OLG Frankfurt 10.9.2025
Presse: 1 Zuschauer: 60 Personen (zwei Gruppen Jura, Studenten im Praktikum)
RA Dr. Sieg: Antrag: Die Protokolle vom 19. und 20.6.sowie die Protokolle vom 4.- 6. Juli bezüglich Paul G. zu verlesen. Ein BKA Beamte soll ebenfalls als Zeuge vernommen werden. Paul G. ist Jurist, deshalb auch geeignet, eine Zeugenaussage unter juristischen Aspekten machen zu können. Es geht hierbei um das Datum 6. Juli 2023. Von dem Sturm auf den Reichstag, wusste Paul G. nur aus Verfahrensakten, obwohl er bei allen Ratssitzungen mit dabei war. Dies sei nie ein Thema mit einem Bundestag Sturm gewesen.
RA Sattelmaier, RAin Dr. Schwaben, RA Weißenborn, RA Dala Fini, und RA Miksch, schließen sich dem Antrag an. Prof. Dr. Schwab schließt sich diesem Antrag ebenfalls an und ergänzt, dass er der Ansicht sei, dass der Senat nicht an einer Wahrheitsfindung interessiert sei.
GBA Maslow erklärt: Sie tritt diesem Antrag nicht entgegen, wenn Paul G. nicht nach §55 seine Aussage verweigern sollte und diesen § geltend macht.
RAin Rüber-Unkelbach: Stellt folgenden Antrag: 1. der GBA soll die Entscheid Gründe offen liegen, warum Ruth L. ihr Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wurde und sie wünscht die Infos zur Einlassung von Ruth L.
- Am 22.8.2025 konnte man aus einem Pressebericht erfahren, dass der Haftbefehl von Ruth L. außer Vollzug gesetzt wurde und sie entlassen worden ist. Der GBA hat dies niemanden mitgeteilt.
BMW habe immer wieder Angaben über Ruth L. gemacht und erklärt, dass die Angaben der Aktenlage von Ruth L. fehlerhaft seien und teilweise nicht der Realität entsprechen. Würde man alle drei Prozesse und Standorte zusammengelegt haben so wären jetzt keine Nachfragen nötig. Eine Konfrontation ist jetzt nur deshalb nötig wegen der Abweichungen und der Beweisanträge. - Es wird ebenfalls beantragt, Angaben zum Gesundheitszustand von Ruth L. zu erfahren, denn es sei bisher nichts in die Hauptverhandlung eingeflossen. Auch habe die GBA keine Erklärung dazu abgegeben.
Die Rechtsanwälte Klemke, Wölfel, Dalla Fini, Weißenborn, Dr. Schwaben, Olivo und von Alvensleben, schließen sich dem Antrag von an. Prof. Dr. Schwab ergänzt: Die außer Vollzug setzung ist den Verteidigern nicht mitgeteilt worden. Somit können sie nicht beurteilen, was für dieses Verfahren eine Rolle spielt oder nicht. Dies sei kein faires Verfahren! Seiner Ansicht nach müsse dem GBA aufgegeben werden umfangreiche Auskünfte sofort zu erteilen, ebenfalls den Beschluss des OLG Münchens vorzulegen, wonach das Verfahren für Ruth L. abgetrennt und ausgesetzt wurde. Ebenfalls wünsche er die Begründung dafür.
RA von Alvensleben: Bei allen drei Standorten handelt es sich um eine einheitliche Gruppe und ein einheitliches Verfahren seitens des Senates und dem GBA war mitgeteilt worden, über Anträge und Beweiserhebungen immer einen gleichen Stand zu gewährleisten.
GBA Maslow: Sie habe keine Einwände
BMW: Sie stellt den Antrag Beweise zu erheben für folgende Urkunden: 1. Leiding – Heppner - Eine TKÜ aus der hervorging, dass Johannas Eltern, Geld für Waffen gegeben hätten, vom 27.10.2022 was PR erklärt habe. Johanna habe herum telefoniert, es seien sehr viele Spekulationen gewesen und dass Rüdiger v.P. in Südamerika ein Haus baue.
