Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 06.11.2024
OLG Frankfurt 6.11.2024
33. Verhandlungstag
Die Verhandlung startet um 9:45 Uhr, Presse ist mit 5 Personen, Zuschauer nur noch mit 8 Personen anwesend, nach der Mittagspause kommen noch 2 weitere hinzu. Die GBA wird heute durch Herrn Dr. Engelstätter, Frau Dr. Maslow und Richter Konert vertreten.
RA Prof.Dr. Schwab (für Johanna F.-J.) ist auch heute entschuldigt.
Der Tag ist geprägt durch eine unnütze, überflüssige Beweisaufnahme in Form von Verlesung der Vermerke zu Hans-J.H.-Asservaten, sowie der auszugsweisen Verlesung der dazugehörigen emails (insgesamt 6) und Dokumente (insgesamt 3). RA Klemke (für Michael F.) bezeichnet es zutreffend als „Diebstahl von Zeit der Verfahrensbeteiligten, insbesondere der Angeklagten ohne jeglichen Aufklärungsgewinn“ und RA Sattelmaier (für Michael F.) stellt fest, daß wir mit dem heutigen Tag darin einen Tiefpunkt erreicht haben.
Interessant, aber teilweise erschreckend und verstörend sind nur die Wortgefechte zwischen der Verteidigung und dem Vorsitzenden, der heute jegliche Contenance vermissen lässt und sehr gereizt wirkt. Die Vertreter der GBA dagegen bleiben wie schon gewohnt völlig stumm.
Eine renommierte Gerichtsreporterin regt sich darüber nicht nur in der Pause, sondern während der gesamten Verhandlung laut hörbar auf und bezeichnet die heutigen Äußerungen des Vorsitzenden, der sonst so großen Wert auf Manieren und Kammerton legt, als Frechheit und unfassbar. Sie macht auch klar, was sie von der derzeitigen Besetzung der Bundesregierung hält, sie bezeichnet diese tatsächlich knallhart als Looser und Minderleister im Gegensatz zu den später im Protokoll erwähnten Kandidaten für ein Wunschkabinett. Dies seien endlich mal anständige Leute mit einem ordentlichen Schulabschluß und einer Ausbildung. Langsam wird es hier kriminell, pflichtet sie im Gespräch RA Klemke bei, der sich im Disput mit Richter Bonk sehr über Perversitäten und Abartigkeiten aufregt. „Je kleiner die Minderheit, desto größer die Beachtung, die ihr geschenkt werden muß“. Auch die USA Wahl wird kurz thematisiert und kritisiert, wie die Kandidatin der Demokraten ernsthaft glauben kann, daß man mit dem Thema Frauenrechte die USA retten und eine Wahl gewinnen könne. Die später noch erwähnte und sehr geschätzte Kollegin Birgit Kelle kennt sie sehr gut und alles, was in dem teilweise verlesenen Artikel steht, sei wahr. Man darf also gespannt sein auf den Bericht in der Welt am Sonntag, den diese Gerichtsreporterin in Kürze über den Prozeßverlauf hier am OLG Frankfurt veröffentlichen wird. Es bleibt zu hoffen, daß der sich hoffentlich deutlich vom Einheitsbrei der ständigen Reichsbürgererzählung in den Leitmedien unterscheidet.
Die Verhandlung beginnt mit der Verlesung des Auswertungsvermerks vom 17.4.23 zum bei Hans-J.H. am 7.12.22 sichergestellen Laptop Terra. Mittels Schlagwortrecherche wurde dieser ab Zeitstempel 1.1.21 durchsucht und dabei ein 12-seitiges word Dokument „Kabinettsvorschläge“ gefunden. Dieses wurde am 10.1.22 erstellt, und am 5.12.22 erfolgte der letzte Zugriff darauf. Es listet eine Wunschbesetzung der Bundesministerien, und auch Informationen zu den jeweiligen Kandidaten, sowie deren Vita stehen darin. Insgesamt handelt es sich offensichtlich um zusammenkopierte unterschiedliche Artikel und Fundstellen zu den genannten Personen. Die Liste ist beachtlich und umfasst durchwegs renommierte Politiker (CDU/SPD/FDP/Grüne), Unternehmer, Juristen und Journalisten wie z.B. Dr. Saskia Ludwig, Andreas Mattfeldt, Thilo Sarazin, Joachim Nikolaus Steinhöfel, Dr. Markus Krall, Dr. Gunter Frank, Sucharit Bhakdi, Dr. Reiner Füllmich, Viviane Fischer, Jens Koeppen, Marcel Luthe, Hans-Georg Maßen, Stefan Homburg, Ernst Wolff und viele mehr. Von den hier Beschuldigten befindet sich nur Michael F. noch auf der Wunschliste, und zwar für das Bundesinnenministerium.
