83. Verhandlungstag
Beginn. 10:00 Uhr Presse: 2 — Zuschauer: 14
GBA Konert gibt eine Stellungnahme zu dem Antrag vom 7.8.2025 – Von Prinz Reuss Auf ein Sachverständigen Gutachten für eine psychologisch, soziologisch, psychiatrische Begutachtung. Er beruft sich auf ein Grundsatzurteil von 1966 vom BGH. Er führt aus, dass keiner der Angeklagten einen pathologischen Befund habe. Verschwörungstheorien seien keine Krankheit.
RA Dr. Hamid (für Hans-Joachim H.) merkt an, dass hier eine Vermischung stattfindet. Das von ihm angeführte Urteil begründet nicht die nach ICD festgehaltenen Merkmale. In dem Urteil gehe es hauptsächlich um allgemeine Vorstellungen, zum Beispiel Religion. Dies gilt hier jedoch nicht. Zum Beispiel wenn es um die Fantasien ginge, das es die Vorstellung gegeben habe, dass es Reptiloiden gegeben habe.
RA Weissenborn (für Hans-Joachim H.) weißt ergänzend darauf hin, dass auch eine außerirdische Allianz nicht zu den Ausführungen des GBA passen würde.
RA von Alvensleben (für PR) führt aus, dass es ihm um eine soziologisch, psychologische Betrachtung ginge. Für ihn sei Terrorismus an Besonderheiten geknüpft. Zum Beispiel ein gewaltsames, durchsetzen von Vorhaben, wie sie bei der RAF oder bei LKAIDA Üblich seien. Davon sei diese Gruppe sehr weit entfernt. Es ginge ihm darum zu klären, welche Motive zu Grunde gelegen haben. Was war ernst und was nicht?
RA Dr. Sieg (für PR) erklärt, dass der vollständige Chat-Verlauf zwischen Melanie R. und Thomas T. eine Begründung für ein sachverständigen Gutachten biete. Beide Personen wiesen eine massiv gestörte Sichtweise auf. Nach seinem Kenntnisstand habe der Strafsenat München, Melanie R. durch Herrn Prof. Dr. S. psychiatrisch begutachten lassen. Dieser habe eine gestörte Wahrnehmung und eine seelische Störung festgestellt. Ihre Aussagen seien als Beweismittel nicht geeignet.
Die RA Wölfel und Miksch (für Peter W.) schließen sich dem Antrag an.
RAin Rüber-Unkelbach schließt sich dem Antrag eines Chat-Verlauf ebenfalls an. Zu Teil Zwei, beantragt sie die Herausgabe des Ergebnisses. Begutachtung von Melanie R.
Die RAe Dr. Schwaben, Böhme und Sattelmaier schließen sich ebenfalls an.
Danach verliest Richter Bonk (im folgenden RB genannte) Chat-Nachrichten die vom BKA vom 1.6.2023 sind. Es handelt sich um eine Laptop Auswertung von Hans-Joachim H.
Es erfolgt eine 5 Minuten Pause.
RB ruft zusätzlich das Blatt 191 auf. Es geht um eine E-Mail vom 1.3.2022 zwischen Max E. und Hans-Joachim H. darin ist eine Aufstellung über alle Überweisungen enthalten, inklusive entsprechender Anlagen. Auch die entsprechenden unterschiedlichen Empfänger sind aufgeführt. In Summe sind es 151.000€ die einzelnen Beträge waren zwischen 1.000€ und 25.000€.
Max E. erklärte am 1.3.2022 „All in“. Es werden nochmals Überweisungen eingeführt bei denen teilweise Unterschriften von Max darauf sind.
Danach wird ein Schreiben von Max E. an das Finanzamt eingeführt, in dem er sein Unverständnis zum Ausdruck bringt, weshalb er eine Vorauszahlung leisten soll? Da seine Pension bereits eine regelmäßige Einkommensteuerzahlung mtl. Leistet und auch seine PV Anlage nur ca. 1.000€/Jahr erwirtschaftet, für die er bereits 1.500€ Vorauszahlung geleistet hat.
RA Dr. Hamed erklärt einen Verwertungswiderspruch, da bei der Axiom Auswertungssoftware Manipulationen möglich sind. Als Auffälligkeit benennt sie die unterschiedliche Anzahl der Dokumente.
