Fuellmich-Prozess – Transkript des 30. Prozesstages
Dies ist ein Transkript des folgenden Videos:
Ich habe mir die allergrößte Mühe gegeben, es so leicht lesbar wie möglich zur Verfügung zu stellen. Anmerkungen meinerseits habe ich farbig abgesetzt.
Von allen „Prozessbeobachtern“ gibt einzig Nicole Wolf den Prozess neutral und weitgehend vollständig wider. Vielen Dank dafür an dieser Stelle.
Start:
So, hallo. Ich berichte heute vom
Prozesstag 30, vom 11.9.2024, in der Strafsache gegen Reiner Fuellmich vor dem Landgericht in Göttingen. Auf der Anzeigetafel vor dem Gerichtssaal ist im Vergleich zum Prozesstag 29 Edgar Siemund wieder erwähnt. Spender als Adhäsionskläger sind nicht erwähnt.
8:48 Uhr: Frank Großenbach betritt den Gerichtssaal, gefolgt von Christof Miseré.
8:50 Uhr: Großenbach verteilt Dokumente auf den Tischen.
9:05 Uhr: Edgar Siemund kommt herein.
9:13 Uhr: Tobias Pohl.
9:14 Uhr: Die Staatsanwälte Recha und John.
9:20 Uhr: Katja Wörmer kommt herein.
9:26 Uhr: Reiner Fuellmich wird wie gewohnt in Handschellen hereingeführt.
9:30 Uhr: Die Kammer erscheint, die Verhandlung wird fortgeführt.
Ich versuche, meine Eindrücke so neutral wie möglich zu fassen. Ich verzichte zur besseren Les- und Hörbarkeit auf die Emissionen der Eventuellen und berufe mich darauf, dass meine hier geschilderten Beobachtungen einzig auf meiner persönlichen Wahrnehmung beruhen.
Der Vorsitzende erklärt, die Berufsrichter und Schöffen hätten Kenntnis der Anlage 2, Ziffer römisch I bis IV, zum Hauptverhandlungsprotokoll vom 6.9.2024 erlangt, und die übrigen Prozessbeteiligten hätten Gelegenheit dazu gehabt. Er fragt nach Stellungnahmen. Staatsanwalt Recha meldet sich zu Wort: Die Beweisanträge würden Verschwörungstheorien beinhalten, für die sich keine Behörde interessiere, ebenso wenig dafür, ob Viviane Fischer als Anwältin gearbeitet habe oder nicht. Die Beweisanträge könnten nichts zugunsten des Angeklagten bringen, und „der Angeklagte weiß das auch“, so Recha weiter. Der einzige Zweck dieser Beweisanträge sei es, das Ende der Beweisaufnahme zu verzögern, denn Fuellmich würde dieses Verfahren als Bühne sehen.
Es ist mir ja schon fast peinlich, hier ausgerechnet der Staatsanwaltschaft zustimmen zu müssen, aber Recha hat nun einmal recht. Genau so ist es! Ich stelle mir in diesem Zusammenhang allerdings inzwischen ernsthaft die Frage, ob sich Fuellmich wirklich vollumfänglich des Unsinns bewusst ist, den er und seine Verteidiger treiben. Wenn man diesen Fall beispielsweise mit dem Fall Mollath-Fall vergleicht (wobei Mollath – anders als Fuellmich – recht hatte), dann fällt auf, wie ein Gericht auch mit einem Angeklagten umspringen könnte, wenn es denn wollte. Der seinerzeitige Richter, Otto Brixner, hatte den Angeklagten sogar teilweise von den Hauptverhandlungen ausgeschlossen, weil dieser nicht aufhören wollte, seine Statements kundzutun. Schlussendlich hatte er ihn für Jahre in die Psychiatrie einweisen lassen.
Anmerkung der Autorin:
Er wirft Wörmer vor, sie habe selbst gesagt, im Zusammenhang mit Beweisanträgen bewusst zu verzögern. Den Wortlaut habe ich jedoch nicht richtig mitschreiben können. Ende der Anmerkung.
