Fuellmich-Prozess – Transkript des 19. Prozesstages

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Fuellmich-Prozess – Transkript des 19. Prozesstages

Dies ist ein Transkript des folgenden Videos:

Ich habe mir die allergrößte Mühe gegeben, es so leicht lesbar wie möglich zur Verfügung zu stellen. Anmerkungen meinerseits habe ich farbig abgesetzt.

Von allen „Prozessbeobachtern“ gibt einzig Nicole Wolf den Prozess neutral und weitgehend vollständig wider. Vielen Dank dafür an dieser Stelle.

So, einen wunderschönen guten Abend!

Heute, 20:44 Uhr am 14. Juli, nehme ich noch schnell den Prozesstag 19 vom 12. Juli 2024 in der Strafsache gegen Reiner Fuellmich am Landgericht Göttingen auf.

9:10 Uhr: Die Staatsanwälte John und Rächer betreten den Gerichtssaal.

9:12 Uhr: Antonia Fischer betritt den Gerichtssaal.

9:15 Uhr: Der dem Fall 10.7.24 zugewiesene Pflichtverteidiger Pohl betritt den Gerichtssaal, gefolgt von Katja Wörmer.

Pohl hält einen Umschlag in den Händen, zeigt ihn dem Vorsitzenden und redet nach meiner Wahrnehmung auch darüber mit Wörmer. Er setzt sich schlussendlich auf den Platz, der für Miseré vorgesehen war, der höchstwahrscheinlich heute nicht erscheinen wird.

9:22 Uhr: Reiner Fuellmich wird in Handschellen in den Gerichtssaal geführt, seine Akten auf dem Unterarm. Herzlichen Dank an jeden von euch für eure Unterstützung. Noch kein Zugabteil gekauft, aber wer weiß, was die Zukunft noch bringt. Das hier, was ihr auch in diesem Video seht, ist kein Zugabteil, sondern ein Wohnmobil. Ich versuche, meine Eindrücke so neutral wie möglich zu fassen. Ich verzichte zur besseren Les- und Hörbarkeit auf akademische Grade und berufe mich darauf, dass meine hier geschilderten Beobachtungen einzig auf meiner persönlichen Wahrnehmung beruhen. Der Vorsitzende fordert Fuellmich auf, mit dem Vortragen seiner Beweisanträge fortzufahren.

An dieser Stelle möchte ich erwähnen, dass die Protokollantin am Nachmittag des 10.7.24 die Beweisanträge per Hand aufschrieb und sehr lange brauchte. Es war eine regelrechte Tortur, zumindest empfand ich es so, obwohl es für mich ein Kinderspiel war, die Beweisanträge wortwörtlich mitzuschreiben. Für den heutigen Tag hoffte ich auf den Wiedereinsatz der EDV, und so sollte es auch sein. Ich wusste zwar, ich müsste heute wieder einen Zacken schneller mitschreiben, aber besser als wenn die Menschen im Gerichtssaal ob der sehr geringen Diktiergeschwindigkeit fast einschlafen. Fuellmich wiederholt seinen letzten Antrag, um sicherzustellen, dass er an der richtigen Stelle weitermacht. Der Vorsitzende bestätigt ihm, dass dies der letzte war. Anmerkung der Autorin: Die Anträge Fuellmichs enthalten viele Verweise auf Quellen, meist Seitenangaben in der Lesemappe der Akte oder Ähnliches. Diese habe ich für gewöhnlich nicht mitnotiert. Sollten die Anträge so verschachtelt sein, schicke ich dem Originalantrag eine entschachtelte Version voraus und kennzeichne das entsprechend. Ende der Anmerkung.

Fuellmich trägt seinen nächsten Beweisantrag vor, abgeänderte Form: Die drei Berliner Anwälte hätten den Käufer der Immobilie von Fuellmich bedroht und betrogen, um sich mehr als eine Million Euro zu verschaffen. Sie hätten keinerlei Ansprüche auf das Geld gehabt und damit die Rückführung des Darlehens verhindert. Dies würde die Sittenwidrigkeit ihres Vorgehens als Gesellschafter und Geschäftsführer verfestigt haben. Zum Beweis dafür berufe ich mich auf das Sachverständigenzeugnis von Professor Martin Schwab. Originalantrag: Zum Beweis dafür, dass die Bedrohung und der Betrug, welche die drei Berliner Anwälte gegenüber dem Käufer meiner Immobilie unternahmen, um sich mehr als eine Million Euro zu verschaffen, auf die sie keinerlei Ansprüche hatten und um die Rückführung des Darlehens zu verhindern, die Sittenwidrigkeit ihres Vorgehens als Gesellschafter und Geschäftsführer verfestigt, berufe ich mich auf das Sachverständigenzeugnis von Professor Martin Schwab. Fuellmich erklärt, er würde mit seinen weiteren Beweisanträgen nun ins Strafrecht gehen.

