RAin Rüber-Unkelbach (für BMW) stellt fest, dass der Zeuge zwar den Vermerk erstellt hat, jedoch nicht am Geschehen dran war. Was interessant ist sind doch die Absprachen und der Lohn fürs eigene Strafverfahren und was am Ende stand?!
RvA (für PR) findet es befremdlich, dass es keine wörtliche Wiedergabe für ein Gespräch ist… und dies mit dem Wissen, dass es später zur Befragung kommen wird. Michel R. scheint eher ein Kollege zu sein als ein Zeuge wenn man die Protokollierung etc. anschaut… er hätte sich mehr erwartet. Die Ermittlungsbeamten waren an der Person Michel R. nicht interessiert obwohl er seinen Anwalt anrufen lässt und etwas haben will.
RA Weissenborn (für Hans-Hoachim H.) findet ebenfalls die Aufgabenzuweisung sehr befremdlich. Es wurden keine Daten zum Vorgang selbst erhoben… Wer informiert und welche Vita hat er? Welche Themen? Das spielt alles keine Rolle… alles sehr befremdlich.
Um 13.50Uhr wird die Zeugenvernehmung von RA Voigtl begonnen. Nach seinen persönlichen Daten und der Belehrung, berichtet er, dass er ausschließlich telefonischen Kontakt zu seinem Mandanten hatte und dieser ihm berichtet hatte, dass ein Mitgefangener einer der Mitbeschuldigten des Reichsbürgerverfahrens sei. Mit ihm habe er intensiven Kontakt und möchte noch einmal eine Aussage gegen einen Mitgefangenen machen. Er war überrascht, da Michel R. schon einmal wegen Repressalien verlegt wurde und im vorausgegangenen Verfahren keine erkennbaren Vorteile davon hatte. Da das Berufungsverfahren anvisiert war, habe er den Kontakt zur GBA aufgenommen und wurde dort an Konert verwiesen… diesem habe er dann den Vorgang geschildert. Das Michel R. lange Gespräche mit Hans-Joachim H. führte und ihm Dokumente von diesem Vorlagen, stieß auf Interesse.
Da Hans-Joachim H. zu einigen Beamten in der JVA einen guten Kontakt hatte, hat Michel R. nochmals um besondere Verschwiegenheit gebeten. Nach dem 1. Hauptverhandlungsverfahren von Michel R. wurde in der Presse mitgeteilt, dass bei einer weiteren Hausdurchsuchung bei Hans-Joachim H. Beweismittel gefunden wurden. Daraufhin habe er nochmals mit GBA Konert telefoniert und um Bestätigung gebeten, dass aufgrund der Aussage seines Mandanten es zur weiteren Beweismittelsicherung kam. GBA Konert hat dann einen 2 Zeiler geschrieben, der dann bis zur 2. Hauptverhandlung weitergeleitet wurde. Ende 2024 habe er nochmals zu GBA Konert Kontakt aufgenommen, da das Verfahren gegen Michel R. nochmals aufgenommen wurde. Er habe um nochmalige schriftliche Bestätigung gebeten, da im ersten Schreiben nur drin stand „Hinweise werden ausgewertet“, dem wurde Folge geleistet.
Richter Bonk möchte ein paar Details wissen zu den Erwartungen bezüglich der Aussage und ob RA Voigtl berichtet hat, dass sein Mandant schon 2x Informationen weitergeleitet hat?
Zeuge Voigtl (zukünftig ZV genannt) erörtert, dass GBA Konert mitteilte, dass dies die Strafkammer Osnabrück entscheide und er vermutet, dass er die 2malige Aufklärungshilfe angesprochen hat. Er war auch nicht bei der Vernehmung anwesend, da diese nichts mit dem Verfahren von Michel R. zu tun hat.
RA Weissenborn bittet um eine kurze Unterbrechung die dann von 14.38Uhr bis 14.49Uhr andauert.
Im Anschluss daran wird der Zeuge nochmals zu dem Vorfall im Gerichtsgebäude bezüglich der Übergabe der Visitenkarte befragt. RA Voigtl erklärt, dass er die Visitenkarte übergeben habe.
RA Weissenborn (für Hans-Joachim H.): Frage zur Handhabung, haben sie sich zu wesentlichen Inhalten keine Notizen gemacht?
ZV: Ich habe es in Erinnerung und hatte nur paar schriftliche Kontakte zu GBA Konert
RA Weissenborn: Gibt es einen Grund, weshalb sie sich keine Telefonvermerke gemacht haben?
ZV: habe es als Nebentätigkeit angesehen
RA Weissenborn: war es Thema, dass es nicht das 1.Mal war, dass ihr Mandant durch Täuschung sich Vorteile erhofft hatte?
ZV: es war Thema, jedoch ob es beim Erstkontakt war, weiß ich nicht
RA Weissenborn liest vor: „bestätige ich ihnen, dass aufgrund der Aussage ihres Mandanten, verfahrensrelevante Asservate, aufgefunden wurden.
RA Böhme (für Johanna F.): War es eine betrügerische Absicht, weshalb Michel R. nicht seinen richtigen Namen gegenüber Hans-Joachim H. nannte?
ZV: das müssen sie ihn fragen
RA Sattelmaier (für Michael F.): Gespräch mit Winkler… weshalb sollte die Anschrift von Michel R. nicht mitgeteilt werden?
ZV: Die Anschrift war im Protokoll festgehalten
RA Sattelmaier: konkrete Erinnerungen an das Gespräch mit Winkler, welche Betrugsfälle mitgeteilt wurden?
