Fuellmich-Prozess – Transkript des 27. Prozesstages

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Fuellmich-Prozess – Transkript des 27. Prozesstages

Dies ist ein Transkript des folgenden Videos:

Ich habe mir die allergrößte Mühe gegeben, es so leicht lesbar wie möglich zur Verfügung zu stellen. Anmerkungen meinerseits habe ich farbig abgesetzt.

Von allen „Prozessbeobachtern“ gibt einzig Nicole Wolf den Prozess neutral und weitgehend vollständig wider. Vielen Dank dafür an dieser Stelle.

Start:

Guten Morgen! Ich berichte heute vom Prozesstag 27, dem 28.08.2024, in der Strafsache gegen Reiner Fuellmich am Landgericht in Göttingen.

8:30 Uhr: Frank Großenbach betritt den Gerichtssaal.
8:58 Uhr: Edgar Simund kommt herein. Großenbach kommt auf Simund zu; die beiden begrüßen sich mittels einer Umarmung.
9:13 Uhr: Staatsanwalt Rächer kommt herein.
9:15 Uhr: Antonia Fischer.
9:16 Uhr: Staatsanwalt John betritt den Gerichtssaal.
9:24 Uhr: Katja Wörmer.
9:29 Uhr: Tobias Pohl.
9:32 Uhr: Reiner Fuellmich wird in Handschellen hereingeführt und strahlt wie gewohnt die Zuschauer an.

Anmerkung der Autorin: Weder Edgar Siemund noch Frank Großenbach als Adhäsionsklägervertreter zweier Spender sind auf der Anzeigetafel vor dem Gerichtssaal erwähnt. Ende der Anmerkung.

Der Vorsitzende erklärt, ihm würde ein Schriftsatz von Frank Großenbach vorliegen, welcher nach Paragraph 257 der Strafprozessordnung eine Erklärung abgeben wolle, und weiter, dass der zeitliche Rahmen für diese Erklärung nun gegeben wäre. Großenbach erklärt für die durch ihn vertretenden Spender, nach eigener Aussage zwei an der Zahl, Folgendes: Die Vernehmung von Martin Schwab habe die Aussage von Viviane Fischer bestätigt, nämlich dass eine Liquiditätsreserve Gegenstand der Darlehensverträge gewesen wäre und dass dieser Begriff ausdrücklich vom Angeklagten genutzt worden wäre.

Das ist richtig.

Anmerkung der Autorin: Dies scheint ein zentraler Punkt des Verfahrens zu sein, auf dessen Grundlage das Gericht die privaten Darlehensverträge als Scheinverträge und folglich als nichtig auslegt. Ende der Anmerkung.

Sinn und Zweck dieser Liquiditätsreserve, so Großenbach weiter, sei das ständige liquide Vorhalten der entnommenen Gelder für den Fall, dass die Bankvermögen des Ausschusses gepfändet worden wären, um so die Arbeit des Ausschusses fortsetzen zu können. Es sei unwesentlich, so Großenbach weiter, dass nach Aussage Schwabs der Begriff des Scheinvertrages nicht erörtert wurde. Die zentrale Frage sei vielmehr, warum der Angeklagte das Geld nicht zurückgezahlt habe. Fuellmich würde behaupten, er könne nicht, weil ihm das Geld gestohlen wurde. Tatsache sei jedoch, dass dies aufgrund einer Grundschuld geschah, die der Angeklagte Marcel Templin gewährte. Auf dieser Grundlage habe sich Templin 600.000 €, also die Höhe des Darlehens, welches er Reiner Fuellmich gewährte, auszahlen lassen sowie weitere 550.000 €, welche als Zinsen und Nebenkosten betitelt wurden. Letzterem, so Großenbach weiter, dürfte kein Rechtsgrund zugrunde liegen.

Zumindest nicht in dieser Höhe. Es ist tatsächlich zweifelhaft, wie Templin zu der Berechnung der zusätzlichen Kosten kommt. Um Zinsen allein handelt es sich jedenfalls nicht.

Was aber dabei immer vergessen wird ist folgendes:
Selbst wenn sich Templin tatsächlich eine unbotmäßig hohe Summe aus dem Hausverkauf hat überweisen lassen, so blieben Fuellmich immer noch mehrere hunderttausend Euro aus diesem Hausverkauf plus dem Erlös aus dem etwaigen Verkauf der Ranch in Kalifornien.

Dieses Geld gedachte er in Mexiko für seinen Lebensunterhalt zu verwenden. Doch es steht einem Schuldner nicht zu, seinen Lebensstandard selber zu wählen, wenn er damit die Bedienung seiner Verbindlichkeiten vernachlässigt. Einem Schuldner steht nur ein Mindestsatz in Höhe der Grundsicherung zu. Der Rest geht an die Gläubiger. Fuellmich hätte in dieser Situation sofort das ihm verbleibende Geld zurückzahlen und eine Privatinsolvenz beantragen müssen. Stattdessen blieb er in Mexiko und schwang große Reden. Das zeigt, dass Fuellmich nicht bereit war, seine Verbindlichkeiten zu Lasten seines Lebensstandards zu bedienen. Wie wichtig ihm ein gehobener Lebensstandard (für sich selber) ist zeigt auch, dass es – über die veruntreuten Spenden hinaus – sogar noch Corona-Beihilfe beantragte. Ihm konnte also gar nicht genug Geld reinkommen. Umgerechnet betrugen Fuellmichs „Einnahmen“ bis September ’22 rund 15.000 – 20.000 Euro pro Monat. Das ist sogar erheblich mehr, als das Einkommen eines Bundestagsabgeordneten, über welche er stets zu schimpfen pflegte. Das Geld stammte aus Spenden, deren Spender oftmals nicht einmal wussten, wie sie die nächste Mahlzeit bezahlen sollten. Eine Freundin von mir fror sich im Winter 20/21 buchstäblich den Arsch ab, damit sie dem Ausschuss regelmäßig etwas spenden konnte. Als sie erfuhr, was Fuellmich und Fischer mit ihrem Geld gemacht hatten, unternahm sie einen Suizidversuch.

Fuellmich möge erklären, warum er nur eine Klage eingereicht hat, die als unbegründet zurückgewiesen wurde.

Wahrscheinlich, weil Fuellmich überhaupt nicht weiß, wie man eine solche Klage erfolgreich einreicht.

Wenn Fuellmich doch davon ausgeht, dass seine Ansprüche begründet sind, warum hat er dann keine Zahlungsaufforderung angestrebt? Es sei ihm bekannt, dass Fuellmich Marcel L. als Betrüger bezeichnet. Warum hat er ihn dann nicht verklagt, um das Geld dann in eine zu gründende Stiftung zurückzuführen?

Weil Fuellmichs einzige „Stärke“ darin liegt, große Reden zu schwingen. Wie er an diese Reden tatsächliche juristische Folgen anknüpft, weiß er offenbar nicht. Es scheint, als sei das niemals Teil seines anwaltlichen Vorgehens und seiner Planung gewesen – weder in den vorliegenden, noch in zurückliegenden Fällen. Mit anderen Worten: Fuellmich genrerierte stets möglichst viele Mandanten indem er ihnen viel versprach. Doch er wusste selber zu keiner Zeit, wie er diese Versprechen jemals würde einlösen können.