- Eine TKÜ über einen Bericht vom 27.10.2022 zwischen BMW und Ruth L. Darin soll es um ein Treffen mit Johanna gegangen sein, wo PR die Familie kennen lernen wollte.
- Ein weiteres Dokument in dem es am 11.11.2022 zwischen Ruth L. + BMW um ein Schreiben ging von Michael F. und einem Stopp der Verteilung
BMW erklärt das immer wieder Seitens Ruth L. unwahre Angaben getätigt wurden einige seien vollständig unwahr gewesen, zum Beispiel wollte PR lediglich die Familie von Johanna F. kennen lernen, sie (BMW) habe auch nie etwas anderes berichtet. Dies beweisen auch die TKÜs. Die Aussagen von Ruth L. seien lediglich Stories und Spekulationen. Es gäbe keine Infos zu den Infos, die sie abgegeben hat.
RB: Chat Teil vier SMS Wörner und BMW
Celebrity Report Extraktionsbericht:
10.12.2021: Es geht um ein Telefon Termin ohne Nachricht. RAin Dr. Hamid, Dalla Fini, Lober, Miksch und BMW, stellen einen Verwertungswiderspruch wegen Celebrite. RAin Hamid: Ihr fällt auf, das ein Teil anders genannt wurde als bei anderen SMS aus Lesungen. BMW: Sie habe was diesen Anruf angeht keinerlei Erinnerungen man sehe, dass Peter W. den Anruf gesehen habe, aber nicht zurückgerufen habe. Sie habe nur einen sehr geringen Kontakt zu Peter W. gehabt. Es wird wohl um ein Treffen mit PR gegangen sein sie könne sich aber nicht mehr genau erinnern..
RB: Es ging dann um das Fahrtenbuch von Ruth L.: 1. Blatt 31 vom 3.12.2021. Dort steht drin 12-19:00 Uhr Frankfurt, Besprechung BMW und PR: 142 km. 2. Blatt 32, vom 10.12.2021: Frankfurt Besprechung, BMW und Mirka W.??Name nicht lesbar?: 14 – 20:30 Uhr:140 km.
RA Lober: Er möchte sich gerne das Original des Fahrtenbuches ansehen, weil die Namen nicht eindeutig seien.
RB: Er könne den Namen Wedel erkennen und den Namen Winkemann. Er brachte dazu einen Vergleich eines anderen Dokumentes vom 24. November, ebenso die Schreibweise Reuss und Eder.
RAin Dr. Schwaben: Es sei doch das einfachste, wie RA Lober erklärt habe, das Original einzusehen.
BMW: Die Eintragungen von Ruth L. seien für den 3.12.2021 falsch. Es habe keine Besprechung mit ihr stattgefunden.
RB: Der 10.12.2021 war aber da
BMW: Dies war lediglich ein Termin zwischen Ruth L. und PR. Sie habe erst am 25. Juli Mirka W. kennen gelernt.
RA Lober. Er beantragt das Original der Urkunde einzusehen für den 3. und 10.12.2021.
RB: Forderte RA Lober auf, diesen Antrag schriftlich zu stellen. Er habe das Original jetzt nicht zur Verfügung.
RA Lober ist darüber überrascht. Beweismittel müsste man immer da haben.
RB: Er möge den Antrag bitte schriftlich formulieren.
RA Tschammer: Der Beweis der Verlesung sei gleich null. Ob ein Treffen stattgefunden habe oder nicht? Hier seien lediglich Belege für die Steuer erfolgt dies habe keinen Beweiswert.
RA Wölfel: Er frage sich, welche Schlüsse der Senat hier ziehen wolle? Terroristen würden kaum ihre Treffen auch noch dokumentieren in Fahrtenbüchern, wann sie sich wo getroffen haben.
RA Weißenborn möchte das Fahrtenbuch auch im Original sehen, da er keine Plausibilität erkennen kann.
