Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 10.10.2024

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Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 10.10.2024

OLG Frankfurt 10.10.2024

27. Verhandlungstag

Die Verhandlung startet um 9:46 Uhr, Presse ist mit 3 Personen, Zuschauer in der Spitze bis zu 25 Personen anwesend. Die GBA wird heute durch Herrn Dr. Engelstätter, Dr. Maslow und Richter Konert vertreten.

Richter Bonk verkündet zunächst einen Senatsbeschluß zum Widerspruch des RA Lober (f. Birgit M.-W.) zur Verlesung des Vermerks der KHK’in K. des LKA Hessen vom 16.6.23 mit dem Titel Schriftstücke „Ideologie „Hilde/Birgit“. Der Vermerk wird verlesen, da persönlichen Bewertungen der Verfasserin kein Beweiswert zukommt. Einzig und allein der Senat wird bewerten. Auch weitere Einlassungen der Mandantin Birgit M.-W. stehen der Verlesung nicht entgegen.

Birgit M.-W. beschwert sich daraufhin auf solche Art und Weise in eine Ideologie reingedrängt zu werden, obwohl die streitigen Dokumente nicht von ihr seien und dies auch nicht belegt sei.

Richter Bonk versichert, daß er keine Zurechnung zu Personen vornehmen wird.

Es folgt ein verbaler Schlagabtausch zwischen Richter Bonk und RA Lober, der das gem. § 273 StPO protokolliert haben möchte in Anspielung auf das mangelnde Erinnerungsvermögen des Vorsitzenden bezüglich der Begrifflichkeit „berühmte Liste“, deren Gebrauch dieser am vorigen Verhandlungstag vehement bestritten hatte. (Anmerkung: tatsächlich hatte Richter Bonk am 8.10.24 die Verlesung eines Vermerks des POK W. vom 27.6.23 mit Titel „Bundeswehr“ mit den Worten angekündigt „das ist die berühmte Schlagwortrecherche“) Fortan ist Richter Bonk ziemlich verstimmt und gereizt und verteilt im Verlauf der Verhandlung Rügen an z.B. Birgit M-W. wegen Sprechen, ohne daß er das Wort erteilt hätte oder an Hans-J.H. wegen ungemeinen Störens (Anmerkung: mir ist beides nicht aufgefallen).

Der Disput endet nach einer kurzen Pause und ca. 20 Minuten mit einer Gegenvorstellung von RA Lober zur beschlossenen Verlesung des streitigen Vermerks. Es bleibt aber nach Tischberatung bei der Anordnung des Vorsitzenden, und es folgt sodann eine 40-minütige Verlesung.

KHK’in K. schreibt in ihrem Vermerk zu den Schriftstücken aus dem Büro Reuß: „mehrere lose Blätter mit verschwörungsideologischen Abbildungen, tw. geheftet im DIN A4 Format und in Mappen mit Post-its „102“ und „Thinktank Hilde/Birgit und Rüdiger mehrfach durchgestrichen.

Zunächst geht es um einen email-Verkehr vom 26./27.3.22 zwischen Prinz Reuß und einem Sigmund T., der eine Kurzpräsentation/Lebenslauf des Hans-J.H. enthält, welcher um die Vermittlung eines Treffens/Gesprächs mit PR bittet. Hans-J.H. wird darin als vertrauenswürdig beschrieben, allerdings würde Sigmund T. nicht für ihn bürgen wollen.
Danach werden 17 Seiten der Loseblattsammlung über ein theoretisches Finanzsystems „QFS“ (Quantenfinansystem) und „GESARA“ (Global Economic Security and Recovery Act) mit handschriftlichen Notizen darauf in Augenschein genommen und verlesen. Es bleibt offen, von wem die handschriftlichen Notizen stammen. Interessierte können diese Präsentation bei Erde 2.0 Volksnetzwerk Deutschland im Internet und auf Telegram abrufen z.B. unter:
https://www.media.volksnetzwerk.de/downloadcenter/pdf/quanten-finanzsystem.pdf

RA Lober (für Birgit M.-W.) lässt zu den soeben verlesenen Vermerken einen Verwertungswiderspruch protokollieren, dem sich RA Weissenborn (für Hans-J.H.) anschließt.