RA’in Hamed (für Hans-J.H.) fragt zu Recht nach dem Beweiswert von Gedanken zu einem Wunschkabinett. Außer Michael F. sei kein weiterer hier Beschuldigter aufgeführt, sondern überwiegend bekannte Namen aus Politik und Wissenschaft und auch kein Kandidat aus der AfD. Wenn überhaupt, sei dieses Dokument doch entlastend und belege, daß man sich auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung bewegt.
RA Weissenborn (für Hans-J.H.) ergänzt, daß sich sein Mandant nicht zum ersten Mal mit einem fiktiven Kabinett beschäftigt, sondern dies immer wieder zeitgemäß erneuert und ergänzt habe.
RA’in Rueber-Unkelbach (für Birgit M.-W.) bemerkt, daß keiner der Wunschkandidaten eine realistische Chance für eine politische Karriere habe, denn es handle sich ausschließlich um konservative Leute mit Schulabschluß.
RA Klemke (für Michael F.) pflichtet ihr bei und spricht von einem Traumkabinett mit Fachleuten und Fachkräften, welches sich aber nie erfüllen wird. Alle wären Sozialdemokraten, Libertäre oder konservativ bis links angehauchte Leute, nur die 50% Frauenquote wäre nicht eingehalten.
RA Sattelmaier (für Michael F.) sucht wieder in der Anklageschrift nach Gründen für die Einführung des Dokuments. Dort steht dann auch unter Erstellung und Weiterleitung von Listen durch Hans-J.-H.: „H. befasste sich Anfang 2022 auch mit möglichen Kandidaten für eine neue Regierung in Deutschland.“ Da es sich aber um viele Leute mit vernünftiger Vita handle, sei es doch sehr fraglich, daß diese Sinnesgenossen der Beschuldigten wären und den von der GBA unterstellten Reichstagssturm unterstützt hätten. Die Liste habe nichts mit der unterstellten Gesinnung zu tun, sondern sei allenfalls ein verspäteter Weihnachts-Wunschzettel, der überhaupt nichts belegt. Also wieder ein „klassisches Eigentor der GBA“.
RA dalla Fini (für Max E.) sieht das Dokument als Unterstützung der Ausführungen seines Mandanten an. Dieser habe sich nie gegen den Staat gewandt, sondern immer nur gegen einzelne Politiker, die er weghaben wollte, aber das stets mit rechtsstaatlichen Mitteln und Wegen und auf dem Boden des Grundgesetzes.
RA von Alvensleben (für Prinz Reuss) schließt sich seinen Vorrednern im Wesentlichen an und fragt, ob man diese Personen nicht vielleicht alle vorladen und befragen müsse. Sein Mandant sei im Übrigen nicht genannt, was belege, daß er keine Bedeutung für Hans-J.H. habe und auch keine Gemeinsamkeiten. Jeder habe für sich selbst seine eigenen Gedanken gemacht. Eine abgrundtiefe Abneigung gegen den Staat und Gewalt könne man daraus keinesfalls schließen.
RA Lober (für Birgit M.-W.) spinnt den Gedanken weiter und kommt beim Sinn der Einführung dieses Dokuments zu zwei möglichen Erklärungen. Wenn der Senat das nicht alles für Nonsens halte, dann müsse man sinnvollerweise alle Genannten konsequent hören und erfragen, ob sie Hans-J.H. kennen, mit ihm gesprochen haben und für ein Kabinett zur Verfügung stehen wollten. Wenn die GBA allerdings der Meinung ist, daß die eigentliche Verschwörung im Kreise des Wunschkabinetts zu finden sei, dann sei es schlecht bestellt um die Geschichte der BRD und die GBA müsse eine Nachtragsanklage erheben.
Birgit M.-W. schließt sich inhaltlich an und betont, daß sie nicht in der Liste auftaucht. Im Wunschkabinett seien auch keine Reichsbürger zu finden und auch Hans-J.-H. sei denen sicher nicht zuzuordnen.