Abgeänderte Form: Der Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung würde bedeuten, dass wenn die unter diesen Umständen gegebenen Darlehen von der Business Judgement Rule gedeckt waren, auch strafrechtlich keine Pflichtverletzung vorliegt, sodass es schon an dem Tatbestand der Untreue fehlt und das Verfahren eingestellt und ich freigelassen werden muss. Genau so wäre die Kammer bereits vorgegangen, als sie die Bezahlung der Kanzleiarbeit abtrennte und nicht zuließ. Zum Beweis dafür berufe ich mich auf Professor Bernt Schünemann und Oberstaatsanwältin Reineke. Originalantrag: Zum Beweis dafür, dass der Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung bedeutet, dass wenn die unter diesen Umständen gegebenen Darlehen von der Business Judgement Rule gedeckt waren, wie es die Kammer bereits die Abtrennung und Nichtzulassung betreffend die Bezahlung der Kanzleiarbeit getan hat, auch strafrechtlich keine Pflichtverletzung vorliegt, sodass es schon an dem Tatbestand der Untreue fehlt und das Verfahren eingestellt und ich freigelassen werden muss, berufe ich mich auf Professor Bernt Schünemann und Oberstaatsanwältin Reineke.

Über Schünemann führt Fuellmich aus, er sei ein absoluter Kenner in Sachen Strafrecht und erwähnt seine akademischen Grade und Auszeichnungen. Nächster Antrag, abgeänderte Form: Die vorhandenen tatsächlichen Umstände, wie vorgetäuschte Abschiebung auf Veranlassung der deutschen Dienste in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft, nämlich John Rächer und Oberstaatsanwältin Kutzner, würden den Tatbestand einer dem internationalen Recht widersprechenden Entführung erfüllen. Deutsche Gerichte wären weder örtlich noch sachlich für ein Strafverfahren wegen Untreue gegen mich zuständig. Folglich wäre die deutsche Regierung dazu verpflichtet, mich umgehend freizulassen, das Verfahren einzustellen und mich gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den mexikanischen Migrationsbehörden nach Mexiko zu fliegen. Dies umso mehr, als mir mehr als ein Jahr und drei Monate jegliches rechtliche Gehör bis einen Monat nach Verkündung der Anklageschrift verweigert wurde, während die Staatsanwaltschaft in ständigem telefonischen Kontakt zu den Anzeigenerstattern und ihrer Helferin Viviane Fischer und deren Anwalt hielt. Keines der dutzenden Telefonate wurde dokumentiert und Teile der entscheidenden relevanten Urkunden, z.B. die Liquiditätsunterlagen von J. W., dem Ehemann von Viviane Fischer, zurückhielt sowie Ermittlungen gegen Viviane Fischer aufgrund ungeprüfter Behauptungen zur Liquidität ihres Ehemanns einstellte. Zum Beweis dafür berufe ich mich auf Bernt Schünemann.

Original: Zum Nachweis dafür, dass die vorhandenen tatsächlichen Umstände, die vorgetäuschte Abschiebung auf Veranlassung der deutschen Dienste in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft namens John Rächer und Oberstaatsanwältin Kutzner, den Tatbestand einer dem internationalen Recht widersprechenden Entführung erfüllt, die fehlende örtliche und sachliche Zuständigkeit deutscher Gerichte für ein Strafverfahren wegen Untreue gegen mich begründet und die deutsche Regierung dazu verpflichtet, mich umgehend freizulassen, das Verfahren einzustellen und mich gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den mexikanischen Migrationsbehörden nach Mexiko zu fliegen.

Dies umso mehr, als mir mehr als ein Jahr und drei Monate jegliches rechtliches Gehör bis einen Monat nach Verkündung der Anklageschrift verweigert wurde, während die Staatsanwaltschaft in ständigem telefonischen Kontakt zu den Anzeigenerstattern und ihrer Helferin Viviane Fischer und deren Anwalt stand. Über keines der Dutzenden von Telefonaten gab es Protokoll zur Akte, und Teile der entscheidenden relevanten Urkunden, z.B. die Liquiditätsunterlagen des J. W., des Ehemanns von Viviane Fischer, wurden zurückgehalten. Sowie Ermittlungen gegen Viviane Fischer aufgrund ungeprüfter Behauptungen zur Liquidität ihres Ehemanns eingestellt wurden, berufe ich mich auf Bernt Schünemann und dessen Aufsatz unter dem Titel „Materielle Tatverdachtsprüfung mit völkerrechtswidriger Entführung als nationalstaatliche Sprengsätze im internationalen Auslieferungsverkehr“ aus 1993 in der Festschrift zum 70. Geburtstag von Paul Pötz in Goldammers Archiv für Strafrecht, insbesondere Seite 209.

Ein wirksames Mittel zur Unterbindung dieses Schandflecks auf dem Tableau der internationalen Rechtshilfebeziehungen könnte infolgedessen lediglich in der Zulegung eigener Restitutionsansprüche an den Entführten gefunden werden, die auf seine Freilassung, wenn nicht gar auf endgültige Einstellung des Strafverfahrens wegen Verfahrenshindernis gerichtet sein müsste. Zum Beweis dafür, dass das hier unstreitige Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen mich, unter anderem Entführung und Verweigerung jeglichen rechtlichen Gehörs über mehr als ein Jahr und drei Monate bei gleichzeitigem ständigem Austausch mit den Anzeigenerstattern und Viviane Fischer, bislang neun Monate Untersuchungshaft, untätig bleiben gegen die Anzeigenerstatter trotz dringendem Tatverdacht des Betruges und der Erpressung mit Schaden von mindestens 1,5 Millionen Euro, Verheimlichung des Gesprächsinhaltes von Dutzenden Telefonaten mit Antonia Fischer, Justus Hoffmann, Viviane Fischer und ihrem Anwalt, bei gleichzeitiger Information der Presse, Behauptung meine finanzielle Lage sei desolat gewesen mit Hilfe des folgenden Zitats aus einem Schriftsatz von Staatsanwältin Kutzner vom 29. Januar 2024: Zitat: „Der Angeschuldigte Schuldner teilte Viviane Fischer am 8.7.22 in einem Chat seine schwierige finanzielle Situation mit, insbesondere dass er kein anderes Einkommen als das aus dem Coronaausschuss hat. In einem weiteren Chat zwischen den beiden zu einem früheren uns unbekannten Datum fragt Fuellmich Viviane Fischer, ob sie 29.262 € (Anmerkung von mir: richtig ist 59.252 €) an 2020 News als Sofortüberweisung transferieren könne. Er müsse davon einen Teilbetrag an sich überweisen, um seine Krankenversicherung bezahlen zu können. Er schlägt vor, die Rechnung danach zu finalisieren. Viviane Fischer erklärt sich einverstanden und überweist den Betrag und fragt, ob sie einfach die Rechnungsnummer 22-001 nehmen soll.“ Tatsächlich zitiert die Oberstaatsanwältin hier Viviane Fischers dringende Bitte um Geld in Höhe von mehr als 59.000 € und um Überweisung auf ihr 2020-News-Konto, weil sie ihre Krankenversicherung nicht zahlen kann, und diese Bitte wird von J. K. erfüllt, der sie nach der Rechnungsnummer fragt.