Dies wäre doch auch für die Strafbemessung für den Angeklagten relevant.

Anmerkung der Autorin: Möglicherweise meint Großenbach die Stiftung, welche als Träger des Ausschussformates dient, das Viviane Fischer aktuell fortführt. Es sei anzumerken, dass diese Stiftung exakt den Namen trägt, der in der damaligen Satzung als anspruchsberechtigt genannt wurde. Ich zitiere aus der damaligen Satzung auszugsweise: „Paragraph 13: Bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft an die Stiftung Coronaausschuss, wenn diese rechtskräftig als steuerbegünstigte Körperschaft entstanden ist.“ Ende der Anmerkung.

Ach sieh einmal an! Zufall? Am Ende sind die, von Fuellmich so vielgescholtenen juristischen Kenntnisse Fischers gar nicht so schlecht.

Der Vorsitzende gibt zu Protokoll, dass Großenbach eine Erklärung zur Zeugenvernehmung von Martin Schwab abgab. Wörmer kündigt ihre Erklärung nach Paragraph 257 der Strafprozessordnung an und erklärt, sie würde auch die von ihrem Kollegen Miseré verlesen. Außerdem kündigt sie eine Replik auf die Ausführungen von Großenbach an. Sie sagt: „Ich weiß gar nicht, ist die Adhäsionsklage mittlerweile zugelassen?“ und meint damit die Adhäsionsklage der zwei Spender, die Großenbach vertritt. Der Vorsitzende erklärt, dieser Antrag sei noch in Bearbeitung und noch nicht beschieden.

Wörmer verliest die Erklärung von Miseré. Hier heißt es, Martin Schwab habe von der Teilnahme an der Telefonkonferenz im August 2022 berichtet. Ein Thema sei die Rückzahlung der Darlehen gewesen. Schwab habe bestätigt, dass es immer Darlehensverträge waren, niemals Scheinverträge.

Nein! Schwab sagte aus, man habe niemals Scheinverträge geplant oder darüber gesprochen. Das ist etwas anderes! Man kann Scheinverträge auch schließen, ohne sie als solche zu bezeichnen. Das scheint mir hier der Fall.

Für Schwab schließen sich Liquiditätsreserve und Wertspeicher nicht aus. Ein Wertspeicher könne eine Form der Liquiditätsreserve sein. Das Ziel der Telefonkonferenz sei laut Schwab die Vermittlung im Streit zwischen Viviane Fischer und Reiner Fuellmich gewesen. Viviane Fischer habe in dieser Telefonkonferenz erklärt, sie habe bereits 70.000 € ihres eigenen Darlehens zurückgezahlt. Ein Thema in dieser Konferenz sei auch das Eintragen einer Grundschuld als nachträgliche Absicherung des Darlehens von Reiner Fuellmich gewesen. Die Antwort von Fuellmich sei gewesen, dass das keinen Sinn mehr machen würde; die Immobilie würde sich bereits im Verkauf befinden.

Damit hatte Fuellmich ausnahmsweise einmal recht. Eine Grundschuld hätte sich negativ auf den Verkauf ausgewirkt.

Anmerkung der Autorin: Der Angeklagte machte damals deutlich, dass die Eintragung einer Grundschuld für den Verkaufsprozess eher hinderlich sei, weil der Käufer dann eine belastete Liegenschaft kaufen müsste. Ende der Anmerkung.

Von Anfang an sei klar gewesen, so aus der Erklärung Miserés weiter, dass das Darlehen durch die Immobilie gesichert sei und dass die Rückgewährung durch den Verkauf gewährleistet gewesen sei. Die Aussage Schwabs habe die Aussagen von Fuellmich bestätigt. Es musste schnell gehandelt werden, um drohenden Kontokündigungen oder Ähnlichem zuvorzukommen und deshalb das Geld vom Konto als Liquiditätsreserve zu sichern und einen Teil in Gold anzulegen.

Der Vorsitzende hatte in seinem Hinweisbeschluss genau zu dieser Behauptung Stellung bezogen. Er teilte mit, dass die Investition von Geldern in eine Immobilie keinen solchen Schutz vor Pfändung darstelle, weil die Pfändung einer Immobilie nicht aufwändiger sei, als die Pfändung eines Kontos. Warum reitet die Verteidigung weiterhin darauf herum? Diese Aussage ist absoluter Nonsens! Fuellmich ging es nicht darum, Geld in Sicherheit zu bringen. Ihm ging es darum, selber schnell liquide zu werden, um eigene Verbindlichkeiten ableisten und seinen Lebensstarndard halten zu können. Fuellmich wollte nicht wie ein armer Mann leben und sich finanziell einschränken müssen. Daher nahm er das Geld der Spender, welche selber oftmals kaum etwas hatten.

Auch Gold, so aus der Erklärung Miserés weiter, sei eine Reserve, die man sukzessive wie auch die Immobilie liquidieren könne. Es sei nie von Scheinverträgen die Rede gewesen. Die Darlehensverträge seien schriftlich unter Juristen vereinbart worden. Viviane Fischer habe das Darlehen selbst privat genutzt. Die Vernehmung von Schwab habe gezeigt, dass es um Darlehen und nicht um Scheinverträge ging. Es würde der Aufklärungspflicht des Gerichtes obliegen, die Teilnehmer der Telefonkonferenz zu vernehmen, denn die Auslegung der Darlehen als Liquiditätsreserve sei erst nach der Darlehensvergabe entstanden. Viviane Fischer habe, so aus der Erklärung Miserés weiter, strategische Einzelinteressen.

Miseré erwähnt ihre Weiterbeschäftigung als Hutmacherin und dass ihr Verhalten wie ein „Fähnchen im Wind“ sei.

Als Hutmacherin in Ordnung, als Täterin und so weiter jedoch nicht.

Anmerkung der Autorin: Auf „Täterin“ folgten weitere Bezeichnungen, die ich nicht schnell genug notieren konnte. Ende der Anmerkung.

Zu den Eigeninitiativen von Viviane Fischer würde Miseré ein Dokument der Dienste vorliegen. Die darin enthaltenen Informationen würden von oben gesperrt.

Miseré macht sich wirklich lächerlich mit seinen angeblichen Geheiminformationen. Ich habe ihn früher meinen Freunden und Bekannten oft empfohlen. Jetzt kann ich das nicht mehr guten Gewissens tun.

Sollte dieses Konvolut verlesen werden, würden zwei Seiten frei bleiben. Diese zwei Seiten würden Informationen darüber enthalten, wie Justus Hoffmann aus einer Verurteilung des Angeklagten profitieren würde. Mit diesen Worten beendet Wörmer das Verlesen der Erklärung Miserés und erklärt, dass Miseré ihr dieses zuletzt genannte Dokument geschickt habe und sie gebeten habe, es zu verlesen. Der Vorsitzende erklärt, die Verlesung dieses Dokuments wäre als Teil eines Antrags schriftlich zu stellen. Wörmer erklärt, sie habe noch ihre „eigene 257er-Erklärung“. Zwischenzeitlich hat Siemund ihr etwas zugeflüstert und setzt sich wieder auf seinen Platz, als Wörmer erklärt, dass Siemund um eine Unterbrechung bitten würde. Sie ergänzt, sie würde jedoch noch ihre Erklärung in Bezug auf die Vernehmung von Schwab verlesen.

