Bundestagswahl muss teilweise wiederholt werden
Nach dem unglaublichen Wahldebakel am 26. September 2021 in Berlin, hat nun der Bundeswahlleiter, Georg Thiel, endlich ein Machtwort gesprochen. Die Wahl müsse teilweise wiederholt werden, damit das Vertrauen in das Deutsche demokratische Wahlsystem wiederhergestellt werden kann.
Das ist ungewöhnlich harter Tobak für ein Regime, das es gewöhnt ist, von allen Seiten, vor allen Dingen aber von allen öffentlichen Stellen und Behörden, geradezu hofiert zu werden. Thiel hatte bereits am 19. November 2021 Einspruch gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl eingelegt, doch passiert war daraufhin nichts. Dabei war es, vor allen Dingen aber nicht nur, in Berlin zu Vorfällen gekommen, die eine Stimmenauszählung (zumindest am Wahltag selber) eigentlich hätten unmöglich machen sollen. Denn zeitgleich mit den medialen Berichterstattungen und Hochrechnungen am Abend des 26. September, lief die Wahl noch, waren Wahllokale noch geöffnet. Nein Novum, das es in der Geschichte der BRD so bisher noch nie gegeben hat.
Was war geschehen?
Dass es zu Schwierigkeiten bei der Wahl kommen würde, davon hatte man durchaus im Vorfeld ausgehen können. Denn zeitgleich mit der eigentlichen Bundestagswahl fanden weitere Wahlen in Berlin statt, und zwar in den gleichen Wahllokalen. So fand beispielsweise eine Wahl zum Abgeordnetenhaus, eine Kommunalwahl und ein Bürgerentscheid statt. Jede Wahl hat ihre eigenen Wahlberechtigten. So beträgt das Mindestalter für eine Kommunalwahl, 16 Jahre; für die Bundestagswahl 18 Jahre. Während alle EU-Staatsangehörige bei einer Kommunalwahl, wahlberechtigt sind, sind es bei der Bundestagswahl nur Deutsche Staatsbürger u.s.w. Und als sei dies noch nicht Chaos genug, hatte der Berliner Innensenator, Thomas Geisel, ein sportliches Großevent für diesen Tag durchgewunken.
Vermutlich aus diesen Gründen, hatten sich mehrere hundert der freiwilligen Wahlhelfer für den 26.9. krankgemeldet. Andere waren einfach nicht erschienen; unter ihnen auch ein Wahlvorsteher, also ein Mensch, dessen Aufgabe es gewesen wäre, sein Wahllokal mit den nötigen Stimmzetteln zu vorsorgen und den reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Für ihn sollte nun die Polizei einspringen und die benötigten Stimmzettel vom Wahlamt zum Wahllokal fahren. Aufgrund des Marathons kam sie jedoch nicht sofort durch und so mussten die Wähler lange warten, bis ihr Wahllokal mit reichlich Verspätung öffnete.
Doch es sollte noch viel dicker kommen:
Es stellte sich bald heraus, dass man in einigen Wahllokalen die falschen Stimmzettel verteilt hatte. Man hatte teilweise Wähler ohne Wahlrecht an der Bundestagswahl teilnehmen lassen. Was mit diesen Stimmen geschehen ist, darüber gibt es unterschiedliche Berichte. Sie sollen annulliert worden sein. Andere berichten von einer Korrektur mit Rotstift.
In diesem Zusammenhang darf man einfach nicht außer Acht lassen, dass es sich bei den freiwilligen Wahlhelfern nicht um Menschen handelt, die die Opferung des Wahlsonntags als ihre heilige Bürgerpflicht ansehen; vielmehr handelt es sich zumeist um parteipolitisch sehr engagierte Menschen und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der eine oder andere dieses Chaos nutzte, um „seiner“ Partei einen Vorteil zu verschaffen.
Da die Schlangen auch um 18:00 Uhr noch nicht abgeebbt waren, entschloss sich der Bundeswahlleiter zu einem einmaligen Schritt: Er verschob die Schließung. Das hinderte die Medienanstalten jedoch keineswegs daran, ihre Wahlberichterstattungen zu starten, als sei nichts geschehen und als würden die Berliner Stimmen zeitnah ausgezählt.
Mögliche Katastrophe für die Linke bahnt sich an
Wenn die Bundestagswahl teilweise wiederholt wird, wie vom Bundeswahlleiter gefordert, bahnt sich möglicherweise eine Katastrophe für die Partei die Linke an. Die Linke hatte die 5%-Hürde um Längen verfehlt, durfte jedoch über die sogenannte Grundmandatsregelung dennoch mit 39 Sitzen in den Bundestags einziehen. Grund dafür ist eine Regelung, die ursprünglich einmal für die Bayernpartei CSU geschaffen worden war. Sie besagt: Eine Partei, die mindestens drei Direktmandate erlangt, darf auch dann in den Bundestag einziehen, wenn sie die 5%-Hürde verfehlt. Die Linke hatte eben jene drei Direktmandate erlangt und somit 39 Abgeordneten einen Sitz im Bundestag ermöglicht. Pikant: Eines dieser Direktmandate stammt aus einem Wahllokal, in dem nun neu gewählt werden soll. Verliert die Kandidatin dort ihr Direktmandat, verlieren zeitgleich 36 weitere Abgeordnete der Linken ihre Sitze und es verbleiben nur noch zwei Direktmandate – zu wenig, selbst für eine Fraktion.