Richter Bonk fährt sodann fort mit einem weiteren Vermerk zu einem email Schriftverkehr „Mutmacher“ zwischen Hans-J.-H. und dem Anwalt Dr. Reiner F. vom Oktober 2022, bei dem teilweise auch Johanna F.-J. cc gesetzt ist. Es geht da unter anderem um die Schadenersatzklage, die gegen Dr. Reiner F. erhoben wurde, um Spekulationen über die Verwicklung des Vatikans in die aktuellen Geschehnisse, um Putin und die Ukraine, um eine geheimnisvolle militärische Lösung in absehbarer Zeit, um Covid-19 Impfungen und deren Folgen, um Gesundheitsproblem seines Hundes und um Lästereien über dies und das.
RA Weissenborn (für Hans-J.-H.) kann keinen Zusammenhang zwischen Dr. Reiner F. und dem hiesigen Verfahren erkennen und bemerkt, daß es sich insgesamt um ein saloppes Geschreibsel seines Mandanten handle, welches erkennbar von beiden Schreibern nicht ernst gemeint sei, das ergäbe sich schon allein durch die Ausdrucksweise und der Wahl der Zusammenstellung. Mehr sei dazu nicht zu erläutern, und es sei kein konkreter Bezug zu den hier angeklagten Taten erkennbar.
RA Klemke (für Michael F.) fragt, ob die leichte Andeutung einer militärischen Lösung nicht ein dezenter Hinweis sein könne auf die Verschwörungserzählung einer irdischen oder galaktischen Allianz, die über korrupte Eliten hinwegfegen werde, da erwähnt wird, daß da Kräfte am Werk sein würden, die man nur erahnen könne. Ansonsten ist er überfragt, ob die Verlesung dieser email nur der Pausenfüllerei dienen soll.
Richter Bonk will nun mit einem weiteren Vermerk zu einem email Verlauf vom 10.10.22 zwischen Dr. Reiner F. und Hans-J. H., cc Johanna F.-J. fortfahren und das entsprechende Dokument auszugsweise vorlesen. Die BKA Beamtin hat dies jedoch tatsächlich in ihrem Bericht dokumentiert als „Zusammenhänge mit Pädophilie“ und als Verdacht auf § 184b StGB eingestuft (Verbreitung, Erwerb, Besitz kinderpornographischer Inhalte). RA Lober (für Birgit M.-W.) merkt an, daß dann doch jetzt die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden müsse oder handle es sich bei dieser Einstufung etwa um eine schriftliche Lüge? Richter Bonk ist sich seiner Sache sicher und würde dem Publikum das niemals zumuten, also wird die email verlesen. Es geht zunächst um zoom calls, an denen Dr. Reiner F. nicht mehr teilnehmen wird, da dies zu gefährlich sein. Dann ist ein Artikel „Die Rückkehr der Pädophilen“ der Publizistin Birgit Kelle angehängt, der bis zum Abschnitt „Kinder für alle“ verlesen wird. Der Artikel thematisiert das Problem Pädophilie in der Gesellschaft, kritisiert die frühkindliche Sexualerziehung, LGBTTIQ+ und eine Ausweitung von Geschlechteridentitäten.
https://www.achgut.com/artikel/die_rueckkehr_der_paedophilen
RA Weissenborn (für Hans-J.H.) erklärt dazu, daß das Thema Pädophilie seinen Mandanten sehr beschäftigt habe und dieser sich Gedanken darüber machte, wie man dem am besten gesellschaftlich begegnen könne. Zum Thema zoom calls kann er berichten, daß der Kollege Dr. Reiner F. schlechte Erfahrungen damit gemacht habe, da Teilnehmer im Anschluss Ausschnitte im Internet veröffentlicht haben mit ganz anderen Überschriften und Wertungen.
RA Sattelmaier (für Michael F.) hat wieder in der Anklageschrift gesucht und wurde tatsächlich fündig. Die email samt Artikel ist bei Hans-J.H. erwähnt als „Verhaftung in Verschwörungsmythen“. Weiter verschickte H. eine email mit dem link zu Birgit Kelles Artikel und versah ihn mit dem Vermerk „aus meiner Sicht waren die nie weg.“ Dazu sei nur zu sagen, daß Birgit Kelle eine angesehene, kritische Publizistin ist, und es sei schon der Gipfel, daß sie mit ihrem Artikel hier zitiert und seitens der GBA eine Verschwörungsmystik dazu konstruiert wird.