Katja Wörmer käme immer zu spät. Heute sei es das erste Mal, dass sie mal nur fünf Minuten zu spät sei, so Recha weiter. Es würde stets der Kammer vorgeworfen, das Verfahren zu verzögern. Im Hintergrund würden Spendengelder gesammelt, um den Prozess zu finanzieren.
Na, ich weiß nicht. Das mag auf Katja Wörmer zutreffen. Was die anderen Anwälte anbelangt, gehe ich persönlich davon aus, dass sie diesen Job freiwillig und ggf. sogar pro bono machen, weil er viel Aufmerksamkeit innerhalb der Bewegung generiert und sich daraus ggf. weitere Mandate ergeben könnten. Anwalt Miseré war beispielsweise zuvor in der Szene fast unbekannt. Inzwischen hat er sich eine recht beachtliche Facebook-Community aufgebaut. (Was mich persönlich angeht, hat er allerdings den gegenteiligen Effekt erzielt. Ich habe ihn früher regelmäßig empfohlen; inzwischen rate ich meinen Bekannten aber eher davon ab, ihn zu mandatieren.)
Recha beantragt folglich die Abweisung der Beweisanträge durch den Vorsitzenden.
Miseré erwidert, die Staatsanwaltschaft möge solche Kommentare unterlassen, wenn sie, wie ihm zugetragen wurde, nicht mal in der Lage sei, ordentliche Plädoyers zu halten. Wörmer erwidert, sie habe nicht gesagt, sie wolle das Verfahren verzögern; die Beschleunigung würde jedoch einzig einer schnellen Verurteilung dienen. Der Angeklagte habe jedoch das Recht auf eine Aufklärung des Sachverhalts, was im Übrigen auch oberste Maxime des Verfahrens sein sollte. Das Gericht habe seit dem 3.5.2024 die Beweisaufnahme von Amts wegen abgeschlossen. Die Verteidigung müsse seitdem sämtliche Zeugen im Selbstladeverfahren laden, was nicht so einfach sei. In erster Linie, so Wörmer, möchte die Verteidigung den Sachverhalt aufklären, denn das stünde dem Angeklagten zu und ist von erheblicher und entscheidender Bedeutung.
Dass sie zu spät komme, läge daran, dass die Termine mit 9:15 Uhr recht früh angesetzt sind. Sie würde jedes Mal aus dem Ruhrgebiet anreisen, und unvorhergesehene Ereignisse, von denen sie einige aufzählt, würden in dem Zusammenhang zu Verspätungen führen.
Ist die Frage gestattet, wie alle anderen Beteiligten, inklusive der Zuschauer, es stets schaffen, pünktlich im Gericht zu sein?
Vor dem Hintergrund, dass die diversen Verteidiger bisweilen auch hin und wieder komplett fernbleiben, scheint mir das alles nur der Verzögerung zu dienen. Einer Verzögerung, die man im Übrigen anschließend der Kammer anlastet.
Ebenso die Tatsache, dass sie der Kammer im Vorfeld schon Beweisanträge sendet, damit diese sie schon lesen kann.
Das macht sie also stets erst morgens bevor sie losfährt? Arbeitet sie außerhalb der Hauptverhandlungstermine überhaupt an dem Fall?
Der Vorsitzende setzt dazu an, den Antrag der Staatsanwaltschaft zum Protokoll zu nehmen, als sich Siemund zu Wort meldet. Er wolle auch etwas zu der Aussage von Staatsanwalt Recha sagen, dass die Beweisanträge nichts zur Entlastung des Angeklagten beitragen würden, und fragt die Staatsanwaltschaft, was diese denn ermittelt habe. Insbesondere gesellschaftsrechtlich wäre dies eine besonders schlampige Arbeit gewesen, um eine strafrechtliche Ermittlung zu gewährleisten.
Fuellmich erklärt, ob etwas Verschwörungstheorien seien, würde nicht die Staatsanwaltschaft entscheiden. „Natürlich will die Staatsanwaltschaft nicht, dass etwas davon ans Licht kommt“, so Fuellmich weiter. „Das ist klar. Aber es obläge dann der Öffentlichkeit, über Verschwörungstheorien zu entscheiden.“
Miseré geht auf die Entführung ein und erklärt, Professor Schünemann würde das als Verfahrenshindernis sehen, zumindest so, wie sie es weiter ausführt. Dies sei als strafmindernd zu betrachten.