RB diktiert dies zu Protokoll.
RA Weissenborn erklärt nach 257 dass es nicht nur Überweisungsträger und Summen sind, sondern auch ein Darlehensverhältnis. Max E. hat versucht, deutlich zu machen, dass die Geldbeträge kein Einkommen sind, sondern die Gelder weitergeleitet wurden. Max hatte für verschiedene Zwecke Gelder erbeten. Ahrtal, Zurückgelassene Soldaten und für Pädophilie somit sind die Zahlungen für humanitäre Einsätze zu Grunde zu legen. Sollte mit den Zahlungen ein Umsturz finanziert werden, macht es keinen Sinn dies als Darlehen aufzuführen.
RA Lober (für BMW) schließt sich dem Verwertungswiderspruch an und erörtert, dass der Kollege zuerst den linken und dann den rechten Teil vorgelesen hat. In dieser vorhandenen Form ist es nicht bekannt und scheint ein Kopie and Pace zu sein. Ob dies vollständig ist oder ob es zu Verlusten kam, kann nicht nachvollzogen werden. Es kann nicht einmal nachvollzogen werden ob es sich überhaupt um einen Emailverkehr handelt.
Dann weißt er darauf hin, dass Anlagen eingeführt werden, die dem Fass den Boden raus hauen, denn sie werden Max zugerechnet obwohl sie an Roswitha E. und Sandro R. gingen. Lauter Überweisungsträger ohne Unterschrift… diese fehlt hier zwingend bei jeden Unterlagen.
Entweder wir hören den Auswertungsbeamten der uns erklärt wie die Zahlen und Summen zu werten sind oder es ist nicht verwertbar.
RA von Alvensleben fragt nach ob sich das Schreiben ans Finanzamt auf die Überweisungen beziehen soll? Das dies im Zusammenhang damit stehen soll erschließt sich ihm überhaupt icht.
RA Klemke (für Michale F.) schließt sich an und fragt zusätzlich, weshalb der Bericht verlesen wird und nicht die Email?
RA Sattelmaier (für Michael F.) vermutet dass es am Umfang liegen könnte, da die Flut von möglichen Beweismitteln müssen bearbeitet werden und dazu wurden allenfalls nur mittelmäßige Bearbeitungsprogramme genommen.
Er erklärt nochmals, dass hier sehr offen kommuniziert wird. Max schließt einen Darlehensvertrag ab. Diese vermutliche Terrorgruppe hinterlässt überall Spuren. Entweder sind diese Beiden Menschen extrem dumm oder sie haben in gutem Glauben gehandelt und hatten wohl auch nichts zu verbergen!
Visitenkarten wurden übergeben… Übernachtungen wurden überwiesen… also welchem Zweck dient dies? GBA Engelstätter denkt sicherlich für den Reichstagssturm, aber im Zweifel für den Angeklagten!
RA Dalla Fini (für Max E.) schließt sich dem Verwertungswiderspruch an und ergänzt, dass man nicht weiß ob der Verwender geschult wurde?
RA Miksch (für Peter W.) schließt sich dem Verwertungswiderspruch ebenfalls an.
GBA Engelstätter teilt mit, dass bei diesen Anschauungsobjekten keinerlei Bedenken bestehen, diese zu verlesen und zu verwerten, denn sie belegen die Zahlungen aus der Anklage. (Gedanke von mir: selbst wenn, dann aber nicht die Verwendung!)
BMW erklärt, dass sie keinen dieser Überweisungsträger jemals gesehen hatte und Hans-Joachim nicht kannte und somit auch keine Kenntnis über die Zahlungen hatte.
RB führt im Anschluss einen Vermerk vom 12.12.2022 ein, über die Finanzermittlung zu Hans-Joachim H.
Sämtliche Zahlungen werden erneut aufgelistet mit Datum und Empfänger hier tauchen weitere Namen auf, z.B. Michael F., Silke B. und Nicole v.H. aber Hinweise auf Waffen und Munitionskäufe gibt es keine.
An 2 Tagen werden Zahlungseingänge von Reiner K. vermerkt, die jedoch am selben Tag weitertransferiert werden.