RA Dr. Nirk (für Vitalia B.) erklärt, daß die in der QFS Präsentation genannten Begriffe Naturrecht und Verfassungsrecht einem überstaatlichen Recht, unabhängig von menschlichen Gesetzen und Normen zuzuordnen seien und es sich seiner Meinung nach somit um esoterische Schriften handle, die keinesfalls den Anklagevorwurf in irgendeiner Form bestätigen würden.

RA von Alvensleben (für Prinz Reuß) erklärt dazu, daß bei GESARA u.a. die Herren Trump, Putin und Xi Jinping als unterstützende Personen genannt werden und ggf. dazu zu vernehmen seien. Außerdem sieht er nur die Themen Weltfrieden, Grundeinkommen, medizinische Sicherheit, globalisiertes Zahlensystem und technische Überlegenheit darin thematisiert. Gewalt oder ein gewaltsamer Umsturz könne daraus aber nicht geschlussfolgert werden, vielmehr bleibe dies ein Phantasieprodukt und lese sich wie das Drehbuch für einen Science Fiction. Es gehe dem Verfasser doch wohl deutlich darum, Geld zu generieren und Leichtgläubige abzukassieren, indem er eine weltweite Allianz und eine optimierte Welt aufzeichne. Zur Unterstützung wird dann komischerweise jedoch ein gängiges Zahlungssystem mit IBAN und Bankkonto genannt und nicht die angepriesene Quantenwährung.

Um 11:20 Uhr wird dann endlich der Zeuge Thomas D. zur Person des Max E. vernommen. (Anmerkung: er saß während der Verlesung des Senatsbeschlusses zu Beginn der Verhandlung im Zuschauerraum, bevor ihn ein Justizbeamter nach 4 Minuten hinauskomplimentierte.)

Zuvor war es RA dalla Fini (für Max E.) sehr wichtig, daß dem Zeugen keine Fragen zu politischen Zusammenhängen, zu Corona, zur BRD gestellt werden, sondern eben wirklich nur zur Person Max E. Er spricht von Gesinnungsdelikten, die den Angeklagten vorgeworfen werden und übt eine deutliche Kritik daran, daß hier Rentner, die sich nur zum Gedankenaustausch getroffen haben und noch gar nichts gemacht haben des Terrorismus beschuldigt werden und seit fast 2 Jahren inhaftiert sind.

Richter Bonk sieht das Problem zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht und will das Fragerecht derzeit nicht einschränken. Die Intension sei klar geworden und der Appell sei angekommen. Notfalls müssen unzulässige Fragen eben beanstandet werden.