Der Vorsitzende erklärt, es würden inzwischen weitere Anträge vorliegen: einer von Großenbach, welcher als Anlage 1 zum heutigen Hauptverhandlungsprotokoll genommen wird, und vier von Katja Wörmer, welche als Anlage 2 bis 5 zum Hauptverhandlungsprotokoll genommen werden. Er ordnet das Selbstleseverfahren hierfür an und erklärt eine halbstündige Pause. Großenbach fragt nach einer Stellungnahme. Der Vorsitzende erklärt, diese würde per Brief geschickt.
Anmerkung der Autorin:
Möglicherweise meint Großenbach seine Stellungnahme vom 6.9.2024. Ende der Anmerkung.
Es ist 9:40 Uhr.
10:18 Uhr: Viviane Fischer schaut kurz in den Verhandlungssaal.
10:24 Uhr: Fuellmich wird wie gewohnt in Handschellen hereingeführt. Zu diesem Zeitpunkt ist nur Siemund im Saal. Fuellmich spricht mit den Pressevertretern und erklärt unter anderem: „Ich habe Kontakt zu Bobby Kennedy.“
Oh Gott, wie peinlich. Hat er dem auch in einer Handschrift geschrieben, die keiner lesen kann, oder funktionierte seine Schreibmaschine da? Kennedy wird sich gefragt haben: „Reiner, who?“
Es zeigt, wo sich Fuellmich selber sieht. Für mich ein Zeichen von Größenwahn.
Parallel dazu verbreiten seine Fans überall Fuellmich-Selfies mit Kennedy. Davon abgesehen, dass einige davon gefälscht sind… fast jeder, der am 29.08.2020 in Berlin war, hat ein Selfie mit Kennendy.
10:43 Uhr: Pohl und Wörmer kommen herein, die Verhandlung wird fortgesetzt.
Der Vorsitzende erklärt, die Berufsrichter und Schöffen haben Kenntnis vom Wortlaut der Anlagen 1 bis 5 zum Hauptverhandlungsprotokoll erhalten, und die übrigen Prozessbeteiligten hätten Gelegenheit dazu gehabt. Er fragt nach Stellungnahmen. Staatsanwalt Recha erklärt, er beantragt mit Verweis auf seine vorige Stellungnahme, die Anträge abzulehnen, und beantragt hilfsweise, die Vernehmung von Wolf und Fischer abzuweisen, da dies unzulässig sei. Denn es würde sich um eine Wiederholung einer bereits erfolgten Zeugenvernehmung handeln.
Wörmer erklärt zum Antrag von Großenbach in Bezug auf die Aussagen von I. K., es sei keine Liquiditätsreserve vereinbart worden. Viviane Fischer habe selbst gesagt, es solle nicht auf anderen Konten liegen. Darüber hinaus habe sich Viviane Fischer schon seit August 2022 mit den Belastungen auf der Immobilie befasst. Der Vorsitzende unterbricht sie und bittet, sich zum Beweisantrag jedoch nicht inhaltlich zu äußern. Wörmer erklärt, sie würde dem Inhalt des Beweisantrages widersprechen, dass die Spendengelder gegenüber den Spendern gehalten wurden, jedoch nicht treuhänderisch für die Spender. Es wären immer Rechtsanwalts-Anderkonten gewesen, nie ein Konto der Gesellschaft. Die Gelder wären direkt gegenüber den Spendern gehalten worden.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass sie mit ihrer Stellungnahme zum Ausdruck bringen möge, ob dem Antrag Großenbachs nachgegangen werden solle, ob er abgelehnt werden solle oder ob er eingeschränkt zugelassen werden solle. Wörmer erklärt, Viviane Fischer möge dazu gehört werden, dass die Gelder gegenüber den Spendern gehalten wurden. Fuellmich erklärt, sie hätten kein Problem mit dieser Frage, jedoch mit dem ersten Teil des Antrags. Anlage A3 in den Akten würde bestätigen, dass das, was im Antrag steht, falsch sei. „Darauf“, so Fuellmich weiter, „würde sich die Anpassung des Antrags durch die Verteidigung beziehen.“ Viviane Fischer habe schon im August 2022 mittels eines Grundbuchauszuges Einblick in die Belastungen der Immobilie erhalten.