Erstens habe Schwab bestätigt, dass es vernehmlich Darlehensverträge waren, die nachträglich abzusichern waren.

Nein. Siehe oben. Nur dadurch, dass man eine Lüge immer und immer wieder wiederholt, wird sie nicht zur Wahrheit.

Er habe außerdem davon berichtet, dass Viviane Fischer mitteilte, sie habe 70.000 € ihres Darlehens zurückgezahlt, sodass auch Viviane Fischer von Darlehensverträgen ausgegangen sei. Somit entspräche die Einlassung Schwabs der Einlassung der Verteidigung.

Zweitens habe Fuellmich in unmittelbarer Gegenwart von Schwab seine Rückzahlungswilligkeit bekundet.

Fuellmich bekundet viel wenn der Tag lang ist. Er hatte auch bekundet, eine riesige Sammelklage durchzuführen, nachzuweisen, dass Staatsanwalt John ein verbrecher ist etc. Man darf Menschen wie Fuellmich nicht daran messen, was sie bekunden, sondern nur daran, was sie am Ende tun. Fuellmich kann tausend Mal bekunden, er sei Rückzahlungswillig gewesen. Fakt ist: Er hat nicht einen einzigen Cent zurückgezahlt.

Anderenfalls hätte er, also Fuellmich, die Eintragung einer Grundschuld zugunsten der Käufer vorgenommen. Aufgrund des Verkaufs sei das jedoch nicht nötig gewesen.

Drittens sei Fuellmich von echten Darlehensverträgen ausgegangen. Es habe keine Verabredung zu Scheinverträgen gegeben. Die Rückzahlungswilligkeit des Angeklagten würde das beweisen, außerdem die Begrifflichkeit, die zwischen Viviane Fischer und Fuellmich im November 2020 genutzt wurde.

Anmerkung der Autorin: Diesen Punkt habe ich nicht richtig mitbekommen. Wörmer sprach in diesem Zusammenhang von „Zwischenlösung“. Der Kontext erschloss sich mir nicht. Ende der Anmerkung.

Schwab habe das Vorhandensein echter Darlehensverträge im Rahmen seiner Mediation bestätigt.

Zum dritten Mal in einer einzigen Sitzung die gleiche Lüge. NEIN, hat er nicht!

Viertens sei Martin Schwab hinsichtlich seiner E-Mail, in der er schrieb, er wolle sich nicht der Veruntreuung des Geldes des Angeklagten schuldig machen, davon ausgegangen, dass Marcel Templin das Geld nicht zusteht. Schwab habe erklärt, er habe, obwohl der Coronaausschuss die Übernahme der Prozesskosten zusagte, diese Inanspruchnahme der Gelder durch Marcel Templin als insgesamt nicht geklärt wahrgenommen. Deshalb sei das für ihn unklar gewesen, weshalb er von diesen Geldern nichts nehmen wollte.

Fünftens habe Schwab die Begrifflichkeit „Liquiditätsreserve“ auf Seiten Reiner Fuellmichs gehört. Die Begrifflichkeiten „Liquiditätsreserve“ und „Wertspeicher“ würden sich jedoch nicht ausschließen. Ein Wertspeicher sei eine Form einer Liquiditätsreserve. Im Grunde habe Schwab, so Wörmer weiter, immer gehofft, dass sich Viviane Fischer und Fuellmich wieder vertragen.

Sechstens habe Schwab sich in Bezug auf die Rückzahlungswilligkeit der 700.000 € nicht geäußert. Erst nach den Streitigkeiten habe es eine E-Mail gegeben, in welcher dies erwähnt wurde.

Der Vorsitzende fragt, wie lange die von Wörmer beantragte Unterbrechung dauern solle. Siemund beantragt 30 Minuten Unterbrechung. Der Vorsitzende antwortet: „Gut, dann schicken Sie das per E-Mail.“ Gemeint sind wahrscheinlich die Erklärungen von Wörmer und Miseré. Weiter führt er aus, dass die von Wörmer angekündigte Replik auf die Erklärung Großenbachs auch mündlich vorgetragen werden könne.

9:50 Uhr: Pause.

10:39 Uhr: Reiner Fuellmich wird wieder hereingeführt, nachdem die Anwälte auf der Anklagebank Platz genommen haben.

Anmerkung der Autorin: An dieser Stelle fiel mir eine Formalie des Gerichts besonders auf: Sobald die Protokollantin der Kammer im Hinterzimmer Bescheid gibt, dass alle Prozessbeteiligten im Gerichtssaal sind, muss sie wohl beide Türen wieder schließen, damit die Richter beide Türen selbst öffnen und den Saal betreten können. In diesem Fall lag zwischen dem Schließen der Türen durch die Protokollantin und dem Öffnen der Türen durch die Kammer keine Sekunde. Ich musste darüber schmunzeln und wollte das hier zumindest mal erwähnen. Ende der Anmerkung.

Der Vorsitzende erklärt: „Bis jetzt ist nichts eingegangen.“ Wörmer antwortet, dass sie unten im Keller keine E-Mail versenden konnte.

Wie jetzt? Die Verteidigung will eine 30 minütige Pause, um eine Email abzusenden und schafft das in diesen 30 Minuten nicht? Aber ist schon klar – das Gericht verschleppt das Verfahren. Ich fasse es nicht!

Wörmer gibt nun ihre Erklärung zu den Ausführungen Großenbachs ab.

Wörmer will wieder Redezeit. Sie soll doch erst einmal die Email versenden!

Es habe Ende 2022 keine Klage gegeben; es habe sich dabei um ein einstweiliges Verfügungsverfahren gehandelt. Sie, Wörmer, könne den Beschluss des Landgerichts Berlin einreichen. „Wir haben Strafanzeige gestellt“, so Wörmer weiter, am 6. oder 9.12.2023, und diese am 19.12.2023 ergänzt. Ein vorgerichtliches Aufforderungsschreiben sei ergangen, und der Kollege dürfte mittlerweile Klage eingereicht haben. Außerdem habe es eine Abtretungserklärung Fuellmichs an die vorgeschaltete Stelle gegeben.

Anmerkung der Autorin: Hierbei ging es, wenn ich es richtig erinnere, um die Abtretung der Ansprüche, welche Fuellmich gegen Templin hat. Ende der Anmerkung.

Der Vorsitzende fragt, ob es noch schriftliche Beweise gibt. Wörmer bejaht dies und erklärt, sie müsse diese noch mit Fuellmich besprechen.

Und wieder Zeit schinden. Kann die Verteidigung sich nicht ZWISCHEN den Hauptverhandlungsterminen mit dem Angeklagten besprechen?

Außerdem erklärt sie, dass Fuellmich noch eine Erklärung nach Paragraph 257 abgeben wolle.

