OLG Frankfurt 03.06.2025
71. Verhandlungstag
Die Verhandlung beginnt um 9.55 Uhr mit sieben Zuschauern und drei Pressevertretern.
Es erscheint der 56jährige Zeuge Oberst Hinnerk B. (ZB) vom -MAD- (Militärischer Abschirmdienst), Referatsgruppenleiter in der Abteilung Extremismusabwehr.
Die Vizepräsidentin habe ihm im Oktober 2021 den Auftrag erteilt, General a.D. L. (ZL) zügig zu kontaktieren, der habe einen Gesprächswunsch.
Am 03.11.2021 sei es dann terminlich endlich möglich gewesen, sich „ebenengerecht“ zu treffen. Es kam zu einem einstündigen Vieraugengespräch. „Mir war gleich klar, daß unsere Abteilung nicht zuständig ist, da Max Eder (ME) kein aktiver Soldat mehr war. Ich kannte ihn aus der Presse aufgrund seines Engagements im Ahrtal bei der Flutkatastrophe. ME und ZL kannten sich von einem Generalstabslehrgang in Hamburg und pflegten ein kameradschaftliches Verhältnis. ZL berichtete von finanziellen Schwierigkeiten durch einen Hauskauf in Georgien und daraus resultierenden Eheproblemen, die zu einer Trennung führten. ME hat ZL mehrfach angepumpt und immer wieder regierungskritische Bilder und Texte zu Corona geschickt, da er die Maßnahmen der Regierung für überzogen hielt. Daraufhin brach ZL den Kontakt im Sommer 2021 ab, da er befürchtete daß Regierungsmitglieder angegangen werden sollten. Er berichtete auch, daß ME den Generalinspekteur kontaktiert hätte. Die Nachrichten von ME hätten bei ihm generell ein Unwohlsein ausgelöst, da sie relevante VS -(Verfassungsschutz) Themen beinhaltet hätten. Nach dem Treffen in einem bayerischen Biergarten sei es zum Bruch mit ME gekommen. Dies habe ich dem Bundesamt für Verfassungsschutz, der zuständigen Behörde, gemeldet.
Der Vorsitzende (RiBo): „Wie sollten Regierungsmitglieder -zur Rechenschaft- gezogen werden, was ist mit -man muß was machen- gemeint?“ ZB: „ZL hat keine Namen genannt, ich habe es nicht hinterfragt!“ „Ist der Name -Merkel- gefallen?“ „Im Zusammenhang mit der Flut im Ahrtal und dem Kommandoposten. Beim Ausgang des Regierungsbunkers wurden angeblich Kinderleichen entdeckt!“
„-Spahn-?“ „Nein!“ „Sollten einzelne Regierungsmitglieder getötet werden?“ „Nein!“ „Besonderes beim Treffen im Biergarten?“ „ME wollte, daß ZL sein Handy ins Auto bringt (Anm.: ZL sagte aus, daß er es unter den Rucksack gelegt habe). Am Nachbartisch saßen 7-8 verdächtige Menschen, für ZL war es ein Anwerbeversuch!“ „Haben Sie ZL Verhaltensempfehlungen ausgesprochen?“ „Das hielt ich nicht für erforderlich!“ „Wie haben Sie das Gespräch bewertet?“ „ZL sollte sagen, was er auf dem Herzen hat, ich habe nachgefragt, ohne allzuviel ins Detail zugehen.“ „Haben Sie Maßnahmen eingeleitet?“ „Für Coronakritik und Staatsdeligitimation durch Reichsbürger sind wir nicht zuständig!“
„Sind Sie von einer Bedrohungslge ausgegangen?“ RA W. erhebt Einspruch gegen die Frage.