Der Zeuge Thomas D. aus München ist 59 Jahre alt, Rentner und voll erwerbsgemindert. Als 2020 die Grundrechtseinschränkungen begannen, hat er diese als Streamer ehrenamtlich auf Demos per Handy dokumentiert, viele Menschen kennengelernt und Interviews mit Ärzten, Virologen, Polizisten u.a. gemacht. Seine Beiträge hat er zunächst bei Youtube veröffentlicht, nach der dort zunehmenden Zensur dann hauptsächlich auf Odysee, wo er den Kanal ThomMaxx TV betreibt, mittlerweile aber aus gesundheitlichen Gründen seine Aktivitäten eingestellt hat. Von den hier Angeklagten kennt er nur Max E. näher und Michael F. und Johanna F.-J. flüchtig von einer Demo. Über den mittlerweile verstorbenen Karl Hilz, dessen Reden er gefilmt hat, hat er dann 2021 in Wien bei einer Demo auch Max E. kennengelernt und diesen stückweise seither immer auf Demos begleitet und gefilmt. Alle videos, die er gemacht hat, sind bei Odysee immer noch online. Im Sommer 2022 hat er für Interviews und Reportagen zur Soldatenimpfpflicht und Pädokriminalität 2 Wochen bei Max E. zu Hause im Gästezimmer verbracht und ihn dabei näher kennengelernt. Er beschreibt ihn als sehr hilfsbereit, empathisch und authentisch mit einem sehr starken Rechtsempfinden. Sein Hauptthema wären die Grundrechtseinschränkungen und vor allem die Pädokriminalität gewesen. Hierzu habe Max E. private Ermittlungen angestellt und Nachtsichtgeräte zur Beobachtung von DUMBS gehabt. Er erlebte Max E. während seines Besuchs oft sehr traurig und bewegt ob der ganzen aktuellen Situation und erzählt sichtlich berührt von zwei Wanderungen im Bayrischen Wald zum Hessenstein bei Eppenschlag und zum Steineren Kirchlein am Wackelstein (Anmerkung: dies ist auch eine Gedenkstätte für Karl Hilz), die er mit ihm unternommen hat und die beiden sehr viel Freude gemacht hatte. Auf Nachfrage des Vorsitzenden nennt er das Wandern als Hobby von Max E. Alkoholprobleme seien ihm erst später aufgefallen, aber Max E. habe nie betrunken gewirkt und wäre kein Säufer gewesen. Allerdings habe man gemerkt, daß er „zerbrochen“ sei. Das Haus war für ihn als Gast frei zugänglich und offen, nicht ganz so aufgeräumt wie mit einer Frau im Haus, aber eine gewisse Ordnung war vorhanden.

Der spätere Brand im Haus wäre furchtbar gewesen und hätte Max E. ziemlich fertig gemacht. Nach Bezugspersonen gefragt, fallen ihm nur Karl Hilz ein, mit dem Max E. eine tiefe Freundschaft verband und vielleicht noch der Oberstabsgefreite Jan R., dessen Impfverweigerung noch bis vor Kurzem durch die Presse ging. Sein eigenes Verhältnis zu Max E. beschreibt er als Kontakt beruflicher Natur, er war Streamer und beeindruckt von der Art der Kommunikation mit Polizisten und habe große Empathie für Max E. An der Aufklärung von Pädokriminalität hatte er großes Interesse und forderte immer wieder Fakten und Beweismaterial, aber Max E. habe abgeblockt, er müsse Leute schützen und könne dazu noch nichts sagen, aber es gäbe Namen von beteiligten hochrangigen Politikern, da würde er erschrecken. Aber alle Beweise seien unter Verschluß und sicher hinterlegt. Zu persönlichen Ängsten des Max E. befragt, kann er keine nennen, dieser wäre immer ein Positiv-Denker gewesen und eine Respektsperson für ihn, aber niemals gewaltbereit als Bürger, allerdings fühlte er sich politisch verfolgt (wegen den beteiligten hochrangigen Politikern) und habe schon damit gerechnet, daß man ihn „um die Ecke bringen“ könnte, dann würden jedoch andere (sein Stab) weitermachen. Der letzte Kontakt des Zeugen zu Max E. fand bei seiner Gerichtsverhandlung in München im April/Mai 2024 statt, zuvor kurz vor seiner Verhaftung in Perugia/Italien, wo er eine Live-Schalte zur UlliOma&Friends Demo am 3.12.22 in München organisierte und im Nachgang ein Interview mit ihm führte.

Nach dieser Befragung will Richter Bonk auszugsweise ein video des Zeugen in Augenschein nehmen mit dem Titel „Max Eder – Bekenntnisse eines „Reichsbürgers“? – Zusammenschnitt + Interviews mit Experten“ Dieses video ist insgesamt 1:16:59 h lang und unter nachstehendem link bei ThomMaxx-TV immer noch online. Die Interviews wurden am 9.6.23 im Studio des Zeugen tw. per video-chat gemacht und das video dann am 23.6.23 veröffentlicht.

https://odysee.com/@ThomMaxx-TV:d/Max-Eder-Zusammenschnitt:

RA dalla Fini (für Max E.) zeigt sich überrascht, da er das video nicht kennt und möchte es vorher alleine anschauen, aber sein Mandant beruhigt ihn und meint er solle Vertrauen haben. Technische Probleme verhindern allerdings die in Augenscheinnahme zunächst, sodaß der Vorsitzenden die Mittagspause dazwischenschiebt.

