Die Geschichte der „Epstein-Files“ – Ein chronologischer Überblick

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Die „Epstein Files“ sind der Sammelbegriff für ein umfangreiches Konvolut von Gerichtsunterlagen, Ermittlungsprotokollen, Fluglisten, Zeugenaussagen und Behördenakten rund um Jeffrey Epstein. Die vollständige Veröffentlichung dieser Dokumente wurde über Jahre gefordert, teils blockiert und schließlich 2025 gesetzlich erzwungen. Der folgende Überblick zeichnet den Weg dorthin chronologisch nach.

1. Ursprünge: Ermittlungen und Deals (2005–2010)

2005 begann die Polizei in Palm Beach mit Ermittlungen gegen Epstein, nachdem Berichte über missbrauchte Minderjährige bekannt wurden. 2006 folgte eine formelle Anklage. Dennoch kam es 2008 zu einem außergewöhnlich milden „Non-Prosecution Agreement“, das Epstein nur 13 Monate teiloffene Haft einbrachte – ein Deal, der später als Justizskandal bezeichnet wurde.
In den Folgejahren erhoben mehrere Betroffene, darunter Virginia Giuffre, weitere Vorwürfe – insbesondere gegen Epsteins enge Vertraute Ghislaine Maxwell.

2. Die Wende durch investigativen Journalismus (2018)

Im November 2018 veröffentlichte das Miami Herald eine breit rezipierte Recherche der Reporterin Julie K. Brown. Etwa 80 Frauen schilderten darin ihre Erlebnisse. Diese Veröffentlichung führte zu einer Wiederaufnahme der Bundesermittlungen und rückte also erstmals den Umfang des Netzwerks ins öffentliche Bewusstsein.

3. Epsteins Verhaftung und Tod (2019)

Am 6. Juli 2019 wurde Epstein erneut verhaftet – diesmal wegen Sexhandels mit Minderjährigen. Einen Monat später wurde er tot in seiner Zelle aufgefunden. Offizielle Todesursache: Suizid. Sein Tod löste weltweite Debatten aus, da damit wichtige Aussagen für die Ermittlungen ausfielen.
Maxwell wurde später verhaftet und 2021 in mehreren Punkten schuldig gesprochen.

4. Erste gerichtliche Dokumentenfreigaben (2024)

2024 veröffentlichten US-Gerichte mehrere Dokumentenpakete, darunter über 900 Seiten aus dem Zivilprozess zwischen Giuffre und Maxwell. In diesen Unterlagen tauchten zahlreiche prominente Namen auf, allerdings ohne klare strafrechtliche Implikation.
Im Sommer 2024 folgten weitere Akten aus Florida, darunter Aussagen von Opfern aus den Jahren 2005/2006.

5. Politischer Druck und der Versuch eines Transparenzgesetzes (2024–2025)

Mit wachsender öffentlicher Kritik entstand politischer Druck, die vollständigen Unterlagen freizugeben. Ein eigener Gesetzesentwurf – der „Epstein Files Transparency Act“ – wurde eingebracht.
Nach Regierungswechseln im Jahr 2025 erhielt das Thema neue Dynamik, besonders durch Justizministerin Pam Bondi und FBI-Direktor Kash Patel.

6. Phase 1 der Veröffentlichung (Februar 2025)

Am 27. Februar 2025 stellte Justizministerin Bondi das erste offizielle Aktenpaket vor: „The Epstein Files – Phase 1“. Dieses Paket umfasste rund 200 Seiten, vorwiegend Flugprotokolle, Kontaktlisten und Ermittlungsnotizen.
Die Veröffentlichung stieß auf Kritik, weil zentrale Passagen geschwärzt waren und kaum neue Erkenntnisse enthielten.

7. Rückschläge: Ministerium stoppt weitere Veröffentlichungen (Juli 2025)

Am 7. Juli 2025 erklärte das Justizministerium, dass keine vollständige „Kundenliste“ existiere und keine weiteren Dokumente veröffentlicht würden.
Die Entscheidung löste breite Kritik aus.

8. Der große Schlag: 33.000 Seiten (September 2025)

Anfang September 2025 veröffentlichte ein Ausschuss des Repräsentantenhauses ein umfangreiches Dokumentenpaket mit rund 33.000 Seiten, darunter
– Polizeiverhöre,
– Beweisfotos,
– interne Ermittlungsunterlagen.
Einige Medien bezeichneten die Veröffentlichung dennoch als enttäuschend, weil viele Inhalte bereits bekannt waren oder stark geschwärzt erschienen.

9. Gesetzliche Offenlegungspflicht (November 2025)

Am 18. November 2025 stimmte das Repräsentantenhaus nahezu einstimmig für ein Gesetz, das die vollständige Freigabe aller nicht klassifizierten Epstein-Dokumente erzwingt.
Am 19. November 2025 unterzeichnete Präsident Trump das Gesetz – damit begann eine 30-Tage-Frist zur Veröffentlichung.
Diese Frist ist die bislang weitreichendste gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung im Zusammenhang mit Epstein.

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