Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 10.09.2025 – Teil 2

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Danach folgt ein weiterer Chat (Celebrity Report) WhatsApp zwischen Johanna und Max.
RAin Mannebach-Junge beanstandet diese Veröffentlichung. Bei der Sicherstellung sei ein Durchsuchung Protokoll erfolgt, es sei kein neutraler Zeuge anwesend gewesen und auch nicht Johanna. Ebenfalls kein Staatsanwalt oder Richter. Dies sei für Sie ein Beweiserhebungsverbot.
RA Dalla Fini beanstandet dies ebenfalls. GBA Maslow tritt diesem entgegen und bezieht sich auf die Entscheidung des Senats.
Es erfolgt eine Pause von 10 Minuten.
RB: Der Antrag wird abgelehnt, es gibt kein Beweiserhebungsverbot.
RAin Mannebach-Junge: Beantragt eine Gegenvorstellung gegen den Vermerk von Herrn S. vom 30.12.2022. Die Mandantin war nicht anwesend. RA Dalla Fini erhebt ebenfalls Gegenvorstellung.
RB erklärt nach Tischberatung dass die Entscheidung abgewiesen wird.
Es folgt ein weiterer Chat vom 8.12.2021 von Max E.
In diesem Chat erfragt Max, wo und wann man sich in Mühlhausen treffen könnte? Er käme mit Leuten aus Basel. Er fragt, ob Marco auch dabei sei? Es ging um eine Vorbesprechung.
Es folgt ein weiterer Chat vom 5.1.2022: Darin geht es um die Frage mit einem Treffen mit Rüdiger und Johanna.
RA Dalla Fini, RAin Mannebach-Junge, BMW, RAin Rüber-Unkelbach, RA Klemke, RAin Dr. Hamid und RA von Alvensleben, erheben Verwertungswiderspruch wegen Celebrity und einen Erhebungswiderspruch.
BMW: Sie kannte Johanna bis dahin nicht und namentlich erst ab dem 13.8.2022.
RAin Mannebach-Junge: Es gibt hier drei Passagen, die herausgehört wurden. Sie seien zusammenhangslos aus dem Kontext. Dies stütze keineswegs die Anklage. Es ginge hier um die Thematik von Kindern.
RA Prof. Schwab: Fragt RB ob der Rest dieses Chats im Selbstlese Verfahren lesbar sei? Er habe gesehen, dass der Name vom Journalist Daniel W. darin vorgekommen sei und dies sei wichtig.
RB: Will dies noch mal thematisieren.
RA Böhme: Sieht keinen Sinn in dieser Verlesung und fragt sich, nach welchem Schema vorgegangen wird?
RB: Wenn man die Anklage gelesen hat, dann weiß man es.
Ein weiterer Chat zwischen Johanna F. und Marco v.H.:
RAin Mannebach-Junge: Beanstandet die Verlesung des Chats aus schon genannten Gründen.
GBA Maslow tritt der Beanstandung entgegen.
RB erklärt nach Tischberatung, seine Entscheidung wird bestätigt.
Es handelt sich in diesem Chat um einige Links von KSK, SHAEF und zeigt ein Bild von vier Personen der US Streitkräfte. Mit Datum 5.12.2021 steht dort, dass die Bundeswehr dem Oberbefehlshaber von SHAEF und NATO untersteht.
In einer Sprachnachricht, die abgespielt wird vom neunten 2021 geht es um Inhalte für ein Gespräch mit Max. Marco v.H. weißt das Gespräch immer wieder ab. Er habe keine Zeit oder er müsse telefonieren. Es geht dann um ein vom 17.12.2021 das Max geschrieben habe. Sie sollten sich abstimmen mit Rüdiger telefonieren und einen Tag später solle es weitere Informationen geben. 18.12.2021: Es wird drauf gedrungen sich dringend zu treffen. Am besten auch mit Schweizer. Auch am 24.12.2021 und 26.12.2021 geht es um die Abstimmung eines Treffens.
Am 28.12.2021 schreibt Johanna an Marco, dass sie es schade finde, dass zwischen den Worten und Taten bei ihm eine Kluft sei. Dies mache sie nachdenklich. Offenheit? Und fragt ihn was mit ihm los.
Marco v.H. antwortet darauf, dass er viel zu tun habe, er führe gerade auf verschiedenen Fronten Krieg.
Am 12.1.2022 wird ein Kontakt zu Rüdiger geschickt und Marco v.H. wolle online telefonieren.
Sie tauschen sich darüber aus, dass es bei Max eine 2. Hausdurchsuchung gab. Man wolle die Konversation mit Max löschen.

