Vitalia B. genannt. Zur Bewerbung von Vitalia B. befragt, gibt der Zeuge an, er habe keine Stelle inseriert, und sie habe ihn per email angesprochen, vermutlich für den Bereich Recherche und Restitutionsumsetzung. Zu den Panzerriegeln und Kameras befragt gibt er an, das Interesse an der Sicherheitserhöhung sei nicht von ihm ausgegangen.

RA’in Dr. Schwaben (für Vitalia B.) will wissen, ob der Zeuge Russisch spricht und auf was er spezialisiert sei. Russisch kann er nur 2,3 Worte und spezialisiert ist er auf Sammlungsgeschichte. Worauf Vitalia B. speziaisiert ist, entzieht sich seiner Kenntnis.

RA’in Weis (für Vitalia B.) fragt wann ihm sein Vernehmungsprotokoll vorlag. Er weiß es nicht mehr genau, vermutet aber im Februar 2024.

RA Weißenborn (für Hans-J. H.) hat zwei Verständnisfragen zum Disput mit PR wegen Vitalia B. und der Tätigkeit des Zeugen. Der Zeuge bestätigt, daß es ihm darum ging, seine Kundendaten zu schützen und er nicht wollte, daß Vitalia B. alleine im Büro ist. Die Kamera wäre dazu jedoch nicht nötig gewesen, jahrzehntelang ging es ohne, er fühlte sich vorher und nachher gleichermaßen sicher. Seine Tätigkeit für PR beschränkte sich auf die Dokumentation der Restitutionsansprüche und war rein national. Es erfolgte keine Korrespondenz mit der russischen Seite.

RA’in Hamed (für Hans-J.H.) will wissen wie, wo und wie oft der Zeuge sein Vernehmungsprotokoll gelesen habe. Er habe es insgesamt 2 x gelesen und zuletzt gestern bei sich zu Hause zur Vorbereitung auf den heutigen Tag und zur Auffrischung der Erinnerung. Sein Anwalt habe ihm das Protokoll im Februar 2024 ausgehändigt, ebenso die Verfahrensunterlagen seines eigenen Verfahrens wegen der Waffen. Sie will weiter wissen, was der Zeuge unter einer Verschwörungstheorie versteht. Er erklärt zunächst, daß man sich zu Unrecht hintertückisch gegen jemanden verschwören würde um etwas zu erreichen. RA’in Hamed bemerkt nochmals, es ginge nicht um den Begriff Verschwörung sondern um eine Verschwörungstheorie!! Darauf korrigiert der Zeuge, daß Leute aufgrund gewißer Annahmen zusammenkommen und Veränderungen herbeiführen wollen. Die Theorie = These muss nicht immer wahr oder praxistüchtig sein. Beispiele fallen ihm dazu nicht ein. RA Weißenborn (für Hans-J.H.) fragt ketzerisch, ob denn ein Parteiprogramm eine Verschwörungstheorie sei und empfindet das Erinnerungsvermögen des Zeugen als ziemlich selektiv. Das käme auf das Parteiprogramm an und es müssten weitere Voraussetzungen erfüllt sein, ist nach einigem Zögern die Antwort. Von da an geht es hitzig weiter. Zunächst rügt RA’in Rüber-Unkelbach (für Birgit M.-W.) ein vermutetes ständiges Soufflieren des Zeugenbeistands bei schwierigen Fragen. Richter Bonk hat keinen Grund dies anzunehmen, weist auf das Gebot der Sachlichkeit hin und spricht den dringenden Appell aus, sich Bewertungen zu verkneifen. Der Zeuge will daraufhin zu weiteren Voraussetzungen nichts mehr ergänzen. RA’in Hamed bohrt nun weiter nach, was eine Verschwörungsideologie nach Ansicht des Zeugen sei. Seine Antwort lautet: Reichsbürger zum Beispiel, was natürlich sofort die Frage nach sich zieht, was er unter Reichsbürgern verstehe. Für den Zeugen sind das Leute, die die Souveränität der BRD und ihre Organe nicht anerkennen, die immer noch behaupten, die BRD wäre von den Allierten besetzt und nur eine GbR. Die nächste Frage lautet dann, was der Zeuge unter Nichtanerkennen der staatlichen Organe versteht. Dazu kann er nur berichten, was er in der Presse gelesen hat, daß Reichsbürger z.B. amtliche Zustellungen und Steuern nicht akzeptieren und eigene Gebiete als souverän ausrufen. Nun mischt sich wieder der Zeugenbeistand RA Euler ein, was denn das mit der Sache zu tun habe und RA’in Hamed fordert Richter Bonk auf, dafür zu sorgen, daß der Zeugenbeistand nicht ständig ihre Befragung stört. Sie erläutert den Hintergrund ihrer Fragen mit einem Zitat aus der Vernehmung des Zeugen. Damals hatte er folgende Frage mit ja beantwortet: „Haben Sie mitbekommen, dass PR mit anderen Personen telefonisch über verschiedene antidemokratische Gesinnungen und Verschwörungsideologien gesprochen hat? (als Beispiel dafür nannte er „die BRD ist eine GmbH“). Der Zeuge versteht unter einer antidemokratischen Gesinnung Handlungen und Denken, welche sich gegen die demokratische Grundordnung der BRD richten. Gesinnungen könne man denken oder handeln, z.B. gegen das Grundgesetz reden und handeln. RA’in Hamed fragt, ob die Aussage, das Grundgesetz ist schlecht, schon antidemokratisch sei, dies wird vom Zeugen verneint, das wäre nur eine Kritik, es müsse schon ein Verstoß gegen das GG hinzukommen, dann wäre es antidemokratisch. RA’in Hamed fragt weiter, ob dieser Punkt erreicht sei, wenn jemand sagt, die BRD ist nicht souverän. Dies wäre seiner Auffassung nach zwar falsch, aber immer noch nicht antidemokratisch. Bei RA’in Hameds Frage, ob die Aussage „die BRD ist eine GmbH“ antidemokratisch sei, platzt dem Zeugenbeistand der Kragen, beide Anwälte giften sich gegenseitig an, sodaß Richter Bonk eine geordnete Kommunikation anmahnt. RA Euler beanstandet nun die Frage und Richter Bonk will wissen, warum RA’in Hamed die Begriffserklärungen „Verschwörungsideologien“ und „antidemokratische Gesinnung“ so vertiefen will. Diese will es gerne erklären, dazu werden Zeuge und Zeugenbeistand zunächst aus dem Saal gewiesen.