RA Klemke (für Michael F.) bedauert, daß der Artikel nicht vollständig verlesen wurde, denn im weiteren Verlauf kämen noch jede Menge Nachweise für das Geschriebene, und es sei völlig absurd dies als Verschwörungstheorie abzutun. Es sei leider Realität, was für Abartigkeiten passieren. Transfrauen würden auf Kinder in der KITA losgelassen, jedes Perverse würde zur Normalität erhoben, jede Abartigkeit als Geschlecht definiert. Er versteht nicht, wie man allgemein kundige Tatsachen hier als Verschwörungstheorie abstempelt. Eine Verschwörungstheorie sei seiner Meinung nach die Anklageschrift.
Richter Bonk lässt dann den Aufreger des Tages los: „Vielen Dank für den kurzen Einblick in Ihre persönliche Gedankenwelt an der Stelle, Herr Klemke“. Hier reagiert der Anwalt noch nicht auf diese Unverschämtheit, im späteren Verlauf der Sitzung lässt er sich aber nichts mehr gefallen.
RA Lober (für Birgit M.-W.) bedankt sich, daß der Artikel vorgelesen wurde, da doch wirklich jeder hier erkennen müsse, daß dieser keinen Straftatbestand gem. §184b StGB erfüllt, vielmehr handle es sich für jeden erkennbar um eine freie Meinungsäußerung und eine Position zu einem bestimmten Thema. Er führt jedoch die Einordnung der BKA Beamtin als möglicherweise strafrechtlich relevantes Handeln auf den Fachkräftemangel der Behörden zurück. Man müsse sich allerdings fragen, ob hier nun der Anfangsverdacht der Verfolgung Unschuldiger vorliegt. Es sei doch offensichtlich, daß es sich bei dem Artikel nicht um Kinderpornographie handle. Das alles erwecke schon den Anschein von Hexenverfolgung und zeige den Maßstab, nach dem hier vorgegangen wird. Wenn dieser Maßstab sich nun weiter so fortsetzt, müsse jeder seine eigenen Schlußfolgerungen daraus ziehen.
Nach einer kurzen Pause geht es weiter mit einem weiteren Vermerk vom 17.4.23 zu einer email von Max E. vom 2.1.22 an einen großen Verteiler, darunter auch Hans-J.H. und ein Dr. Jörg Sch., ein ehemaliger Bataillionsarzt. Die email ist vermerkt als: „email: (Spam):wichtig: unser Telefonat vom heutigen Tag mit Anlagen 1 Seite“, was im späteren Verlauf der Sitzung noch eine Rolle spielen wird, da es nicht komplett so vorgelesen wurde. In dieser email beklagt sich Max E. über die vielen Zuschriften, die er seit der Veröffentlichung seines Buches bekommt und fügt beispielhaft den Anhang „7 Punkte Programm zur Wiederherstellung des Völkerrechts in Deutschland, Europa und auf der gesamten Erde“ an. Wer sich den genauen Inhalt zu Gemüte führen will, der möge bitte selbst auf den entsprechenden Internetseiten, telegram oder odysee von staatenlos.info nach diesem 7-Punkte Programm, nach Minderheitenschutz, Heimatschutzbewegung und Entnazifizierung suchen. Die email wurde ursprünglich von Frau K. von staatenlos.info an Max Eder gesendet und befand sich dort offensichtlich im Spam-Ordner.
RA’in Hamed (für Hans-J.H.) möchte allen diese und auch die nächste email Verlesung ersparen. Auch Max E. stufte sie als „allerhand Unsinn“, den er zugesendet bekam, ein und als Empfänger könne man sich dagegen nicht wehren. Sie legt keinen Wert auf die Verlesung von weiterem Unsinn und stellt einen Antrag auf Nichtverlesung. Richter Bonk will trotzdem verlesen, da es ja etwas über den Sender aussagen würde.
RA Klemke (für Michael F.): pflichtet der Kollegin Hamed bei und beanstandet die Verlesung als unzulässig, da die mail offensichtlich aus dem Spam-Ordner von Max E. stammt und schon allein dadurch keinen Rückschluß auf die Gedankenwelt der Beschuldigten zulässt. Er spricht von einem „Diebstahl von Zeit ohne Aufklärungsgewinn“ und einer mittlerweile „ausufernden Aufklärung des Gerichts“.