Der Vorsitzende mahnt, es ginge darum, ob dem Antrag von Großenbach zugestimmt wird oder nicht. Miseré erklärt, die Verteidigung stimme dem Antrag zu, Viviane Fischer zu hören.
Anmerkung der Autorin: Fuellmich ergänzt seine Aussage hinsichtlich des Darlehensvertrags von Viviane Fischer im Zusammenhang mit der Beratung ihres Anwalts I. K., was ich nicht korrekt verstanden habe. Ende der Anmerkung.
Es ist 10:49 Uhr. Der Vorsitzende erklärt, die Kammer würde sich nun zur Beratung zurückziehen.
10:51 Uhr: Der Vorsitzende gibt zu Protokoll, dass die Beweisanträge zur Zeugenvernehmung und ebenso die Beweisanträge vom letzten Tag abgelehnt seien bzw. im Urteil beschieden werden. Er fragt die Verteidigung, wie lange sie für eine vorher angekündigte Abstimmung braucht. Wörmer antwortet: „Eine Stunde, einschließlich eines zu verfassenden Befangenheitsantrags.“ Miseré erklärt, es sei eine Unverschämtheit, dass die Staatsanwaltschaft von einer Beschleunigung spreche. Der Vorsitzende erwidert etwas, was ich nicht notiert habe.
Fuellmich erwidert: „Wir wollen Gerechtigkeit.“ Der Vorsitzende erklärt, wenn der Angeklagte die Hinweisbeschlüsse sorgfältig lesen würde, dann würde er sehen, warum die Anträge ohne Bedeutung seien. Im Zweifel könne das dann vom Bundesgerichtshof bzw. vom OLG Braunschweig überprüft werden. Er erklärt, diese Unterbrechung würde mit der Mittagspause verbunden, und verkündet eine Pause bis 12:30 Uhr. Es ist 10:54 Uhr.
12:30 Uhr: Tobias Pohl betritt den Gerichtssaal. Ich übergebe ihm meine schriftliche Zeugenaussage.
Anmerkung der Autorin: Für den heutigen Tag war ich als Zeugin geladen. Meine Ladung war jedoch bis 9 Uhr des 11.9.2024 nicht im Briefkasten.
Fast schon ein Wesensmerkmal der Verteidigung. Nicht einmal eine pünktliche Ladungszustellung bekommt sie hin.
Folglich nahm ich wie gewohnt im Zuschauerbereich Platz und folgte dem Geschehen. Meine Zeugenaussage betraf die Tatsache, dass Viviane Fischer im Rahmen ihrer Zeugenvernehmung am 5.3.2024 gesagt hat, hinsichtlich der Sicherung der Gelder habe es eine unterschiedliche Auslegung gegeben. Fuellmich habe stets von Festgeld oder Wertspeicher gesprochen; sie habe es stets als Liquiditätsreserve verstanden. Das Gericht unterstellt eine einvernehmliche Einigung zum stetigen liquiden Vorhalten von Mitteln durch die Darlehensnehmer. Die Aussage von Viviane Fischer widerspricht dem. Da das Gericht die Beweisanträge ohnehin nicht zuließ, verfasste ich meine Zeugenaussage schriftlich und übergab sie der Verteidigung. Ende der Anmerkung.
12:38 Uhr: Die Staatsanwälte John und Recha betreten den Gerichtssaal. Recha schaut auf seine Armbanduhr, dann auf die Verteidigerseite, auf der bisher nur Pohl sitzt. Er schaut diesen an und deutet mit seinem Blick auf die Uhr, was Pohl nach meiner Wahrnehmung verdeutlichen soll, dass sich die Verteidigung wohl wieder verspätet.
12:40 Uhr: Großenbach kommt herein, kurz danach Miseré.
12:44 Uhr: Wörmer kommt herein, gefolgt von Siemund.
12:50 Uhr: Fuellmich wird in Handschellen hereingeführt.
