Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 01.07.2025

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OLG Frankfurt 01.07.2025

77. Verhandlungstag.

Die Verhandlung startet um 10:15 Uhr mit 22 Zuschauern und zwei Pressevertretern.
Zwei Verteidiger bekommen sich wegen der Klimaanlage zunächst mal in die Wolle – dem einen ist zu kalt dem andern zu warm, der Vorsitzende (RiBo) vermittelt.
Es beginnt mit einem Verwertungswiderspruch der Rechtsanwältin Dr. H. bzgl. der Durchsuchungsandordnung ihres Mandanten Hans-Joachim H. (HJH) vom 15.5.2024 – durchsucht wurde das Haus seiner Tante. Die Durchsuchung am Tag darauf fand aufgrund der Aussage des „Spitzelzeugen“ M.R. statt. Sie erhebt ein Beweisverwertungverbot, da der Zeuge gewerbsmäßig denunziere und bereits mit der Presse Kontakt aufgenommen habe. Sie verzichtet auf seine weitere Befragung, da sie davon ausgeht, daß es sich um einen „Polizeispitzel“ handle und so ein faires Verfahren nicht gegeben sei.
Für sämtliche Extrationsberichte von Mobiltelefonen, die heute eingeführt werden, erhebt sie einen Verwertungswiderspruch, da sie -wie bereits mehrfach geschildert- von Unzulänglichkeiten bei der Extraktionssoftware der Firma C. ausgeht. Die Rechtsanwältin R.-U. schließt sich an und schlägt vor, den Stand der Zertifizierung bei der Weiterbildung der BKA-Beamten anzufordern – mit einem Hinweis auf Wissenslücken bzgl. dieser Software beim BKA. Eine fehlerhafte Darstellung bei der o.g. Software sei möglich, sie verweist auf die Aussage des Zeugen vom 12.3.2025.
Ribo teilt mit, dass er am Freitag drei Listen mit Urkunden an die Verteidiger weitergeleitet habe, die im Selbstleseverfahren damit eingeführt wären.

Er führt einen weiteren Chat ein, extrahiert vom Mobiltelefon des Angeklagten Thomas M. vom 20.01.2022. Dieser hat sich mit Wolf, André, Kai S., Christian W. und B.S.T. ausgetauscht. Die Themen sind: VPN herunterladen, mit Haralds Daten verknüpfen, israelischer Server eingestellt. Rechtsanwalt S. gibt eine Erklärung nach §257/2 Strafprozessordnung ab: „Ist dies ein Ausflug ins Grüne? Einrichtung VPN Server? Was soll das sein? Nebulös – es wird hier negativ ausgelegt – machen sowas auch normale Menschen?“ Rechtsanwalt Bö.: „Es gibt verschiedene Gründe, dass man nicht überwacht werden will!“ Rechtsanwalt RvA: „Prinz R. fehlt in dieser Chat-Gruppe!“
Eingeführt wird ein Chat vom Mobiltelefon des Angeklagten Christian W. Er kommuniziert im Juni 2022 mit Markus M. Neben einer Menge leerer Dateien geht es in diesem Chat, um Sicherungs- und Festsetzungeinsätze, für die Kameraden gesucht werden, die Beerdigung des aktuellen Systems und eine Wende, die an Weihnachten einsetzen soll. In eine bestimmte Liste sollen Menschen ihre Geburtsuhrzeit und ihren -ort eintragen. Ein Teilnehmer kann seine Geburtsurkunde nicht beschaffen, da sie angeblich bei seiner Ex liegt. Es handelt sich um astrologische Überprüfungen, außerdem um ein Treffen mit Akquisiteuren und dem Wusch, dass alle gesund zurückkommen mögen. Es wird die Frage gestellt, ob Markus M. eine Entscheidung getroffen habe. Der will nicht in der ersten Welle aktiv sein, aber Aufräumen bei einer Befreiungsaktion von Kindern sei ok. Ein Scharfschützenteam soll die Aktion sichern. Der Bundestag sei dann erst die zweite Welle. Pause von 11:00 Uhr bis 11:15 Uhr.
Im nächsten Chat unterhält sich Christian W. mit Jorn H. Wieder geht es um eine Liste mit Geburtsdatum, Geburtszeit und Geburtsort. Es folgen jede Menge leere Dateien, dann der Text: Peter und Rüdi schaffen es zeitlich nicht, habe Aufgabe bekommen, Teilnehmerliste mit Termin der Einkleidung. „Endlich was Konkretes! Zur Einkleidung bitte Rangabzeichen anbringen, schlicht und deutsch, einfach.“ Es folgt eine Bildschirmkopie mit militärischen Rangabzeichen und eine Internetadresse, wo man Rangabzeichen bestellen kann.