RA Lober (für Birgit M.-W.) beanstandet die unvollständige Verlesung des Vermerks in Bezug auf den Ursprung Spam-Ordner, dies gehöre schließlich zum Verständnis der email dazu. Er kritisiert den Senat, der schon Mülltonnenfunde (bei PR) in der Beweiserhebung anführt, und jetzt nahtlos weitermacht mit Spam-Mails. Dies habe nichts mehr mit den Feststellungen zur Person zu tun. Er fordert einen Gerichtsbeschluß.
RA Weissenborn (für Hans-J.H.) schließt sich mit seiner Beanstandung RA Lober an, da der Hintergrund „Spam“ fehlt.
Nach einigem Hin und Her und Beratung am Tisch wird dann ein Senatsbeschluß dazu verkündet. Die Anordnung auf Verlesung bleibt bestehen, da nicht nur die Situation des Empfängers in den Blick genommen werden soll und muß, sondern auch die des potentiellen email Versenders. Daraus erschließe sich dann zwanglos eine potentielle Beweisbedeutung. Eine möglicherweise unvollständige Verlesung der vorigen Anlage hindere nicht die weitere Verlesung von Folgeanlagen. Zudem wird die gerügte Anlage im Anschluß dann vollständig Korrektur gelesen.
Es folgt dann eine 20-minütige Verlesung des 7-Punkte Programms von Rüdiger H. (staatenlos.info). Die 7 Punkte sind: Wiederherstellung der Souveränität und Handlungsfähigkeit Deutschlands, notwendiger Abschluß von Friedensverträgen, Befreiungsgesetz nach Art. 139 GG (Entnazifizierung), Geltungsdauer Art 146 GG (verfassungsgebende Versammlung), sofortiger Austritt aus EU und NATO, Abschaffung des Dollar basierten Schuldgeldsystems und mittelfristige Abschaffung des Geldes als Tauschhilfe per Referendum und zuletzt die schrittweise Umsetzung des Heimat- und Friedensprogramms mittels Referendum.
Die im Dokument genannten Quellenangaben werden nicht verlesen. Nach der nun folgenden Mittagspause wird dann wie angekündigt noch der zuvor beanstandete Vermerk Korrektur gelesen, jetzt mit der Angabe Spam.
RA von Alvensleben (für Prinz Reuss) möchte noch zu Birgit Kelle anmerken, daß diese eine sehr bekannte Autorin sei, für Welt und Focus schon geschrieben habe und keinesfalls eine Verschwörungsanhängerin sei. Zu den beiden zuletzt verlesenen Anlagen hat er verstanden, daß diese aus dem Spam-Ordner von Max E. stammen, aber keinesfalls von seinem Mandanten.
RA Sattelmaier (für Michael F.) lobt die GBA, da die beiden zuletzt verlesenen und beanstandeten Anlagen überhaupt nicht in die Anklageschrift aufgenommen wurden, zumindest hat er sie dort nicht gefunden. Was also ist der Anlaß dieser Beweiserhebung? Darüber kann er nur spekulieren und vermutet, daß dies nur dazu dient, entsprechende Theorien zu bestätigen und Sympathien für Reichsbürgerthesen zu belegen. „Dies ist eine völlig überflüssige Beweisaufnahme mit null Beweiswert, so kommen wir nicht vorwärts!“
RA Klemke (für Michael F.) bedauert, daß der BGH in einem Beschluß 1994 leider die Rechtsfigur des Fortsetzungszusammenhangs aufgehoben hat, sonst müsse er nämlich die Beweiserhebung als fortgesetzten Zeitstrahl bewerten. Er schließt sich dem Kollegen Lober an, der die verlesenen Anlagen als Müll bezeichnet hat und bittet den Senat inständig darum für Mülltrennung zu sorgen.