Um 13:40h wird fortgesetzt, zuvor betont der Zeuge, daß „Reichsbürger“ im Titel des videos mit einem Fragezeichen versehen ist und es um Klärung geht, ob dieser Begriff justiziabel oder gar volksverhetzend und strafbar sei. Das video beginnt mit einem 1-minütigen kurzen Vorspann mit Statements von Max E., danach folgen interviews mit einem ehemaligen Lehrer und „Experten für Staatsbürgerkunde und Sozialkunde mit akademischen Abschluß“ und dem „juristisch bewandten Manuel S.“.

Nach 11:09 Minuten reicht Richter Bonk der gewonnene Eindruck und er will auf Minute 23:10 springen zum Demogeschehen.

RA von Alvensleben (für Prinz Reuß) und RA’in Rueber-Unkelbach (für Birgit M.-W.) wollen wissen, warum nun ein Sprung erfolgt und ausgerechnet bis 11:09 Min. angeschaut wird. Man habe jetzt einen Eindruck von Manuel S. und sonst nichts. RA Weissenborn (für Hans-J.H.) schließt sich an und fragt „was wollen wir mit Manuel S.??“.
Richter Bonk bleibt ungerührt und bittet seine Auswahl zunächst zu akzeptieren, ggf. können weitere Ausschnitte auf Antrag betrachtet werden.

Das video wird dann also noch von 23:10 Min. bis 35:14 Min. in Augenschein genommen. In diesem Abschnitt werden Kurzausschnitte aus Reden und polizeilichen Maßnahmen bei Demos gezeigt, die allesamt dokumentieren, daß Max E. immer nur bewirken wollte, daß sich staatliche Organe und die Regierung wieder an geltendes Recht und das Grundgesetz halten. (Anmerkung: auch hier wird die Augenscheinnahme beendet, bevor sich im weiteren Verlauf der Oberfeldwebel Andreas O. von den Soldaten für Aufklärung und der ehemalige Obergefreite Julian C. zur Soldatenimpfpflicht äußern.) Es bleibt das Geheimnis des Vorsitzenden, nach welchen Kriterien er Dauer und Auswahl bestimmt hat.

Im Anschluß setzt Richter Bonk die Befragung des Zeugen fort und will wissen, wann der Zusammenschnitt gemacht wurde, nach welchen Kriterien die Ausschnitte gewählt wurden und warum die beiden Interviews der „Experten“ vorgeschaltet wurden. Der Zeuge wurde am 10.7.23 vom BKA vernommen und antwortet, das video wäre vorher gemacht worden. Das genaue Datum erinnert er nicht, ist aber aus dem Hochladedatum entnehmbar (23.6.23). Er habe eine Gegendarstellung zur Mainstream Presse machen wollen und den friedlichen Protest gegen demokratiefeindliche Maßnahmen zeigen wollen. Die Interviews habe er vorgeschaltet, weil Reichsbürger immer gleichgesetzt würde mit Nazi und dies seiner Meinung nach strafbar sei. Er habe ein Konzept bei seinen Reportagen, das wahrscheinlich nur er verstehe, aber er sei auch kein gelernter Journalist. Alle videos seien auf seinem Kanal auch in voller Länge verfügbar. Abschließend fällt ihm dann noch ein, daß er das video wegen dem BKA gemacht habe, um zu zeigen, was wirklich die Beweggründe des Max E. waren.
Damit beendet der Vorsitzende seine Befragung. Die Vertreter der GBA haben keine Fragen, die Fragerunde der Verteidigung ist eröffnet.

RA Sattelmaier (für Michael F.) beginnt und will wissen bei welcher Gelegenheit er seinen Mandanten kennengelernt hätte. Dies war nur einmal bei einer Demo am Potsdamer Platz in Berlin, wo Michael F. eine Rede gehalten habe, da wäre dieser in eine polizeiliche Maßnahme geraten und habe sich per gelben Schein (Staatsangehörigkeitsausweis) ausweisen wollen.