„KSK/SHAEF will uns mit Dienstgraden sehen. Welchen Dienstgrad hast du?“ Antwort: „Gefreiter“. Es folgen wieder viele leere Dateien. Dann: „Marsch in ziviler Ausrüstung, Einsatz verschoben, ist das ein Freilauf SB? Koppeln um 7:00 Uhr an der XYbank, Schießanlage O. in G“. Am 7.3.2022 wird eine Liste mit fünf Zeilen gesendet – „Stammdaten der sächsischen Teile“ im PDF-Format. Darin sind vorgegeben: Vorname, Name, Geburtsdatum, Beruf, Dienstgrad, Dienstdauer, Armee, Verwendung, Größe von Hose, Mütze, Jacke und Schuhen – eingetragen sind nur die Daten von einem Kamerad.
Rechtsanwalt RvA: „Mein Mandant weiß nicht worum es geht – KSK/SHAEF will uns mit Dienstgrad sehen – gibt es einen Zusammenhang mit der Allianz?“
Oberstaatsanwalt Dr. E. ergreift das Wort: „Dies zeigt die Vernetzung innerhalb der Gruppe mit militärischen Aktionen, die astrologisch überprüft wurden. Der Inhalt der Chats ist wichtig, nicht die Technik!“ Er vertraue der Software der Firma C., die Extraktionberichte von Mobiltelefonen erstellt. Rechtsanwalt O. erklärt: „Es ist völlig unklar, welche Vereinbarungen eine angebliche Gruppierung hier treffen soll – wem wird was zugeordnet?“ Maximilian E. (ME) möchte die Abkürzungen erklärt bekommen – RiBo: „Jetzt nicht!“ (Anm.: Wann dann?) Birgit M.-W. (BMW): „Ich kenne die Chat Teilnehmer nicht! Ich kann nicht nachvollziehen, was das mit mir zu tun haben soll!“ Rechtsanwalt RvA: „Es gibt verschiedene Wirkkreise, die Corona geschuldet sind, dann gibt es noch QAnon, die Kinder in den DUMBS (Deep Underground Military Bases). Das hat alles nichts mit Prinz R. zu tun. Wer hat hier den Auftrag für was erteilt? Oder ging es darum, Geld abzutäuschen? Und sein eigenes Ding zu machen?“

Es folgt ein Chat zwischen Christian W. und Frederick vom 9.12.2021. Es werden wieder jede Menge leere Dateien gesendet, dann die Sprachfetzen: Treffen okay, es geht los, ein Mann für die Aktion Bodensee fehlt, Befreiung von Kindern, Generalprobe, wenn keine Zeit, dann müssen wir dich ausplanen, neu entstehende Truppe, gute Aufstiegsmöglichkeiten bei der neuen Truppe, vielleicht kann ich in die Offizierslaufbahn aufsteigen.
Rechtsanwältin R. -U. erklärt nach §257/2: „Frederick zeigt wohl kein großes Interesse an dieser Korrespondenz, antwortet lange nicht!“ Rechtsanwalt L.: „Ich bewundere den Gleichmut des Senats bei der Vielzahl der gesendeten leeren Dateien. Wo bleibt der Sachverständige? Ist dies eine hierarchisch strukturierte Gruppe? Eher nicht – einzelne Aktionen am Bodensee. Es ging um verschleppte Kinder, danach der Bundestag, wollte man eventuell das Ergebnis dort darstellen?“ Erklärung nach §257/2 von Rechtsanwalt K.: „In der Liste fehlt die Konfektionsgröße von vier Kameraden – nur die von Christian W. ist eingetragen.“ Doktor S. : „Befreiung von Kindern ist nicht Teil der Anklage“ Rechtsanwalt RvA: „Christian W. bestreitet den Sturm auf den Reichstag. Es bietet sich an, ihn als Zeugen zu laden“. Ribo: „Davon weiß ich Nichts!“ BMW: „Ich kenne Frederick nicht und die anderen auch nicht!“
Es folgt der Chat von Christian W. mit Thomas L. vom 12.5.2021. Gesendet werden wieder jede Menge leere Dateien und Text: “Freue mich, mich einzubringen, muss die Gruppe umgestalten, es gibt Probleme in der Gruppe, neues System, kann ich unterstützen? Mir fällt nix ein.“ Es wird der Name eines Hotels mit Schießanlage in der Tschechei gesendet „das machen wir, wenn wir wieder souverän sind, habe Treffen mit Führungskräften“. Rechtsanwalt W.: „Aufgrund der vielen leeren Dateien fehlt hier inhaltlich zu viel!“ BMW: „Ich kenne Thomas L. nicht, die Chats sind für mich nicht nachvollziehbar!“

Pause von 12:35 Uhr bis 13:48 Uhr.