RA’in Hamed führt dann aus, daß der Zeuge ja die Frage, ob er PRs Telefonat und Aussagen mitbekommen habe mit Ja beantwortet hat. Als Beispiel nannte er „die BRD ist eine GmbH“. Demzufolge habe er sich ja Gedanken darüber gemacht, es bliebe aber völlig unklar und nicht sauber beantwortet, was er damit meint. Ist diese Aussage nun eine antidemokratische Gesinnung oder eine Verschwörungsideologie oder beides? Richter Bonk regt an, die Frage dann genau so zu stellen, woraufhin der Zeuge samt Beistand wieder hereingerufen werden und wie folgt antwortet: Diese Aussage sei eine Meinungsäußerung und nicht antidemokratisch und für eine Verschwörungsideologie reiche dies auch noch nicht, da müssten noch weitere Bedingungen dazu kommen. RA’in Hamed möchte nun wissen, ob dem Zeugen im Büro verschwörungsideologische Literatur aufgefallen wäre, dies verneint der Zeuge. Die nächste Frage lautet, warum der Zeuge trotz der Wesensveränderung des Prinzen und dessen Wahnhaftigkeit in der Bürogemeinschaft geblieben ist. Er antwortet, daß die Wesensveränderung von PR ab 2018 schleichend fortschritt und es zuvor viele Jahre gut gelaufen wäre und der Umgang mit PR immer noch freundlich ohne Konfrontation verlief. Zudem sei es in Frankfurt schwierig ein neues passendes Büro zu finden. Das Hauptproblem wäre auch das Ärgernis über Vitalia B. gewesen und nicht die Wesensveränderung des Prinzen und darüber habe man sich ja geeinigt. Seine Vorstellungen waren dann ja erfüllt und kein Grund mehr vorhanden die Bürogemeinschaft aufzulösen. Zudem habe sich eine Mitarbeit in der Arztpraxis seiner Frau ergeben, wo er kaufmännische Tätigkeiten und die gesamte Verwaltung übernahm. Die Kunsthistoriktätigkeit und Restitutionsprojekte habe er aber weiterhin fortgeführt.

