Fuellmich offenbar erneut in Einzelhaft
Wie RT Deutsch berichtet, sitzt der ehemalige Rechtsanwalt und Mitbegründer des Corona-Ausschusses, Dr. Reiner Fuellmich, erneut in Einzelhaft. Der Grund soll sein, dass er seine Mithäftlinge anwaltlich beraten habe.
Fuellmich sitzt seit Oktober 2023 wegen des Verdachts der Untreue in Millionenhöhe in Untersuchungshaft. Er war in diesem Zeitraum schon einmal von anderen Häftlingen separiert worden, nachdem seine „Unterstützer“ punktgenau zu seinem Geburtstag eine Audiobotschaft veröffentlicht hatten und dummerweise zu erwähnen „vergaßen“, dass es sich dabei um einen profanen Telefonmitschnitt handelte. So vermutete die JVA ein illegales Aufzeichnungsgerät bei Fuellmich und startete das volle Programm.
Nun scheint es eher, dass sich Fuellmich die neuerlichen Sanktionen selber eingebrockt hat. Ich kann es zwar nicht mit Bestimmtheit sagen, aber vermutlich hat die Sanktion etwas mit diesem Fall zu tun, den Fuellmich am 10. Juli, dem 18. Verhandlungstag zum Besten gab:
Fuellmich ergänzt, dass in der JVA seinen Mithäftlingen ebenfalls Pflichtverteidiger untergejubelt worden seien. Er verweist auf einen sehr klugen Afghanen, dem das Gleiche geschah. Man erklärte ihm, also dem Afghanen, er solle nichts machen, dann würde er nur zu 3 Jahren und 5000 € verurteilt. Zwischenzeitlich habe sich jedoch herausgestellt, dass er die Tat nicht begangen hat. Man habe ihm nahegelegt, keine Beweisanträge einzureichen, sonst würden ihm mehr als 5 Jahre drohen. Nachdem er diesem Hinweis nicht nachkam, wurde er zu 5 Jahren und 8 Monaten Haft verurteilt für eine Tat, die er nicht begangen hat. Fuellmich beendet seine Ergänzung mit den Worten, dass der Preis, den Rechtsstaat zu verkaufen, sehr hoch sei.
https://widerstand2020.wirfuerduesseldorf.de/fuellmich-prozess-transkript-des-18-prozesstages/
Also ich spekuliere jetzt mal nur, was aber in der Causa Fuellmich meistens nicht sehr schwierig ist:
Fuellmich hat Wind vom Fall eines Afghanen bekommen, der von einem Pflichtverteidiger verteidigt werden sollte. Dieser Pflichtverteidiger hatte mit dem Gericht anscheinend auch schon einen Deal ausgehandelt, wonach er 3 Jahre Haft und eine Strafzahlung akzeptieren solle, da der Strafrahmen sich durchaus auch auf bis zu 5 Jahre erstrecken könne.
Fuellmich hat dann sehr schnell herausgefunden, dass der Afghane völlig unschuldig war. Ähhmmm… darf man fragen, wie er das herausgefunden hat? Warscheinlich hat ihn das:
„Ey, schbin vollmommen unschuldig, Digga. Weißt du, der ist mir so voll mit dem Rücken in das Messer, Bruder. Zehn Mal. Und ich konnte das Messer nicht so schnell wegnehmen, Alta, ischwöre.“
so sehr überzeugt, dass er dem Afghanen wohl geraten hat, seinen unfähigen Pflichtverteidiger in die Wüste zu schicken und stattdessen auf unschuldig zu bestehen.
Leider brachte dem Afghanen das die in Aussicht gestellten 5 Jahre ein.
Könnte es sich so oder so ungefähr abgespielt haben? Und könnte es nicht sein, dass sich Fuellmichs Mithäftlinge irgendwann über den großmäuligen Möchtergernanwalt, der alles besser weiß, beschwert haben?
Wenn man außerhalb des Gefängnisses Rechtsberatung macht, ohne zugelassener Anwalt zu sein, landet man im Zweifelsfall vor Gericht. Fuellmich landet in Einzelhaft – von seinen Jüngern melodramatisch und ganz im Stile der RAF als „Isolationshaft“ bezeichnet.
Möglicherweise dient das Ganze aber auch nur seinem Schutz. Vielleicht feilt der Afghane, dem Fuellmich mehr als zwei unnötige Jahre Knast eingebrockt hat, ja schon an seiner Zahnbürste. Nicht jeder lässt sich bis zum Sanktnimmerleinstag von Fuellmich besabbeln.