Als weitere Besonderheit werden 61 Barabhebungen genannt von insgesamt 81.500€ diese Beträge lagen zwischen 300€-10.000€. Auch sämtliche Geldautomatverfügungen und Schalterabhebungen werden erörtert.
RAin Dr. Hamed fragt nach, weshalb ein Einkauf bei OBI über 300€ eingeführt wurde? Außerdem gibt es keinerlei Hinweise über die Barzahlungen hinaus, dann liegt es nahe, dass es zum Lebensgebrauch war.
RA Tschammer (für PR) erklärt, dass Überweisungen als Darlehen ein Beweis sei für einen Betrug, denn es gab keine Idee, wie es zurück gezahlt werden soll.
RA Sattelmaier erklärt, dass die Überweisung an Michael F. eine Schenkung war. Vorsorglich, unbeachtet des Tatvorwurfs… sie steht weder in der Anklageschrift und es war eine persönliche Zahlung an ihn. Michael F. war seit Ende 2020 vom Dienst suspendiert.
Weshalb werden Barabhebungen verlesen? Hans-Joachim soll angeblich, maßgeblich unterstützt haben. Barzahlungen werden in der Anklageschrift nicht thematisiert, dies lässt viele Interpretationsspielräume. Spielsucht, Drogensucht, andere Menschen unterstützt, vielleicht wurde er erpresst? Es ist völlig irrelevant, was mit den Barauszahlungen gemacht wurde, denn die Barabhebungen dokumentieren nichts!
RA Lober teilt mit, dass die Anklagebehörde die Auswertung des Laptops mit 151.000€ laut Engelstätter… aber es können nur 65.310€ verifiziert werden. Dies ist eine deutliche Diskrepanz. Hinzu kommt keine Unterscheidung zwischen Max E., Roswitha E. und Sandro R. dies zeigt, wie gründlich, fehlerhaft die Ermittlungsarbeit hier war.
BMW erklärt nochmals, dass sie Hans-Joachim nicht kannte und somit nichts dazu sagen kann. Allerdings seien Bargeldgeschichten so eine Sache, vielerlei Menschen haben Bargeld zu Hause, es gab ja auch Negativzinsen und hinzu kommt ein großes Misstrauen unter den Banken. Sie hat aus der Akte gelesen, dass Hans-Joachim sich mit Geldgeschäften beschäftigt hat. Bargeldabhebungen wurden zu dieser Zeit von vielen empfohlen, weshalb man hier etwas anrüchiges darin sieht?
GBA Engelstätter teilt mit, dass dies an die 1. Beweisaufnahme anknüpft.
Um 12.26Uhr wird bis 13.40Uhr die Mittagspause eingeläutet.
Um 13.48Uhr geht es weiter, es sind 11 Zuschauer und 1 Pressevertreter anwesend.
Nun wird ein Schreiben der VoBa Lüneburger Heide an das BKA Meckenheim eingeführt. Darin werden die einzelnen Konten, inklusive der Geschäftsanteile und auch die hinterlegten Telefonnummern aufgeführt.
Es sind Kontenumsätze anhängig, die auszugsweise verlesen werden, so z.B. 2 Überweisungen an Max E. mit jeweils 25.000€, alle weiteren Überweisungen sind zwischen 600€ und 5.000€ die Empfänger sind Sandro R., Michael F., Silke B., Nicole v.H.
Auch Überweisungen eines anderen Kontos werden eingeführt, diese Beträge sind zwischen 500€ und 10.000€ und gingen an Salvatore T. (Verwendungszweck „Alte Plattensammlung“), Max E., Roswitha E., Sandro R.
RAin Dr. Hamed ist aufgefallen, dass die Sachbearbeiterin geschrieben hatte „Irrtum vorbehalten“ und möchte wissen, ob dieser Sachverhalt geklärt wurde?
RA Lober ist völlig verwirrt, denn nun gibt es 3 Beweiserhebungen. Laptop, Überweisungen und nun das? Einmal kommt die Summe 124.810€ raus, bei der Auswertung von Frau H. nur 65.310€ und dann kommt noch die Zahl 151.000€ ins Spiel. Somit 3 unterschiedliche Zahlen? Was ist davon zu halten von solch differierenden Zahlen?