RA Lang (für Rüdiger v.P.) fragt nach Wertgegenständen im Büro. Der Zeuge nennt zwei alte Gemälde und vereinzelt restituierte Gegenstände, ab und zu auch größere Wertsachen. Ob Unterlagen und Dokumente tatsächlich abhanden gekommen seien, kann er nicht sagen. Ob PR noch weitere Ärgernisse ausser der GEZ und dem Finanzamt hatte, verneint er, nur das Unrecht der Wiedergutmachung hat ihn sehr belastet.

RA Olivo (für Rüdiger v.P.) fragt nochmals nach, wann der Zeuge das Bekanntschaftsverhältnis zwischen PR und Vitalia B. erstmals wahrgenommen hatte. Dies war im Dezember 2018 bei der Geburtstagsfeier der Mutter von PR, zuvor hatte er sie nicht als PRs Beziehung wahrgenommen. Zur Bewerbung von Vitalia B. befragt, kam diese für ihn überraschend, da er niemanden suchte. Auf was sie sich konkret beworben habe, weiß er nicht mehr genau, das wäre zu lange her, vermutlich auf eine von ihm nicht näher spezifizierte kunsthistorische Tätigkeit. Er habe sich auch gar nicht weiter mit der Bewerbung beschäftigt, sondern diese abgelegt und vergessen und auch nicht nachgehakt oder mit PR darüber gesprochen. Falls er die email noch findet, bietet er an, sie dem Senat zu übersenden, da er auf Nachfrage auch nicht mehr weiß, wann genau die Bewerbung erfolgte.

RA Miksch (für Peter W.) fragt wann der schleichende Wandel von PR begann. Der Zeuge meint 2017/18. PR hat ihm jedoch nie irgendwelche Bücher, Zeitschriften oder Internetseiten empfohlen und auch die Begriffe „Allianz“ und „Alliierte“, die sich zusammentun und in Deutschland eingreifen würden, hat er nie von PR gehört.

RA’in Rüber-Unkelbach (für Birgit M.-W.) fragt ob er noch Erinnerung an seine Polizeivernehmung habe. Ja, die wäre im Mai 2023 gewesen und hätte insgesamt 4,5 Stunden gedauert. An ein Vorgespräch außerhalb der Belehrung kann er sich nicht erinnern, auch nicht an einen Artikel der Zeit, der mehrfach im Bericht erwähnt wird. Auch nach dem Vorhalt aus der Akte, wo im Bericht als Anmerkung des Anwalts steht„mit der Person des PR, die im Artikel der Zeit beschrieben ist, hat mein Mandant nichts zu tun“, bestreitet der Zeuge einen solchen Artikel zu kennen oder gesehen zu haben. Er bestätigt, daß er handschriftliche Anmerkungen gemacht hat, unter anderem, daß er mit beiden Füßen auf dem Boden des Grundgesetzes stünde. Das war ihm besonders wichtig, da er Sorge hatte mit ähnlichen Vorwürfen, die doch sehr gewichtig seien, konfrontiert zu werden. Er wollte eine klare Trennlinie gezogen sehen.

Durch die Verhaftung des Prinzen hatte er keine wirtschaftlichen Einbußen weder beruflich noch privat, und die kaufmännische Verwaltungstätigkeit in der Praxis seiner Frau hat er bereits begonnen und wird er auch beibehalten.

Die Frage, ob er noch Kontakt zu Günter G. habe, verneint der Zeuge. Dieser sei schwer an Demenz erkrankt und er hat ihn seit der Verhaftung von PR nicht mehr gesehen.

Seine Magisterprüfung in Kunstgeschichte und zwei Nebenfächern hat er 1996 gemacht und bereits während dem Studium in diesem Bereich gearbeitet.