Fuellmich erklärt, er habe nun all das gesagt, was schwere Dienstvergehen und Straftaten darstellt. Der Vorsitzende erklärt, es fehle zum vorangegangenen Beweisantrag noch das Beweismittel. Fuellmich ergänzt seinen Antrag und führt weiter aus: Zum Beweis dafür, dass das hier unstreitige Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen mich exakt den Vorgaben des Verfassungsschutzes zum Ausschalten von Corona-Maßnahmenkritikern entspricht, berufe ich mich auf Dr. Hans-Georg Maaßen, ehemaliger Chef des Bundesverfassungsschutzes. Fuellmich erklärt, er kenne ihn persönlich. Fuellmich ergänzt seine Beweismittel weiterhin auf einen weiteren Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, der noch zu benennen ist. Fuellmich erklärt, er müsse ihn erst fragen, sowie auf Professor Martin Schwab.

Nächster Antrag, abgeänderte Form: Zum Beweis der Tatsache, dass die Staatsanwälte John, Kutzner und Rächer sich wegen schwerwiegender Dienstverfehlungen schuldig und strafbar machten, als sie erstens keinerlei Ermittlungen anstellten, obwohl sie Kenntnis davon hatten, dass mein Kaufpreisgeld in Höhe von mehr als einer Million Euro, welches zur Rückführung des Darlehens bestimmt war, von den Anzeigenerstattern im Wege der Täuschung, Drohung und Erpressung ohne materiellrechtliche Anspruchsgrundlage vereinnahmt wurde, als sie zweitens fehlerhaft davon ausgingen, dass ich nicht allein geschäftsführungsbefugt sei, da sie die Angaben der Anzeigenerstatter nicht überprüften, und als sie drittens unterstellten, es sei jedenfalls auch eine Treuhandvereinbarung geschlossen worden, ohne die Angabe von Fischer und ihrem Anwalt im Schreiben vom 12. November 2023 zur angeblichen Treuhandvereinbarung zu überprüfen, obwohl gleichzeitig von Viviane Fischers Anwalt die eidesstattliche Versicherung des Angeklagten Fuellmich, also von mir, beigefügt wurde, die das bestreitet und die Darlehensverträge klarstellt. Hierzu berufe ich mich auf Bernt Schünemann und Oberstaatsanwältin Reineke.

Originalantrag: Zum Beweis der Tatsache, dass die Staatsanwälte J. Kutzner und Rächer sich wegen schwerwiegender Dienstverfehlungen schuldig und strafbar machten, als sie trotz ihrer Kenntnis, dass mein Kaufpreisgeld in Höhe von mehr als einer Million Euro, welches zur Rückführung des Darlehens bestimmt war, von den Anzeigenerstattern im Wege der Täuschung, Drohung und Erpressung ohne materiellrechtliche Anspruchsgrundlage vereinnahmt wurde (Fuellmich schiebt ein Zitat: „Jetzt kommt die Stelle, die nachweist, dass sie davon wussten“ und nennt die entsprechende Stelle in der Akte), keinerlei Ermittlungen anstellten und ohne die Angaben der Anzeigenerstatter zu überprüfen für seine Anklage obendrein fehlerhaft davon ausgingen, dass ich nicht allein geschäftsführungsbefugt sei, und ohne die Angabe von Viviane Fischer und ihrem Anwalt im Schreiben vom 12. November 2023 zur angeblichen Treuhandvereinbarung und die gleichzeitig von Viviane Fischers Anwalt beigefügte eidesstattliche Versicherung, die das bestreitet und die Darlehensverträge klarstellt, zu überprüfen, unterstellten, es sei jedenfalls auch eine Treuhandvereinbarung geschlossen worden. Berufe ich mich auf Bernt Schünemann und Oberstaatsanwältin Reineke.

Zum Beweis der Tatsache, dass das Verhalten Antonia Fischers und Justus Hoffmanns den klassischen Fall des Missbrauchs darstellt, in dem Paragraph 266 Strafgesetzbuch für strategische oder persönliche Auseinandersetzung bzw. als Vehikel für die Feststellung zivilrechtlicher Schadenersatzansprüche genutzt wird, berufe ich mich auf Professor Kubizel, Professor Schünemann und Oberstaatsanwältin Reineke.