RA von Alvensleben: Er erkenne, dass dieses Fahrtenbuch alles mit einem Stift und mit einem Schriftbild erstellt wurde.
RA Rüber-Unkelbach: Dieses Fahrtenbuch würde sicherlich von der Steuer auseinandergenommen werden aufgrund der Auffälligkeit, dass es immer das gleiche Schriftbild ist. Auch sie möchte als Beweisstück dieses Fahrtenbuch im Original sehen.
RA Sattelmaier: Jeder Steuerbeamte wird dieses Fahrtenbuch ablehnen und misstrauisch werden. Er wundere sich, dass der Senat das Original nicht da habe. Man habe sich jetzt eine halbe Stunde leere SMS Chats angesehen. Anrufvermerke und Fahrtenbuch Einträge. Für ihn sei ein Fahrtenbuch auch kein Beleg für ein Treffen, da dies alles manipulierbar ist und dieses Fahrtenbuch offenbar im Nachhinein mit Eintragungen bestückt wurde. Er frage sich ob es überhaupt noch ein Beschleunigung Gebot gebe?
RA Dr. Schwaben: Dies sei eine rein geschäftliche Dokumentation von Kilometern, die noch nicht einmal in der Addition stimmen würde. Ihr sei aufgefallen, dass es jeden Tag Geschäftsfahrten zu Post, Postfach und Päckchen wegbringen beinhalten. Dies rieche nach Manipulation.
RAin Dr. Hamid: Für die Beweisaufnahme sei es für sie sinnvoll zu erfragen wie mit den Angaben von Ruth L. umgegangen werden soll? Es gäbe hier widersprüchliche Angaben alleine schon zwischen Ruth L. und BMW. Man habe man nun zu genüge einen Eindruck erhalten, wie Ruth L. mit der Realität umgegangen sei. Der Eintrag vom 3.12.2021 zeige im SMS Chat einen Arztbesuch und keine Geschäftsfahrt stattdessen eine andere Eintragung. Man habe offenbar manche Angaben nicht so ernst genommen. Sie möchte aufzeigen, dass Ruth L. mit Vorsicht zu genießen sei, besonders ihre Glaubwürdigkeit.
BMW möchte hierzu einen Verweis aus der Aussage vom 10.12.2021 anführen. Dies beinhaltete von ihr ein Treffen und zwar das erste Treffen mit PR wo Ruth L. geschrieben habe, sie würde sie begleiten zum 1. Treffen.
RA Klemke: Für ihn sei der 10.12.2021 klar als Steuerunehrlichkeit belegt. Es sei für ihn fraglich, ob sich hier drei Herrschaften tatsächlich für eine astrologische Beratung getroffen haben oder als Beruf Terroristen. Er könne dies nicht mehr ernst nehmen.Pause, 10:55 Uhr bis 11:10 Uhr
BMW: Macht einen Hinweis zu einer Vernehmung, dass der Kontakt zum ersten Mal vermittelt wurde.
RA Lober: Er hat nun den Antrag auf Vorlage des Originals beantragt. Die Rechtsanwälte Olivio, Dr. Schwaben, Dr. Sieg, Prof. Dr. Schwab, von Alvensleben und Weißenborn, schließen sich diesem Antrag an.
Es folgt ein weiterer Chat (Celebrate Extrakt) zwischen BMW und Ruth L. vom 10.12.2021.
BMW fragt, ob sie bei Ruth L. im Wohnzimmer übernachten dürfe?
Ruth L.: Ja, ich habe noch bis 14:00 Uhr ein Meeting
BMW: Ist das jetzige Treffen das Gans Essen, oder welchen Zweck soll dieses Treffen haben?
Ruth L.: Das Gans essen ist extra. Das betrifft nur dich.
BMW: Wann ist das denn?
BMW merkt an, dass das Gans Essen ihr am wichtigsten war.
RA Lober: Stellt einen Verwertung Widerspruch
Es erfolgt ein weiterer Chat, eine SMS zwischen Max E. und Rüdiger v.P. vom 9.12.21
Es geht um die Abstimmung eines Treffens.