NEIN!!!! STOPPP!!! Fuellmich will nur wieder seine enlosen Monologe abseiern, alle beleidigen und die Frau erwähnen, die 10 Mal täglich zu Gott betet, sowie vermeintliche Komilitonen von Viviane Fischer, die deren seltsames Verhalten bestätigen. Nichts, aber aucgh GAR NICHTS, was zum Verfahren beiträgt. Fuellmich darf auf gar keinen Fall reden! Diese Beleidigungen sind alles, was er in diesem Prozess will. Er will seinen Jüngern seine Worte verkünden. Um etwas anderes geht es nicht. Fuellmich ist kein Anwalt. Er ist ein Sektenguru. Einem solchen sollte das Gericht keinen Raum einräumen.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass er das doch schon beim letzten Termin direkt nach der Vernehmung Schwabs getan habe. Fuellmich widerspricht. Der Vorsitzende erwidert: „Ich meine schon“, wirkt jedoch unsicher und teilt Fuellmich das Wort. #

NEEEEEIIIIINNNNNN!!!!!

Anmerkung der Autorin: Tatsächlich hat Fuellmich direkt nach der Vernehmung von Schwab eine Erklärung diesbezüglich abgegeben. Der Inhalt seiner Erklärung, welche ich gleich wiedergebe, zeigt jedoch, dass es sich um eine Replik auf die Erklärung Großenbachs und eine Erklärung in Bezug auf die Vernehmung Schwabs handelt. Ende der Anmerkung.

Fuellmich führt aus, dass nicht Templin ihm ein Darlehen gegeben habe, sondern er, Templin habe in Vertretung für die Mandanten gehandelt. Auf den Dokumenten sei „IVIg“ vermerkt gewesen, was für „In Vertretung der Interessengemeinschaft der Sammelkläger“, also der „Class Action“, stand. Im Wege des Betruges habe Templin sich dann das Geld verschafft, weil er, Templin, den Käufer seiner Immobilie über seine Ansprüche getäuscht habe. So Fuellmich weiter, deshalb nennt Reiner Fuellmich Marcel Templin einen Betrüger.

Zack, da ist sie schon, die erste Beleidigung.

Von seinem Kaufpreis in Höhe von 1,345 Millionen Euro habe sich Templin 1,158 Millionen Euro eingesteckt. Noch dazu, so Fuellmich weiter, habe Templin 400.000 bis 500.000 € der „Class Action“-Gelder veruntreut. All dem würde die Staatsanwaltschaft nicht nachgehen, weshalb hier seitens der Staatsanwaltschaft eine Strafvereitelung im Amt vorliege.

Zack, da ist die zweite.

Anmerkung der Autorin: Ich bin mir nicht sicher, ob Fuellmich sagte, dass er die Staatsanwaltschaft deshalb angezeigt hat. Ende der Anmerkung.

Schwab wisse all das, aber er würde den Kopf in den Sand stecken wegen seiner drei „Zöglinge“ in Berlin.

Zack, die dritte

Templin würde keinen Anspruch auf die 700.000 € haben und auch nicht auf die 500.000 € aus der Sammelklage. Die Vollmachten für die Sammelklage habe er nicht mehr gehabt, die Mandate seien nicht mehr bei ihm gewesen. Die Klage gegen Templin, so Fuellmich weiter, habe Weienborn jetzt hoffentlich eingereicht. Damals sei eine einstweilige Verfügung gestartet worden, um die Gelder bei einem Sequester zu sichern. Templin habe die Gelder der Sammelklage behalten, obwohl er keine Ahnung von einer „Class Action“ hatte.

Schwab habe erklärt, er habe erst am 18.8.2022 von den Darlehensverträgen erfahren. Er, Schwab, sei ein enger Bekannter des Coronaausschusses gewesen, später auch von ICIC, nachdem Viviane Fischer den Coronaausschuss zerstört habe.

Zack

Viviane Fischer habe vorher nichts von Scheinverträgen oder Liquiditätsreserven gesagt; es habe sich schlicht um Darlehensverträge gehandelt. Auch die Zöglinge aus Berlin hätten nichts von Scheinverträgen gewusst.

Zack

Fuellmich führt weiter aus, dass es beim Zoom-Meeting am 23.08.2022 nur um die Rückzahlung der Darlehen gegangen sei, auch um die von Viviane Fischer über den Bücherverkauf im Wege des Betruges.

Zack

Darauf würde er später noch eingehen.

Typisch Fuellmich. Erst einmal vollmunig behaupten und beleidigen. Die Beweise folgen irgendwann später. Auch die Beweise gegen den Staatsanwalt John wollte er „später“ beibringen, nachdem dieser auf Fuellmichs Anschuldigungen mit den Worten: „ich hoffe, sie können das alles beweisen“ reagiert hatte. Beweise hat er selbstverständlich bis heute nicht vorgelegt.

Großenbach unterbricht: „Alles sind Betrüger“, sagt er. Fuellmich führt weiter aus, Viviane Fischer habe tatsächlich 60 % ihres Darlehens zurückgezahlt; sie habe folglich vor Einreichen der Strafanzeige nicht alles zurückgeführt, wie sie behauptete.

Längst geklärt. Der Corona-Ausschuss hatte Verbindlichkeiten bei Fischer. Diese wurden verrechnet.

Erst am 21.10.2022 sei ihre letzte Zahlung gewesen. Es sei richtig, so Fuellmich weiter, dass auch er den Begriff der „Liquiditätsreserve“ benutzt habe, aber nur im Kontext eines Wertspeichers.

10:39 Uhr: Reiner Fuellmich fährt fort und erwähnt, dass ein guter Freund von ihm in einer Telefonkonferenz sofort gesagt habe, es sei nur ein Wertspeicher gewesen. Alle Teilnehmer der Telefonkonferenz könnten das bestätigen. Auch für Schwab sei eine Liquiditätsreserve und ein Wertspeicher dasselbe gewesen. Großenbach unterbricht und korrigiert: „Es war kein Widerspruch, das ist ein Unterschied“, und meint damit, dass eine Liquiditätsreserve und ein Wertspeicher nicht im Widerspruch zueinander stünden, wie Schwab ausgesagt habe.

Fuellmich fährt fort und erklärt, seine Immobilie sei der Wertspeicher gewesen, durch dessen Verkauf die Rückzahlung möglich geworden wäre. Bis dahin habe er überlegt, eine Grundschuld eintragen zu lassen, aber er habe einen Käufer gehabt. Nicht nur aus dem Verkauf hätte er liquide Mittel erlangt, auch andere hätten ihm ausgeholfen, beispielsweise Tobias Weißenborn, der ihm schon einmal ein Darlehen gegeben habe, oder Mike, oder sein Bruder in den USA.

Der Vorsitzende ermahnt Reiner Fuellmich, er möge bei der Aussage Schwabs bleiben.

Hat der Vorsitzende denn immer noch nicht erkannt, dass Fuellmich weder im Rahmen seiner Einlassung noch überhaupt im Rahmen des Prozesses bleiben will?

Fuellmich erklärt, bis hierhin habe er nur repliziert, jetzt käme er zur Aussage von Schwab.

Bis dahin hat er GESCHWAFELT.

Es habe kein Liquiditätsproblem gegeben; der Coronaausschuss habe immer zu viel Geld gehabt. Das Gold wäre jederzeit verfügbar gewesen, ein ehemaliger Mitarbeiter von Degussa könne das bestätigen. Der Vorsitzende ermahnt, dass Schwab dazu nichts gesagt habe.

Mann oh mann, er WILL nicht. Man darf ihm einfach keine Gelegenheit geben, diese endlosen Monologe zu führen.