RA’in Rueber-Unkelbach (für Birgit M.-W.) will wissen wieviel videos er ans BKA gegeben hat und wieviel Zeit er mit Max E. verbracht habe. Er wisse es nicht mehr genau, aber es war eine lange playlist von mindestens 15-20 videos und er habe keine Infos zurückgehalten. Hauptsächlich in den beiden Wochen als Gast bei Max E. habe er sehr intensiv und viel von diesem mitbekommen.
In der BKA Vernehmung des Zeugen ist ein Telefonat vom 27.11.22 zwischen ihm und Max E. erwähnt, bei dem die Worte fallen „vor dem 22.12. geht es los“. Was ist damit gemeint? Der Zeuge erklärt, daß dann die DUMBS entlarvt und kriminelle Pädo-Politiker überführt sein sollten. Aber dazu sei es ja nicht mehr gekommen durch die Verhaftung von Max E.

RA Dalla Fini (für Max E.) hakt zu dem o.g. Telefonat nach. Wo sollte die Aktion stattfinden? Der Zeuge meint in der Schweiz, Basel vielleicht, weiß es aber nicht mehr genau. Max E. war zu diesem Zeitpunkt in einem Hotel in Italien und wollte für eine Demo von UlliOma&Friends nach München zurückkommen. Er habe aber kein Auto gehabt, daher sei sein Freund Armin O. Nach Perugia gefahren, um ihn abzuholen. Das käme aber vermutlich in seinem Interview vor, glaubt der Zeuge.

RA Olivo (für Rüdiger v.P.) fragt, ob das Telefonat nicht vorgespielt werden könne, bekommt aber keine Antwort. Er fragt weiter nach der Vernehmung des Zeugen am 10.7.23, ob dieser dort alleine hinging. Der Zeuge hatte keinen Anwalt dabei, aber einen Zeugenbetreuer, den Interviewpartner aus dem ersten video. Weiter will RA Olivo wissen, ob er wisse woher die Nachtsichtgeräte stammten. Dies weiß der Zeuge nicht, aber er habe einmal nach der Finanzierung gefragt und da hieß es, die wären aus Spenden finanziert worden.

RA Miksch (für Peter W.) fragt zu den Nachtsichtgeräten nach, ob Max E. selbst beobachtet habe oder andere, und ob er immer den friedlichen Protest vertreten habe, auch wenn die Kamera aus war? Ersteres weiß der Zeuge nicht, Max E. habe immer von seinem Stab gesprochen und daß Beweismaterial vorhanden sei. Zu Punkt 2 wären seine Aussagen immer konstant geblieben, auch wenn die Kamera aus war. Er bezeichnete sich immer als „Diener der BRD“ und sein Anliegen war, die demokratische Grundordnung wiederherzustellen und das Grundgesetz von A-Z zu verteidigen, Völkerrechtsfragen interessieren ihn überhaupt nicht, das sollen andere machen.

RA von Alvensleben (für Prinz Reuß) will wissen, ob der Zeuge auch seinen Mandanten bei Demos gesehen habe, um wieviele Kinder es ginge, also das Ausmaß geschildert wurde und ob ein „Reichstagssturm“ jemals Thema war. Der Zeuge verneint, er kenne PR überhaupt nicht, habe ihn nur einmal im Fernsehen gesehen. Über das Ausmaß kann er nichts sagen, Max E. habe in seinen Reden nur immer wieder sehr deutlich und krass die satanisch-rituelle Pädophilie beschrieben, also nicht nur die Pädo-Kriminalität. Über einen Reichstagssturm kann der Zeuge nur lachen, das war niemals Thema, sondern ein „Narrativ, eine erfundene Geschichte, nicht Ernst zu nehmen und eine Beleidigung am Verstand von Max E. Selbst politische Gegner hätten darüber gelacht und nicht einmal der Dümmste würde so etwas planen“