RA Sattelmaier erklärt, dass die Überweisung an Michael F. nicht in der Anklageschrift steht und dennoch wurde diese Überweisung nochmals vorgelesen. Was bedeutet das? Michael F. und Hans-Joachim H. kannten sich. Hans-Joachim H. wollte Michael Geld schenken, da diesem sämtliche Bezüge gestrichen wurden. Aber das beweist nicht, dass es sich um terroristische Dinge handelt. Es handelt sich um eine private Zuwendung von Parteifreunden.
Was nicht vorgelesen wurde, waren die Barabhebungen, somit besteht keine Relevanz.
RA von Alvensleben erklärt, dass sein Mandant von den Zahlungen keine Kenntnis hatte und nichts davon wusste. Außerdem leistete Max E. Zahlungen an das Finanzamt, somit keine Ablehnung des Systems!
BMW weißt erneut darauf hin, dass sie Hans-Joachim H. nicht kannte und von diesen Zahlungen nichts wusste. Allerdings macht er kein Onlinebanking und kein Telefonbanking, dies erklärt dann vielleicht auch seine Bargeldabhebungen… dies ist auch Mentalitätssache!
GBA teilt mit, dass sich für die GBA die Zahlungsläufe einreihen.
RB verliest eine Abbuchung einer Hotelrechnung über 481,13€ vom 9.11.2021
Danach wird ein Vermerk über die Vollauswertung des Emailfachs von Max E.
Das Postfach bestand aus 5 Ordnern. Gesendet, gesendete Objekte, deleted Emails, Archiv 2021 und Archiv 2022. Es bestand aus rund 15.000 Emails, die vom Ersteller jede einzeln umgewandelt werden musste.
Es wird ein Sprung gemacht zu einer Email die an Sebastian@xxx.tv versandt wurde. Es war eine Weiterleitung einer Email in der es um einen Privatkredit ging und um eine Auflösung einer Lebensversicherung. Darin wird sich auch für das Engagement bedankt und für die Aufrechterhaltung unserer freiheitlich demokratischen Ordnung und die Reaktivierung unserer Grundrechte.
RAin Dr. Hamed erklärt einen Verwertungswiderspruch mit der Begründung, dass die Darstellung anders ist als üblich. Dies spricht dafür, dass die Email „so“ nicht versandt wurde.
RAin Rüber-Unkelbach schließt sich dem Verwertungswiderspruch an und erklärt darüber hinaus, dass es scheint, eine weitergeleitete Email zu sein. Es entzieht sich unserer Kenntnis ob sie gelesen wurde.
RA Weissenborn weißt hilfsweise daraufhin, dass das Darlehen für gelungene Aktionen wie Ahrtal, Kräfte in Afghanistan und Bekämpfung von Pädophilie Verbrechen sei. Wie wird die Zuwendung weitergegeben? Zweckbestimmung?! Hier stellt sich die Frage ob der Darlehensgeber hinters Licht geführt wurde?
RA Lober merkt an, dass es sehr wichtig sei, was in der weitergeleiteten Email steht, denn darin wird von „ihnen“ gesprochen, dies gibt die innere Motivlage preis. Sollte es für eine Gruppe sein, dann wäre eine andere Sprache gewählt worden. Hans-Joachim hat von Aktionen gesprochen und offene Zahlungen geleistet. Es wurde kein Geldkoffer auf einer öffentlichen Toilette übergeben. Es stellt sich die Frage ob man diesen Sebastian als Zeuge vernehmen sollte?
RA Dalla Fini schließt sich dem Verwertungswiderspruch an und bemerkt, dass in dem Vermerk vom 26.6.2023 auf 15.000 Emails hingewiesen wird. Für eine angemessene Verteidigung wären diese Emails eventuell nötig gewesen. Objektive Sachlage: die Verteidigung hat keine Kenntnis was darin steht! Hätte mein Mandant diese Emails, dann könnten wir eventuell Stellung dazu nehmen.
RB diktiert zu Protokoll… dass von 15.125 nur 125 Emails da sind.
GBA Engelstätter grätscht ein „dies stimmt nicht“
RA Dalla Fini entgegnet, dass es nicht angemessen ist, dass der GBA Engelstätter ihm ins Wort fällt.