Als Beispiel des missbräuchlichen Verhaltens nennt Fuellmich unter anderem keinerlei Engagement für die Arbeit des Coronaausschusses oder die Gesellschaft, Verhinderung der Eintragung der UG in Gründung bei gleichzeitigen mehrfachen Bemühungen unter Verstoß gegen die Satzung, Geld für das Erscheinen im Coronaausschuss zu erhalten, Fernbleiben von Sitzungen, nachdem dieses verweigert wurde, Drohungen, imaginiertes Fehlverhalten von Viviane Fischer und Reiner Fuellmich öffentlich zu machen, wenn wir nicht auf den Abfindungsvergleichsvorschlag eingehen würden, wonach sie die Hälfte der Spendengelder sowie alle Rechte und Marken, sofern vorhanden, erhalten würden, gefolgt von einer Strafanzeige mit der schweren Anschuldigung, erhoben wurden unter anderem, Fuellmich hätte Justus Hoffmann vielfach bedroht, Fuellmich hätte keine Alleinvertretungsbefugnis und Fuellmich hätte Viviane Fischer vorgeschlagen, Dienstleistungen abzurechnen, die gar nicht erbracht wurden, gefolgt von hochemotionalem, hasserfülltem Verhalten im Gericht.

Nächster Antrag, abgeänderte Form:

Viviane Fischers Chatnachricht vom 6. Juli 22 14:31 Uhr, wonach sie behauptet, es seien nur 37.000 € an Spendengeldern im Juli hereingekommen, ist falsch. Vielmehr ist sie getrieben gewesen, nachdem ich ihr mitteilte, ich würde wieder in die USA gehen und von da aus den Coronaausschuss weitermachen, weil mir ihr Chaos auf die Nerven ging. Die Verweigerung der Bezahlung der Kanzleiarbeit für den Coronaausschuss war einseitig, genau wie die Meinung, Mails müssten nicht beantwortet werden, und die Behauptung, wir bräuchten jetzt mehr Geld für die wichtigen Projekte. All das war ebenso eine Reaktion auf meine Ankündigung, in die USA zu gehen und von dort aus den Coronaausschuss weiterzumachen. Folglich war sie getrieben, es gab keine wichtigen Projekte. Hierzu berufe ich mich auf das Zeugnis von Viviane Fischer und beantrage die Einsicht der Kontoschreibungen der Coronaausschuss-Konten.

Originalantrag zum Beweis der Tatsache, dass Viviane Fischers Nachricht vom 6. Juli 22 14:31 Uhr, wonach sie behauptet, es seien nur 37.000 € an Spendengeldern im Juli hereingekommen, falsch ist. Vielmehr war sie nach meiner Mitteilung, ich würde wieder in die USA gehen und von da aus den Coronaausschuss weitermachen, weil mir ihr Chaos auf die Nerven ging, als Reaktion getrieben. Ebenso war die einseitige Verweigerung der Bezahlung der Kanzleiarbeit für den Coronaausschuss und die Meinung, Mails müssten nicht beantwortet werden, und die Behauptung, wir bräuchten jetzt mehr Geld für die wichtigen Projekte, getrieben, und dass es keine wichtigen Projekte gab. Berufe ich mich auf das Zeugnis von Viviane Fischer und beantrage die Einsicht der Kontoschreibungen der Coronaausschusskonten.

Zum Beweis dafür, dass dieses Verhalten eine grobe Verletzung von Viviane Fischers gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten darstellt, berufe ich mich auf Professor Martin Schwab. Zum Beweis dafür, dass Viviane Fischers Chatnachricht vom 7. Juli 22, Zitat: „J., also ihr Ehemann, hat immer ein Selbstwertding am Laufen“, Zitat Ende, sich auf ihre zu jenem Zeitpunkt gescheiterte Ehe und die dem Gericht vorgelesene Handy-Auseinandersetzung mit ihrem Ehemann bezieht, den sie meint, wegen mangelndem Selbstwertgefühls kontrollieren zu können, berufe ich mich auf Viviane Fischer und meine Ehefrau, die das alles mitgekriegt hat.

Zum Beweis dafür, dass Viviane Fischers Chatnachricht zu den Einnahmen und noch vorhandenen Spenden des Coronaausschusses falsch sind, berufe ich mich auf Viviane Fischer und beantrage die Vorlage der Kontoschreibungen des Spendenkontos. Zum Beweis dafür, dass Viviane Fischer seit Januar 21 wusste, dass ich den größten Teil des Darlehens in unserem Haus in Göttingen vorübergehend verschwinden lassen würde, weil ihr dies von Tobias Weißenborn mitgeteilt wurde, weil sie dies bei mehreren Besuchen mit Robert Cibis im Garten sah, z. B. Saunahaus, Pool, Whirlpool und so weiter, und dass ihr dies bei einem Gespräch mit A. B. Mitte Juni 22, genauer gesagt am 13. Juni 22, als sie dort mit Robert Cibis übernachtete, auch noch einmal bestätigt wurde, als sie danach fragte, ob dies richtig sei, weil, wie A. B. ihr nochmals erklärte, was ihr ohnehin bekannt war, wir vorhatten, das Haus zu verkaufen und daraus das Darlehen zurückzuzahlen. Und weil sie selbst in mindestens einem Artikel auf 2020 News darüber berichtet hatte, dass Inka und ich alle Werte in Deutschland verkaufen würden, um ins Ausland zu gehen und nur die Kanzlei weiter zu betreiben, während sie selbst vorhatte, mit Robert Cibis nach Indien zu gehen, berufe ich mich auf das Zeugnis von Viviane Fischer, A. B., Tobias Weißenborn, Inka Fuellmich, Schönbohm und Robert Cibis.

