Wie die AfD-Zeitschrift „Junge Freiheit“ berichtet, rührt Jens Spahn derzeit mächtig die Werbetrommel für die AfD. Er tut das, indem er behauptet, er habe Angst davor, dass die AfD ihn bei einer Regierungsübernahme wegen seiner Entscheidungen während der Coronazeit vor Gericht stellen würde.
Dass es sich dabei lediglich um eine bewusste Augenwischerei handelt und was stattdessen wirklich passieren könnte, möchte ich hier einmal erläutern.
In den Jahren 2020 – 2023 haben zahlreiche Bundes- und Landespolitiker im Rahmen der sogenannten Coronapolitik essenzielle Grundrechte missachtet und eine autoritäre Politik nach chinesischem oder gar nordkoreanischem Vorbild gemacht. Dabei verursachten sie die größten Personen- und Sach- und Vermögensschäden seit dem Zweiten Weltkrieg. Damit haben sie sich – zumindest nach geltendem Recht – strafbar gemacht. Dass sie für ihre Taten nicht zur Verantwortung gezogen werden, liegt maßgeblich an zwei Umständen:
- genießen Mitglieder von Bundes- und Länderparlamenten sogenannte „parlamentarische Immunität“ gem. Art. 46 GG. Das bedeutet, sie können zunächst einmal nicht vor Gericht gestellt werden.
- hat unsere Gewaltenteilung eine gewaltige Hintertrür, die dazu führen kann, dass die judikative Gewalt nicht wirklich unabhängig agieren kann, sondern sich nach dem Willen der Legislative richten muss. Wohlgemerkt KANN, nicht MUSS.
Um Spahn & Co. also tatsächlich für seine Taten vor Gericht stellen und davon ausgehen zu können, dass sie von diesem wirklich nach geltendem Recht behandelt werden (was zu einer entsprechenden Verurteilung führen würde), müsste zunächst die parlamentarische Immunität aufgehoben werden. Zudem müsste sichergestellt werden, dass die Politik ihren Einfluss nicht auf die Judikative ausüben kann.
Um die parlamentarische Immunität aufzuheben, bedarf es eines Antrags, welcher mit einfacher Mehrheit im Parlament verabschiedet wird.
Um die Einflussnahme auf die Judikative zu beenden, bedarf es einer tiefgreifenden Änderung in der parlamentarischen Zusammensetzung aller 16 Landesparlamente und des Bundesparlaments. Insbesondere dürften die Justizministerien nicht länger aus Parteien besetzt werden, die aus bekannten Gründen kein Interesse an einer juristischen Aufarbeitung haben. Mit anderen Worten: Die parlamentarische Zusammensetzung in allen Parlamenten muss sich dahingehend ändern, dass Parteien, die sich mitschuldig gemacht haben, keine Mehrheiten mehr bekommen und auch keinen Einfluss mehr ausüben können.
Von diesem Ziel sind wir weiter entfernt als je zuvor. Da die AfD penibel darauf bedacht ist, die einzige „Alternative“ oder Widerstandspartei zu sein, ist sie logischerweise auch die einzige, die eine solche Aufarbeitung befürworten würde, und zwar gegen die Widerstände ALLER anderen Parteien.
In die Regierungsverantwortung kommt die AfD nur in Koalition mit der CDU bzw. den Unionsparteien. Einen anderen möglichen Koalitionspartner gibt es nun einmal nicht.
Doch wäre eine solche Koalition auch zeitgleich eine Generalamnesie für alle, die sich bei Corona schuldig gemacht haben, denn einerseits kann man seinem Koalitionspartner nicht derartig ans Bein pinkeln und andererseits muss man auch alle Täter gleich behandeln. Man kann also keinen Karl Lauterbach vor Gericht ziehen, während man einen Jens Spahn laufen lässt.
Sollte die Union der AfD also irgendwann einmal eine Koalition anbieten, so ist damit klar, dass die AfD nicht die Hälfte ihrer Parlamentsmitglieder vor Gericht stellen will. Das müsste nicht einmal explizit in einem Koalitionsvertrag aufgenommen werden, denn es versteht sich von alleine.
Wenn Jens Spahn jetzt also mit der Sorge um Strafanzeige klingeln geht, so soll damit lediglich die Aussage getroffen werden, die AfD sei an einer derartigen Aufarbeitung interessiert. Er stärkt damit die Position der AfD und sonst nichts.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass die AfD tatsächlich niemals eine juristische Aufarbeitung ins Augen gefasst hatte. Ihre Lösung waren Untersuchungsausschüsse. In solchen Ausschüssen sitzen Parlamentarier über Parlamentarier zu Gericht. Daher gehen sie nahezu immer aus, wie das berühmte Hornberger Schießen. Wirklich bestraft wird dabei niemand.
Die einzige Partei, die von vornherein den oben beschrieben Weg mit der Aufhebung parlamentarischer Immunität und echter juristischer Aufarbeitung gefordert hat und auch weiterhin fordert, ist dieBasis. Und damit steht sie ganz alleine da.
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