Neues aus Leipzig – Das Verfahren im Zusammenhang mit einer Impfpflicht bei der Bundeswehr geht in die dritte Runde
Es war eigentlich als eintägiges Verfahren geplant gewesen, die Klage zweier Bundeswehroffiziere vor dem Verwaltungsgerichtshof in Leipzig gegen die Aufnahme der sogenannten Covid-19 – Impfung in die Liste obligatorischer Impfungen der Bundeswehr. Doch schon im Verlaufe des ersten Verhandlungstages am 05. Mai 2022 wurde klar, dass das Thema dann doch umfassender sein würde, als ursprünglich geplant. Zu überzeugend und unabweisbar waren die Beweise, die die ersten Zeugen der Klageseite, der Infektionsepidemiologe und Mikrobiologe Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, der Phathologieprofessor Arne Burghardt und der Datenanalyst Tom Lausen dem Gericht vorlegten. Zu sehr unterschieden sich deren Beweisvorlagen von dem, was die übrigen Teilnehmer des Verfahren bis dato für gut und richtig gehalten hatten. Als das Verfahren selbst um 21:00 Uhr noch nicht ansatzweise abgeschlossen war, beraumte man zwei weitere Verhandlungstage für den 07. und 08. Juni 2022 an.
Doch auch diese reichten offenbar für eine Urteilsfindung nicht aus. Denn nun kam heraus, dass es zu einer massiven Untererfassung belastbarer Daten gekommen war. So lagen beispielsweise die Daten der Kassenärztlichen Vereinigung weder dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) noch einer anderen staatlichen Behörde vor, die zu einer Einschätzung einer realistischen Gesamtlage zu Nutzen und Schädlichkeit der sogenannten Covid-Impfung beitragen könnten und müssten.
Das ist durchaus keine Kleinigkeit, denn es handelt sich dabei um einen eindeutigen Gesetzesverstoß, da der Gesetzgeber diesen Datenaustausch ausdrücklich vorgesehen hat. Es versteht sich ja auch von selber, dass man wenigstens für eine solide Datenlage zu sorgen hat, wenn man seiner Bevölkerung ein Medikament aufnötigt, dessen Folgen von niemandem abzusehen sind.
Wie in aller Welt kann man nur dermaßen den Kopf in den Sand stecken, wenn es um die Folgen geht? Was für die (geimpfte) Bevölkerung in einer wahren Katastrophe enden könnte, weil beispielsweise reale Imkpfschäden mangels Erfassung nicht als solche anerkannt und somit auch nicht entschädigt werden, könnte in dem Verfahren einen Vorteil darstellen.
Es ist durchaus als positiv zu werten, dass der Verwaltungsgerichtshof auch nach dem dritten Verhandlungstag, also am 08. Juni 2022, noch kein Urteil fällen wollte und stattdessen zwei weitere Verhandlungstage anberaumte. Diese finden am 07. und 08. Juli statt. Bis dahin sollte es der beklagten Seite entweder gelungen sein, eine entsprechende Datengrundlage für den Nutzen der Impfung beizubringen, oder das Urteil MUSS zu Gunsten der Klägerin ausgehen. Das wiederum würde nicht zuletzt auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts infrage stellen. Dieses hatte zwischenzeitlich die einrichtungsbezogene Impfpflicht gebilligt und sich dabei auf einer Abwägung von Schaden zu Nutzen bezogen. Für seinen Präsidenten, den CDU-Politiker und ehemaligem Mitglied des Bundestages, Stefan Harbarth, käme dieses Urteile einer Ohrfeige gleich; wäre es doch auch an ihm gewesen, das reale Verhältnis von Schaden zu Nutzen anhand belastbarer Daten zu überprüfen, bevor das Urteil erging. Dies jedoch hatte das BVerfG versäumt und sich stattdessen auf die Einschätzungen der Politik und weniger, nicht unabhängiger Experten verlassen. Doppelt schlimm wird das im Hinblick auf die Tatsache, dass die Evaluierung der Richtigkeit oder Falschheit dieser Einschätzungen bislang noch gar nicht von der sogenannten Evaluierungskommission bestätigt wurde, da auch hier die belastbaren Daten fehlen.
Man dreht sich also im Kreis und bestätigt sich gegenseitig selber. Das macht die Behauptungen allerdings nicht richtiger.