RAin Rüber-Unkelbach: Johanna sei sehr bemüht ein Treffen zu Stande zu bringen, aber sehr naiv. und Marco v.H. will die Welt retten. Für sie sei dies ein weiterer Mosaikstein in Richtung Betrug
RA von Alvensleben: In diesem Gespräch wird klar, dass Johanna hier hinters Licht geführt wird mit Personen und Militärbildern, wer Oberbefehlshaber sei. Marco v.H. versucht Eindruck zu machen. Die Bezeichnung KSK ist gelogen. Die Aussage mit der Schweiz zu tun zu haben, betrifft PR mit der Befreiung von Kindern, für die er Geld gegeben habe. Bei Marco v.H. gäbe es eine Fülle von Hirngespinsten, für ihn sei er der Zeuge R. II.
RA Dalla Fini erhebt Verwertungswiderspruch. Marco v.H. sei ein offensichtlicher Betrüger und war nie bei der KSK.
RA Dr. Sieg: Fragt sich, was die Befreiung von Kindern mit dem Vorwurf von Terror zu tun hat?
RA Sattelmaier: Der Chat belegt für ihn, wie jemand tickt, der notorisch lügt: Narzissmus. Dies sei auch in Stuttgart beim OLG deutlich geworden. Johanna fragt ihn noch am zweiten Weihnachtsfeiertag, was mit ihm los sei. Marco v.H. erklärt, er sei so sehr beschäftigt, habe Besprechungen, führe Krieg an allen Fronten und er versucht sich ins rechte Licht zu rücken. Dies sei ein Betrugsfall und sie ist den Lügen erlegen. Man müsse sich auch fragen, so wie Marco v.H. getickt habe, was dies mit den Menschen gemacht habe, die ihm geglaubt hatten.
RA Dr. Hamid: Erhebt Verwertungsiderspruch, weil nicht bekannt sei wie dieser mit welchem Programm überhaupt ausgewertet worden sei. RB erklärt, dies wisse er auch nicht.
RAin Rüber-Unkelbach erhebt Verwertungswiderspruch
RA Klemke: Er erhebt Verwertungswiderspruch aber auch Beweis Erhebung, dies könne eine Manipulation sein. Für ihn beweise dieser Chat sehr eindrucksvoll die geniale Art von Marco v.H. Leute, um den Finger zu wickeln.
Marco v.H. gelingt es, dass Johanna bleibt, er scheint eine geniale Begabung zu haben. Der Senat täte gut daran, einen psychologischen Sachverständigen für ihn zu bestellen.
Prof. Dr. Schwab: Erhebt ebenfalls Verwertungswiderspruch aus den gleichen Gründen wie RAin Dr. Hamid. Ihm sei aufgefallen, auf den Seiten 776 und 777 geht es um den Fall „Natalie“ und eine Landkarte die gezeigt wurde.
RB erklärt, wenn man die Anklage gelesen habe, würde man das besser verstehen können.
Prof. Schwab: Der GBA würde entlastendes mit Füßen treten. Er würde auch vom Senat erwarten, das entlastendes einfließen würde.
RB: Es sei bereits entlastendes eingebracht worden.
RA Klemke: Es sind haltlose Verdächtigungen.
RAin Dr. Schwaben: Ich sehe hier Auffälligkeiten in den Nachrichten. Es gibt zwei verschiedene Standarten mit dem selben Datum, dazwischen zeitliche Unterschiede, und ich sehe, dass 700 Produkte fehlen, dies ist erklärungsbedürftig.
Miksch: Die Aussage von Marco v.H., dass er Krieg an verschiedenen Fronten kämpft, sei für ihn eine Redewendung. Marco v.H. will damit ausdrücken, dass er ein großer Soldat sei, der er nie war.
Max: Marco v.H. war ein Chamäleon. Er hat gezielt Themen angesprochen und sich auf die Gesprächspartner eingestellt. Er glaubt nicht daran, dass sich Marco v.H. Einlassen wird.
BMW: Ich hatte zu ihm keinen persönlichen Kontakt.
RB: Er werde die Anregung von Prof. Schwab aufnehmen und sich den Chat noch mal ansehen.
Prof. Schwab: Es geht um den Fall Natalie und um eine weitergeleitete Nachricht vom 12.9.2021.
Der abgebildete Lageplan zeigt Deutschland, Österreich, Italien. Darin seien 2 Geraden eingezeichnet, die sich im Umkreis von Basel kreuzen.
Prof. Schwab erklärt, dass dies mit dem Text übereinstimme. Es geht auch um Basel, die Geraden verlaufen von Amsterdam nach Rom und von Stuttgart nach Genf.
RA Böhme: Es ging hier um rituellen Kindesmissbrauch hierfür habe sich seine Mandantin engagiert, sie sei naiv gewesen, außerdem sei Johanna in Marco v.H. verliebt gewesen. Sie habe ihn auch Liebling genannt. Sie sei ein Opfer von Betrug geworden. Man solle den Betrug verurteilen und nicht die Opfer.

RA Tschammer: Es ging auch hier wieder um Geld, er betrügt die Zuhörer. Da frage man sich, wer der eigentliche Rädelsführer ist. Die Q drops seien auch Betrüger.
RAin Rüber-Unkelbach: Es gibt eine Studie der Uni Tübingen über Betrüger, die ihren Charme walten lassen. Auch Max habe erklärt, dass Marco v.H. wie Chamäleon sei. Er wusste, wie er mit Johanna taktieren konnte. Johanna habe große Empathie gehabt, sei sozial geprägt, habe einen Helferreflex und so kam es zu einem Helfersyndrom. Der Bruder von Johanna habe ebenfalls Geld für die Befreiung von Kindern investiert.
RA Klemke: Es habe damals Explosionen nach Basel gegeben. Marco v.H. habt sich damit gegenüber Johanna gerühmt. Es ging um Aushebung von GefangenenlRAin Dr. Schwaben gibt als Hinweis der Landkarte: Die Webseite: Wacht auf!
RA Sattelmaier: Man solle ein Emotionsforscher beiziehen mit dem Ziel, sich dort mal schlau zu machen.
RAin Dr.Hamid: Verwertungswiderspruch
RA Dalla Fini: Kurze Unterbrechung.
GBA Maslow: Für sie sei dies alles an der Sache vorbei. Man blende offenbar die bewaffneten Heimatschutz Kompanie aus, die aufgebaut worden seien. Es habe einen Tag X gegeben und darauf gewartet. Sie möchte an die Beschlüsse des BGH erinnern. Es gebe einen Chat zwischen Max und Marco v.H., wenn er nicht in die puschen käme, würde Max das alleine machen.
RA Dalla Fini: Möchte einen Antrag stellen, wird aber vom Richter unterbrochen und er die Verhandlung beendet.
Es wird für den 17.9.2025 angekündigt, dass der Zeuge H. um 10:00 Uhr kommen wird

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