Da viele Ereignisse im Prozess rund um den ehemaligen Rechtsanwalt und Mitbegründer des Corona-Ausschusses, Reiner Fuellmich, in Vergessenheit geraten sind bzw. nicht beachtet werden, habe ich hier noch einmal eine Timeline der Ereignisse erstellt.
Neu hinzugekommen ist ein Ereignis, das erst kürzlich durch den Ulmer Rechtsanwalt Markus Haintz auf seinem Online-Blog Haintz Media veröffentlicht wurde. Haintz zufolge hatte sich die Rechtsanwaltskanzlei Fuellmichs bereits Anfang 2020, also lange vor den eigentlichen Ereignissen, tief in den roten Zahlen befunden. Er stützt sich dabei auf die Aussagen, die im Rahmen eines Prozesstages aufgrund polizeilicher Ermittlungen getätigt wurden. Beide habe ich nicht persönlich mitbekommen, da ich den Prozess aktiv erst seit dem 6. Prozesstag verfolge.
Anfang 2020 und davor
Unter Vorbehalt:
Die Kanzlei Fuellmichs weist ein Minus i.H.v. von 92.000 Euro aus. Dies geht aus einem Artikel Markus Haintz‘ hervor, welcher sich auf polizeiliche Ermittlungen stützt. Den Wahrheitsgehalt konnte ich bislang nicht verifizieren.
Reiner Fuellmich nimmt ein Darlehen über 600.000 Euro bei der Hallbaumbank auf und hinterlegt seine Göttinger Immobilie als Sicherheit. Die Hallbaumbank firmiert später zur Warburg Bank um und das Darlehen wird von der Warburg Bank weitergeführt.
März 2020
Die Corona-Maßnahmen beginnen
April 2020
Reiner Fuellmich trommelt ein Team aus Anwälten zusammen, um Mandanten für eine Sammelklage zu akquirieren. Im Team befinden sich u. a. Antonia Fischer, Justus Hoffmann, Marcel Templin und Martin Schwab. Letzterer in beratender Funktion.
Hoffmann und A. Fischer beschreiben in Zeugenaussagen, dass sie Veranstaltungen nutzen, um Unternehmer anzusprechen und dass diese Unterfangen aufgrund des Versammlungsverbotes von wenig Erfolg gekrönt waren.
Vertragspartner für die angeworbenen Mandaten ist Marcel Templin. Für die Teilnahme an der Sammelklage sind im Voraus 800,00 Euro zzgl. Ust. zu entrichten.
Juni 2020
Fuellmich, Hoffmann und A. Fischer treffen sich mit bekannten Corona – Aktivisten, um über eine Gründung eines Onlineformats „Corona Ausschuss“ zu sprechen. Prof. Stefan Homburg, der dazu eingeladen ist, sagt direkt ab und verlässt die Veranstaltung. Viviane Fischer kommt neu hinzu.
14. Juli 2020
Der neu gegründete Corona-Ausschuss veranstaltet eine Pressekonferenz und stellt sich vor. Zugegen sind A. Fischer, Viviane Fischer, J. Hoffmann und Reiner Fuellmich. Fuellmichs Redezeit nimmt ca. 80 % der Gesamt-Redezeit in Anspruch. Er stellt sich als einen Fachanwalt für Verbraucherschutz vor, der viel Erfahrung in Prozessen gegen übermächtig starke Gegner gesammelt habe. Er spricht davon, die Protagonisten der Corona-Maßnahmen vor Gericht zu verklagen.
Juristisch wird der Corona-Ausschuss als Vorschalt UG in Gründung geführt. Dieses Unternehmen wird jedoch nie eingetragen und erlangt nie die Gemeinnützigkeit.
Juli – ca. Oktober 2020
Es finden nun regelmäßige Sitzungen des Corona-Ausschusses statt, welche thematisch streng gegliedert sind. In der ersten Sitzung geht es um Wordargs Erfahrungen mit der Schweinegrippe-Pandemie. Eine weitere Sitzung beschäftigt sich mit den Vorfällen in der italienischen Provinz Bergamo.
Fuellmich nutzt die Sitzungen häufig, um über seine Sammelklage zu sprechen. Das führt dazu, dass zahllose Zuschauer den Corona-Ausschuss und die Sammelklage für identisch halten.