Fuellmich geht über zum Thema Liquiditätsreserve und erklärt, Viviane Fischer selbst habe keine Liquiditätsreserve gehalten. Der Vorsitzende ermahnt ihn erneut. Fuellmich wird emotional und spricht den Vorsitzenden an: „Dieser könne ihm ja sagen, was er sagen dürfe. Diktieren Sie mir, was ich sagen darf, dann gehe ich runter in den Keller und lerne das auswendig.“ Der Vorsitzende antwortet: „Ja, kann ich.“ Großenbach unterbricht: „Also bitte, Herr Fuellmich.“ Fuellmich erwidert: „Sie haben mir gar nichts zu sagen.“ Der Vorsitzende erklärt, das sei richtig, Großenbach habe kein Ermahnungsrecht, und bittet Fuellmich, sich zu den Aussagen von Schwab zu äußern.

Fuellmich fährt fort: Für Schwab sei es kein Widerspruch gewesen, er, Fuellmich, habe einen Wertspeicher gehabt, der liquidiert werden konnte. Viviane Fischer habe am 5.10.2022 behauptet, sie habe einen Wertspeicher. Der Vorsitzende ermahnt erneut, bei den Aussagen Schwabs zu bleiben. Fuellmich erwidert: „Ich bemühe mich, ruhig zu bleiben. Das ist nicht ganz einfach.“ Schwab, so Fuellmich weiter, habe nichts von der „Kohle“ gewollt, um sich nicht an einer möglichen Veruntreuung seines, also Fuellmichs, Geldes zu beteiligen. „Das war mein Geld,“ so Fuellmich weiter.

NEIN! War es nicht! Es war das Geld der Spender, die nichts davon wußten, dass Fuellmich sich mit ihrem Geld ein schönes Leben machte. (Und die im Übrigen auch nichts davon wussten, dass Viviane Fischer mit diesem Geld ihrer IT ein schönes Leben machte). Mit dieser Aussage hat sich Fuellmich endgültig ins Aus geschossen. Sie dürfte sich weiter straferschwerend auswirken.

„Dass ich Gläubiger hatte, ist eine andere Sache.“ Wäre Schwab nicht co-abhängig von seinen drei „Zöglingen“, die würden das Geld klauen, so Fuellmich. Er habe Schwab angeboten: „Du kannst sämtliche Vollmachten haben.“ Er habe jedoch den Kopf in den Sand gesteckt; das sei bei seiner Zeugenvernehmung deutlich geworden. Warum, würde hier ohnehin keine Rolle spielen.

Fuellmich fährt fort: Schwab hätte sich bei ihm melden können. Schließlich habe Schwab, was das Gericht vielleicht nicht wisse, eine umfassende Stellungnahme in Bezug auf die verfassungswidrigen Maßnahmen im Compact-Fall abgegeben. Warum habe er sich nicht bei ihm in Bezug auf die verfassungswidrigen Maßnahmen gegen ihn, also Reiner Fuellmich, gemeldet?

Jetzt vergleicht sich Fuellmich auch noch mit Jürgen Elsässer. Elsässer ist Unternehmer, der ein wöchentliches Magazin verlegt. Dieses wurde durch eine politische Übergriffigkeit ungeahnten Ausmaßes verboten. Nahezu ALLE Rechtsexperten hatten diesen Vorgang kritisiert. Nicht nur Schwab. Zwischenzeitlich hat das Oververwaltungsgericht Leipzig dieses Verbot im Eilverfahren gekippt. Ein Beweis dafür, dass die Judikative eben nicht (wie Fuellmich behauptet) zu 100 % politisch instrumentalisiert ist. Sich als kleiner Spendenveruntreuer mit Elsässer zu vergleichen ist dermaßen unverschämt, dass mir buchstäblich die Worte fehlen.

Fuellmich führt weiter aus, dass sowohl nach deutschem als auch nach angloamerikanischem Recht unmittelbare Zeugen zu hören seien.

Das sei bisher nicht passiert.

Doch! 15 Verhandlungstage lang. Dann war die Beweisaufnahme abegschlossen.

Schwab sei in Bezug darauf gehört worden, was er von Viviane Fischer gehört habe, jedoch nicht Viviane Fischer selbst.

Viviane Fischer hatte an drei (!!!!) Verhandlungstagen ausgesagt. Wie oft soll sie noch aussagen? Bis sie etwas sagt, was Fuellmich hören will?

In Wirklichkeit geht es nur darum, Fischer wieder vor Gericht demütigen zu können, damit ihre Follower zu Fuellmianern werden und Fuellmich ein kurzzeitiges Geführ der Befriedigung erfährt.

In keinem zivilisierten Rechtssystem würden nur mittelbare Zeugen gehört. Deshalb beantragt Fuellmich nochmals die Vernehmung des Anwalts von Viviane Fischer und die von Viviane Fischer selbst.

„Wir haben nicht nur drei Aussagen,“ so Fuellmich weiter, „vom Anwalt von Viviane Fischer aus 2023, und es würden noch immer die Unterlagen fehlen, welche zur Einstellung des Verfahrens gegen Viviane Fischer führten.“ Neben den bekannten drei Aussagen des Anwalts von Viviane Fischer habe es eine vierte vom 5.12.2023 gegeben. Am 21.03.2023 habe er geschrieben, Viviane Fischer und Reiner Fuellmich hätten eine Liquiditätsreserve vereinbart. Am 12.04.2023 habe den Anwalt von Viviane Fischer dann sein schlechtes Gewissen geplagt, und er habe eingeräumt, dass seine Mandantin selbst keine Liquiditätsreserve vorgehalten habe. Am 12.11.2023 wurde erklärt, Viviane Fischer sei davon ausgegangen, dass Reiner Fuellmich eine Liquiditätsreserve hielt, und am 5.12.2023 sei dann auf den Chatverkehr zwischen Fuellmich und Viviane Fischer hingewiesen worden. Nun, so Fuellmich weiter, beziehe sich das Gericht auf den Chatverkehr von 2020.

Der Vorsitzende erklärt in Bezug auf den Antrag Fuellmichs zur Vernehmung von Viviane Fischer und ihrem Anwalt, dass die Verteidigung mehrfach Anträge gestellt habe, welche das Gericht im Urteil bescheiden werde.

Großenbach versucht eine Frage zu stellen, doch der Vorsitzende erteilt ihm nicht das Wort. Stattdessen wendet er sich an die Verteidigung und fragt, warum diese die Tage zwischen den Verhandlungstagen nicht nutze, um Schriftsätze vorzubereiten.

Eine SEHR gute Frage. Die Antwort lautet: Man will das Verfahren so lange wie möglich hinauszögern. Daher klärt man alles, was man normalerweise im Vorfeld eines Verhandlungstages klärt, erst IN der Verhandlung. Das schindet Zeit.

Fuellmich erklärt, er sei „in der Anstalt“ äußerst eingeschränkt. Weiter führt er aus, dass er dem Gericht nun zwei Dinge zur Kenntnis geben wolle. Er erwähnt, dass sein Mithäftling K.R. einen Schädelbasisbruch erlitten habe und ein anderer Mithäftling von einem Justizangestellten sexuell missbraucht worden sei.

