Chaos im Thüringer Landtag. Worum geht es?

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Bei der ersten konstiturierenden Sitzung des, am 01. September gewählten Thüringer Landtags kam es zu tumultartigen Ausschreitungen, welche in erster Linie von den Fraktionen der CDU und des BSW ausgingen.

Eine konstituierende Sitzung findet zwischen dem alten und dem neuen Landtag statt. Sie dient u. a. zur Besetzung politischer Ämter innerhalb des Landtages, wie beispielsweise dem Amt des Landtagspräsidenten und des Ministerpräsidenten. Der alte Landtag hat zu diesem Zeitpunkt seine legislative Macht verloren; der neue noch nicht erlangt. In dieser Übergangszeit ist es üblich, dass die stärkste Fraktion einen sogenannten Alterspräsidenten stellt, der die Versammlung übergangsweise leitet. Im Falle Thüringens stellt die AfD die stärkste Fraktion und diese stellte mit Jürgen Treutler den Alterspräsidenten auf.

Treutler kam nach der Eröffnung der konstituierenden Sitzung allerdings lediglich dazu, die Vorsitzenden und Geschäftsführer der einzelnen Fraktionen zu begrüßen. Danach wurde er vom CDU Abgeordneten Bühl unterbrochen. Bühl wollte, dass über seinen Antrag zur Geschäftsordnung abgestimmt wird und dazu die Anwesenheit und Beschlussfähigkeit festgestellt wird. Treutler unterbricht daraufhin die Sitzung und stellt nach ihrer Wiedereröffnung fest, dass nach geltender Geschäftsordnung, diese so lange gilt, bis sich ein neuer Landtag konstituiert hat. Man könne die Geschäftsordnung, so Treutler, nicht im Vorfeld willkürlich abändern und damit die Abgeordneten vor vollendete Tatsachen stellen.

Im weiteren Fortlauf der Sitzung wurde er von mehreren Abgeordneten niedergeschrien, die seine Rechtsauffassung infrage stellten und anmerkten, sie seien (in der Sitzung) in der Mehrheit und könnten daher „demokratisch“ darüber befinden, die Geschäftsordnung noch vor Zustandekommen des neuen Landtags nach ihrem Gusto abzuändern. Darunter vor allen Dingen Abgeordnete der CDU und des BSW.

Sie berufen sich dabei auf ein Recht, das die Abgeordneten eines Thrüringischen Landtags in die Lage versetzt, solche Änderungen vorzunehmen. Nur… es gibt diesen neuen Landtag noch gar nicht.

Und nach geltender Geschäftsordnung gilt diese, bis sich ein neuer Landtag konstituiert hat.

Aber worum geht es denn nun eigentlich und warum verhalten sich die Abgeordneten des zukünftigen Landtags wie Fußball-Proleten, die das Recht im Zweifelsfall auch in die eigenen Hände nehmen wollen?

Es geht um einige Punkte, die zur Konstituierung gehören. U. a. sind dies die Wahl des Landtagspräsidenten, die Wahl von Schriftführern und die Wahl des Ministerpräsidenten. Das Vorschlagsrecht liegt dabei bei der stärksten Fraktion und dem Alterspräsidenten.

Die selbsternannten „Demokraten“ von CDU, BSW, Linke und SPD wollen mit aller Macht verhindern, dass für diese Ämter Abgeordnete der AfD vorgeschlagen werden, die möglicherweise mit Abweichlerstimmen der CDU in ihre Ämter gewählt werden. Eine solche Wahl darf aus Sicht dieser Fraktionen erst dann erfolgen, wenn diese untereinander im Hinterzimmer bereits eine entsprechende Besetzung ausgekungelt und alle Abweichler auf Linie gebracht haben.

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