Max fragt, ob Peter auch dazu käme und sie sich in München treffen können, zwecks Planung? Im weiteren geht es um ein weiteres Treffen am 27.12.2021, was wichtig erscheint.
Rüdiger v.P.: Wünscht Max frohe Weihnachten auch für seine Schutzbefohlenen, für die er das eigentliche Weihnachten sei. Sie verabreden sich für den 27.12.2021.
Die Anwälte Dalla Fini, Dr. Hamid, Klemke und Lober, schließen sich dem Verwertungswiderspruch an.
BMW: Sie müsse was korrigieren… Sie habe Max mit Rüdiger v.P. verwechselt. Max war nicht in Heppenheim. Sie möchte auch anmerken, dass in der Urkunde der Buchstabe B stünde. Dies bedeute nicht Berlin sondern in diesem Fall Basel.
Es folgt ein weiterer Chat (Celebrite) zwischen einem Unbekannten und PR vom 28.12.2021: Es ist kein Text erkennbar. Es erfolgt eine Anfrage an PR, ob er noch erreichbar sei?
Dann kommt eine weitere leere Nachricht vom 5.1.2022 und eine weitere, dass man um 15:15 Uhr da sei und man sich melden würde.
Es erfolgt ein Verwertungswiderspruch und man frage sich, was man hier gelesen habe? Diesem Verwertungswiderspruch schließen sich die RAe Dalla Fini, Dr. Hamid, Klemke, Lober, Weißenborn und Dr. Schwaben an.
RA Lober hat eine Ergänzung zum Verwertungswiderspruch. Es gab am 5.12.2022 die Beschlagnahme des iPhones von Max E. in Italien. Die Rechtmäßigkeitsanforderungen waren damals nicht erfüllt und sie wurden auch nicht überprüft.
Es erfolgt eine dreiminütige Pause.
BMW: Erklärt, dass sie weder PR noch Max im Januar 2022 gesehen hat.
RA Dalla Fini möchte in diesen Chat mit seinem Mandanten besprechen, es sei relevant, was dort gelesen wurde und was nicht. Er wird die Erklärung bis zur nächsten Woche nachreichen. RB stimmt dem zu.
Es erfolgt ein weiterer Chat: Es handelt sich um einen Vermerk vom LKA vom 24.4.2023: Es geht um die Auswertung eines Kalenders mit Notizzettel, die bei PR sichergestellt wurden.
Es handelt sich um einen Terminplaner vom Dezember 21 bis Dezember 22. Zwei Blätter mit Post it und 8 DIN-A4 Blättern mit handschriftlichen Notizen und ausgedruckten Mails. Ein brauner Briefumschlag und ein weißer Briefumschlag. In dem Kalender waren für die Kalenderwoche 50 zwei Notizen eingelegt und ein DIN-A4 Blatt bedruckt. 3 weitere Blätter mit Text und der Überschrift „Ich bin Meister meiner Welt.“
Auswertung: Es handelt sich um das Eigentum von PR, dass auf dem Schreibtisch im Wohnzimmer gefunden wurde. Die Eintragungen waren handschriftlich. Es befanden sich darin auch weitere Eintragungen: Kalender Seite 45, vom 5.1.2022: Max 15:00 Uhr, 7.1.2022 Rüdiger abstimmen und ein gelber Zettel mit dem Namen Dr. Melanie R. einladen und Termin.
RA Dalla Fini erklärt, dies sei ein Notizbuch für ihn. Sei nicht klar, ob die Beschlüsse zur Beschlagnahme überhaupt rechtmäßig zu Stande gekommen seien, es sei nicht prüfbar.
RA von Alvensleben, beantragt einen Verwertungswiderspruch. RA Lober möchte das Original einsehen.
RB möchte dies schriftlich formuliert haben als Antrag.
GBA Maslow: Sie möchte klarstellen, dass die Beschlagnahme auch nach europäischen Haftbefehl seine Gültigkeit habe.
Es folgt eine Pause von 12:03 Uhr bis 13:20 Uhr.
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