Richter Bonk fragt, leicht gereizt, als was er diese Erklärung nun aufnehmen soll. Es folgt sodann eine verspätete Retourkutsche von RA Klemke: „Es war doch klar, daß ich mich zu dieser Beweiserhebung geäußert habe und welche Norm das ist, dürfte Ihnen doch bekannt sein oder soll ich Ihnen jetzt die Paragraphen herbeten, ich bitte Sie, Herr Vorsitzender?!“
Richter Bonk reagiert deutlich genervt: „Ich meine, man sollte die Erklärungen nach § 257 (2) nicht dazu mißbrauchen die persönliche Gedankenwelt allzu sehr weit auszubreiten. Es geht ja um die Angeklagten und weniger um die Parteien an dieser Stelle.“ Jetzt ist RA Klemke nicht mehr zu halten: „Herr Vorsitzender, ich darf im Rahmen dieser Erklärung alles, was mir zu dieser konkreten Beweiserhebung einfällt, kundtun. Ich darf nur nicht den Schlußvortrag vorweg nehmen. Und Ihre Bewertungen über meine Erklärungen können Sie für sich behalten. Es steht nirgendwo in der StPO, daß Sie befugt sind, hier Haltungsnoten zu vergeben, und ich lege auch keinen Wert darauf, danke!“
Richter Bonk erwidert: „Es geht auch weniger um Haltungsnoten, sondern ein bißchen um Respekt und Anstand in dem Zusammenhang“ RA Klemke unterbricht ihn: „Den vermisse ich bei Ihnen auch!“ Danach folgt ein wildes unverständliches Durcheinandergerede im Sitzungssaal und Aufregung im Zuschauerraum, und dann hört man wieder Richter Bonk: „… und ich appelliere, daß man nacheinander spricht, Herr Klemke, aber das üben wir sicherlich noch einmal“. RA Klemke: „Sie sollten sich an dieser Übung ebenfalls beteiligen, Herr Vorsitzender!“. Richter Bonk. „Aber gerne doch!“
RA’in Hamed (für Hans-J.H.) bemerkt, daß auch die letzte Verlesung wieder völlig überflüssig war und bittet den Senat offenkundige Dinge anderer Beteiligten nicht ihrem Mandanten zuzuordnen. Sie hat den Eindruck, daß hier nach dem Motto „irgendwas bleibt immer hängen“ verfahren wird und das sei ein unschöner Eindruck, aber es habe leider dann auch tatsächlich diesen Nebeneffekt. Sie bittet den Senat daher, solche unnütze Beweisaufnahmen künftig wegzulassen.
RA von Alvensleben (für Prinz Reuss) hat in der Zwischenzeit zur Publizistin Birgit Kelle recherchiert und fragt, warum deren Artikel denn nicht ganz verlesen wurde. Da dieser in Zusammenhang mit Verschwörungstheorien gebracht wurde, regt er an Frau Kelle als Zeugin zu laden, wie denn ihr Artikel inhaltlich tatsächlich zu werten sei. Er äußert sich zudem sehr besorgt über die aktuellen gesellschaftspolitischen Tendenzen, daß alles, was sich gegen eine links-grüne Doktrin richtet, gleich in eine verschwörungstheoretische Ecke geschoben wird. „Wo ist denn eigentlich unser Verfassungsgrundsatz der freien Meinungsäußerung geblieben? Soll das tatsächlich hier so weit ausufern, daß wir einen Antrag stellen, und ich meine, Sie müssten dann auch darauf reagieren, weil die Anklage darauf Bezug nimmt und das Ganze als verschwörungstheoeretisch einstuft?!“
RA dalla Fini (für Max E.) stellt dann 3 Beweisanträge zur Ladung von drei weiteren Zeugen, die alle im email-Schriftverkehr genannt sind. Er möchte Rüdiger H. von staatenlos.info hören, Frau K., eine Mitarbeiterin von Rüdiger H., die den email Kontakt zu seinem Mandanten herstellte und zuletzt noch Dr. Jörg Sch., den ehemaligen Bataillonsarzt von Max E.
Richter Bonk fährt dann fort mit der auszugsweisen Verlesung eines Vermerks vom 30.6.23. Dabei geht es um die Auswertung des Laptops Tuxedo von Hans-J.H. und darauf per Schlagwortrecherche gefundene Dokumente aller gängigen Dateitypen mit potentiell verfahrensrelevanten Inhalten seit dem 1.1.2021. Allerdings sei die Sichtung der gefilterten Dokumente beschränkt worden auf einen Zeitstempel ab 1.1.2022. Umso verwunderlicher ist daher, daß nun eine email Konversation vom 20.5. und 21.5.2020 verlesen wird. Hans-J.H. und ein Wilhelm B. lästern dabei über den SPD-Politiker Helge Lindh, von dem ein link zu einem youtube-Video angeheftet ist (Anmerkung: dieser link wird nicht vorgelesen). In der email ist auch vom Umgang mit der „Jesteburger Administration“ die Rede und als „ultima ratio“ werden Molotowcocktails 😊 empfohlen. Außerdem wird die abgrundtiefe Blödheit der Masse an Menschen thematisiert, 80% der Bevölkerung habe einen an der Klatsche.