Zum Beweis dafür, dass Viviane Fischers Mitteilung in dieser Chatnachricht, dass 25.000 € der Pathokonferenz gehörten und weiteres Geld für Israel und Radio benötigt werde, falsch ist und nicht mit mir als zweiten aktiven Geschäftsführer verabredet war und dass das Projekt Radio sowie auch alle anderen ihrer Projekte, wie Krankenhauskauf und Gründung einer Gewerkschaft, nur zur Täuschung der Öffentlichkeit und der Selbstbeweihräucherung diente, berufe ich mich auf Viviane Fischer, J. K. B. P., E. R. D.

Zum Beweis dafür, dass Viviane Fischer zum Zeitpunkt des Verfassens der Chatnachrichten, wonach der Darlehensvertrag durch Verkauf des Hauses erledigt werden würde, wegen des Gesprächs mit Tobias Weißenborn im Januar 21, ihrer mehrfachen Besuche bei uns, also mir und meiner Ehefrau, und wegen der Gespräche mit A. B. insbesondere am 13.06.22 genau Bescheid wusste und dass ihr klar war, dass es, abgesehen davon, dass genug Geld an Spendeneinnahmen vorhanden war, ohne Weiteres möglich war, einen Teil des Goldes zu verkaufen und für eine wirkliche Liquiditätskrise Liquidität zu schaffen, wie ich in meiner Nachricht mitteilte, berufe ich mich auf Viviane Fischer, J. K. P. T., und A. B. P. K. T.

Zum Beweis dafür, dass Viviane Fischer überhaupt kein zusätzliches Geld für den Coronaausschuss benötigte, sondern lediglich 60.000 € für den Druck ihres Buches, was J. K. zuvor abgelehnt hatte, weil das ihr Privatvermögen war, wie sie selbst korrekt schreibt, also eine Quelle, in der sie wohl schreibt: „Ich brauche 60.000 € fürs Buch.“ Berufe ich mich auf Viviane Fischer und J. K. P.

Zum Beweis dafür, dass Viviane Fischer das gesamte Darlehen ausgegeben hatte, als sie ihre Chatnachrichten verfasste, weil sie ständig während der Laufzeit des Darlehens Liquiditätsnot hatte und weit mehr als 100.000 € zur Linderung dieser Liquiditätsnot an Spendengeldern über ihr 2020-News-Konto laufen ließ und dass sie das Darlehen nur über den Verkauf ihres Buches zurückzahlen können würde, wie sie völlig korrekt schreibt, berufe ich mich auf Viviane Fischer und beantrage die Einsicht der Kontoschreibungen von ihr.

Zum Beweis dafür, dass Viviane Fischer auf meine Chatnachricht vom 9.7.22 lediglich mit gespielter, vorgetäuschter Empörung reagierte, weil sie wusste, dass mein Darlehen über den Immobilienverkauf zurückgeführt werden würde.

Und weil sie mich und sich selbst von dieser Empörung überzeugen wollte, berufe ich mich auf das Zeugnis von Viviane Fischer und beantrage ein Glaubwürdigkeitsgutachten betreffend Viviane Fischer. Zitat: „Weil das ein bisschen viel an Lügengeschichten ist.“ Zitat Ende. Anmerkung der Autorin: Dieses zuletzt genannte Zitat wird noch mal separat als Zitat ausgeführt, ist aber nicht Teil des Antrags.

Nächster Antrag, abgeänderte Form:

Nachdem ich Viviane Fischer erklärt hatte, wegen ihres Chaos den Ausschuss von den USA aus weiter zu betreiben, und nachdem ab dem 2. September 22 ihre strafbare Defamierungskampagne gegen mich begonnen hatte, veröffentlichte ich daraufhin meine Version der Geschehnisse. Als Reaktion auf deren besorgte Aufforderung durch ihr Verhalten, doch nicht den Coronaausschuss zu zerstören, erklärte sie gegenüber der österreichischen Aktivistin und Pharma-Sachverständigen am Wochenende vor dem 24.09.22 in Wien: Zitat: „Wenn Rainer noch ein Wort öffentlich sagt, werde ich ihn vernichten.“ Zitat Ende. Zum Beweis dafür berufe ich mich auf die Aktivistin und Pharma-Sachverständige B. N.

Originalantrag zum Beweis dafür, dass Viviane Fischer, nachdem ich ihr erklärt hatte, wegen ihres Chaos den Ausschuss von den USA aus weiter zu betreiben, und nachdem ab dem 2.9.22 ihre strafbare Defamierungskampagne gegen mich begonnen hatte und ich daraufhin meine Version der Geschehnisse veröffentlicht hatte, gegenüber einer österreichischen Aktivistin und Pharma-Sachverständigen am Wochenende vor dem 24.09.22 in Wien auf deren besorgte Aufforderung, durch ihr Verhalten doch nicht den Coronaausschuss zu zerstören, erklärte: Zitat: „Wenn Reiner noch ein Wort öffentlich sagt, werde ich ihn vernichten.“ Zitat Ende. Berufe ich mich auf die Aktivistin und Pharma-Sachverständige B. N.

