Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 03.09.2024

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OLG Frankfurt 3.9.2024

22. Verhandlungstag

Als Auftakt des Tages wird die Vertretung von RA Klemke durch RA Heynert angesprochen sowie die Abwesenheit der Wahlverteidiger von Vitalia B., da ihre beiden Pflichtverteidigerinnen und ihr Dolmetscher anwesend sind, kann dieser Verhandlungstag dennoch gestartet werden.

Bevor die Einlassung von Birgit M.-W. weiter geht, wird die Zurückweisung des Antrages von der Verteidigung des P.R. in Bezug auf den Senat, mitgeteilt und somit auch die sofortige, bessere Handlungsfähigkeit des Senates dargestellt.

Des Weiteren wurde erklärt, dass mit der JVA Weiterstadt eine Kontaktaufnahme bezüglich der Versorgung stattgefunden hat und dies offensichtlich zu einer Besserung geführt habe.

Direkt im Anschluss daran stellt RA Lober den Antrag, seine Mandantin für die Dauer der Mittagspause zu beurlauben. Sie habe Weißbrot mit Käse als Verpflegung mitbekommen und dies erweckt den Eindruck bereits am Vortag gerichtet worden zu sein. Er würde sie mitnehmen zum Döner in der Nähe. Sollte der Senat bedenken haben, könnte dieser ebenfalls komplett daran teilnehmen.

Richter Bonk bedankt sich für diesen kreativen Antrag.

Danach startet Birgit M.-W. erneut mit ihrer Einlassung zur Sache.

Sie führt nochmals die beleglose Belastung der Reichstagsbesichtigung aus und erzählt von dem GesP.R.äch was sie an diesem Kennenlernen mit Max E. bei sich zu Hause geführt hatte. Max E. berichtete ihr von seinem Einsatz im Ahrtal, vom ehemaligen Regierungsbunker, dass ein unbekleidetes Kind von einem Bagger aufgenommen wurde und es kamen DUMBS zur SP.R.ache. Max E. sagte auch, dass er viele Generäle kenne, jedoch das Wort Allianz kam nicht über seine Lippen.

Sie macht einen kleinen Ausflug in die Juristenwelt und erklärt für die Nicht-Juristen etwas zur Ablehnung eines vorausgegangenen Antrages und zum Fortbestand der Haft… Begründung war der gemeinsame Wille. Jedoch der gemeinsame Wille kann nach ihrer Auffassung nie bestanden haben, da sie bereits in einem Chat vom 11.10.2021 das Thema Allianz mit Max E. besP.R.ochen hatte mit den Worten

„das ist sehr vage“

und er darauf antwortete

„ja, aus guten Gründen“

… in diesem Chat teilte Max E. mit,

„wenn alles gut läuft, wird dieses Weihnachten anders verlaufen“

(es war von 2021 die Rede)

Zu diesem Zeitpunkt kannte sie lediglich Max E., Ruth L., Peter W. und Harald P. alle weiteren wie z.B. P.R. oder Rüdiger v.P. (Im folgenden RvP genannt) waren ihr völlig unbekannt!

Sie führt noch aus, dass sie am 4.1.2022 Max E. mitgeteilt hat, dass er sie bitte nicht mehr anrufen soll.

Dann erklärt sie nochmals, dass sie P.R. angerufen hat um ihm mitzuteilen, dass aufgrund ihrer persönlichen Erfahrung es nicht vernünftig wäre, Max E. Geld zu geben. Dies hatte sie von Ruth L. erfahren.

Danach war sie draußen… dann wieder drin… denn RvP war von Anfang an der Meinung dass sie ungeeignet sei. Birgit M.-W. sagt:

„Ich wollte jemanden sehen“ … „Ich wollte sogar eine schriftliche Bestätigung“

am 2.9.2022 hat sie zu Ruth L. gesagt

„die Alliierten werden die Macht haben und P.R. kann dann nur bitten“

dies hat RvP auch immer gesagt. Auch dass das Besatzungskonstrukt durch die SHAEF lebt, dies hatte RvP als Blaupause ebenfalls in den Ratstreffen vorgetragen.

Birgit M.-W. betont nochmals, dass es keinen festen Willen gab!

Der GBA hat ihrer Auffassung nach vielfache Verstöße begangen durch Falschzitate, fehlerhafte Zitate, fehlerhafte Asservaten Auswertungen und Nichtbeachtung von Begünstigungen.

Sie führt nochmals die Diskrepanz mit RvP und das Informationsverbot aus, sowie dass RvP keinen Wert auf blaue Pläne von ihr legte.

Außerdem moniert sie, dass wenn keine günstigen Umstände erwähnt werden, können diese auch nicht berücksichtigt werden.

Ihrer Auffassung nach ist die Aktenführung nicht sachgemäß, denn nur durch Andreas M. (Den sie nicht kennt) konnte sie nachweisen dass sie das ganze Jahr 2022 keinen Kontakt zu RvP hatte.