RiBo: „Gab es ein zweites Treffen mit ZL?“ „Nein, weil eine andere Behörde dafür zuständig war.“ „Haben Sie den Kontakt mit dem Generalinspekteur überprüft?“ „Das wollte die Präsidentin klären!“ Oberstaatsanwalt Dr.E.: „Ist das Wort Anwerbeversuch gefallen?“ „JA!“ RA K.: „Was meinte ZL damit – die Art der Agitation von ME war nicht rechtmäßig?“ „Die Appelle von ME.“ „Geht es konkreter?“ „Nein!“
RA SM: „Welche Zielsetzung hatte ZL, was wollte er bezwecken?“ „Sich an jemanden wenden, er war unsicher und wollte mit der Regierungskritik von ME nichts zu tun haben.“ RA vAl.: „Gab es Unterlagen oder chats im Zusammenhang mit Reichsbürgern, system- und regierungskritische Äußerungen mit systematischen Veränderungen?“ „Nein, keine substantiellen Hinweise!“ RA O.: „Was hielt ZL vom Handyverbot?“ „Er kannte das aus nachrichtendienstlichen Empfehlungen während seiner Zeit als Kommandeur in Afghanistan.“ RA W.: „Haben Sie eine Zusammenfassung gemacht?“ „Ja, an meinen Vorgesetzten.“ RA Dr. Sch.: „Haben Sie eine Bewertung geschrieben?“ „Die Weitergabe an die Partnerbehörde -Verfassungsschutz- vermerkt, auch daß ME General Z. vom Generalstablehrgang kennt.“ „Was steht auf der letzten Seite Ihres Vermerks?“ „Die ist geschwärzt, das sind interne Vorschläge!“ Dann befragt Birgit M.-W. Ihn nach seinen Bedenken und dem Gespräch. Um 11.15 Uhr wird der Zeuge unvereidigt entlassen – Pause bis 11.45 Uhr.
RA vAl. erklärt, daß ZB die Aussage des ZL bezüglich -Spahn- neutralisiert habe. „Hat er nun das Handy ins Auto gebracht oder unter den Rucksack gelegt? Mit der Aussage von ZL ist nichts anzufangen, da seine Denkleistung ein der Erinnerung nicht zu verwerten ist. Er spricht von systematischen Denk- und Wahrnehmungsfehlern sog. kognitiven Verzerrungen (Anm.: s. Artikel „Fehleranfälliges Denken“, Anhang). „Der Begriff -Reichsbürger- muß für alles herhalten, dazu gehört jede Systemkritik ohne Definition!“ RA K.: „ZB bestätigt, daß keine Rede davon war, daß -Spahn&Co- getötet werden sollten. ZL ist Opfer dieser Kampagne hier – ohne Unschuldsvermutung. Dazu gehört auch der Einfluß vom Prozess in Koblenz.“
Erklärungen nach §257/2 StGB:
ZL wollte sich mit dieser Aussage vor persönlichen Konsequenzen schützen und den Abstand zu ME dokumentieren. Das Gespräch beim -MAD- fand nach 8 Wochen statt, da wohl keine Gefahr bestand. Das Wort -Tötung- sei nicht gefallen – alles sehr schwammig. Die Partnerbehörde hat sich wohl auch nicht mehr gemeldet. Wo hat ZL nun das Handy abgelegt? Im Auto oder unter dem Rucksack? Wieviele menschen waren denn nun am Nachbartisch im Biergarten 3, 4, 7 oder 8? Hier ist eine „Verböserung“ durch den Einfluß der Presse zu spüren.
Was soll denn das für ein Anwerbeversuch -ohne Inhalte- gewesen sein? Der -MAD- habe wohl keinen großen Handlungsdruck verspürt. ME wollte die Verantwortlichen „zur Rechenschaft“ ziehen, das heißt noch gar nichts. Der Begriff „Reichsbürger“, „Selbstverwalter“ und der §129a sind sehr weit gefaßt, nahezu endlos. Passe wohl eher auf die Gruppe der „Engel aus der Hölle“, RAin Dr. Sch. fordert den Senat auf, sich darüber mal Gedanken zu machen. Birgit M.-W. Erläutert, daß sie immer nur direkte Zeugen als Richterin vernommen hätte, da wären die Inhalte weniger verschoben. Das Wort „Anwerbeversuch“ würde wohl als Triggerwort eingesetzt. Pause von 12.20 – 13.40 Uhr.
RA L. beantragt den Richter beim Landgericht Ingolstadt (wegen Zeuge R. im -Keltenschatzverfahren-) als Zeuge zu laden. Trotz Belehrung habe der Zeuge falsche Angaben gemacht. Er erhielt einen Strafrabatt. Er habe hier vor Gericht eine neue Straftat, vermutlich Erpressung, begangen.
Danach folgen Chatverläufe vom Mai bis September 2022, ausgewertet wurde das Handy von Harald P., angeklagt in München.