12:58 Uhr: Der Vorsitzende kommt mit einem Dokument zu Wörmer, möglicherweise mit Rückfragen. Das Gesagte können die Zuschauer nicht verstehen.
13:05 Uhr: Der Vorsitzende gibt zu Protokoll, dass die Verteidigung fünf Beweisanträge einreichte, welche als Anlage 6 bis 10 zum Hauptverhandlungsprotokoll genommen werden. Wörmer überreicht einen weiteren Schriftsatz, welchen der Vorsitzende als Anlage 11 zum Hauptverhandlungsprotokoll nimmt. Er erklärt: „Da müssen wir schauen, ob wir den lesen können. Wir unterbrechen kurz.“ Die Kammer erhebt sich und geht ins Hinterzimmer.
13:06 Uhr: Eine Minute später kommt die Kammer wieder heraus. Der Vorsitzende ordnet das Selbstleseverfahren für die Anlagen 6 bis 10 an und erklärt, der Antrag des Angeklagten, also Anlage 11, sei nicht lesbar und bittet um eine Leseabschrift. Er verkündet eine halbstündige Pause und erklärt: „Wir kopieren das kurz.“
Es ist 13:08 Uhr. Fuellmich darf im Gerichtssaal bleiben.
13:12 Uhr: Der Vorsitzende übergibt Wörmer Unterlagen mit den Worten: „Ja, sonst kommen wir ja nicht weiter heute.“ Fuellmich diktiert Wörmer etwas, wahrscheinlich handelt es sich um den Antrag des Angeklagten, für welchen eine Leseabschrift zu erstellen ist.
14:16 Uhr: Der Vorsitzende geht zu Wörmer, beide tauschen sich mit Blick auf ihren Laptop aus.
14:18 Uhr: Die Staatsanwaltschaft verlässt geschlossen den Saal.
14:20 Uhr: Der Vorsitzende hat seine Kommunikation mit Wörmer abgeschlossen und geht wieder ins Hinterzimmer.
14:24 Uhr: Miseré verlässt mit all seinen Sachen den Verhandlungssaal. Eine Minute später kommen die Staatsanwälte wieder herein.
14:27 Uhr: Die Kammer erscheint, die Verhandlung wird fortgesetzt. Der Vorsitzende gibt zu Protokoll, dass die Verteidigung eine Leseabschrift des Antrages des Angeklagten überreichte, welcher als Anlage 12 ins Hauptverhandlungsprotokoll genommen wird, sowie einen weiteren Antrag, welcher als Anlage 13 ins Hauptverhandlungsprotokoll aufgenommen wird. Für beide ordnet er das Selbstleseverfahren an und erklärt eine zehnminütige Pause.
Es ist 14:28 Uhr. Fuellmich wird in Handschellen heruntergebracht.
14:39 Uhr: Er wird wieder hereingeführt.
14:42 Uhr: Der Vorsitzende erklärt, die Berufsrichter und Schöffen hätten Kenntnis vom Wortlaut der Anlagen 5 bis 10 und 12 bis 13 des heutigen Hauptverhandlungsprotokolls erlangt, und die Verfahrensbeteiligten hätten Gelegenheit dazu gehabt. Er fragt nach Stellungnahmen.
Staatsanwalt Recha meldet sich zu Wort und beruft sich auf seine vorige Stellungnahme. Im Internet werde derweil über den heutigen Tag propagiert, dass die Kammer das Verfahren verschleppe. Dabei handle es sich vielmehr um eine Wiederholung von mehrfach gestellten Anträgen.
Das wissen die Fuellmich-Fans aber nicht bzw. sie verdrängen es. Es erscheint nicht in ihrer Wahrnehmung.
Der Angeklagte, so Recha weiter, sei vorhin hereingekommen mit den Worten: „Das kann sowieso keiner lesen.“ Rechtsanwalt Miseré sei verschwunden. Die Anträge würden in Verschleppungsabsicht gestellt.
Insbesondere das Verhalten Miserés halt ich für unmöglich! Das Gericht sollte diesem Treiben endlich einmal ein Ende setzen. Endweder, er kommt gar nicht zum Prozess, oder zu spät oder er verlässt das Gericht einfach mitten im Verfahren. Ich habe noch nie erlebt, dass ein Gericht ein solches Gebaren auf Dauer mitmacht. Schließlich trägt auch das zur Verschleppung bei und erzeugt den Eindruck, das Verfahren sei eine Farce.
