OLG Frankfurt 02.07.2025
78. Verhandlungstag
Die Verhandlung startet um 9:50 Uhr mit 13 Zuschauern und zwei Pressevertretern und einer Stellungnahme der Generalbundesanwaltschaft (GBA). Frau Dr. M. lehnt den Beweisantrag der Angeklagten Vitalia B. vom 20.5.2025 ab. Zwei BKA-Beamte sollten als Zeugen geladen werden – mit der Begründung, daß die Befragung zu suggestiv erfolgt sei. Der Antrag wird (Anm.: völlig unüberaschend!) abgelehnt, da es unklar sei, was die Zeugen zur Klärung beitragen könnten.
Der Antrag der Verteidigung Prinz R. (PR), Generalleutnant a.D. Sch. (GSch) als Zeuge zu laden, wird nach §244(2) StPO abgelehnt, da die Mail zwischen Peter W. (PW) und dem Generalleutnant a.D. am 27.11.2024 verlesen und damit eingeführt wurde – PW gab darin angeblich an, gegen korrupte Politiker vorgehen zu wollen. Es wird erwähnt, daß er ein Schießtraining organisiert habe.
(Anm.: §244 (2) Das Gericht hat zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind d.h. im Umkehrschluß wohl – bedeutungslos, oha!)
Der Antrag der Verteidigung von Birgit M.-W. (BMW) vom 17.6.2025, Dr. Bernd B., parlamentarischer Geschäftsführer der AfD Bundestagsfraktion, vorzuladen, wird wegen Bedeutungslosigkeit abgelehnt (Anm.: Im Detail ging es darum, die „Blauen Pläne“ zu erläutern. Handelt es sich hierbei um interne Veranstaltungen der AfD-Fraktion mit Geheimhaltung oder um öffentlich zugängliche Parlamentstermine?). Sie begründet die Ablehnung damit, daß die Angeklagte vom Dezember 2021 bis Dezember 2022 mehrfach „Blaue Pläne“ (BP) an andere Angeklagte gesandt hätte. Dazu Infos aus dem Parlamentsbetrieb, namentliche Abstimmungen, „heute sind so viele wie noch nie da – Full House“, organisatorische Abläufe und weitere gezielte Infos wie z.B. „Personalwahlen“ (Anm.: In dem genannten Zeitraum ging es vor allem um namentliche Abstimmungen zum Thema „Impfpflicht“). Aus der Kommunikation mit dem Angeklagten Thomas T. ginge hervor, daß die BP von großer Bedeutung wären, die Begehung des Bundestages nicht touristisch war, sondern der Vorbereitung einer eventuellen Erstürmung diente. Am 27.6.2022 kommunizierte Marco v.H. (MvH) mit Thomas T. (TT): „Ich möchte mit Rüdiger bei dem vermummten Einsatz dabei sein!“
Oberstaatsanwalt Dr. E. fährt fort, er lehnt (Anm.: völlig unüberaschend!) den Antrag der Verteidigung BWM vom 17.6.2025 ab. Als Zeuge vorgeladen werden sollte Heinrich M. – Thema: Erläuterung der Tagesordnung als öffentliches Dokument im Bundestag. Er begründet dies mit der oben bereits erwähnten „Bedeutungslosigkeit“ nach §244 StPO.
Der Antrag der Verteidigung von BMW -vom 17.6.2025-, die Bundestagspräsidentin Julia K. als Zeugin zu laden, wird wegen Bedeutungslosigkeit ebenfalls abgelehnt. Das zu beleuchtende Thema wäre die in den BP aufgeführte Aufteilung von „Sitzungswochen“ und „sitzungsfreien Wochen“ gewesen.
Rechtsanwalt L. bittet den Generalbundesanwalt, eine Stellungnahme zu den Beweisanträgen abzugeben, nicht aber ein Plädoyer. „Ist das hier eine Fort Fortbildungsveranstaltung für Staatsanwälte?“
Der Vorsitzende (Ribo) ordnet ein weiteres Selbstleseverfahren an – die Listen 8,9 und 10 mit Urkunden. BMW meldet sich zu Wort: „Diese liegen mir nicht vor!“ Ribo verspricht, sie nachzuliefern. Ihr Rechtsanwalt erhebt Widerspruch: „Die Mandanten haben nichts, das Lesen kann nicht stattfinden, Wann händigt die JVA die Unterlagen aus?“ (Anm.: Das wüßte ich auch gern!)
„Hier handelt es sich um eine strukturelle Benachteiligung meiner Mandantin!“ Dr. S. stimmt ihm zu. Das führt zu einer sofortigen Pause von 20 Minuten – der Senat und die Staatsanwälte rauschen hinaus. Danach bestätigt Ribo (Anm.: Völlig unüberraschend!) das Selbstleseverfahren und verweist auf Paragraph §238 StPO ( Verhandlungsleitung (1) Die Leitung der Verhandlung, die Vernehmung des Angeklagten und die Aufnahme des Beweises erfolgt durch den Vorsitzenden). Rechtsanwalt K. tritt entgegen und meint, das wäre eine interessante Frage für die Revision. Rechtsanwältin R.-U. moniert, daß die Selbstleseliste auch fehle!