Man wirbt für Spenden. Den Spendern verschweigt man, dass die Vorschalt UG nicht eingetragen wurde und man nicht die Gemeinnützigkeit erlangt hat.
Die Warburgbank teilt Fuellmich nach dessen Zeugenaussage mit, die zukünftige Zusammenarbeit nur noch auf Guthabenbasis weiterführen zu wollen. Das schließt das aufgenommene Darlehen i.H.v. 600.000,00 Euro mit ein. Dieses muss zurückgezahlt werden. Fuellmich bezeichnet die Maßnahme als Schikane für ihn als Corona-Kritiker. Dann aber hätte die Bank das Konto auch gleich gänzlich schließen können.
Ab ca. November 2020 bis ca. Herbst 2021
Es wurden inzwischen ca. 1000 Sammelklage-Mandanten erfolgreich akquiriert. Fuellmich lässt sich aus den eingegangenen Vorauszahlungen von Marcel Templin ein Darlehen i.H.v. 600.000,00 Euro auszahlen und löst damit das Darlehen bei der Warburgbank ab. Somit fehlen nun 600.000,00 von den schätzungsweise 800.000,00 Euro, die für den Start einer Sammelklage gedacht waren. Die Zuschauer des Ausschusses erfahren davon nichts. Es wird weiterhin um Mandanten für die Sammelklage geworben.
Die Sitzungen des Corona-Ausschusses verändern sich. Sie sind nicht mehr so streng thematisch gegliedert und bekommen Fantasienamen.
Fuellmich teilt seinen Geschäftspartnern mit, dass die unmittelbare Gefahr bestünde, dass die Spendeneinnahmen des Corona-Ausschusses von staatlicher Seite gepfändet würden. (Tatsächlich ist das jedoch nicht ein einziges Mal passiert. Es wurden lediglich zahlreiche Konten gekündigt.) Man investiert daher rund 900.000 Euro in Gold. Außerdem vereinbaren Fuellmich und V. Fischer, dass sie privat Gelder als Darlehen entnehmen sollten, um es vor staatlichem Zugriff zu schützen. Er selber lässt sich daraufhin ein Darlehen i.H.v. 200.000 Euro und ein weiteres Darlehen i.H.v. 500.000 Euro auszahlen.
Davon begleicht er u. a. die Schulden seiner Mutter und ältere Scheidungskosten. Zudem lässt er sich einen Pool in seinen Garten und eine Sauna in sein Haus einbauen.
V. Fischer lässt sich ein Darlehen i.H.v. 100.000 Euro auszahlen, nachdem sie von Fuellmich dazu ermuntert worden war. Aus einem E-Mailverkehr geht hervor, dass sie als Grund angab, ihre Krankenversicherung bezahlen zu müssen.
Fuellmich lässt von einem befreundeten Buchhalter des Ausschusses, eine monatliche Summe i.H.v. rund 37.500 Euro (inkl. Ust.) an seine Kanzlei überweisen. Diese setzen sich nach seiner Aussage aus Fahrtkostenerstattungen und notwendigen Mitteln für die Bearbeitung von Emails zusammen. Dabei entfallen 1.500 Euro auf die Fahrtkostenerstattung. Diese sind übrigens fest, entsprechen nicht den tatsächlich anfallenden Reisekosten und werden auch ausgezahlt, wenn Fuellmich gar nicht nach Berlin zu den Sitzungen fährt.
In den Sitzungen des Corona-Ausschusses beteuert er, ausschließlich seine Fahrtkosten aus den Spendengeldern geltend zu machen und ansonsten ehrenamtlich für den Corona-Ausschuss zu arbeiten.
Die Zahlungen werden bis zum September 2022 fortgesetzt und dann von Viviane Fischer aufgrund fehlender Liquidität ausgesetzt.
Viviane Fischer zahlt nach eigener Aussage rund 350.000 Euro an ein IT-Unternehmen, welches für den Conona-Ausschuss tätig ist. Zudem zahlt sie große Beträge an Oval Media, welche ebenfalls für den Corona-Ausschuss tätig ist. Für die Bearbeitung von Emails setzt sie hingegen eine Kraft auf 450-Euro-Basis (oder einem vergleichbaren Modell) ein.