RA Lober (für Birgit M.-W.) fragt konkret zu dem Aufenthalt in Perugia/Italien nach, was der Zeuge darüber wisse. Es war so, daß der Zeuge Armin O. gemeldet hatte, daß Max E. einen Fahrer suche. Eigentlich wäre Max E. in Kroatien gewesen und habe einen Abstecher nach Italien machen wollen, um dort jemanden zu treffen. Wen, weiß der Zeuge nicht, jedoch um etwa Waffen zu kaufen, sei für ihn unvorstellbar. Konkret zu den Nachtsichtgeräten gefragt, hat er keines beim Besuch gesehen. Konkret zu Ortsnamen wegen der DUMBS gefragt, kann er sich nur einmal an Basel erinnern, da aber im Zusammenhang mit einem meeting, welches er zeitlich nicht mehr einordnen kann. Auf jeden Fall habe Max E. allein auf Demos häufiger über DUMBS gesprochen, mindestens 3-4 mal. Zeitlich ordnet er das 2022 ein, man könne es aber anhand der videos genau verifizieren. Er erwähnt dann noch eine Rede von Max E. auf einer Demo vor dem Reichstag des wie er ihn nennt „BRD-Kritikers“ Rüdiger H., bei der Max E. gerufen hätte „Die Nato ist nicht nur schlecht“. RA Lober will wissen, ob das zeitlich 2021 anläßlich des Besuchs von Max E. bei seiner Mandantin gewesen sein könnte. Ja, das könnte sein. Nach einem hitzigen Wortgefecht zwischen Richter Bonk und RA Lober und einer Unterbrechung zur Beruhigung der Gemüter wird dem Zeugen nun noch ein Foto aus der Ermittlungsakte vorgehalten. Es zeigt RA Lober zusammen mit Birgit M.-W. bei der Verhandlung vor dem Richterdienstgericht am 13.10.2022. Der Zeuge sagt aus, keine der beiden Personen habe er auf der Demo in Berlin gesehen oder jemals anderswo getroffen. Sie seien ihm gänzlich unbekannt.

RA Lang (für Rüdiger v.P.) stellt die letzte Frage, wann der Zeuge Max E. erstmals gesehen habe und ob ihm im Zusammenhang mit den Nachforschungen zum Kindesmißbrauch außer Basel noch andere Städte/Orte in Erinnerung seien. Der Zeuge hat Max E. erstmals in Wien im Frühjahr 2021 bei einer Demo getroffen. Es war dies die erste Rede, die er von ihm gefilmt hatte. Damals habe eher Karl Hilz im Mittelpunkt gestanden und dieser habe Max E. auf die Bühne geholt. Im Zusammenhang mit der Pädo-Kriminalität ist ihm nur einmal Basel in Erinnerung, ansonsten habe Max E. keine weiteren Orte im Zusammenhang mit den Observationen genannt.

Der Zeuge wird um 15:32 h unvereidigt entlassen und verabschiedet sich höflich mit den Worten „Vielen Dank und Gottes Segen“

Danach lässt es sich RA Sieg (für Prinz Reuß) nicht nehmen festzustellen, daß der Zeuge bestätigt habe, die 50000,- € des PR seien für Nachtsichtgeräte für die Kinder und nicht für einen Reichstagssturm gewesen.