RA Weissenborn (für Hans-J.-H.) rügt, daß das Emoji (lachender smiley) nicht mitgelesen wurde, da es doch für das Verständnis eine große Rolle spiele. Richter Bonk holt das sofort nach durch eine kurze Augenscheinnahme der email. Ansonsten führt RA Weissenborn aus, daß es sich offensichtlich um eine Scherzerklärung seines Mandanten handle, die als Politikerschelte aufzufassen sei und die Molotowcocktails eine Anspielung auf das Vorleben des späteren Innenministers Otto Schily seien.
RA Klemke (für Michael F.) pflichtet ihm bei, korrigiert aber, daß es sich doch eher um eine Anspielung auf den ehemaligen Außenminister Joschka Fischer handeln müsse, der sich früher im Straßenkampf betätigte. Eine Gewaltbereitschaft könne man hieraus keinesfalls schließen, vielmehr ist dies als sehr harsche aber zulässige Kritik an den verluderten politischen Machtverhältnissen und Sitten in diesem Land zu sehen. Ob der Verfasser der mail hier übertreibt, wenn er Helge Lindh als „Lutscher“ bezeichnet, dazu möge sich jeder einmal ein video von letzterem reinziehen. Er selbst habe leider viele Beiträge von Lindh erleben müssen und es sei erschreckend, was dieser Herr so von sich gibt.
RA Lober (für Birgit M.-W.) beklagt eine nicht nur überflüssige, sondern auch unzulässige Beweiserhebung, weil das Emoji als Sprachsymbolik nicht mit verlesen wurde. Dazu gäbe es eine Verfassungsbeschwerde zu Art.5 GG vom 24.5.24. Ansonsten ordnet auch er die Konversation eindeutig als Ironie/Satire ein, das sei schon durch die Anführungszeichen und das Emoji klar. Aber scheinbar würde die Beweisaufnahme im Sinne von „vorwärts immer, rückwärts nimmer“ hier durchgeführt. Was jedoch am meisten stört, ist, daß in der Anklageschrift ein Tatzeitraum bei Hans-J.H. vom 29.7.2021 bis 7.12.2022 aufgeführt ist, die verlesene email jedoch vom Mai 2020 datiert und somit völlig außerhalb des Anklagezeitraums liegt.
RA Sattelmaier (für Michael F.) erschließt sich der Sinn der Beweiserhebung nicht. Um wen oder was geht es eigentlich? Um Wilhelm B.? Um Helge Lindh? Ist das mit den Molotowcocktails vielleicht ein insider Witz zwischen Wilhelm B. und Hans-J.H.? Solche emails mit Kritik an wem auch immer fänden sich millionenfach in deutschen email Postfächern. Und selbst die GBA hat in der Anklage im Tatzeitraum nicht darauf Bezug genommen. Somit sei dies alles völlig unnötig und nicht verwertbar, und man sei heute wirklich an einem Tiefpunkt angelangt.
Richter Bonk fährt ungerührt fort mit der Verlesung einer weiteren email vom 30.4.21, die sich Hans-J.-H. selbst zugesandt hat. Sie hat den Betreff „False Flag“ und beinhaltet die Warnung vor einer telegram-Gruppe „Veteranenpool“, die man sofort verlassen solle, da sich darin ein von Michael F. überprüfter Maulwurf befände. Die telegram-Gruppe „Soldaten&Reservisten“ hingegen sei sauber.
RA Lober (für Birgit M.-W.) fragt, was das nun aussagen soll. Handelt es sich um einen screenshot? Kommt noch ein Zeuge, der sich dazu erklärt? Auf jeden Fall liegt auch diese email außerhalb das Anklagezeitraums ab 29.7.2021.
RA von Alvensleben (für Prinz Reuss) stellt fest, daß sein Mandant zu diesem Zeitpunkt den Beschuldigten Hans-J.H. nachweislich noch nicht gekannt hat. Außerdem weist er darauf hin, daß Emojis unterschiedliche Bedeutung haben können. Im Zusammenhang mit der derben Ausdrucksweise in der vorigen email gibt er einen Hinweis auf die österreichische Kabarettistin Lisa Eckhardt, die sich sehr oft ähnlich provokant äußert. Vielleicht müsse man da eventuell auch Ermittlungen einleiten.