Birgit M.-W. fragt nochmals nach

„wie kann es sein, dass die P.R.esse Teile der Anklage/Akte hat?“

Sie berichtet dass sie daran interessiert ist, ihren Namen rein zu waschen!

Weshalb wird ihr eine Verdunkelungsgefahr angedichtet? Sie sagt immer aus, wenn ihr die Gelegenheit dazu gegeben wird!

Seit 1 3/4 Jahren wird jedes noch so P.R.ivates Wort mitgeschrieben… das Verfahren betreffend verständlich, jedoch P.R.ivates? Unter dem Gesichtspunkt Menschenwürde sehr fraglich! Trennscheibe bei Besuchen und Fesselungen werden ebenfalls vorgenommen…

Bei einer selektiven Auswahl kann natürlich eine ganz andere Geschichte erzählt werden.

Nach einer kurzen Pause durch den Senat, beendet Birgit M.-W. ihre Aussage, lässt aber offen, falls neue Erkenntnisse dazu kommen, nochmals nachzulegen.

Als Nächstes stellt RA Dr. Sieg erneut unterschiedliche Anträge in Bezug auf seinen Mandanten. Dieses Mal liest er etliche Zeilen aus der Anklage vor… wirklich sehr viele… er begründet dies damit, dass die Öffentlichkeit somit erfährt, was tatsächlich in der Anklage steht, denn bei den vorangegangenen wurden seine Anträge mit der Begründung abgelehnt, dass sich die Begründung aus der Anklage ergebe. Dem wollte er somit entgegen wirken!

Durch ein Telefonat zwischen Marco v. H. und Thomas T. am 27.6.2022 ginge hervor, dass P.R. die 50.000€ an Max E. gab, weil ihm dieser glaubwürdig erschien und P.R. 30 Jahre gegen Windmühlen gekämpft hatte.

Auch die detaillierte Aussage von Paul G. bestätige, dass nichts mit einer Stürmung des Reichstages zu tun hatte, genauso wie die Ausführungen von Birgit M.-W. über was bei den Ratstreffen gesprochen wurde.

RA Dr. Sieg führt einige Beispiele von Vorträgen an unterschiedlichen Tagen auf:

Matthes H. – 1871

Marco v. H. – jenseits der Massenmedien und geopolitische Lage

Mirka W. (sie wurde eigenmächtig von Marco v. H. mitgebracht) – Vernetzung und Nachbarschaftshilfe

RvP + Marco v. H. – Zugehörigkeit der Allianz

Daraus ergibt sich, dass zu keiner Zeit über einen Sturm des Reichstages gesprochen wurde.

Seine Zusammenfassung lautet:

„P.R. sitzt in Haft für etwas was er nicht getan hat und was auch nicht in der Anklage steht! Wollen Sie weiterhin behaupten dass sowohl Birgit M.-W. und Max E. Lügen? So geht es nicht! Es ist unglaublich!“

(Es waren insgesamt 4 Anträge die von der Verteidigung des P.R. vorgetragen wurden, die ich leider nicht im Detail wieder geben kann)

Die Verteidigung Birgit M.-W., Michael F., Peter W., Johanna F. und Max E. schließen sich dem Antrag zur Einvernahme der aufgeführten Zeugen an (Antrag Nr.2)

RA Dalla Fini nimmt Bezug auf die Einlassung von Birgit M.-W. und den Chat mit Max E. Er erörtert, dass es hierbei um das Auffinden von Kindern in DUMBS ging.

RA Sattelmaier hat eine Verständnisfrage an den Senat, bezüglich Einlassung… und teilt im Anschluss daran mit, dass sein Mandant sich generell zur Person und in Teilen zur Sache einlassen möchte, jedoch nicht heute.

Richter Bonk teilt noch die Ablehnung des Antrages auf Beurlaubung für Birgit M.-W. für den Zeitraum der Mittagspause mit und eröffnet danach die Mittagspause.

Nach der Mittagspause stellt RA Alvensleben den Antrag einer in Augenscheinnahme des Bundestags mit allen Beteiligten, außerdem fordert er ein Gutachten des KSK‘s was benötigt wird um den Reichstag zu stürmen, dies könnte man dann unter Ausschluss der Öffentlichkeit erörtern.

Alle Verteidigungen außer die von Johanna F. schließen sich dem Antrag an. Birgit M.-W. bietet an, die damalige Führung nochmals durchzuführen.

Danach wird der Durchsuchungsbericht vom 13.4.2022 bei Peter W. in etwas gekürzter Fassung (enthält Teile die der Sache zuzuordnen sind) vorgelesen, nachdem RA Sattelmaier nochmals um die genaue Fundstelle gebeten hat, damit er dies mitlesen kann, denn es wird NICHT auf den Monitor übertragen.