Max E. hat das Bedürfnis sich zu Perugia/Italien zu erklären und gibt folgende Einlassung ab:
Ende November 2022 befand er sich in einem enormen Spannungsfeld, sehr viel hat ihn damals bewegt (Strafanzeige, Ahrweiler, DUMBS usw.). Daher hat er sich zur Erholung und zum ins Reine mit sich selbst zu kommen eine Auszeit in Kroatien auf einer Insel bei Split gegönnt. Dies sei täglich doumentiert in seinem Ahrweiler-Buch und nachvollziehbar. Mit einem Freund sei er in dessen Auto dorthin gefahren. Der Bekannte musste dann nach ca. 1 ½ Wochen beruflich nach Monaco und er fuhr spontan mit bis Perugia, dem ersten Stopp nach der Überfahrt, wo er einige Tage blieb und seine Rückreise organisieren wollte. Sein Freund Armin O. reiste dann am Sonntag Nacht vor der Verhaftung an, beide wollten am Mittwoch, den 7.12.22 früh nach Deutschland zurückreisen. Max E. wollte zunächst nach Hause, dann weiter nach Ahrweiler und zeitgleich die Vorbereitungen für das Aufdecken der DUMBS im Raum Basel noch vor Weihnachten in Zusammenarbeit mit den Schweizer Behörden treffen und finalisieren. Daher konnte er auch auf der UlliOma Demo am Sonntag nicht persönlich in München auftreten, sondern nur per skype seine Rede halten.

RA Sieg (für Prinz Reuß) stellt nun insgesamt seine 3 Anträge vom vergangenen Verhandlungstag. Im ersten Antrag möchte er die Richter des BGH Dr. Schäfer, Dr. Berg und Dr. Voigt zu ihrem Beschluß vom 20.3.24 als Zeugen vernehmen und einen Vermerk vom 27.11.2023 verlesen lassen. Es geht wieder um die 50000,- € und den Beweis, daß diese nicht für Waffen oder einen Reichstagssturm gegeben wurden.
Antrag Nr. 2: Seite 236, 4. Satellitentelefone der Anklage verlesen zum Beweis, daß die Satellitentelefone nur zur Kommunikation, um am Tag X in Sicherheit gebracht zu werden, gedacht waren und nicht um einen Reichstagssturm zu fördern, dies sei eine Erfindung der GBA.
Antrag Nr. 3: erneut den Haftbefehl mindestens außer Vollzug zu setzen. Er zitiert und bemängelt die Begründung für den Zurückweisungsbeschluß vom 17.9.24 und stellt fest, daß durch die Zahlung der 50000,- € kein dringender Tatverdacht für irgendjemanden und irgendwas begründet werden kann.

RA Dr. Nirk (für Vitalia B.) stellt einen Beweiserhebungsantrag zur Urkundenverlesung vom 8.10.24. Er äußert begründete Bedenken an der Richtigkeit der Übersetzung und beantragt alle betreffenden Dokumente amtlich übersetzen zu lassen, da es handwerkliche Fehler bei der Übersetzung gäbe und sich durch eine amtliche Übersetzung eine völlig andere Bedeutung ergäbe.

RA Lober (für Birgit M.-W.) beantragt das Urteil des Richterdienstgerichts, AZ DG 1/22 vom 13.10.2022 zum Verfahren beizuziehen und zu verlesen zum Beweis, daß sich seine Mandantin stets rechtstreu verhalten habe. Im entscheidenden Punkt, ob die touristischen Führungen durch den Bundestag während der Abgeordnetenzeit nicht unter den Schutzbereich der nach Art. 46 GG geschützten parlamentarischen Immunität fallen, verhielte sich die Anklageschrift „rechtsblind“.

RA von Alvensleben (für Prinz Reuß) möchte noch etwas zum Zeugen Thomas D. sagen. Der Zeuge war sehr authentisch und hatte Max E. lange über fast 2 Jahre begleitet. Zu keinem Zeitpunkt hat er seinen Mandanten bei ihm wahrgenommen. Der Protest war zu keiner Zeit unfriedlich, sondern sollte immer eine friedliche Kritik an Maßnahmen der Regierung darstellen auf Basis des Grundgesetzes und ohne Gewalt. Ein Sturm auf den Reichstag sei zu keiner Zeit geäußert worden und letztendlich war es ein guter Zeuge für die Verteidigung.

GBA Dr. Engelstätter kündigt noch ein, zwei Worte und eine Stellungnahme von GBA‘in Dr. Maslow an und wendet sich zunächst direkt an RA Sieg. Es sei wichtig auch auf die Zwischentöne zu hören und RA Sieg wäre ja ein erfahrener Anwalt. So habe dieser eigentlich Erwiderungen auf einen Beschluß in eine Antragsform gekleidet, um sie hier vortragen zu können und dementsprechend würde die GBA diese auch bewerten.