RA Sattelmaier (für Michael F.) schließt sich dem Kollegen Lober an. Sein Mandant sei zwar erwähnt, aber die email an sich vermag nichts über seinen Mandanten auszusagen.
Richter Bonk kommt nun zum letzten Dokument, einer email-Konversation vom 26.5.21 zwischen Hans-J.H. und Michael F. Sie hat den Betreff “Veteranen chat, koscher oder nicht koscher?“ Darin fragt Hans-J.H. auf Bitte von Dr. Reiner F. weitere Informationen zum Veteranenchat auf telegram bei Michael F. an, da es dazu Gerüchte gäbe und sich Dr. Reiner F. aus Zeitmangel nicht selbst darum kümmern könne. Es handelt sich eindeutig um den ersten Kontakt zwischen Hans-J.H. und Michael F., denn die beiden siezen sich und Hans-J.H. stellt sich ihm mit einer Kurzvita vor. Michael F. antwortet nur kurz und stellt ein späteres Telefonat darüber in Aussicht.
RA’in Hamed (für Hans-J.H.) erklärt, daß es dabei um eine legitime Betätigung auf Demonstrationen gegen die Corona Politik ginge. Sei weist zudem auf eine Unwahrheit in der Anklageschrift hin. Max E. und ihr Mandant kennen sich nicht, wie dort steht, von der Bundeswehr. Ihr Mandant habe nachweislich nur Grundwehrdienst abgeleistet, mehr aber auch nicht.
RA Klemke (für Michael F.) erklärt, daß die mail nur einen Kontakt zwischen seinem Mandanten und Hans-J.H. in Bezug auf eine telegram Gruppe belege. „Ja, mehr kann man dazu nicht sagen. Ich verwahre mich natürlich entschieden gegen diese Angriffe auf den Senat, er würde hier unsere Zeit verschwenden, denn der Senat hat ja immer Recht!“.
RA Sattelmaier (für Michael F.) versucht den Zweck dieser Beweiserhebung zu ermitteln. Es handle sich ja um das erste Kennenlernen der beiden Beschuldigten. Möglicherweise kam dies über die Basis zustande, da ja sein Mandant dort Kandidat auf der Landesliste Niedersachsen war und sich Hans-J.H. auch für ein Engagement dort interessierte. Offensichtlich lege aber die GBA Wert darauf, wo die Angeklagten herkommen, was sie gedacht haben und ob sie in der Corona-Zeit maßnahmenkritisch waren. Schließlich ist das als eigener Punkt in der Anklageschrift zu Hans-J.H. aufgeführt und erklärt das ganze Sammelsurium der hier bisher vorgelesenen emails. Es war bei Bewertung offenbar sehr wichtig, wie die Beteiligten in die Schar der Maßnahmenkritiker involviert waren. So heißt es in der Anklageschrift „H.s Einsatz gegen die staatlichen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung kann anhand verschiedener Dokumente aus den Asservaten nachvollzogen werden. So wurden auf seinen digitalen Asservaten eine Vielzahl von Texten und Dokumenten von Personen gefunden, die der sog. „Corona-Leugner Szene“ zuzurechnen sind, darunter viele videos des Max E.“ Den Rest vorzulesen erspart sich RA Sattelmaier. Das erkläre nun leider die Vorgehensweise der GBA, die hier alles zusammenfasst unter einer Corona-Leugner Szene. Das sei eine Bewertung der GBA, die hier nicht näher dargelegt wird und woraus sich das ergibt. Das sei eigentlich abwertend zu deuten und habe so nichts in der Anklageschrift verloren.
RA Miksch (für Peter W.) liest aus dem Schriftverkehr, daß Hans-J.H. eigentlich keine Zeit hat sich für irgendetwas zu engagieren, sondern sich erst einmal um die Aufbesserung seiner Finanzen kümmern will. Außerdem muß das erwähnte Training nicht zwangsläufig eine militärische Aktion begründen.
Der Sitzungstag endet hier abrupt bereits um 14:50h, um das heute Gehörte erstmal sacken zu lassen, wie es der Vorsitzende ausdrückt. Die Verhandlung wird am Dienstag, den 12.11.24 um 9:30 Uhr fortgesetzt. Das Programm für den kommenden Sitzungstag wurde nicht verkündet.