Zum Beweis dafür, dass das Dossier, welches von Dr. Miseré vorgelegt und vorgelesen wurde, unter anderem vom BKA stammt und dass es genau wiedergibt, wie Kritiker des offiziell von Medien und Politik verbreiteten Narrativs öffentlich und finanziell kaltgestellt werden sollen, berufe ich mich auf Dr. Hans-Georg Maaßen.

Der Vorsitzende fragt, ob die ladungsfähige Anschrift von Hans-Georg Maaßen bekannt sei. Fuellmich gibt nach Überlegung an, diese nachreichen zu können, und ergänzt seine Beweismittel: Neben Hans-Georg Maaßen einen weiteren, noch zu benennenden BKA-Mitarbeiter, Professor Schwab und Holger Münch, den Präsidenten des BKA. Zu Letzterem führt Fuellmich aus, dieser sei von seinem Vater ausgebildet worden und erwähnt weitere Verbindungen zu seiner Familie.

Fuellmich setzt zum nächsten Beweisantrag an, unterbricht und erklärt diesen Punkt: Zitat: „Können wir uns sparen.“ Zitat Ende. Denn er würde hier behaupten, dass Viviane Fischer mit Robert Cibis ein Verhältnis hatte. Der Vorsitzende erklärt: Zitat: „Das müssen Sie entscheiden.“ Zitat Ende. Fuellmich lenkt ein und sagt: Zitat: „Na ja, für die Glaubwürdigkeit von Viviane Fischer ist es schon wichtig.“ Zitat Ende. Der Vorsitzende erklärt, ihm ging es darum sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, wenn die Persönlichkeitsrechte verletzt würden. Fuellmich erklärt, er würde im Beweisantrag auf keine Details eingehen und startet mit seinem Beweisantrag.

Zum Beweis dafür, dass Viviane Fischer während der Laufzeit ihres Darlehens ein außereheliches Verhältnis mit Robert Cibis unterhielt und mit ihm während diverser Reisen, der Vorsitzende unterbricht und verkündet eine kurze Unterbrechung zur Besprechung, ob die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden müsse. Es ist 10:40 Uhr.

10:42 Uhr es geht weiter. Der Vorsitzende erklärt, es sei kein Ausschluss der Öffentlichkeit von Nöten. Fuellmich fährt fort: Unter anderem nach Israel, Brüssel, Italien, Österreich, Indien, Südfrankreich und so weiter, übernachtete, berufe ich mich auf S. M. P. und K. Professor G. B., Robert Cibis und A. B. P.

Zum Beweis dafür, dass Viviane Fischer auf der Grundlage ihrer Vielzahl an falschen Aussagen und ihres Gesamtverhaltens als grundsätzlich unglaubwürdig einzustufen ist, beantrage ich ein Glaubwürdigkeitsgutachten durch einen Sachverständigen. Fuellmich erklärt das Ende seiner Beweisanträge und ergänzt, dass er fürs Gericht klarstellen muss, dass er bei den Telefonaten, welche er stets über den Lautsprecher führte, dem Gesprächspartner auf der anderen Seite stets mitteilte, wer mithört.

Der Vorsitzende fragt die Staatsanwaltschaft nach deren Stellungnahme. Rächer beantragt die Ablehnung der Beweisanträge. Antonia Fischer schließt sich ihm an. Der Vorsitzende fragt, ob es weitere Beweisanträge gibt. Wörmer bejaht und erklärt, sie würde gerne die Stellungnahme von Miseré verlesen. In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit erklärt der Vorsitzende, dass Beweisanträge zunächst Priorität hätten. Wörmer erklärt, sie würde gern noch einen zu Protokoll geben und diktiert:

Zum Beweis dessen, dass das Angebot des Ehemanns von Viviane Fischer, bei vorhandenen Liquiditätsengpässen auszuhelfen, wie vom Verteidiger mit Schreiben vom 12.4.23 erwähnt, nicht unbedingt realistisch war bzw. kein rechtlich relevanter Einwand war, wird darauf hingewiesen, dass die Eheleute offensichtlich über einen Ehevertrag, der die Zugewinngemeinschaft ausschließt, verfügen, berufen wir uns auf Viviane Fischer und J. W., ihren Ehemann.

Wörmer erklärt, sie wolle nun weitere Beweisanträge verlesen, die sie dem Gericht nach kleineren Korrekturen dann im Anschluss zusendet. Der Vorsitzende erklärt, es wäre wichtig, dass ihm die verlesenen Beweisanträge dann später vorliegen. Richter Hog schlägt vor, eine zehnminütige Pause zu machen, sodass Wörmer ihre Änderungen einbauen und die Anträge ans Gericht senden kann.

10:50 Uhr Pause.

11:19 Uhr der Vorsitzende erklärt, die Beweisanträge liegen dem Gericht nun vor. Wörmer wendet ein, sie wolle bei einem Antrag die Öffentlichkeit und die Adhäsionsklägerschaft ausschließen. Der Vorsitzende erklärt, das wäre ein Problem, dazu gäbe es keine rechtliche Möglichkeit. Wörmer erklärt den Hintergrund, dass sich eine Zeugin durch die Adhäsionskläger bedroht fühlt. Sie könne das nicht beurteilen, so Wörmer weiter.