GBA‘in Dr. Maslow möchte auch etwas zu den Anträgen von RA Sieg sagen, insbesondere die Außervollzugsetzung des Haftbefehls, die dieser schon mehrfach beantragt hat. Sie regt an, dies doch außerhalb der Hauptverhandlung zu stellen, wo es auch hingehöre, gerade mit Blick auf den Beschleunigungsgrundsatz. Das koste jedes Mal sehr viel Zeit und könne außerhalb der Hauptverhandlung erledigt werden. Inhaltlich tritt die GBA dem Antrag natürlich entgegen, da die Verteidigung wiederholt eine eigene Bewertung der Beweise vornehme, die letztendlich zu keiner anderen Beurteilung führen.

Sie gibt sodann noch eine Stellungnahme zu dem am 3.9.24 von RA von Alvensleben gestellten Antrag der in Augenscheinnahme des Bundestages, weiterer Zeugenvernehmungen zum Sicherheitskonzept des Bundestags, sowie Einholung eines Sachverständigengutachtens zwecks Durchführung einer Erstürmung des Gebäudes und Einsehens der sog. Blauen Pläne ab. Diesem Antrag tritt die GBA natürlich mit folgender Begründung entgegen:
Der Antrag sei im Grund nur ein Beweisermittlungsantrag. Entgegen der Ausführungen der Verteidigung in der Begründung sei der gemeinsame Wille der Angeklagten zur Durchführung von Katalogstraftaten fest gefasst. Peter W. und Max E. haben bereits Kontakt zum KSK aufgenommen, um dort weitere Soldaten für eine Rekrutierung zu gewinnen. Ein Schießtraining wäre bereits durchgeführt worden und die 50000,- € an die Brüder Ricci seien jedenfalls auch für Waffen gezahlt worden. Die gefertigten Fotos vom Bundestag im August 2021 seien keinesfalls nur touristischer Art, sondern dienten zweifelsohne dem Auskundschaften der Liegenschaft, zumal Peter W. bei seiner zweiten Besichtigung erneut ein erhöhtes Augenmerk auf das unterirdische Erschließungssystem richtete. Alle bereits getätigten Aktivitäten stellen konkrete Vorbereitungen für einen Reichstagssturm dar. Der Willensbildungsprozeß zur Beseitigung der staatlichen Ordnung unter Anwendung von Waffengewalt gegen Repräsentanten des Staates innerhalb der Gruppe war abgeschlossen und mitnichten nur eine bloße denktheoretische Phantasie. Daß der Vorbereitungsprozeß noch andauere, ändere an der rechtlichen Bewertung nichts. Das hochverräterische Unternehmen gem. § 83 StGB, hier die Erstürmung des Reichstagsgebäudes, war im Sinne des Gesetzes hinreichend konkretisiert und die Vorbereitungshandlung weise erhebliches Gefährdungspotenzial auf. Die Gefährlichkeit offenbare sich vorliegend bereits in dem Umstand, daß die Vereinigung über Schußwaffen für das geplante Eindringen in den Bundestag verfügte. Eines Eintritts einer konkreten Gefahr für den Bestand der BRD, bzw. die grundgesetzliche Verfassungsordnung bedarf es dem gegenüber nicht.

Der Sitzungstag endet um 16:23 Uhr und wird nach der Herbstpause am Dienstag, den 22.10.24 um 9:30 Uhr fortgesetzt mit in Augenscheinnahme weiterer videos:

Video „Neues vom Oberst Eder“
Video „Hausdurchsuchung, alle Rechte und Freiheiten“
Video „Stellungnahme des Oberst Eder“
Video Demo Baden-Baden (Anmerkung: vermutlich vom 22.5.22 und/oder auch 10.4.22)

Sofern dann noch Zeit bleibt, werden noch weitere Erkenntnisse zu den persönlichen Verhältnissen des Hans-J.H. eingeführt.

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