RA Lober (für Birgit M.-W.) fragt nochmals nach der Polizeivernehmung des Zeugen und der erfolgten Belehrung und das doch sehr umfangreiche Protokoll dazu. Es wurden darin mehrere StGB und WaffG Paragraphen aufgezählt, die sich der Zeuge jedoch nicht erklären ließ, da er sich voll auf seinen langjährigen Rechtsbeistand Herrn RA Euler verlassen hat. An Einzelheiten erinnert er sich nicht mehr. Wegen der aufbewahrten Waffen war er der Auffassung, daß er diese verwahren darf. Es wurden ihm auch Bilder der Angeklagten in FRA/STG/MUC vorgelegt, von denen er aber nur 2 Personen sicher erkannte, PR und Vitalia B., bei einer weiteren Person ist er sich nicht sicher, ob er diese einmal am Büroeingang gesehen hat, kann sie aber nicht benennen. Zum Inhalt der vielen Pakete befragt, die zwischen 2020 und 2022 geliefert wurden, kann er nur vermuten, daß eventuell esoterische Inhalte, wie Heilerde oder Heilwasser drin waren, zumeist waren sie aber für Vitalia B.

Zu den Pressekontakten kann er sich ebenfalls nicht mehr genau erinnern, 2 x hätten die an seiner Tür geklingelt oder angerufen, die Namen habe er vergessen. Eine(r) von der zeitonline hätte ihn per whatsapp kontaktiert, auch hieran hat er keine Erinnerung mehr. RA Lober nennt ihm den Namen Vicky B. (Reporterin beim Stern, Spiegel und Zeit), der sagt dem Zeugen aber nichts.

Zu den Schimpfereien des Prinzen kann er nur sagen, daß denen keine aktionistischen Taten folgten. Gewaltmaßnahmen oder Drohungen seien nie ein Thema gewesen. Ob PR Waffen bedienen könne, weiß er nicht. PR war lt. damaligen Protokoll jedoch vollkommen uninteressiert an Jagd und Schießen allgemein. Als Auslöser für die Wesensveränderung des PR vermutet er die Prozesse um die Immobilien, die zwischen 2014-2016 verloren gingen.

RA Sattelmaier (für Michael F.) hat fünf kurze Fragen:

  1. Wie oft hat der Zeuge im Zeitraum August 2021 – 7.12.22 PR gesehen? Antwort: Vermutlich 2 x Woche
  2. Ist dem Zeugen in dieser Zeit irgendwann der Name seines Mandanten Michael F. untergekommen (gehört, Fax, Brief o.ä.)? Antwort: nein
  3. Hat der Zeuge bei den vorgelegten Lichtbildern Michael F. erkannt? Antwort: nein, keine Erinnerung
  4. Sind irgendwelche der anderen Angeklagten außer Vitalia B. und PR namentlich, bildlich oder persönlich in Erscheinung getreten? Antwort: nein
    RA Sattelmeier fasst zusammen, daß der Zeuge von niemandem hier (außer PR und Vitalia B.) namentlich, bildlich, persönlich oder per Telefon irgendetwas mitbekommen hat. Der Zeuge bestätigt diese Aussage als korrekt.

Die letzte Frage bezieht sich auf die Vorkommnisse am 7.12.22 und ob sich der Zeuge nicht gewundert habe über das Aufgebot an Presse, SEK und Polizei. Der Zeuge bringt jeden Morgen seinen Sohn zur Schule, die auf dem Weg zum Büro liegt, danach fährt er meist mit dem Fahrrad in Büro. An diesem Tag hat ihn seine Frau vorgewarnt, sie hatte die Nachricht, daß PR verhaftet wurde, im Internet gelesen. Ohne dieses Vorwissen wäre er sehr erstaunt gewesen, denn dies war so nicht erwartbar. (Anmerkung: der Zeuge erschien lt. Aussage des BKA Beamten Bastian L. vom 5.6.24 gegen 8:30 h am Objekt, die erste Meldung in der Tagesschau online über den Einsatz war aber erst um 8:44 Uhr, das passt zeitlich nicht).