Als A. Fischer und Hoffmann sich Sorgen um mögliche Steuerforderungen gegen sie persönlich zu machen beginnen, da die Vorschalt UG nie eingetragen wurde und der Corona Ausschuss steuerlich somit als GbR gilt, kommt es (nach vergeblichen Einigungsversuchen) zum Zerwürfnis. Fuellmich und V. Fischer gründen ein neues Unternehmen. Dieses wird tatsächlich eingetragen. Gesellschafter sind nur noch Fuellmich und V. Fischer. A. Fischer und Hoffmann sind raus. Fuellmich teilt V. Fischer in diesem Zusammenhang mit, man habe jetzt „die Lufthoheit über die Kohle“.
Der Zuschauer erfährt davon nichts, es sei denn er vorfolgt aufmerksam die Änderungen im Impressum.
Sommer 2022
Dem Conona-Ausschuss geht das Geld aus. Die Spendeneinnahmen gehen zurück. Die Kosten bleiben offenbar dennoch auf hohem Niveau.
Viviane Fischer kündigt ein Buch an.
Fuellmich nimmt einen Datenschutzvorfall zum Anlass, um die Mandate der Sammelkläger von Templin auf sich übertragen zu lassen. Ob er diesen Mandaten eröffnete, dass er selber Darlehensnehmer bei den Sammelklägern ist und ein Großteil von deren Vorauszahlungen, welche eigentlich zum Start der Sammelklage gedacht waren, zur Ablösung seines Darlehens bei der Warburgbank aufgebraucht hatte, ist bis heute ungeklärt.
Fuellmich wird diesen Umstand jedoch in seine Verteidigungsstrategie einbauen, indem er sagt, Templin habe gar keine Rechtsgrundlage mehr gehabt, sich als Gläubiger in das Grundbuch eintragen zu lassen, da die Mandaten bereits zu ihm (Fuellmich) abgewandert seien. Die Staatsanwaltschaft wird wegen dieser und ähnlicher Aussagen höchstwahrscheinlich noch mindestens ein weiteres Verfahren von Amts wegen eröffnen, da sie davon ausgehen wird, dass Fuellmich in betrügerischer Absicht gehandelt hat und sicherstellen wollte, das Darlehen niemals zurückzahlen zu müssen. Dies wird auch durch weitere Aussagen Fuellmichs erhärtet, in denen er Prozesse in Kanada und Südamerika (an denen er jedoch gar nicht beteiligt war) als Vertragserfüllung angibt.
02. September 2022
In der 119. Sitzung des Corona-Ausschusses teilt Viviane Fischer mit, dass Reiner Fuellmich bis auf Weiteres nicht mehr an den Sitzungen teilnehmen würde. Als Grund gab sie finanzielle Ungereimtheiten an. Wodarg lässt in der gleichen Sitzung durchblicken, dass diese Ungereimtheiten evtl. etwas mit der Sammelklage zu tun haben könnten.
Eine solche Sammelklage hatte Fuellmich zwar seit 2020 angekündigt, jedoch nie umgesetzt.
Fuellmich gibt in einem Kurzstatement auf einer Demo an, es gehe in Wirklichkeit nur um einen Streit bei der Bearbeitung von Emails. Viviane wolle das unprofessionell, er hingegen professionell regeln.
Hoffmann und A. Fischer erstatten Strafanzeige.
03. September 2022
Eine mit Spannung erwartete Sitzung einer Organisation findet statt, die von den Querelen des Corona-Ausschusses in Mitleidenschaft gezogen zu werden droht. Deren Mitglieder erhoffen sich Klarheit.
Fuellmich eröffnet die Sitzung als Vorsitzender und klagt sofort ein anderes Vorstandsmitglied (das nichts mit dem Corona-Ausschuss zu tun hat) an, welches seiner Aussage nach Spendengelder aus 2021 nicht ordnungsgemäß abgerechnet habe. (Bei einer fünfstelligen Summe konnte der Verbleib von rund 70 Euro nicht mehr nachgewiesen werden.) Fuellmich spricht von Veruntreuung, fordert den sofortigen, lückenlosen Nachweis und kündigt eine Strafanzeige an.