Zudem muss man sich auch einmal Fragen, wie wertvoll ein Verteidiger ist, der die Hälfte des Prozesses gar nicht mitbekommt und dann davon spricht, man „habe ihm zugetragen“, oder „er habe gehört“.
Bezüglich des Antrags auf Vernehmung der Zeugin Andrea Henning sei dies kein Beweisantrag im eigentlichen Sinne und würde keine sachdienlichen Hinweise beinhalten.
Bezogen auf den Antrag zur Vernehmung von Nicole Wolf: Viviane Fischer wurde vernommen, alle haben gehört, was die Zeugin gesagt hat. Der Antrag auf Vernehmung von Wolf sei unzulässig.
Bezüglich der Vernehmung des ehemaligen Anwalts von Viviane Fischer sei dies kein Beweisantrag im eigentlichen Sinne und würde nichts Sachdienliches beitragen. Er geht auf zwei Absätze in diesem Antrag näher ein: Im vorletzten Absatz ginge es um die Rückzahlungsfähigkeit, dies stuft das Gericht bereits als erwiesen ein – zugunsten des Angeklagten. Im letzten Absatz gehe es nur um eine Wertung des Zeugen, nicht um seine Wahrnehmung.
Bezogen auf den Antrag zur Vernehmung von Viviane Fischer sei dies eine unzulässige Wiederholung der Zeugenvernehmung. Bezogen auf den Antrag von Simund sei dies von vorn bis hinten kein Beweisantrag.
Der Vorsitzende beginnt, die Stellungnahme des Staatsanwalts zu Protokoll zu nehmen, doch Wörmer unterbricht und führt aus, dass dies aus Sicht der Verteidigung keine Wiederholung sei, da es um Tatsachen gehe, die erst nach dem Hinweisbeschluss vom 3.05.2024 kommuniziert wurden. Diese Tatsachen, wie die Wertung der Darlehensverträge als Scheinverträge, sollten durch Viviane Fischer bezeugt werden, da dies eine andere Ausgangslage schaffen würde. Die Zeugin Nicole Wolf solle bestätigen, was Viviane Fischer im Rahmen ihrer Zeugenvernehmung gesagt habe, da das Gericht dies bislang nicht berücksichtigt habe. Andrea Henning würde aussagen, dass Fuellmich immer rückzahlungswillig gewesen sei. All diese Informationen seien entscheidungsrelevant.
Nein, es ist definitiv NICHT entscheidend, ob Freunde und/oder ehemalige Mitarbeiter Fuellmichs zu Protokoll geben, sie hätten den Eindruck gehabt, gehört, gelesen, Fuellmich sei rückzahlungswillig gewesen.
Fuellmich hat durch seine Verweigerung der Rückzahlung (die er wenigstens in Teilen hätte leisten können), Fakten geschaffen, die kein Leumundszeuge je wird entkräften können. Das wirkt, als stünde man in einem Prozess wegen Körperverletzung vor Gericht, weil man einem anderen den Schädel eingeschlagen hat und will nun Zeugen vernehmen, die bezeugen sollen, dass man nie vorhatte, jemanden zu verletzten. Es ist schlicht DUMMFUG.
Es ist sogar noch viel größerer Dummfug, wenn man stets solche Zeugen hören will, die einmal in einem finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zu einem standen. Man sollte nicht vergessen, dass die Gruppe der Fuellmich-Fans von Leuten organisiert und angeführt wird, die u.a. an ICIC beteiligt waren, die also ein finanzielles Interesse haben oder hatten. Teilweise sogar Leute, die schon innerhalb des Bundesvorstands der Partei dieBasis (völlig entgegen jeden Mitgliedervotums) die Partei Fuellmichs ergriffen hatten.
In diesem Zusammenhang möchte ich am liebsten nicht an die Zeit dieses Vorstands denken, der auch nach späterem Gerichtsbeschluss nie rechtswirksam in seine Ämter gewählt worden war. Schon damals im Dezember 2021 bewies Fuellmich seine Qualitäten als jemand, der das Recht auf seine Weise auslegt.