Die Durchsuchung startete um 12.38 Uhr als Peter W. in Begleitung von RvP und Thomas T. eintraf. Es wurden 572€ Bargeld, eine Versicherung zur Benutzung eines Schießstandes, eine Liste mit Menschen auch mit Namen von Kindersozialarbeitern in der Schweiz, zulässige Hieb und Schlagwerkzeuge, eine komplette Survival Ausrüstung, Survival Messer, Nachtsichtgeräte, mehrere Hundert Patronen 9mm Munition, Luftdruck/Softair Gewehr, Mützen und Messer, leere Magazine und ein sogenannter Totschläger dokumentiert.

Auch Kommunikationsgeräte wie ein Outdoor Handy wurden aufgeführt.

Die Gegenstände wurden nicht sichergestellt, lediglich fotografisch dokumentiert, da sie legal waren.

RA Miksch erörtert im Anschluss, dass Peter W. viele Jahre ein Elitesoldat war und somit eine andere Beziehung zu Waffen hat. Zusätzlich sind die beschriebenen Dinge Einsatzeinrichtungen für sein Survival Training. Im Bericht stand es wären Uniformen weit über gewöhnliches Interesse vorhanden. Was ist gewöhnlich?

RA Heynert moniert, dass der Durchsuchungsbeschluss nicht nachvollziehbar sei, da dieser noch nicht im Selbstleseverfahren enthalten sei. Außerdem darf Peter W. die Waffen besitzen… lediglich die Lagerung sei kritisch. Da Peter W. niemanden eingeladen hat, hat er kein Vergehen begangen.

RAin Hamed führt aus, dass die Wertung Q-Anon typisch keinen Tatsachen entsP.R.icht und fordert auf, dass so etwas zukünftig nicht mehr verlesen wird!

RiAG Konert tritt dem Antrag bezüglich Umgehung des Leserichters für Post zwischen Verteidigung und Beschuldigten entgegen und begründet dies mit Vorkommnisse bei der RAF, zusätzlich habe es in der Vergangenheit Vorkommnisse mit Max E. bezüglich Einwirkung auf Dritte und einem Gentlemans agreement bezüglich Bilder mit RvP gegeben. Weiterhin sei davon auszugehen dass durch Unterstützterpost die Gruppe weiterhin aufrecht erhalten wird.

RA Olivo fragt nach ob es schriftliche Unterlagen zu diesem Gentlemans agree und Vollzugsbeamten gibt? Ja… seit kurzem.

RA Dalla Fini teilt mit, dass ein einwirken auf Dritte von Max E. nicht vorliegt.

RA Heynert moniert erneut die Trennscheibe, den Leserichter und die Postlaufzeit da es vorkommt, dass pro Weg 4 Wochen vergehen. Das Recht auf ein faires Verfahren wird durch 2 Monate Laufzeit beeinträchtigt. Das Leserichterverfahren muss raus!

RA Alvensleben schließt sich RA Heynert an und fügt hinzu, da nichts aus München und Stuttgart bekannt ist, wie will man sich da einlassen?

RA Weißenborn wünscht eine individuelle Regelung zur Vorbereitung zur Einlassung.

RAin Hamed moniert den Umgang miteinander. Es kann nicht sein, dass GBA Kuhnert die Vorwürfe gegen Max E. und RvP in seiner Begründung vorliest und die Verteidigung bis zu diesem Zeitpunkt nichts davon weiß! Es wird eine grundsätzliche Ablehnung gemacht… wo bleibt die Individualbetrachtung? Es ist eine grundsätzliche Blockadehaltung!

RA Lober führt aus, dass es bei der RAF ein Phänomen gegeben hat, nämlich die Aufrechterhaltung der Vereinigung durch die Anwälte… jedoch die Anwälte haben die Zusammenkunft nicht gefördert sondern der GBA ist dafür verantwortlich.

RA Olivo teilt mit, dass er nach Rücksprache mit RvP keine Unterlagen benötigt um zu den Vorwürfen etwas sagen zu können… es war anlässlich seines Geburtstages, habe ein Beamter ihm lediglich ein Lichtbild, welches er aus Stuttgart mitgenommen hatte, kopiert und ihm überreicht! Das war das Gentlemans agreement!

RA Böhme schließt sich dem Antrag von RA Alvensleben an und fügt hinzu dass in Schwäbisch Gmünd noch Skype Gespräche möglich waren, dies aktuell aber nicht ermöglicht wird. Somit sei Post teilweise auch schon 7 Wochen unterwegs gewesen. So ist kein faires Verfahren möglich!

Richter Bonk stellt für die Verhandlungstage 10.9., 11.9. und 17.9. weitere Durchsuchungsberichte von Birgit M.-W. und Johanna F. in Aussicht, sowie Asservate von P.R. und Auswertungen. Auch Videos von Fundstücken, Willenserklärungen zur Wiederherstellung, Wahlkommission P.R., Schreiben von Dr. Maurer sowie die Zeugen von Trotha und Gören.

Der Verhandlungstag wird gegen 15.40 Uhr beendet.

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