Über die Vorwürfe gegen ihn spricht er hingegen nicht.
September/Oktober 2022
Viviane Fischer stellt über ihren Online-Blog klar, dass der Corona-Ausschuss und die Sammelklage nicht ein und dasselbe waren. Für viele Zuschauer ist diese Erkenntnis neu.
Immer mehr Details zum Ausmaß diverser Geldtransfers gelangen an die Öffentlichkeit. Viviane Fischer beschuldigt Fuellmich in einem Video, ein Darlehen von 700.000 Euro erhalten zu haben und dieses nun nicht zurückzuzahlen. Außerdem beschuldigt sie Fuellmich, einen monatlichen sehr hohen Betrag (rund 37.000 Euro oder mehr) an seine Kanzlei überwiesen zu haben.
Fuellmich räumt beide Summen in einem weiteren Video ein und erklärt, erstere habe er in seiner Göttinger Immobilie geparkt. Zudem beschuldigt er Viviane Fischer, sich ihrerseits ein Darlehen über 100.000 Euro ausgezahlt zu haben, welches sie jedoch nicht geparkt, sondern privat aufgebracht habe.
Die Überweisungen an seine Kanzlei habe er zur Bearbeitung der vielen E-Mails benötigt, die an die Kanzlei Fuellmich gerichtet gewesen seine, weil das E-Mailpostfach des Corona-Ausschusses nicht bearbeitet worden sei.
Aus späteren Einlassungen im Rahmen von Zeugenaussagen wird hervorgehen, dass Fuellmich den regulären Betrieb seiner Kanzlei nicht habe fortsetzen können, weil die Kanzlei durch Anfragen bzgl. Corona-Ausschuss überlastet gewesen sei. Dadurch habe er seinen, zuvor erfolgreichen Kanzleibetrieb nicht fortsetzen können. (Dazu siehe ersten Punkt in dieser Timeline).
Fuellmich kündigt an, dass er sein Haus ohnehin verkaufen wollte und aus der Verkaufssumme dann das Darlehen zurückzahlen könne.
Viviane Fischer gründet eine weitere Gesellschaft als Trägerschaft für den Corona-Ausschuss. Es handelt sich um eine Treuhandstiftung. Dass es sich lediglich um diese Sonderform einer Stiftung und nicht um eine echte Stiftung handelt (welche als Stiftung eingetragen und von offizieller Seite überwacht würde) sagt sie nicht. Es gelingt ihr aber, die Gemeinnützigkeit zu erlangen. Fortan wirbt sie mit immer größer werdendem Nachdruck um Spenden.
Ihr Darlehen i.H.v. 100.000 Euro konnte V. Fischer an den Corona-Ausschuss zurückzahlen. Dabei kam ihr zugute, dass sie ältere Rechnungen aus früheren Jahren geltend machen konnte. Bei diesen handelte es sich in der Hauptsache um Mietabrechnungen. V. Fischer hatte die Räumlichkeiten angemietet und dem Ausschuss in Rechnung gestellt, die Gelder aber scheinbar nie tatsächlich erhalten. Somit musste sie von den 100.000 Euro tatsächlich nur einen Teilbetrag zurückführen.
Allerdings scheint es sich bei der Miet-Immobilie um eine, sich in ihrem Familienbesitz befindliche Immobilie zu handeln und es wurde bisher nicht gerichtlich geklärt, ob die Geltendmachung der Rechnungen unter diesen Gesichtspunkten und in dieser Höhe gerechtfertigt waren. Schließlich darf es sich auch hierbei nicht um verdeckte Einnahmen handeln.
Im späteren Verfahren wird herauskommen, dass Viviane Fischer zu jeder Zeit finanziell abgesichert gewesen ist und eigentlich gar nicht auf die 100.000,00 Euro angewiesen war.
November 2022
Fuellmich gründet seinen eigenen Corona-Ausschuss und nennt ihn ICIC. Er zieht die Rechtmäßigkeit der Rechtsnachfolge des Corona-Ausschusses durch V. Fischers Treuhandstiftung in Zweifel und kündigt an, die ausstehende Darlehensrückführung an seinen eigenen Rechtsnachfolger, die ICIC (und somit an sich selber), auszahlen zu wollen. Diesen Umstand wird das Gericht später in seinem Hinweisbeschluss als schulderschwerend beurteilen.