RA’in Hamed (für Hans-J.H.) hakt nochmals zu der Kontaktaufnahme der Presse per Whatsapp nach, die ja von der Zeitonline gekommen sein soll und fragt, ob er diese WA vielleicht noch habe und zur Verfügung stellen könne. Den Namen erinnere er nicht mehr, nur den ungefähren Text. Der/die Journalist(in) kannte eine Cousine von ihm in Berlin und wollte seine Sicht der Dinge hören. Er habe darauf aber aus Prinzip nicht reagiert und auch nicht bei der Cousine nachgefragt. Er könne ja mal schauen, ob die WA noch da ist, obwohl er Pressekontakte eher nicht weitergeben möchte.

RA Tschammer (f. Prinz Reuß) fragt, ob der Zeuge noch Ansprüche für getane Arbeit an PR habe, da er ja nach wie vor für ihn, bzw. seinen Sohn unterstützend tätig sei. Der Zeuge versteht es erst nach einer ergänzenden Erklärung und erklärt bisher keine Bezahlung erhalten zu haben. Es gäbe keine Verträge und er habe auch keine Rechnung gestellt.

RA Lober (f. Birgit M.-W.) kommt nochmals auf das Verhältnis des Zeugen zur „Dame“ zu sprechen. Ob es nicht sein könne, daß der Zeuge Vitalia B. nicht leiden konnte aus Angst, sie würde ihm seine Arbeit wegnehmen. Das verneint der Zeuge, er wäre nur enttäuscht über ihre Anstellung gewesen, sonst nichts, und eine Übergabe hätte ja nie stattgefunden.

Zu guter Letzt stellt RA Lober nochmals die Gedächtnisleistung des Zeugen in Frage, der behauptet keine weiteren Polizeikontakte außer seiner Vernehmung gehabt zu haben. An ein Telefonat vom 19. Mai 2023 mit einem KK B. kann er sich nämlich nicht erinnern, obwohl das wenige Tage nach seiner Vernehmung stattfand. Erst als RA Lober ihm mitteilt, daß es da um einen Fiat Simca Oldtimer ging und wo der denn gerade stünde, dämmert es dem Zeugen. Allerdings konnte er sich nicht erinnern, in welcher Werkstatt die Rennsemmel gerade steht. Das wäre dann aber auch nicht mehr wichtig gewesen, da der KK dann keine weiteren Fragen dazu hatte, und mehr habe er jetzt dazu auch nicht mehr zu sagen.

RA von Alvensleben (f. Prinz Reuß) stellt die letzte Frage des Tages nach dem Vertrag zwischen PR und Vitalia B., den der Zeuge zufällig im Kopierer fand und gelesen hat. Wieviele Seiten dieser gehabt habe? Der Zeuge nennt 1 Seite.

Und auf einer Skala von 1-10, wie groß die Enttäuschung des Zeugen über die Anstellung von Vitalia B. gewesen sei? Der Zeuge nennt die 7.

Damit wird der Zeuge um 17:14 Uhr unvereidigt entlassen. Richter Bonk dankt ihm überschwänglich für seine Geduld und Wolf v.T. verabschiedet sich artig und höflich. Sein Rechtsbeistand RA Euler verlässt den Saal ohne den Abschiedsgruß von Richter Bonk zu erwidern.

Ri’AG Konert gibt noch Hinweise, wie die Mandanten die Möglichkeit haben Asservaten-Nummern in der Akte zu finden und zu recherchieren. RA Lober hatte dies zu Beginn moniert, da es sich um excel Dateien handeln würde, die die Mandanten nicht öffnen können. In jedem Ordner befänden sich pdf Dateien mit Inhaltsverzeichnissen, diese können man öffnen und fände dann die Asservatenziffern und zugehörigen Vermerke.

Der Sitzungstag endet um 17:17 Uhr und wird Dienstag, den 17.9.24 um 9:30 Uhr fortgesetzt mit weiterer Asservatenauswertung von Prinz Reuß: Notebook, Briefe an Minister Lawrow und Medwedew, Ordner Ideologie Hilde/Birgit, BRD Korrespondenz 2021/2022, diverse Schriftstücke Schlagwort „Ideologie“, aufgefundener Ausweis, Verschwiegenheitserklärung KTFD. Außerdem haben mehrere Verteidiger (RA Sieg, RA dalla Fini, RA’in Dr. Schwaben) neue Beweisanträge angekündigt.

HINTERLASSE EINE ANTWORT

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