In diesem Vorstand war Fuellmich Vorsitzender und Andrea H., welche hier als Zeugin gehört werden soll, Schatzmeisterin (oder stellv. Schatzmeisterin, das weiß ich heute nicht mehr so genau).
Großenbach erklärt, die Frage von Siemund halte er für erheblich, vielleicht sei der Antrag unglücklich formuliert worden, da er in Frageform gestellt sei. Man müsse ihn möglicherweise noch einmal umformulieren. Er bezieht sich auf das Beweisthema, ob die Abtretung der Grundschuld an Templin in Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft und Templin stattfand. Die Verteidigung müsse klarstellen, wie eine solche Zusammenarbeit stattgefunden haben soll. Großenbach fragt: „Wie hat die Staatsanwaltschaft Templin beauftragt?“ Laut Großenbach habe die Bank die Grundschuld abgetreten.
Der Vorsitzende mahnt, es gehe hier nur um den Beweisantrag.
Es ist 13:49 Uhr. Der Vorsitzende erklärt, die präsenten Zeugen würden nicht vernommen, und weitere Anträge würden im Urteil beschieden.
Wörmer erklärt, dass sie einen unaufschiebbaren Befangenheitsantrag stellen werde. Der Vorsitzende nimmt dies ins Protokoll auf und verkündet die Entscheidung, dass die schriftliche Begründung bis zum 16.09.2024, 11 Uhr eingereicht werden muss. Er erklärt, dass aus Sicht der Kammer die Beweisaufnahme hiermit beendet sei und fragt die Staatsanwaltschaft, ob sie bei ihrem bereits vorgetragenen Plädoyer bleibe. Dies wird bejaht. Der Vorsitzende fragt auch Großenbach, ob er sein Plädoyer aufrechterhalte, was ebenfalls bejaht wird.
Wörmer erklärt, sie habe noch einen präsenten Zeugen für den Folgetermin am 20.09.2024. Außerdem habe sie ihre Erklärung zur Zeugenvernehmung von Roger Bittel nach § 257 der Strafprozessordnung noch nicht abgegeben. Der Vorsitzende gibt ihr Gelegenheit dazu. Wörmer führt aus, dass Bittel aus den Sendungen mit Fuellmich gehört habe, dass es sich um echte Darlehensverträge handele, die durch die Immobilie abgesichert seien. Außerdem habe Fuellmich an die ursprüngliche Gesellschaft zurückzahlen wollen. Bittel habe die gesellschaftsrechtlichen Probleme nicht gekannt und am Ende seiner Zeugenvernehmung Unterlagen eingereicht.
Fuellmich ergänzt, dass Bittel gesagt habe, Fuellmich habe an den Corona-Ausschuss zahlen wollen, da keine Gesellschaft mehr erkennbar gewesen sei.
Der Vorsitzende erklärt die Beweisaufnahme für beendet und fragt erneut die Staatsanwaltschaft und Großenbach, ob sie ihre im Plädoyer formulierten Anträge wiederholen würden, was beide bejahen. Der Vorsitzende fordert Wörmer auf, ihr Plädoyer zu halten. Wörmer erklärt, dass sich die Verteidigung nicht darauf abgestimmt habe, da sie davon ausgegangen sei, dass noch Zeugen vernommen würden.
Der Vorsitzende betont, er habe immer gesagt, die Verteidigung müsse jederzeit für ihre Schlussvorträge bereit sein. Wörmer erklärt, dass sie sich dann entsprechend vorbereiten werde.