Der Vorsitzende unterbricht Fuellmich mit einem Verweis auf seine Ausgangsfrage. Fuellmich erwidert, emotional bewegt, dass er diese Informationen zur Kenntnis gebe, damit später unterlassene Hilfeleistung nachgewiesen werden könne.

Jetzt wird es vollends lächerlich! Die Probleme mit Gewalt unter Häftlingen in Gefängnissen sind gut bekannt und bedauerlich. Doch sie betreffen ALLE Strafgefangenen. Nun meint Fuellmich, den Richter deshalb auf unterlassene Hilfeleistung verklagen zu können, weil er IHN, also Fuellmich unter diesen Bedingungen nicht aus der Haft entlässt. Das heißt… er kündigt diese Klage mal wieder nur an bzw. droht damit. Taten folgen bei einem Reiner Fuellmich ja eh nie.

Im Umkehrschluss würde das zwangsläufig bedeuten, dass man alle Strafgefangenen aus der Haft entlassen müsste, weil sich die Richter, die dies nicht tun, der unterlassenen Hilfeleistung strafbar machen würden. Was für ein Simpel!

Wörmer antwortet auf die Frage des Vorsitzenden, sie würde Fuellmich besuchen, es gebe jedoch weitere Anträge vom Team, die zu besprechen seien. Der Vorsitzende konkretisiert seine Frage und will wissen, ob jemand von der Verteidigung daran gehindert worden sei, Fuellmich zu besuchen. Im Saal herrscht kurz Stille. Wörmer erklärt, die eingeschränkten Besuchszeiten seien herausfordernd, wenn man als Anwalt weitere Fälle habe.

Tja, liebe Frau Wörmer. Genau DAS ist aber Ihr Job. Wenn Sie dem nicht nachkommen können, geben Sie das Mandat ab.

Der Vorsitzende fragt, wie lange die Pause sein solle. Wörmer beantragt eine Stunde. Der Vorsitzende erklärt eine Unterbrechung der Hauptverhandlung. Staatsanwalt Recher weist darauf hin, dass auch Verteidiger eine Erklärung nach Paragraph 257 der Strafprozessordnung angekündigt hätten. Simund bedankt sich dafür, nicht weiter ignoriert zu werden. Er erklärt, er sei im Strafrecht nicht so bewandert, möchte sich jedoch zum Thema Gesellschaftsrecht äußern, insbesondere zu den Punkten, die seitens der Staatsanwaltschaft nicht beachtet worden seien.

Der Vorsitzende erklärt, Simund dürfe sich nur zur Aussage von Schwab äußern. Es folgt eine Diskussion über das Rederecht von Simund. Der Vorsitzende beruft sich auf die Strafprozessordnung und erklärt Simund, dass er, wenn er der Meinung sei, die Kammer rechtlich belehren zu wollen, der Kammer seine Ausführungen schriftlich zukommen lassen könne. Die Kammer würde das dann zur Kenntnis nehmen. Simund erklärt, er würde von seinem eingeschränkten Recht Gebrauch machen. Er sehe das dann jedoch nicht als Belehrung, sondern als Instruktion.

11:09 Uhr: Pause bis 12:15 Uhr.

12:30 Uhr: Es ist noch Pause. Das Telefon am Platz der Protokollantin klingelt. Staatsanwalt Recher nimmt ab, macht die Protokollantin, die am anderen Ende des Saales im Gespräch ist, auf den Anruf aufmerksam und übergibt ihr nach kurzer Wartezeit den Hörer. Anmerkung der Autorin: Diese kleinen Beobachtungen sind zwar für den Prozess irrelevant, jedoch möchte ich euch meine kleinen Schmunzeleinheiten nicht vorenthalten.

12:40 Uhr: Fuellmich wird in Handschellen in den Saal geführt und nach kurzer Unterhaltung mit der Protokollantin wieder herausgeführt.

12:41 Uhr: Seine Anwälte Wörmer, Paul und Simund kommen geschlossen in den Saal und nehmen Platz. Ein Justizmitarbeiter steht nach meiner Wahrnehmung unabsichtlich direkt hinter Simund, welcher sich umdreht und ihn wahrscheinlich bittet, etwas Abstand zu halten, was der Justizmitarbeiter dann auch tut. Simund korrigiert sein Namensschild: Es stand „großes R, kleines a Siegmund“. Er streicht das kleine „a“, schreibt ein großes „A“ hin und korrigiert das „G“ in seinem Namen.

12:57 Uhr: Der Vorsitzende kommt kurz in den Saal, spricht Wörmer an. Sie antwortet etwas, der Vorsitzende nickt und geht wieder ins Hinterzimmer.

13:12 Uhr: Der Vorsitzende kommt mit zwei Dokumenten in den Händen heraus und spricht Wörmer an, welche gerade ein Gespräch mit Pressevertretern führt.

Der Vorsitzende hält die beiden Dokumente hoch und fragt: „Frau Wörmer, zwei Anträge sind jetzt da, sind das alle, kommt noch was?“ Simund antwortet, dass einer von ihm sei. Wörmer sichtet die Anträge und erklärt, dass die beiden Ausdrucke von ihr stammen, der Antrag von Simund sei noch unterwegs.

13:36 Uhr: Fuellmich wird in Handschellen hereingeführt, legt die Hände aneinander, strahlt die Zuschauer an und sagt: „Danke.“ Der Vorsitzende erklärt, dass die per E-Mail eingegangenen Dokumente als Anlage 4, 5 und 6 zum Hauptverhandlungsprotokoll genommen wurden, ordnet ein Selbstleseverfahren an und unterbricht die Verhandlung bis 14:30 Uhr.

14:39 Uhr: Fuellmich wird erneut in Handschellen hereingeführt. Großenbach bittet um das Wort und fragt, wer der Autor der Anlagen sei. Der Vorsitzende erklärt, dass einer der Anträge von Siemund und einer von Wörmer stammt. Wörmer bestätigt, dass sie den Antrag übermittelt hat, dieser jedoch von der Verteidigung verfasst wurde. Großenbach fragt: „Und wer hat den geschrieben?“ Fuellmich erwidert: „Der ist von unseren Helfern.“ Der dritte Antrag zu einer Sachverständigung sei von Wörmer, fügt der Vorsitzende hinzu.

Der Vorsitzende erklärt weiter, dass die Berufsrichter und Schöffen Kenntnis von den Dokumenten erlangt haben und die Prozessbeteiligten Gelegenheit dazu hatten, diese einzusehen. Er fragt nach Stellungnahmen, jedoch gibt es keine. Daraufhin gibt er zu Protokoll, dass die Anträge – mit Ausnahme der Haft- und Befangenheitsanträge – im Urteil beschieden werden. (Anmerkung der Autorin: Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich „Haft- und Befangenheitsanträge“ richtig verstanden habe.)

Der Vorsitzende kündigt den Schlussvortrag der Staatsanwaltschaft an. Wörmer weist darauf hin, dass sie noch einen Zeugen laden wolle.

(Anmerkung der Autorin: Eine Antwort darauf habe ich nicht notiert.)