ZV: meine nicht… wahrscheinlich habe ich erwähnt, dass es nicht die große Wirtschaftskammer sei… vermutlich 1-2 Schlagworte.
RA Sattelmaier merkt zum Schluss noch an, dass es kein Geheimnis sei, dass sein Mandant 30 Vergehen habe, da dies öffentlich verhandelt wurde.
RA Lober (für BMW) möchte noch wissen, wie hoch der Druck der Vorverurteilung war? Schadenswidergutmachung? Geldauflage?
ZV: 3 Jahre und 6 Monate… es war kein Gegenstand der Kontaktaufnahme… klare Verneinung zu Geld
RA Lober: Welche Vorteile haben die Geschädigten des Michel R.?
ZV: er wollte zeigen, dass er auf der richtigen Seite steht.
RA Lober stellt fest, dass ZV bei keiner Feld.- und Wiesenkanzlei ist… Stundenabrechnung… ich nehme an, dass Telefonate genau abgerechnet werden, nach Notizen…
ZV: wir haben auch Pflichtverteidigungen… interessant, was sie annehmen.
RvA (für PR) möchte wissen ob ihm sein Mandant konkrete Gefährdungssituationen genannt hat?
ZV: hier konnte es noch keine geben… das andere war davor
RvA: haben sie konkrete Erinnerungen an Telefonate mit GBA Konert oder BKA Winkler? „Nein“
RA Dr. Sieg: was haben sie mit der Bestätigung von GBA Konert gemacht?
ZV: die 1. Ist in der Hauptverhandlung vorgelesen worden. Das 2.
Nicht, da keine Verhandlung mehr stattgefunden hat.
RAin Dr. Schwaben (für Vitalia B.): Waren sie oder Michel R. ungeduldig um Punkten zu können für die Hauptverhandlung?
ZV: das kann man nicht differenzieren… wir haben Beide Interesse daran gehabt
RA Lang (für Rüdiger v.P.): Wo liegt die Problematik? Welchen Grund gab es, dass keine sofortige Vernehmung durchgeführt wurde?
ZV: Im Rahmen dessen… 1 Monat schien mir nicht lang. Es gab innerhalb der 4 Wochen paar Telefonate… ich weiß nicht was vorbereitet wurde.
RA Lang: War es reiner Zufall, dass kurz vor der Hauptverhandlung von Michel R. die Vernehmung stattgefunden hat?
ZV: ich bin nicht speziell noch einmal fordernd aktiv geworden
RA Lang: Hat Michel R. nochmals Druck gemacht?
ZV: Wir waren in regelmäßigem Austausch… ich kann mich nicht an Druck erinnern
RA Olivo (für Rüdiger v.P.): Gab es eine Nennung eines Termins? Z.B. Hauptverhandlung findet am 16.5.statt? „Nein“ Wurde über finanzielle Belohnung gesprochen?
ZV: wurde nicht darüber gesprochen und hat der Mandant auch nichts darüber berichtet
RA Weissenborn (für Hans-Joachim H.): was kann Michel R. sagen und ist die Aussage überhaupt ernst zu nehmen? Verurteilung wegen Betrug… in wie weit ist Michel R. glaubhaft/glaubwürdig?
ZV: darüber wurde mit den Ermittlungsbehörden nie gesprochen
RA Dr. Sieg (für PR): welchen Antrag haben sie in der öffentlichen Verhandlung gestellt? Staatsanwaltchaft?
ZV: ausgesetzte Freiheitsstrafe… Staatsanwaltschaft ebenfalls, vermutlich weil der schwerwiegende Vorwurf weggefallen ist.
RA Sattelmaier (für Michael F.): Ist es ihnen bekannt, dass die Tat ihres Mandanten veröffentlicht wurde? „ja“
RA Lang (für Rüdiger v.P.): sie haben nicht mitgeteilt, dass Hans-Joachim H. verlegt wurde und nun vernommen werden kann? „nein“
RA Böhme (für Johanna F.): macht einen Vorhalt, dass am 29.4. ein Telefonat mit BKA Winkler stattfand, das Hans-Joachim H. verlegt wird und darum gebeten wurde, solange abzuwarten
ZV: dann hatte ich es falsch in Erinnerung
Um 15.50Uhr wird der Zeuge entlassen… es folgt eine Pause bis 16Uhr
RB teilt mit, dass den Beteiligten etwaige Erklärungen nach 257 vorbehalten bleiben und ordnet ein weiteres Selbstleseverfahren an (Liste 6)
RA Lober (für BMW) stellt einen Antrag zur Vernehmung des Zeugen Klais. Es geht um den Visitenkartenwechsel, da es sich beim Zeugen Michel R. um einen gerichtsbekannten, vielfältigen Betrüger handle. Die Verteidigung konnte keine Fragen stellen… Vorenthaltung des rechtlichen Gehörs… deshalb beantragt er die Vernehmung des Zeugen Klais. Er beantragt ebenfalls, dass das die sitzungspolizeiliche Verfügung dahingehend ergänzt wird, dass wenn ein Besucher von einem Justizbeamten angesprochen wird zur Kontaktaufnahme, so ist dies dem Senat zu melden. Der Zeuge Michel R. ging von einer Bedrohungslage aus… eine Gefährdungslage könnte das Aussageverhalten beeinflussen!
Die RAeDr. Sieg, Klemke, Weissenborn und Gottschalk, schließen sich dem 1. Antrag an. Die RAe Wölfel und Böhm schließen sich Beiden Anträgen an und RA Dietz, schließt sich dem 2. Antrag an.
Danach wird dieser Verhandlungstag beendet.