Nach neuem Skandalurteil – Deutschland hat fertig!

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Nach neuem Sklandalurteil – Deutschland hat fertig!

Seit dem 02. Mai 2022 hat uns der Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dem höchsten Deutschen Verwaltungsgericht, in Atem gehalten. Obwohl zuerst nur ein Verhandlungstag angesetzt war, erstreckte sich das Verfahren schlussendlich über ganze fünf. Gerade wegen der andauernden Vertagungen und auch, weil das Gericht beide Seiten immer wieder aufgefordert hatte, valide Daten beizubringen, hatten wir bis zuletzt auf ein unpolitisches, ein faires Urteil gehofft. Heute sprach das Gericht sein Urteil und es steht fest: Es hätte dieses Urteil eigentlich auch am ersten Verhandlungstag sprechen können.

Glauben statt wissen

Dass das Gericht sein Urteil auch gleich am allerersten Verhandlungstag hätte sprechen können, hängt maßgeblich mit der Urteilsbegründung zusammen. Ja, die Beschwerdeführerin, also die beiden Bundeswehroffiziere und ihre Prozessbevollmächtigten hätten einen guten Job gemacht, aber nein, man glaube den offiziellen Stellen einfach. So oder so ähnlich lässt sich die Urteilsbegründung auf einen Satz zusammenfassen.

Der Aufforderung des Gericht um die Beibringung solider Daten, war im Prozessverlauf nur die Seite der Beschwerdeführerin nachgekommen. Sie hatte noch unter dem 29.06.2022 und 01.07.2022 umfangreiche Schriftsätze nebst Beweismittel eingereicht. Auf Seiten der Beklagten, also der Bundeswehr bzw. dem Verteidigungsministeriums hingegen erfolgten lediglich Beteuerungen, dass man schon alles richtig mache und dass man schließlich höchstwissenschaftlich arbeite…also ganz im Sinne von…

Was nicht sein durfte, das wurde schlicht negiert. Nein, Herzmuskelentzündungen seien nichts Gefährliches, hatte PEI-Sprecher Dirk Mentzer noch am 07.06.2022 vor Gericht verkündet. Das sei alles heillos übertrieben.

Die Beschwerdeführerin, allen voran der Bielefelder Rechtsprofessor Martin Schwab, bewies daraufhin, dass es eben NICHT so sei und dass Herzmuskelentzündungen in bestimmten Fällen, wie sie sehr häufig bei Impfnebenwirkungen gemeldet würden, eine tatsächliche Letalität von sage und schreibe 40% (!!!) in den ersten vier Wochen nach dem ersten Auftreten aufweisen. Das sind Fakten! Aber die interessierte das Gericht nicht!

Gestern durften sich dann zwei weitere Schwurbler des PEI äußern. Einer davon, der Leiter der Chargensicherheit, sagte in etwa sinngemäß aus, dass das PEI bei den Covid-Impfstoff-Chargen lediglich eine Sichtprüfung durchführe. „Sie müssen weißlich oder gräulich sein“, sagte er. Das alles allerdings mit der Mine eines echten Wissenschaftlers.

Und auch hier nickte das Gericht wieder zustimmend und empfand die Zwischenfragen Professor Bergholz‘ als eher lästig und ausschweifend.

Disziplinarmaßnahmen für ungeimpfte Soldaten

Für die betroffenen Soldaten hat dieses Urteil eine verheerende Wirkung. Als Soldat verPFLICHTET man sich. Das ist etwas anderes, als ein einfacher Arbeitsvertrag. Wer sich als Soldat nun nicht impfen lassen möchte, muss mit schwerwiegenden disziplinarischen Maßnahmen rechnen.

Deutschland hat fertig!

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