Eingeführt wird ein Chat zwischen PW und Frank S. vom 11.2.2022. Es geht um ein Treffen in Kaibitz am 6. März: An alle Trpfhr: Liste der Männer mit Namen, Geburtsdatum, Bundeswehr oder NVA, Verwendung ( z. B. MG Schütze), Konfektionsgröße, Päckchen schon bekommen? Heute Abend Laptop einrichten? Ruf mich bitte zurück!
Verwertungswiderspruch von Rechtsanwältin Doktor H. aufgrund der Verwendung der Extraktionssoftware der Firma C. Dr. S.: „PR hat keine Ahnung, worum es hier geht!“ Dr Sch.: „Ist nicht die Blutgruppe bei einem Kampfeinsatz wichtiger als die Größe der Uniform?“ BMW: „Worum geht es hier?“
Der nächste Chat stammt vom 5.3.2022 zwischen Gxgi und Christian W. „Könntest du bitte die Heizung anmachen? Die Platten kommen, bitte mitnehmen!“ Dr. S.: „PR hat keine Ahnung, worum es hier geht!“
Chat vom 6.7.2022 zwischen Christian W. und Rüdiger v.P. (RvP): „Ab jetzt nur noch über grüne Chats kommunizieren, Befehl eingegangen! Per Post oder Express? Post reicht. Warum Abzug des Zugriffs aus meinem Kompetenzbereich? Kein Abzug A. W. benötigt Zugang zu Büro, schick das Ding an mich. Alles über den Dachdecker organisiert. Auch gut. Leere Platten abgeben, Schlüssel dabei übergeben. Danke, wegtreten! (Anm.: RvP schmunzelt!) Geht los, ich kümmere mich, ist hinterlegt wird von Gxgi übernommen und Andreas zugeführt.“ Rechtsanwalt O. verweist auf den Chat vom 11.7.2022 mit der Aussage von RvP: „Der Einsatz von Klontechnik in falschen Händen ist gefährlich!“ Es folgt ein Video, in dem die Gefahren der Klontechnik und von Hologrammmen erläutert werden. Aus einzelnen Körperzellen können Organe, also „Ersatzteile“, über DNA Sequenzierung gezüchtet werden. Angeblich wurden so viele Präsidenten ersetzt wie zum Beispiel George Bush und Adolf H. (AH). Beide hatten angeblich ein Doppel. Die Erinnerung des Einzelnen an sein Bewußtsein würde auf eine CD gebrannt und dann dem Klon eingespielt, was aber störanfällig sei. So wäre es AH möglich gewesen, über Barcelona nach Neuschwabenland und später nach Argentinien zu fliehen. Seit 1938 ist es angeblich möglich, zu klonen. RvP empfiehlt den Film „The Boys from Brasil“. CW berichtet von einem Facebook-Post einer Mitarbeiterin eines Landratsamtes über kommende Autofahrverbote, einen kommenden Black-out, Notversorgung, Tumulte, die das Militär überwachen solle, Kinder, die dann beruhigt werden müssten und einen Militäreinmarsch im September, Alles wird gut! Rechtsanwalt RVA verweist auf die Thematisierung in den sozialen Netzwerken aus den Jahren 2021 und 2022. Pause von 11:50 Uhr bis 12:00 Uhr.
Dann wird ein Vermerk des Bundeskriminalamtes vom 30. August 2023 verlesen, es geht um das Mobiltelefon von Johanna F. Sie chattet am 5. und 6. Dezember 2021 mit Andreas H. und Wolfgang K.: „Treffen Gewünscht, habe es getan, mit Michael telefoniert, U-Boot bei Treffen dabei, melde mich wieder, Mitglieder im Bundesrat nicht richtig eingesetzt, kann verstehen, daß er mit mißtrauisch ist, es muss schnell weitergehen, Verbindung zu Militärmensch herstellen, Michael war nicht besonders beeindruckt von 600 Mann, sprich direkt mit Michael, Treffen in ÜB!“ Das BKA geht von Kontakten zu Elisabeth R., Michael H. und Sven B. aus (Anm.: Ihnen wurde vorgeworfen, Mitglied der „Kaiserreichsgruppe“ zu sein, die vom OLG Frankfurt und Koblenz verurteilt wurde. Laut Anklage wollten sie die Regierung absetzen und in einer konstituierenden Versammlung neue Führungspersonen bestimmen, die die Verfassung des Kaiserreichs von 1871 wieder einführen sollten. Nach zweijährigem Prozess wurden Sie Im März 2025 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt). Auch PR und CW hatten angeblich Kontakt mit Elisabeth R.