Es folgt eine Erklärung nach §257/2 von Doktor S.: „Der Haftbefehl von Prinz R. muss außer Vollzug gesetzt werden. Auf Seite 110 der Anklage erscheinen 169 Beschuldigte, die sind als Zeugen zu vernehmen. Sie werden bekunden, nie davon gehört zu haben, den Bundestag stürmen zu wollen. Vielleicht war das irgendwann in der Vergangenheit eventuell mal geplant, aber dann verworfen worden. Bekanntlich sollte die Allianz alles regeln, die HSK sollte nur auf Ansage der Allianz eingreifen. Die Blauen Pläne bezeugen nichts. Es wurden keine „Katalogtaten“ nach §129a begangen. Es gibt keinen Fortbestand der Gruppierung als terroristische Vereinigung. Eventuelle Absichten, „Katalogtaten“ zu begehen, wurden aufgegeben“. Er verweist auf §129/7 StGB.
(Anm.: Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter 1. sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Fortbestehen der Vereinigung oder die Begehung einer ihren Zielen entsprechenden Straftat zu verhindern, oder 2. freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß Straftaten, deren Planung er kennt, noch verhindert werden können; erreicht der Täter sein Ziel, das Fortbestehen der Vereinigung zu verhindern, oder wird es ohne sein Bemühen erreicht, so wird er nicht bestraft).
„Wenn das Fortbestehen verhindert wird, muss das zu Straffreiheit führen. Das Thema bei den Ratssitzungen war die Allianz, niemals die Stürmung des Bundestages. Nach §129a muss es zu konkreten Straftaten kommen, die Vorstellung davon, die abstrakt ist, reicht nicht aus.“
Rechtsanwältin R.-U. erklärt, dass in der Ermittlungsakte drei Frauen mit dem Vornamen Birgit auftauchen. Das könne nicht jedes Mal ihre Mandantin sein. Dies wird auch durch ein Schreiben vom BND an den GBA klar.

Sie stellt den Antrag, die Steuerakte von Hilde L. als Beweismittel, beizuziehen, da ihr Fahrtenbuch mangelhaft sei Sie trage als Startpunkt ihrer Fahrten immer die Adresse ihres Postfachs ein, anstatt die Adresse ihrer Wohnung, wie es korrekt wäre. Bei Ihrer Fahrt ins Münstertal fehle die Adresse am Ziel. Sie trägt 514 km ein, tatsächlich sind es aber 2×237 km, also 474km gesamt. Es gibt mehrere fehlerhafte Beispiele im Fahrtenbuch – immerhin handelt es sich hierbei um ein Beweismittel.
Rechtsanwalt L. legt einen Verwertungswiderspruch für die Einführung der Akten im Selbstleseverfahren ein, die lägen nur in elektronischer Fassung vor. Stimmten diese überhaupt mit der Ermittlungsakte überein?
Weiter geht es mit einem Chat zwischen Christian W. und Thomas L. vom 27.11.2021.

Wieder mit mehreren leeren Dateien und Text: Habe gestern Abend etwas geschmiert, Passt Emoji, Prima Emoji, Account von Andreas schicken? Wir sind Kameraden und stehen zusammen! Bin von einem Hund gebissen worden, muss zur Notaufnahme, Terminabstimmung mit Wolf, Filmempfehlung: „Soldaten für Frieden und Freiheit“, „ Soldaten gegen die Impfpflicht“, wer bezahlt die Ausrüstung? Kräfte im Hintergrund? Ich bin dabei, für unser Vaterland! Gehen wir trainieren? Peter setzt sich Ende Januar mit uns in Verbindung. Es folgt ein Video aus dem Telegrammkanal „weggespritzt“: „Oberfeldwebel stellt der Regierung Ultimatum“.
Treffen Führungspersonal, Auftrag bekommen, alle einzukleiden, Vorbereitung erweitern, Basis für die Zukunft erarbeiten, gehen auch NVA Schulterstücke? Nein! Kampftragetasche und ISO Matte unterm Arm mitbringen Handys zu Hause lassen. Einsatz wurde verschoben – ohne Angabe von Gründen, Treffpunkt morgen im Schützenheim, Handfunke mitbringen, wollen wir uns mal treffen? Zur Zeit ist alles kompliziert, Funkstille, da Vorbereitung Allianz.
Erklärung nach § 257/2 von Rechtsanwalt L.: „Kommunikation mit leeren Dateien, ist das sinnvoll? Das muss ein Sachverständiger klären. Wir haben hier nichts über Vernetzung erfahren. Es geht um die Bekleidungsfrage und Rangabzeichen. Rangabzeichen – das war kein Thema im Rat, es gab grundlose Absage von Aktionen!“

Rechtsanwalt K.: „Revolution bitte mit Stil. Es geht um die Kleidung – Befreiung der Kinder verschoben. Keiner drängt, alle nehmen es klaglos hin, kein Hinweis auf Waffen, die Ausrüstung ist Spekulation! Befreiung à la Dalei Lama?“
Rechtsanwalt M.: „Auch hier wird wieder auf die Allianz und SHAEF verwiesen!“
Rechtsanwalt RvA: „Es gibt keine konkreten Inhalte. Es geht um die Vorstellung bei der Allianz mit Rangabzeichen. Christian W. sagt : „Wir sind jetzt vier!“ Und der Rest? Ist das die Gruppe R.? Ernsthaft? Wo ist die Verbindung zu Prinz R.?

Ribo schließt die Sitzung um 16:00 Uhr.

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