Staatsanwalt John erhebt sich und leitet seinen Schlussvortrag mit den Worten „Hohes Gericht“ ein. Er führt aus, dass am Hinweisbeschluss des Gerichts nichts zu beanstanden sei und dass er diese Ausführungen nicht wiederholen wolle. Am ersten Prozesstag habe sich der Angeklagte darauf eingelassen, 266.000 € in sein Haus investiert zu haben. Er erwähnt einen Kakteengarten und einen Whirlpool. Weitere 50.000 € habe der Angeklagte für ein Scheidungsverfahren an seine Ex-Frau ausgegeben, 22.000 € zur Tilgung eines Geschäftskredits genutzt, 14.500 € für einen privaten Immobilienkredit, sowie zwei weitere Raten à 50.000 €.

Weiteres Geld sei in den hohen Lebensstandard des Angeklagten in Form von Lebensmitteln und Bekleidung geflossen. Sobald ein Rechtsanwalt fremde Gelder angreife, sei ein solches Verhalten unstreitig strafbar. Dies läge vor, wenn ein Rechtsanwalt Geld verbraucht, welches er treuhänderisch hält. Es sei ein endgültiger Vermögensnachteil entstanden, den Hoffmann und Antonia Fischer nicht gewusst hätten. Diese Entnahme würde den gemeinnützigen Satzungszweck verletzen. Jon zitiert entsprechend aus der Satzung und erklärt, dass der Satzungszweck es nicht erlaube, das private Leben Einzelner zu finanzieren.

John fährt fort, dass der Staat die Maßnahmenkritiker vertrete, auch wenn diese das nicht erkennen wollten. Das Strafmaß läge bei 6 Monaten bis 10 Jahren

(Anmerkung der Autorin: Hiermit stuft John die vermeintliche Straftat Fuellmichs als besonders schweren Fall ein, sonst läge das Strafmaß bei Geldstrafe bzw. bis zu 5 Jahren Haft).

Es handelt sich bei der Kammer um die 5. große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Göttingen. Bei einem minderschweren Fall hätte man eine große Strafkammer gar nicht erst eingebunden.

Für die Strafzumessung sei mildernd anzurechnen, dass der Angeklagte erwarten konnte, das Geld aus der Immobilie zurückzuzahlen. Dagegen sei er ab Herbst 2022 dazu nicht mehr bereit gewesen. Mildernd würde sich auswirken, dass er nicht vorbestraft ist.

Strafschärfend sei jedoch, dass der Angeklagte nicht in der Lage gewesen sei, drei Sätze zu formulieren, ohne zu beleidigen. Es fehle ihm an jeglicher Reue.

Das hatte ich ganz zu Beginn schon einmal angemerkt. Damals war ich der Ansicht, die einzig vernünftige Verteidigungsstrategie könne nur noch darin bestehen, Reue zu teigen. Die Tat hatte Fuellmich ja bereits eingeräumt. Er konnte sie nicht leugnen, da er sie in mehreren Videos bereits zuvor eingeräumt hatte.

Es handele sich um einen Vermögensverlust großen Ausmaßes. John beantragte 3 Jahre und 9 Monate Haft und dass der Haftbefehl aufrechterhalten werden solle. Zudem solle der Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen.

Anmerkung der Autorin: John differenzierte seine Forderung nach einer Haftstrafe in mindestens zwei Unterpunkte, die ich nicht hinreichend mitgeschrieben habe. Außerdem erwähnte er Beträge, unter anderem 38.000 €, die ich ebenfalls nicht ausreichend notiert habe.

Der Vorsitzende erteilt Antonia Fischer das Wort. Sie erhebt sich und erklärt, dass mit den Ausführungen der Staatsanwaltschaft alles gesagt sei; sie sei kein Freund von Wiederholungen.

Schade. Ich hätte gerne ein Schlussplädoyer von Antonia Fischer gehört.

Der Vorsitzende erteilt daraufhin Großenbach das Wort.

Dieser erklärt, er sei etwas überfordert, da er mit dem Schlussvortrag noch nicht gerechnet habe. Seine Intention sei gewesen, zu verhindern, dass Gelder ein zweites Mal veruntreut werden. Nach vier Jahren in Gründung könne man nicht mehr davon ausgehen, dass die Gesellschaft noch existiere. „Wir befinden uns im Stadium einer Abwicklungsgesellschaft“, so Großenbach weiter. Deren Aufgabe sei es nicht, Gelder zu vereinnahmen.

Insofern es um Steuern geht, die aufgrunf fehlender Eintragung und fehlender Gemeinnützigkeit bei den Gesellschaftern persönlich anfallen, spielt das keine Rolle.

Die Spender wollten mit Sicherheit nicht, dass das Geld an die zwei Gesellschafter geht, die damals wenig bis nichts beigetragen haben und bis heute keine Aufklärungsarbeit betreiben.

Nein, das sicher nicht. Aber die Spender spendeten ja unwissentlich einen großen Teil direkt an das Finanzamt, da alle Gesellschafter es offenbar versäumten, die Gesellschaft als gemeinnützig anerkennen zu lassen. Insofern geht es hier gar nicht um Gelder für Antonia Fischer und Justus Hoffmann, sondern um Gelder, die das Finanzamt verlangt. Fischer und Hoffmann sollen am Ende mit 0 herausgehen, aber nicht mit einem Minus.

Viviane Fischer und Fuellmich hätten ihre eigenen Formate gegründet. Die Spender seien aufgefordert worden bzw. aufzufordern zu sagen, wer das Geld bekommen solle.

Großenbach beantragt, dass das Geld nicht an die Gesellschaft ausgezahlt wird, da die Spender dies nicht wollten. Aufklärungsarbeit sei weder damals noch heute von Hoffmann und Antonia Fischer geleistet worden. Er beantragt, den Adhäsionsantrag der Spender – zwei an der Zahl – zuzulassen. Die Spender sollten selbst entscheiden, wohin das Geld geht. Zudem solle die Adhäsionsklage der GOUG (Gesellschaft zur Aufklärung) abgelehnt werden. Den dem Adhäsionsantrag beiliegenden Beweisanträgen hätte stattgegeben werden müssen, da eine nicht-existente Gesellschaft nicht Adhäsionskläger sein könne.

Für Fuellmich sei strafmildernd, dass zum Zeitpunkt der Rückzahlung nicht klar war, an wen er das Geld zurückzahlen sollte. Es wäre möglich gewesen, eine Stiftung zu gründen; es sei schließlich noch immer genug Geld da. Wenn er Templin verklagen würde – man meint wohl, dass Fuellmich dies tun sollte – dann hätte er das Geld und könnte die Stiftung gründen, wie ursprünglich geplant. Das wäre Großenbachs Plan gewesen, wenn er Verteidiger gewesen wäre. Großenbach führt weiter aus, dass Fuellmich wohl in Revision gehen werde, dann erst recht, weil das noch weiter in der Zukunft liege. Die Frage, ob die Gesellschaft als existent betrachtet wird, stünde im Raum.

Fuellmich habe nicht gewusst, wohin er das Geld zurückführen solle; er habe die Chance versäumt, die Stiftung zu gründen. „Er kann es noch machen“, so Großenbach weiter, „vielleicht ist es aber zu spät.“ Die Dossiers etc. seien nur Ausflüchte. Keine Frage: Fuellmich habe sehr viel geleistet; er könne doch seine geistige Kapazität aufbringen, um Lösungen zu finden – für die gesamte Bewegung.