Fuellmich meldet sich aus Mexiko und gibt an, dort unfreiwillig gestrandet zu sein, weil die Einreise in die USA verwehrt wurde.
Fuellmich richtet sich mit seiner Ehefrau in Mexiko ein und betreibt von dort aus sein Format ICIC.
Fuellmich gibt an, V. Fischer können das Gold verkaufen, um Liquiditätsengpässe auszugleichen. Dazu müsste das Geld jedoch zunächst in seine Verfügungsgewalt gelangen. V. Fischer lehnt ab, da sie die Sorge hat, Fuellmich könnte das Geld – ganz oder teilweise – für sich behalten.
Das Amtsgericht Göttingen verurteilt Fuellmich zu einer Geldstrafe wegen Volksverhetzung. Fuellmich ist bei dem Prozess nicht zugegen, da es sich nach wie vor in Mexiko aufhält. Ob er der Strafzahlung nachgekommen ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Die Höhe der angesetzten Tagessätze lassen darauf schließen, dass Fuellmich mittellos ist.
2023
Hoffmann, A. Fischer und Templin sehen sich zahlreichen Mandanten gegenüber, die sich geprellt fühlen und ihre Vorauszahlung erstattet haben wollen. Jedem Mandanten, der in entsprechenden Kontakt tritt, wird die Vorauszahlung zurückerstattet.
Ob auch Forderungen von jenen Mandaten erhoben wurden, die ihre Mandate zwischenzeitlich auf Fuellmich übertragen hatten, ist nicht geklärt. Fest steht allerdings, dass es sinnlos wäre, diese in Mexiko einzuklagen. Der Streitwert i.H.v. 800,00 Euro rechtfertigt die enormen Kosten nicht.
Der Streit zwischen Fuellmich und V. Fischer wird – teilweise mit ziviljuristischen Mitteln – weitergeführt.
Ein Europäischer Haftbefehl wird gegen Fuellmich erlassen.
Fuellmich hat einen Käufer für sein Haus gefunden und erwartet die Verkaufssumme i.h.v. rund 1.300.000 Euro auf seinem Konto in Mexiko.
Marcel Templin nimmt ein früheres Angebot seitens der Warburgbank an und lässt sich als Grundschuldgläubiger in das Grundbuch der Immobilie Fuellmichs eintragen. Mit diesem Gläubigerstatus ausgestattet, gelingt es ihm, den Notar, welcher für die Kaufabwicklung der Immobilie zuständig ist, dazu zu bewegen, ihm nicht nur die 600.000,00 Euro zu überweisen, sondern darüber hinaus eine weitere, hohe Summe. Dieses Vorhaben gelingt letztendlich jedoch nur, weil Fuellmich der Transaktion, deren Tragweite er offenbar nicht versteht, mit den Worten: „Einen Versuch ist es wert“ zustimmt.
Fuellmich spricht aus Mexiko von Betrug. Ihm bleiben von der Hausverkaufssumme noch ca. 300.000,00 Euro, die ihm überwiesen werden.
Das Ehepaar Fuellmich verkauft die Ranch in Californien. Die Verkaufssumme ist unbekannt.
Fuellmich, der nun zumindest einen Teilbetrag des aufgenommenen Darlehens zurückzahlen könnte, tut dies jedoch nicht. Stattdessen verbleibt er in Mexiko.
Oktober 2023
Der Staatsanwaltschaft Göttingen kommt ein Zufall zuhilfe. Fuellmich benötigt einen neuen Pass. Die Staatsanwaltschaft teilt dem Konsulat und den Behörden in Mexiko mit, dass ein Haftbefehl gegen Fuellmich vorliege. Das Konsulat verweigert daraufhin die Ausstellung eines neuen Reisepasses und die mexikanische Ausländerbehörde verweist Fuellmich des Landes, da er sich ohne gültigen Pass illegal in Mexiko aufhält. Ohne Pass kann Fuellmich nur nach Deutschland zurückkehren. Dort angekommen wird er sofort in Haft genommen.
