Corona-Demo – Pianist Arne Schmitt überraschend in U-Haft genommen

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Arne Schmitt, den meisten in der Widerstandsbewegung als Pianist auf diversen Corona-Demos bekannt, ist am 03.09.2025 – offenbar auch für ihn völlig überraschend – unmittelbar nach seinem zwölften Verhandlungstermin festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht worden.

Angeklagt war er ursprünglich wegen Landfriedensbruchs nach einem Vorfall vom 21. April 2021. Damals soll er mit seinem Flügel „randaliert“ haben. Schon diese Vorstellung wirkt grotesk – aber gut, dass alles aus unserem Umfeld auf die Goldwaage gelegt wird, kennen wir ja längst. So wird aus einer Ehefrau, die sich schützend vor ihren von der Polizei verprügelten Mann stellt, schnell eine „Gewaltverbrecherin“, die angeblich eine Gefangenenbefreiung versucht hat. Ärzte, die aus Gewissensgründen Maskenatteste ausstellten, verlieren ihre Approbation, und ein Like unter einem bissigen Kommentar kann rasch als „Hassrede“ gewertet werden.

So weit, so schlecht, so bekannt.

Doch der Fall Arne Schmitt nimmt eine neue Dimension an.

Als Begründung für die Untersuchungshaft werden zwei Punkte genannt. Erstens der übliche: Flucht- und Verdunklungsgefahr.

Diese Begründung wirkt befremdlich, da Schmitt zu allen angesetzten Gerichtsterminen ordnungsgemäß erschienen war. Mehr noch – es handelte sich bereits um ein Berufungsverfahren. Er war also nicht nur vor diesem Gericht nicht geflohen, sondern auch im ersten Verfahren nicht. Ihm nun plötzlich eine Fluchtabsicht zu unterstellen, erscheint wenig plausibel.

Und was hätte er in diesem Verfahren verdunkeln sollen? Sämtliche Beweise stammen von der Anklage. Welche Möglichkeit hätte er gehabt, diese nachträglich zu beseitigen?

Der zweite Grund wirkt zunächst naheliegender: Man wirft Schmitt vor, er habe einen Schöffen und einen Justizwachtmeister angegriffen. Dieser Vorfall – sollte er sich tatsächlich so zugetragen haben – lag jedoch schon länger zurück, nämlich an einem früheren Verhandlungstag.

Wenn das Gericht in Schmitt einen potenziellen Gewalttäter gesehen hätte, hätte es konsequenterweise sofort reagieren und ihn spätestens am Folgetag verhaften lassen müssen. Stattdessen ließ man ihn weiterhin erscheinen – bis er schließlich am letzten Termin brav im Gerichtssaal erschien, nur um danach festgesetzt zu werden.

Nach Schmitts eigener Darstellung habe er lediglich den Namen eines Schöffen erfragt, um Strafanzeige gegen diesen stellen zu können. Das ist zwar strunzdumm, aber keineswegs verboten. Dem ging sogar ein offizieller Antrag voraus, bei dem die Namen der Beteiligten herausverlangt wurden – ebenfalls, um Strafanzeige erstatten zu können. Auch das war einfach nur dumm.

Dummheit ist jedoch nicht strafbar. Man darf törichte Fragen stellen und sogar jeden anzeigen, den man für strafwürdig hält – ob diese Anzeige am Ende Bestand hat, ist eine ganz andere Frage.

Wie schon im Fall des ehemaligen Rechtsanwalts und Mitbegründers des Corona-Ausschusses, Reiner Fuellmich, sammeln sich auch jetzt zahlreiche „Unterstützer“ um das vermeintliche (oder in diesem Fall wohl eher tatsächliche) Justizopfer. In der Szene wird der Fall Schmitt bereits mit dem Fall Fuellmich gleichgesetzt.

„Schon wieder ein Justizopfer“, heißt es da.

Doch die Fälle unterscheiden sich erheblich. Fuellmich hatte sich tatsächlich nach Mexiko abgesetzt und war zu früheren Verfahren gegen ihn nicht erschienen. Ihm Fluchtgefahr zu unterstellen, lag also auf der Hand.

Auch sind die Opfer Fuellmichs real, während es sich im Falle Schmitts eher um ein „was hätte passieren können“ handelt. Ein tatsächliches Opfer seines „Ausbruchs“ aus einem Polizeikessel mithilfe seines Konzertflügels ist nicht bekannt. Wahrscheinlicher ist, dass die Polizei sich durch das Bild, wie sie vor dem rollenden Flügel ausweichen musste, bloßgestellt fühlte und nun Vergeltung sucht.

Auch der Schöffe, der sich vom „rasenden Pianisten“ bedroht fühlte, scheint keinerlei Verletzungen erlitten zu haben. Sollte es überhaupt zu Handgreiflichkeiten gekommen sein – wahrscheinlicher ist ein hitziges Wortgefecht –, handelte es sich maximal um einen minderschweren Vorfall, der eine Untersuchungshaft kaum rechtfertigt.

Unklug bleibt Schmitts Verhalten dennoch. Was genau hatte er sich dabei gedacht?

Auf mich wirkt das Ganze, als wolle man Schmitt ganz bewusst einen Denkzettel verpassen, weil Schmitts Art und Weise… nunja…. etwas speziell ist. Fakt ist aber: Man darf der größte Arsch der Welt sein. Das ist nicht strafbar. Und wenn einem die eine oder andere Beleidigung herausrutscht, dann ist das vielleicht Stoff für ein weiteres Verfahren, aber auf gar keinen Fall ein Grund für Untersuchungshaft.

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