Darunter mehrfach der „Blaue Plan“ der AfD, Dateigröße 0, Tagesordnung, -bilderbergermeetings-, es geht um das Thema Infektionsschutzgesetz, namentliche Abstimmung, AfD-Antrag, elektrische Geräte wegen eines EMP (elektromagnetischer Puls) auszustecken, der schade auch den Geimpften, „bald ist diese alles Geschichte“, „dann gibt es den BT nicht mehr“, „Code48“, „Lockdown 2-10 Tage“, „Freie Energie installieren“, „Verhaftungen in der Schweiz“, „Verlege den Gefechtsstand“, „Lage zu Ungunsten Russlands verändert“, „fake news“,…
RAinnen Dr. H. und RU erheben Verwertungswiderspruch, da durch die Software „cellebrite“ ausgewertet. Es gibt eine 10 minütigen Pause, damit sich Rüdiger v.P. mit seinen Anwälten besprechen kann, seine Anwälte geben an, daß er den Inhalt der chats, in denen „RvP“ vorkommt, nicht kenne.
Erklärungen nach §257/2 StGB:
Wo soll hier eine Gefahrenlage vorliegen? Was passierte nach 48 Stunden, nichts? Wohin sollte der Gefechtsstand verlegt werden? Da steht nichts von Berlin! Was soll das alles belegen? Fischen im Trüben mit „Blaue Plänen“? Das ist wohl eher die Auslegungssache des GBA! Diese chats sind erst NACH der Anklage zur Akte gelangt, Nachlieferungen?
Es folgen die chats zwischen Hilde L. und Birgit M.-W.
RAin RU erhebt Einspruch, da ihre Mandantin die chats noch nicht kennt. RA O. verlangt die einzige Datei „Blauer Plan“, die eine gewisse Dateigröße zu haben scheint, zu verlesen.
Vorsorglich Verwertungswiderspruch durch RAe L. und Dr. H.
Es erfolgt ein Beschluss nach „Tischberatung“ (Anm.: Mein Nebensitzer UND ich konnten die gar Beratung gar nicht wahrnehmen, Sachen gibt’s!): Die Chats der 11.KW werden verlesen. Gegenvorstellung RAin RU: Es war ihr im Vorfeld nicht möglich die 149 Seiten plus 25 Seiten „Blauer Plan“ mit Ihrer Mandantin zu besprechen, da sie die Unterlagen nicht erhalten hat. Der Senat lehnt dies ab, 10 Minuten Pause.
Es folgt das Verlesen von 25 Seiten Termine der AfD:
Verschiedene Ausschüsse, Beratungen, Andachten, verschiedene Arbeitskreise, verschiedene Landesgruppen, Abstimmung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzes, „Corona-Maßnahmen“ für Kinder beenden, das Kindeswohl prüfen, Werbung für Coronaschutzimpfung von Kindern beenden, Meinungsfreiheit im Internet – keine Telegram-Zensur, eine Stunde Befragung Nancy F.,UN-Beteiligung im Süd-Sudan, Symposium zur Sicherheitsstruktur in Europa, ein Presseseminar, etc., in der 11. KW 2022.
Kommentar RA L.: „Beim Wurscht- und Gesetzemachen sollte man nicht zuschauen! -Otto von Bismarck. Interessante Arbeitszeiten in den Räumlichkeiten der AfD. Dies sollten wir von der Deutschen Bundestagsverwaltung überprüfen lassen. Wer sollte eigentlich entführt werden? -Jens S.- taucht hier nicht auf, dafür eine Stunde Befragung Nancy F. Die Anwälte von Michael F. und Prinz R. geben an, daß ihre Mandanten den Plan heute zum ersten mal sehen. Außerdem verstehen sie weder den Plan, noch den Zusammenhang mit „Terrorismus“.
Verwertungswiderspruch (wegen cellebrite) von Rain Dr. H.
Das letzte Blatt enthält einen Kalender (Januar bis Dezember 2022) in tabellarischer Form, die Sitzungswochen sind mit einem roten Balken gekennzeichnet, ca. jede 2. Woche.
RA L.: „Ich vermisse den Bundesadler und die Schulferien!“
RA Dr. Sch.: „Der Kalender ist auf der Homepage des Bundestages öffentlich einzusehen!“
Verwerungswiderspruch Dr. H. (wegen Software Cellebrite).
Sie fragt nach, ob Strafanzeige gegen Zeuge R.durch den GBA ergangen sei – der bejaht.
Die Verhandlung wird am 10.6.2025 mit Chatverläufen und am 11.6.2025 nochmals mit dem Zeugen R.fortgesetzt.
Die Verhandlung wird um 16.10 Uhr beendet.