2024
Das Verfahren gegen Reiner Fuellmich wegen des Verdachts der Untreue wird vor dem Landgericht Göttingen eröffnet. Das Gericht hatte nur einige wenige, der ursprünglichen Anklagepunkte zugelassen. Zunächst geht es in der Hauptsache lediglich um die Darlehenssumme i.H.v. 700.000,00 Euro. Ein weiterer Anklagepunkt wegen Subventionsbetrugs (Fuellmich hatte sich Coronahilfen auszahlen lassen) wird später fallengelassen, da er bei dem zu erwartenden Urteil nicht ins Gewicht falle. Gegen die Zurückweisung der anderen Anklagepunkte legt die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein.
Januar bei Mai 2024
Es werden zahlreiche Zeugen gehört, darunter Hoffmann, A. Fischer, V. Fischer, ein weiterer involvierter Rechtsanwalt, der Notar, der den Hausverkauf begleitet hatte etc.
Fuellmich kommt in jedem Verhandlungstag sehr lang und ausführlich zu Wort und erzählt dann stets die gleiche Geschichte. Er sei illegal aus Mexiko entführt worden, Viviane Fischer sei mindestens mitschuldig, Templin habe ihn betrogen, Hoffmann und A. Fischer seien nur auf das Geld aus und hätten nichts geleistet etc. etc. etc. Darüber hinaus ergötzte er sich an Ausführungen über Ehebruch, Ehestreit und psychische Probleme seiner Kontrahenten und beleidigte jeden Menschen im Gerichtssaal, der nicht auf seiner Seite stand mehrfach. Darunter die Kläger und Adhäsionskläger, die Staatsanwaltschaft, den Richter und Zeugen.
Ab Mai 2024 forderte ihn der vorsitzende Richter mehrfach auf, dies zu unterlassen und verschriftlichte das Verfahren nach mehreren fruchtlosen Versuchen. Seitdem müssen alle Einlassungen, die normalerweise mündlich vorgetragen werden, schriftlich eingereicht werden, um Fuellmich keine weiteren Möglichkeiten für Beleidigungen zu geben.
Der vorsitzender Richter beendete am 03.05.2024 im Rahmen des 13. Prozesstages die Beweisaufnahme und gab einen Hinweisbeschluss ab. Daraufhin forderte er die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung auf, ihre jeweiligen Schlussplädoyers vorzubereiten.
Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Schlussplädoyer 3 Jahre und 9 Monate Haft.
Mai – November 2024
Von nun an versucht die Verteidigung, einen Urteilsspruch dadurch zu verhindern, dass sie das Verfahren verzögert. Das beginnt damit, dass sämtliche Verteidiger (mit Ausnahe eines später bestellten Pflichtverteidigers) grundsätzlich zu spät oder gar nicht vor Gericht erscheinen. Dann wird versucht, Anträge mündlich zu stellen, was der Richter zurückweist. Er hatte im Mai das schriftliche Verfahren angeordnet.
Daraufhin moniert die Verteidigung das schriftliche Verfahren als unrechtmäßig. Nach einem längeren Beschwerde-Marathon werden Anträge dann schriftlich eingereicht, jedoch zumeist nicht fertig ausgearbeitet. Manchmal werden sie auch erst im Hauptverhandlungstermin selber ausgearbeitet oder müssen mit Fuellmich noch abgesprochen werden. Fuellmich seinerseits verfasst seine Anträge handschriftlich und gibt dabei an, die könne sowieso niemand lesen.
Sind die Anträge endlich eingereicht, zieht sich die Kammer zum Lesen der Anträge zurück und die Verteidigung moniert diese Pausen als Verschleppung des Verfahrens.
Insgesamt zwei mal gelang es Fuellmich in diesem Zeitraum, dennoch mündliche Statements abgeben zu dürfen. Dabei gab er jedoch stets nur das wider, was er zuvor schon gesagt hatte und verzichtete auch nicht auf die Beleidigungen, inklusive einem „fuck you“ an den vorsitzenden Richter.
Einer der Verteidiger Fuellmichs erklärt via Facebook auf den Vorwurf, er sei „mal wieder nicht zum Prozess erschienen“, er könne viel mehr verdienen, wenn er erscheine.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Verteidigung vor, das Verfahren zu verschleppen, um im Hintergrund Gelder für deren Finanzierung sammeln zu können.