Hinter dem „Militärmensch“ vermutet das BKA RvP oder Marco v.H. Einspruch von Rechtsanwalt O. – der hält dies für eine Mutmaßung. Nach Tischberatung des Senats (Anm.: die ich nicht wahrgenommen habe – war die transzendental?) wird der Einspruch (Anm.: völlig unüberraschend abgelehnt). Das BKA geht davon aus, dass JF als „Mittlerin“ fungiert habe. Ihre Verteidigung weist darauf hin, daß es völlig unklar sei, ob „600 Mann“ nicht das Personenpotenzial für Demos oder Spaziergänge sein könnte? Verwertungswiderspruch wegen Verwendung der o.g. Software. Erklärungen nach §257/2 von Rechtsanwalt S.: „Es wäre mutmaßlich denkbar… dreimal Konjunktiv – geht’s noch unsicherer?“, Rechtsanwalt B.: „JF mit Klarnamen! Sind das nicht eher Koordinationen von Demos?“ Rechtsanwalt L. : „Es ist nur ein Vermerk vom BKA, die Originalquelle fehlt“.
Pause von 12:45 Uhr bis 14:20 Uhr.
Es folgt ein BKA Vermerk vom 14. September 2023. Ausgewertet wird der interne Speicher des Mobiltelefons von JF – ein Chat mit Michael H., Sven B., Sch. und PW. mit folgendem Inhalt: „Wer war der Redner auf der Demo gewesen?“, Absprachen für ein Telefonat, es wurde ein Plakat gezeigt – mit Bildern von Ärzten für eine Veranstaltung 24.11.2021. Rechtsanwalt B. erhebt Verwertungswiderspruch wegen der Extraktions-Software C. und weil die dortigen Chat-Verläufe alle mit Tätigkeit von Johanna F. bei der Partei „Die Basis“ zu tun hätten.
BMW erklärt nach §257 – sie kenne keinen der Beteiligten, auch seien diese Namen nie bei den Ratssitzungen gefallen. In der Presse sei erwähnt worden, sie hätten das „Kaiserreich“ wieder einführen wollen, warum gab es denn dann keine Verbindung zu dieser Gruppe? Wegen der „Blauen Pläne“ – mit der Unterstellung, diese für den Reichstagssturm verwenden zu wollen – es gab keine Kommunikation dazu.
Weiterer Chats zwischen Sven B., H. und einem Jo.: „Welcher Redner hat bei der Veranstaltung gesprochen?“ Hinweis: Keine weiteren Erkenntnisse seitens des BKA! Rechtsanwalt B. erkundigt sich nach dem Sinn dieser Beweisaufnahme. Seine Mandantin war in der Corona- Zeit bei kritischen Veranstaltungen der Partei „Die Basis“ tätig – es ging bei einer dieser Veranstaltungen um den Redner. Man solle hier den LKA Beamten Sch. als Zeugen hören, der diese Vermerke angefertigt hatte. Rechtsanwalt O. erklärt, daß es doch gar nicht klar sei, ob JF mit Sven B. kommuniziert habe. Zur Sachaufklärung solle man den LKA Beamten Sch. laden, der diesen Vermerk angefertigt hatte.
Es wird mit dem Abspielen einer Audiodatei zwischen Thomas O. und Sven B. begonnen – Dauer 1 Std und 25 Min.
Die Männer unterhalten sich über PW, der freiberuflich tätig sei, in einem Bauwagen lebe und ein Haus suche. Die Russen und die Amerikaner hätten jeweils mit 500.000 Leuten die Tunnel befreit. Es sei auch eine Familie in der Schweiz befreit worden. PW suche Kameraden, um den den Bundestag zu stürmen und angeblich alle Politiker festzunehmen. Die „White Hats“ seien auch da. Sie lachten und meinten, da liefe wohl ein falscher Film ab. Sie fragten sich, wenn alles so ok sei, warum er sie dann brauche. Christina sei auch im Stab, er habe für heute ein Treffen mit PW arrangiert. Sie hätten angeblich alles gut vorbereitet – hätten auch Waffen und Ausrüstung. Was da wohl hinter stecke? Auch PR stecke mit der Hajo M. Story dahinter. PW sei ehemaliger Leutnant der Bundeswehr. Ob es sein könne, dass er vom „Soldaten für das Grundgesetz“ sei? Steckt Meister E. dahinter?“ Hajo M. habe gesagt, als er das von dem Bundestag von E. gehört habe, habe er sich distanziert. „Die sind irre“ – „Könnte man sie nicht für Phase 1 nutzen? Vorschlag – daß sie mit auf den Zug aufspringen? Die wollen alle kriegen. Das Gespräch dauerte 5 Stunden, da braucht es schon Todesmutige bei diesem Plan. Die sind doch alle aus der Übung. Morgen kommt noch ein Kontakt zu mir. Sag mir die Größe – wo soll das Paket hin? Es muss klappen. Lisa ist in vielen Gruppen technischer Admin. Es sollen Spenden nach Eisenach gebracht werden. Das ist ein Vorhaben ohne Zivilisten.“
RiBo stoppt das Audio bei Minute 19:48 – die Fortsetzung erfolgt nach den Sommerferien. Die Listen für das Selbstleseverfahren wären allen Angeklagten heute ausgehändigt worden. Es ergeht der Senatsbeschluss, dass die Hauptverhandlung bis zum 29.07.2025 unterbrochen werde.
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