Es ist 14:54 Uhr. Der Prozesstag endet. „Tschüss, bis zum nächsten Mal.“
Abschließende Bemerkung:
Angesichts der diversen Ausführungen, scheint die Verteidigung darauf zu pochen, das Verfahren so lange fortsetzen zu wollen, bis das Gericht zu einem Freispruch Fuellmichs bereit ist. Bis es also bereit ist, einen Angeklagten freizusprechen, der die ihm zur Last gelegten Taten eingeräumt hat, ohne allerdings das kleinste Bischen Reue zu zeigen. Wer ein solches Verfahren mit Spenden finanziert, hat wirklich und wahrhaftig den Schuss nicht gehört. Merkt Ihr eigentlich nicht, dass es letztendlich NUR noch darum geht, möglichgst viele Spenden für Fuellmich und andere, direkt oder indirekt am Verfahren Beteiligte zu generieren? Es geht gar nicht um Fuellmich. Jeder Jurastudent im ersten Semester könnte sehen, dass Fuellmich nicht freigesprochen werden wird, weil es keine Gründe für einen solchen Freispruch gibt. Man kann einen Angeklagten, der die Taten eingeräumnt hat, der keinerlei Reue zeigt, der nichts zur Wiedergutmachung beigetragen hat und nur davon spricht, er hätte, würde könnte… doch nicht einfach freisprechen, weil er etwas hätte tun können (was er aber nicht getan hat). Wenn seine Anwälte dieses Spiel also allesamt mitmachen, haben sie entweder andere Interessen, machen es mit, um Fuellmich eine Bühne zu bieten (seine letzte übrigens für ziemlich lange Zeit), oder haben ihre Staatsexamina im Lotto gewonnen. Fuellmich selber traue ich eine solche juristische Einschätzung inzwischen nicht mehr zu. Wenn er wirklich einmal Jura studiert hat und all das eigentlich wissen müsste, vermute ich eine paranoide Schizophrenie, auf die das Gericht nun endlich auch einmal eingehen sollte. Möglicherweise gehört Fuellmich gar nicht in eine JVA, sondern in eine psychiatrische Anstalt. Zumindest sollte das Gericht ein entsprechendes Gutachten einholen.
Denn falls dem wirklich so ist, so KANN sich Fuellmich gar nicht vernünftig verteidigen… und seine Anwälte sollten ihm nicht länger folgen. Meiner Ansicht nach sollte das Gericht nach seinen Möglichkeiten auf die Verteidigung einwirken, damit diese endlich alle Register zieht, um eine unvermeidbare Haftstrafe so weit es geht zu minimieren. Dazu würde u.a. zählen, dass der Angeklagte seine Taten aufrichtig bereut.
Noch einmal zur Verdeutlichung:
Fuellmich war nicht mittellos, als er nach Mexiko ging. Er konnte sich dort ein üppiges Domizil leisten. Fuellmich bekam nicht alles aus dem Verkauf seines Hauses, aber einen Teil. Fuellmich bekam das Geld aus dem Verkauf der Ranch. Fuellmich bekam und bekommt die ganze Zeit Spenden. Fuellmich besaß mehrere hunderttausend Euro; meiner überschlägigen Berchnung zufolge ca. 500.000,00 Euro.
Fuellmich HÄTTE also zumindest einen Teil seiner Schulden zurückzahlen können. Sein Problem: Hätte er eine Privatinsolvenz eröffnet, hätte er für viele Jahre das Leben eines Bürgergeldempfängers oder Geringverdieners führen müssen. Ein Leben, wie es viele seiner Spender führten und führen! Der einzige, nachvollziehbare Grund, warum er es nicht tat war, dass er seinen Lebensstandard erhalten wollte. Ihr wart und seid ihm SCHEISS EGAL! ER wollte FÜR SICH ein schönes, finanziell sorgloses Leben.
Darüber hinaus hat er alles dafür unternommen, die Darlehen gar nicht mehr zurückzahlen zu müssen.
Er hat ICIC nicht nur gegründet, um weiterhin Spenden sammeln zu können (und schon gar nicht für Aufklärung), sondern ganz gezielt als Nachfolge-Organisation des gemeinsamen Corona-Ausschusses. Dieser Gesellschaft – so hatte er es mehrfach gesagt – stehe die Rückzahlung des Darlehens zu. Also ihm selber!
Er hat alles unternommen, um die Sammelklagemandaten zu seinen Mandanten zu machen. Auch damit wäre er Treuhänder seines eigenen Darlehens geworden.
Meine Güte! WACHT DOCH ENDLICH AUF!!!
Nächster Prozesstag ist am 20.09.2024. Danach ist fast 1 Monat Pause. Ich hoffe, das Verfahren wird dann beendet.