Wörmer erklärt, Fuellmich wolle etwas zum Haftprüfungsantrag ergänzen. Fuellmich erklärt, es sei klar, dass der Sachvortrag der Verteidigung erst bewiesen werden müsse, deshalb seien ja die Beweisanträge eingereicht wurden, aber für den Haftprüfungsantrag wolle er Folgendes ergänzen:

Sowohl in der JVA als auch hier, gemeint ist das Gericht, habe noch niemand der mit ihm in Kontakt stehenden Menschen erlebt, dass jemand Monate in Haft sei, obwohl keine Anhaltspunkte für Gewalt vorliegen, dass jemand in Ketten transportiert wird, dass jemand isoliert wird und dass jemandem ein Kontaktverbot auferlegt wurde. Zitat: „Ich habe keinen Pass.“ Zitat Ende, so Fuellmich weiter. Zitat: „Mittlerweile bin ich zum Gegenangriff übergegangen.“ Zitat Ende.

Er wolle, dass diejenigen, die ihm das angetan haben, bestraft werden, und Zitat: „Ich will mein Geld zurück.“ Zitat Ende. Zurück nach Mexiko könne er ohnehin nicht. Es gäbe jedoch keinen Grund, ihn weiter festzuhalten, es sei denn, er solle gebrochen werden. Alle Häftlinge hätten sich jedoch mit ihm solidarisiert, unter anderem ein Mithäftling, dem der Schädel eingeschlagen wurde. Der Vorsitzende gibt zu Protokoll, der Angeklagte hätte sich zum Haftprüfungsantrag geäußert.

Wörmer trägt ihre Beweisanträge vor:

Zum Beweis, dass es sich bei der ehemaligen Kommilitonin in P.R. wohnhaft in Freiburg um keine Fantasieerfindung handelt, wird sie hier benannt. Bei diesem Beweisantrag handelt es sich um eine Zeugin zur Widerlegung der Glaubwürdigkeit Viviane Fischers und zur Zurückweisung der Defamierung durch Fuellmich. Denn Viviane Fischer habe nach dem Vortrag Fuellmichs vor Gericht das Gericht in einem Schriftsatz darüber informiert, dass es diese Frau nicht gäbe, es würde sich um eine Fantasieerfindung handeln. Entgegen Viviane Fischers Aussage handelt es sich bei dieser Frau um eine lebende Person, die mit Viviane Fischer zusammen an der Uni Freiburg studiert hat. Fuellmich habe nicht beabsichtigt, Viviane Fischer mit dem Vortrag der von dieser Frau erhaltenen Zeilen zu defamieren, sondern verlas einzig die Zuschrift von ihr.

Wörmer beantragt ferner, folgende Videos zu zeigen:

  1. Die Coronaausschusssitzung vom 2.9.22, den Rausschmiss des Angeklagten Fuellmich.
  2. Die Coronaausschusssitzung vom 21.09., eine Fünferrunde aus Viviane Fischer, Antonia Fischer, Justus Hoffmann, Wolfgang Wodak und Robert Cibis, in der der Angeklagte Fuellmich verleumdet und diffamiert wurde, ohne Gelegenheit zu haben, zu den falschen Tatsachenbehauptungen öffentlich Stellung zu nehmen.
  3. Die Coronaausschusssitzung aus Oktober 22, in welcher regelrecht zur Jagd auf den Angeklagten Fuellmich aufgerufen wurde, bekräftigt durch den Jagdruf „Halali“.

Wörmer erklärt, sie käme nun zu einem Antrag zum Thema Liquiditätsengpass:

Zum Beweis der öffentlichen Hetzkampagne gegen den Angeklagten Fuellmich, der Behauptung unwahrer Tatsachen wie beispielsweise, dass ein Mitarbeiter seine Familie nicht mehr ernähren könnte, sowie seinen Ausschluss, was ihn derart persönlich traf, dass es ihm sein Baby genommen worden sei, dass er erst Ende 22, Anfang 23 mitteilte, dass er seine Arbeit mit ICI IC fortsetzen werde.

Anmerkung der Autorin: Ich habe zu diesem Antrag zu wenig mitgeschrieben, jedoch erwähnte Wörmer auch, dass Fuellmich in diesem Zusammenhang auch die Rückführung der Mittel in Frage stellte. Was ich gar nicht notiert habe, ist das Beweismittel. Ich kann tatsächlich nicht vortragen, welches Beweismittel Wörmer hierfür vorgetragen hat. Ende der Anmerkung.

Zum Beweis, dass es in der Diffamierungskampagne in erster Linie um den finanziellen Vorteil der Anzeigenerstatter ging und nicht um die Interessen der Gesellschaft, beruft sich die Verteidigung auf die umfangreichen E-Mails, in welchen es unter anderem geheißen habe, Zitat: „Wir wollen ihn im Knast sehen.“ Zitat Ende. Oder, Zitat: „Es wäre der glücklichste Tag in Ihrem Leben,“ Zitat Ende, wenn der Angeklagte im Knast sei, und weitere.

Wörmer benennt die Zeugin D.S. Punkt zum Beweis, dass Justus Hoffmann in erster Linie aus eigenen persönlichen Belangen agiert, dass er in öffentlichen jetzt unwahre Tatsachenbehauptungen aufstellt, z.B. dass ein PKW von Fuellmich-Unterstützern angezündet wurde.

Anmerkung der Autorin: Ich bin nicht ganz sicher, ob Wörmer davon sprach, dass es sich um seinen, also Justus Hoffmanns PKW oder einen anderen PKW handelte. Ende der Anmerkung.

Wörmer benennt A.B. Punkt als Zeugnis zum Beweis, dass die Absage der Coronaausschusssitzung vom 2.9. mit Telefonat vom 1.9.22 unter Angabe wahrheitswidriger Gründe erfolgte. In diesem Telefonat wurde Fuellmich mitgeteilt, dass die Sitzung am 2.9.22 nicht stattfinden würde. Die Zeugin habe das Telefonat mitgehört.