Da muss ich leider widersprechen, Frank. Fuellmich hat GAR NICHTS geleistet. Er hat völlig sinnlose „Aufklärung“ gegen eine SEHR ÜPPIGE Bezahlung getauscht. Eine Bezahlung, von der die Spender nichts wußten und die (wie der Fall Aya Velázquez deutlich zeigt), auch gar nicht nötig war. Er war nach eigenem Bekunden davon ausgegangen, dass das politische System und die öffentliche Ordnung in Deutschland zusammenbreche und er dann nichts mehr würde zurückzahlen müssen. Statt sinnloser „Aufklärung“ hätter er sein Format nutzen können, um eine Revolution an der Wahlurne herbeizuführen, d.h. aus Nichtwählern wieder Wähler zu machen, damit das Regime nicht bei jeder Wahl erneut bestätigt wird.

Das tat Fuellmich jedoch nicht. Er tat das genaue Gegenteil! Und Fischer ebenfalls. Sinnloser, ja schädlicher für die Bewegung kann man gar nicht sein!

Der Coronaausschuss sei ein wichtiges Medium gewesen, es gebe viel Sympathie für Fuellmich, obwohl er Gelder entzogen habe. „Das ist ja wohl klar“, so Großenbach. Die Spender hätten Wohlwollen und seien mit Nachsicht ausgestattet.

Nein, sie sind mit Dummheit ausgestattet.

Die Verträge, gemeint ist wohl die Satzung, seien ungeeignet gewesen. Es sei klar, dass es nicht möglich sei, keine privaten Entnahmen zu gewährleisten, wenn die Protagonisten sich derart einbringen. Viviane Fischer sei eher bescheiden und wie eine „Schottin“ unterwegs.

Es wird noch zu klären sein, wieso Viviane Fischer ihrer IT und anderen Dienstleistern derart unbotmäßig hohe Vergütungen zukommen ließ. Doch das ist nicht Teil dieses Verfahrens. Eine „Schottin“ war sie aber ggf. nicht wirklich.

Es sei nicht klug gewesen, den Vertrag (wohl die Satzung) so aufzusetzen, dass Menschen arbeiten, aber keine Möglichkeit haben, sich entlohnen zu lassen. Daraus sei die Notlage des Angeklagten resultiert, so Großenbach weiter. Ursprünglich habe niemand gedacht, dass der Coronaausschuss so lange existiere und dass so viele Spenden eingenommen würden. Der Vertrag, dessen strikte Einhaltung von den aktuellen Adhäsionsklägern – gemeinsam Hoffmann und Antonia Fischer – gefordert werde, hätte geändert werden müssen. Ein monatliches Salär müsse eigentlich sein.

Ja, da stimme ich zu. Aber nicht die (umgerechnet) rund 15.000 – 20.000 Euro / Monat, die sich Fuellmich als Einkommen genehmigte. Wohlgemerkt, ohne dafür eine nennenswerte Arbeit zu leisten.

Da müsse man Fuellmich zugutehalten, dass er in einer Notlage war. Er habe in Absprache mit Viviane Fischer Geld entnommen und dies als Darlehen bezeichnet. Der eigentliche Sinn wäre gewesen, diese Mittel jederzeit liquide vorzuhalten. Das Gold sei vorhanden, würde aber nicht von einer Liquidierung des Wertspeichers entpflichten. „Wir würden alle hier nicht sitzen, wenn Fuellmich Templin verklagt hätte und das Geld geholt hätte,“ so Großenbach. „Ich fordere Herrn Fuellmich auf: Warum haben Sie Templin nicht verklagt?“

Fuellmich wisse doch, dass Staatsanwaltschaften in solchen zivilrechtlichen Angelegenheiten nicht tätig werden. „Das wäre Ihre Aufgabe gewesen,“ betont Großenbach weiter, „den Fall vor ein ordentliches Gericht zu tragen. Das wäre ein sauberes Verfahren.“ Wenn Großenbach selbst ein Haus verkauft hätte und sein Geld nicht bekäme, würde er sofort auf die Barrikaden gehen und sich darum kümmern, denjenigen zu verklagen. Da sollte der Angeklagte auf jeden Fall eine Erklärung abgeben.

Er wünsche dem Angeklagten nicht, dass er weiterhin in Haft bleibt. Fuellmich sollte in kurzer Zeit freigelassen werden. „Vielleicht wird er einsichtig, verklagt und gründet eine Stiftung, um zu zeigen, dass er den Schaden, den er verursacht hat, wieder gutmacht.“ Seine Abtretung sei viel zu unsicher; Viviane Fischer könne das gar nicht stemmen, da sie die Details hinter diesem Vorgang nicht kenne. Das Prozessrisiko gegen Templin sei viel zu unsicher.

Großenbach spricht den Angeklagten direkt an: „Er hat doch seine Ranch verkauft. Zivilprozesse verlaufen doch sauber – machen Sie das.“ Strafmildernd sei Fuellmich anzurechnen, dass er erstens als hart arbeitender Protagonist Geld entnehmen musste und zweitens nicht wusste, in welche Gesellschaft er das Geld zurückzahlen sollte. „Die alte Gesellschaft war zerstört; mehr Zerstörung kann man nicht anrichten, wenn man erstens die Protagonisten rausschmeißt und zweitens die Aufklärung nicht weiterführt.“

Großenbach beantragt die Freilassung des Angeklagten. Er bedankt sich beim Gericht, dass es ihm das Wort erteilt habe, und beantragt, dass der Adhäsionsantrag der Spender genehmigt und der Adhäsionsantrag der VUG abgelehnt wird. „Das mag juristisch vielleicht richtig sein, gefühlsmäßig ist es das nicht.“

Der Vorsitzende richtet sich dann an die Verteidigung: „Ich nehme an, es kommt Ihnen nicht ungelegen, wenn Ihre Schlussvorträge vertagt werden?“ Die Verteidigung weist auf weitere Beweisanträge hin. Der Vorsitzende erklärt, dass, wenn Beweisanträge im Plädoyer gestellt würden, das Schriftlichkeitsprinzip nicht gelte.

15:12 Uhr: Ende des Prozesstages. Tschüss.

Schlussbemerkung:

Fuellmich ist es tatsächlich gelungen, die Kammer durch sein Verhalten zu einer sehr ungewöhnlichen Verfahrensführung zu zwingen. Einserseits kann sie Fuellmich nicht einfach seine Endlosmonologe führen lassen; dazu ist das Gericht nicht da. Andererseits wirkt eine reine Verschriftlichung des Verfahrens wie ein absichtliches Abwürgen jedweder Verteidigung. Diese Zwangslage des Gerichts wird nun ausgenutzt, um der Kammer eine politische Motivation zu unterstellen. Es ist so, als würde man den Halter eines aggressiven Hundes, der sofort um sich beißt, sobald er frei kommt deswegen verurteilen, weil er diesen Hund im Zwinger hält. Käme das Gericht der Forderung der Verteidigung nach, würde das Verfahren Jahre andauern und würde sich zu einer Showbühne Fuellmichs machen lassen. Es KANN gar nicht anders, als das zu tun, was es derzeit tut.

Weitere Prozesstermin hat das Landgericht Göttingen hier veröffentlicht.

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