RB läutet um 14.57Uhr eine spontane Pause bis 15.15Uhr ein, damit sich die Gemüter beruhigen.
Um 15.24Uhr geht’s weiter.
RA Gottschalk (für Max E.) erklärt, dass sie zwar eine Festplatte bekommen haben, diese jedoch nicht vollständig ist und teilweise nicht lesbar.
RA Klemke bittet um Abschaltung der Klimaanlage, da es arktische Luftzüge gibt.
BMW möchte nochmals aufmerksam darauf machen, dass sie in allen Emails von Max E. nicht auftaucht und kündigt 2 weitere Beweisanträge an.
RA von Alvensleben erklärt, dass PR nichts von Zahlungen wusste und auch nicht von dem Kontakt zu xxxTV
Als nächstes wird ein Vermerk vom BKA vom 15.3.2023 eingeführt, es handelt sich hierbei um die Erstauswertung eines Smartphones, welches bei Siegmund Ch. Am 7.12.2022 auf dem Nachttisch im Schlafzimmer sichergestellt wurde.
Es wird ein Emailverlauf vom 28.3.2022 eingeführt. Es geht um ein Treffen der gutherzigen Spender, Sätze wie „ich bin die Tür zum Rückwärtsgang“ und „Wir benötigen die Wende“ werden vorgetragen. In der Mail wird eine Kurzbewerbung von Hans-Joachim weitergeleitet, die er als Tabellarischen Lebenslauf an Siggi geschickt hatte. Sein Anspruch an ein Treffen wäre, dass er etwas über die Zusammenhänge erfahren möchte.
RAin Dr. Hamed meldet einen Verwertungswiderspruch an, nach den bestehenden Bedenken in Bezug auf das Celebrite Programm.
RAin Rüber-Unkelbach schließt sich an.
RA Sattelmaier schließt sich ebenfalls an und erklärt, dass Michael angeblich Hans-Joachim eingeführt hat und nun eine solche Bewerbungsemail? Na ja, wer wen mitgebracht hat ist vielleicht auch unrelevant?
BMW erörtert, dass Herr Ch. Ihr gänzlich unbekannt ist.
RB führt im Anschluss daran einen Chat zwischen Siggi Ch. und Hans-Joachim H. ein über den Messengerdienst Signal. Es geht darum, jemanden rauszuholen (vermutlich Kinder), der Kontakt von Michael F. wird ausgetauscht und eine Rede von Max E. in Ingolstadt vom 27.3.2022 bei der er über Impfschäden spricht wird ebenfalls weitergeleitet.
RA Klemke stellt fest, dass die Email und der Chatverlauf anschaulich belegen, dass dem, was da steht, nicht zu viel Bedeutung beigemessen wird. Einmal steht da, dass Michael F. den Hans-Joachim H. mitgebracht hat und einmal hat Hans-Joachim H. den Michael F. mitgebracht.
RA Sattelmaier stellt fest, dass hier Sachen verlesen werden und er sich fragt, welche Aussagen haben diese Chatverläufe? Sollte man nicht besser den Siggi Ch. vernehmen? Ist aber auch Angeklagter… er äußert nochmals Bedenken was die Chatverläufe angeht. Er spricht erneut den Verwertungswiderspruch aus, wie gehabt… vorrangig!
RAin Dr. Hamed erklärt erneut den Verwertungswiderspruch bzgl. Celebrite
RAin Rüber-Unkelbach möchte wissen was mit den Leselaptops ist? Diese sollen am 8.8. übergeben worden sein, jedoch wenn keine Leselaptops da sind, wie ist damit umzugehen? Was ist das Problem?
RB „ich kann mal nachfragen was das Problem ist?“
Max E. teilt mit, dass laut JVA die die Laptops bis gestern nicht da waren.
RB erklärt, dass er persönlich anwesend war, als die Übergabe stattfand. Danach beendet er diesen Verhandlungstag und kündigt für den morgigen Tag den Zeugen Michel R. an. Außerdem verschiebt er die angekündigten Anträge auf den morgigen Tag.
Um 16.04Uhr wird dieser Verhandlungstag geschlossen, nachdem mitgeteilt wurde, dass es keinerlei neue Informationen vom Zeugen Michel R. gibt.
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