Wörmer beantragt, den Lebenslauf des Angeklagten Fuellmich zu verlesen. Er sei Volljurist mit gut dotiertem Einkommen und folglich ohne jedes Motiv. Sie fragt, ob sie den Lebenslauf nun verlesen dürfe. Der Vorsitzende erklärt, dass sie zunächst den Antrag dafür stellen, den Lebenslauf jedoch nicht verlesen könne.

Wörmer verliest den nächsten Antrag:

Zum Beweis der Tatsache, dass die Strafanzeige vom 2.9.22 nur erfolgte, um eine Strafverfolgung überhaupt zu ermöglichen, denn am 26.08.22 habe Fuellmich in größerer Runde seine Rückzahlungsbereitschaft beteuert. Die Anzeigenerstatter haben schnell handeln müssen, um einer Rückzahlung zuvorzukommen. Hierfür beruft sich die Verteidigung auf das Zeugnis der Teilnehmer des Mediationsgesprächs, darunter Martin Schwab, R.B.P., die Ehefrau Fuellmichs und weiteren.

Zum Beweis dessen, dass es einen längeren gemeinsamen Urlaub von ca. 2 bis 3 Wochen von Viviane Fischer und Robert Cibis im Jahr gab, werden als Zeugen benannt M.M. und L.M.

Der Vorsitzende fragt, ob man nun mit den Beweisanträgen durch sei. Wörmer erklärt, Mis hätte noch welche, aber er sei krank. Fuellmich hakt ein und scheint darauf zu bestehen, noch etwas vorzutragen. Wörmer zögert und fragt den Vorsitzenden, ob er beabsichtige, die Beweisaufnahme zu schließen. Es wird deutlich, dass es ihm nur um die Beweisanträge für den heutigen Tag geht. Fuellmich besteht in der internen Diskussion mit Wörmer jedoch darauf, noch etwas vortragen zu lassen.

Wörmer kündigt einen Antrag zum Dossier des Verfassungsschutzes an und führt aus:

Zum Beweis dessen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz oder andere Dienste mit ähnlichen Aufgaben sich insbesondere mit der Szene oder Personen, vor allem mit prominenten Personen der Corona-Maßnahmen-Kritik, beschäftigt habe und für den speziellen Umgang und die Behandlung von Mitgliedern der Szene der Corona-Maßnahmen-Kritik spezielle Handlungsanweisungen erlassen hat, wird die Verlesung der Handlungsanweisung des Bundesamts für Verfassungsschutz zum Umgang mit Corona-Maßnahmen-kritischen Personen beantragt.

Fuellmich ergänzt, diese Anweisung enthalte unter anderem Anweisungen darüber, wie man solche Personen mit gefakten Strafverfahren außer Gefecht setzt.

Wörmer erklärt weiter, in dem Dokument sind unter anderem Handlungsanweisungen dazu zu finden, dass mit konstruierten Strafverfahren, Defunding und Öffentlichkeitsarbeit in den Medien diese Personen zu neutralisieren sind.

Der Vorsitzende fragt, ob es weitere Beweisanträge gibt. Fuellmich fragt Wörmer, ob sie etwas über die Dossiers der Anwälte beantragen möchte. Wörmer erklärt:

Zum Beweis dessen, dass über die Anwälte offenbar Dossiers des Verfassungsschutzes … Wörmer unterbricht kurz, wendet sich zum Pflichtverteidiger Pol und sagt, Zitat: „Müssen Sie auch aufpassen.“ Zitat Ende, und setzt fort: Zum Beweis dessen, dass über die Anwälte offenbar Dossiers des Verfassungsschutzes angefertigt wurden und vorliegen, die sich prominent mit der Verteidigung befassen, wird die Verlesung eines noch vorzulegenden Dossiers beantragt. Miseré hat den Erhalt für kommende Kalenderwoche angekündigt, über Katja Wörmer beantragt.

Der Vorsitzende fragt, ob die Staatsanwaltschaft zu den Anträgen Stellung nehmen möchte. Rächer beantragt die Ablehnung aller vorgetragenen Anträge. Antonia Fischer schließt sich ungefragt an.

Wörmer fragt die Staatsanwaltschaft: Zitat: „Darf ich fragen, warum?“ Zitat Ende. „Die Staatsanwaltschaft ist doch zur Neutralität verpflichtet. Sind Sie an der Wahrheitsfindung nicht interessiert?“ Zitat Ende. Der Vorsitzende geht dazwischen und erklärt, dass das hier kein Diskussionsforum sei.

Der Vorsitzende fragt, ob man nun mit den Beweisanträgen durch sei. Wörmer bejaht, kündigt aber noch die Verlesung der Stellungnahme von Miseré an. Der Vorsitzende erklärt, diese sei lang und sie müsse nicht verlesen werden, es sei schon spät. Der Vorsitzende trägt noch eine Entscheidung zum Antrag von Miseré vor, in welchem es darum ging, dass die Staatsanwaltschaft eine dienstliche Äußerung darüber abgebe, ob die Verteidigung vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Dieser Antrag wird zurückgewiesen, hierzu sei die Behörde selbst zu befragen.

11:52 Uhr die Hauptverhandlung wird unterbrochen. Weiter geht es am 19. Juli um 14 Uhr. Bis zum nächsten Mal. Tschüss.

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