Im Verlaufe des Verfahrens wuchs das Verteidigerteam von einer Rechtsanwältin auf drei Wahlverteidiger und einen Pflichtverteidiger an. Letzterer wurde vom Gericht bestellt um (nach dessen eigenen Aussagen) zu verhindern, dass Hauptverhandlungen nicht stattfinden können, weil kein Verteidiger erscheine.
Zwischenzeitlich wurde Fuellmich in der JVA in Einzelhaft genommen, weil er nach Aussage der dortigen Mitarbeiter seine Mithäftlinge zu einer Revolte aufstacheln wollte und ihnen Rechtsratschläge gab. Er und seine Verteidiger sprechen von Isolationshaft und weißer Folter, sowie davon, dass Fuellmich unter den Haftbedingungen nunmehr verfahrensunfähig sei. Von den Ärzten der JVA wurde dergleichen jedoch nicht bestätigt. Auch eine Grippe oder Erkältung konnte nicht bestätigt werden. Fuellmichs Vorwürfe, man habe ihm wichtige Medikamente vorenthalten, stellten sich als unbegründet heraus. Fuellmich selber hatte sich nach Aussage der JVA-Mitarbeiter verweigert, diese unter Aufsicht einzunehmen.
Am bisher vorletzten Prozesstag erklärte sich der einzig vor Gericht erschienene Nicht-Pflichtverteidiger mitten im Verfahren ebenfalls für verfahrensunfähig, nachdem er vom vorsitzenden Richter aufgefordert worden war, sein Schlussplädoyer zu halten.
Am 02. Oktober 2024 wurde ein Privatinsolvenverfahren gegen Fuellmich eröffnet.
Am 06. Nevember gab das Oberlandesgericht Braunschweig der Beschwerde der Staatsanwaltschaft hinsichtlich 16 weiterer Anklagepunkte statt, in denen nun ein weiteres Verfahren eröffnet wird.
Fuellmichs Rechtanwältin Wörmer erklärt, die Kanzlei Fuellmich habe sich zu keinem Zeitpunkt in finanziellen Schwierigkeiten befunden; ebensowenig Fuellmich selber. Es stellt sich die Frage, ob die polizeilichen Ermittlungen fehlerhaft waren, oder ob es sich dabei um eine Selbstauskunft Fuellmichs handelt. Es werden drei Beweisanträge dazu vorgelegt. Ob und inwieweit diese beweiskräftig sind, ist bislang ungeklärt.
Schlussendlich wäre es sehr einfach, die tatsächliche finanzielle Situation darzulegen, indem Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden und sichergestellt wird, dass der Betrieb und Lebensunterhalt nicht durch ein Darlehen gedeckt wurde. Mit anderen Worten: Wenn die Einnahmen sowohl die Kanzlei, als auch Fuellmichs Lebensunterhalt plus Raten für das Warburg-Darlehen decken, befand sich Fuellmich zu keinem Zeitpunkt in finanziellen Schwierigkeiten. Geht die Rechnung jedoch nicht auf, dann schon.
Aussichten
Sollte es der Verteidigung gelingen, das Verfahren über den Jahreswechsel zu verschleppen, wird das ganze Verfahren möglicherweise neu aufgrollt, weil die Kammer neu besetzt wird. Es kann dann mit einer Zusammenführung beider Prozesse vor einer neu besetzten Kammer gerechnet werden.
Wäre das Gericht (wie zu erwarten war) bei seinem Urteil im Mai/Juni deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft geblieben, wäre Reiner Fuellmich (bei zusätzlich guter Führung) inzwischen voraussichtlich frei, weil vorzeitig entlassen. Bei zusätzlich strafmildernden Umständen, wie Einsicht und Reue, wäre er möglicherweise auch schon im September/Oktober oder noch früher aus der Haft entlassen worden. Da sich nun jedoch weitere 16 Anklagepunkte anschließen und eine gute Führung ebensowenig vorliegt, wie ein entsprechendes Urteil oder entsprechende strafmildernde Umstände, wird er voraussichtlich in Untersuchungshaft verbleiben.