In Nordrhein-Westfalen finden die Kommunalwahlen in Abständen von fünf Jahren statt. Sie umfassen unter anderem die Wahl von Oberbürgermeistern in kreisfreien Städten. Grundsätzlich sind Kommunalwahlen komplexe Verfahren, die durch das Kommunalwahlgesetz geregelt werden. Doch immer wieder stellen sich hypothetische Fragen: Wie wahrscheinlich ist es eigentlich, dass kurz vor einer Wahl gleich vier Oberbürgermeister-Kandidaten derselben Partei versterben – und dadurch eine Neuauszählung oder gar die Ungültigkeit bereits abgegebener Briefwahlstimmen notwendig wird?
1. Sterbewahrscheinlichkeit in der relevanten Altersgruppe
Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters sind meist zwischen 40 und 70 Jahre alt. Nach den Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes liegt die jährliche Sterbewahrscheinlichkeit in diesen Altersgruppen ungefähr zwischen
- 0,2 % (im Alter um 40 Jahre) und
- 1,5 % (im Alter um 70 Jahre).
Für eine grobe Rechnung setzen wir einen Mittelwert von rund 0,5 % jährlicher Sterbewahrscheinlichkeit pro Kandidat an.
2. Zeitraum „kurz vor der Wahl“
Als „kurz vor der Wahl“ gilt üblicherweise ein Zeitraum von wenigen Wochen, in dem die Briefwahl bereits läuft. Nehmen wir vereinfacht 4 Wochen = ca. 1/13 Jahr.
Damit sinkt die individuelle Sterbewahrscheinlichkeit pro Kandidat in diesem Zeitraum auf etwa 0,038 % (0,5 % ÷ 13).
3. Vier Todesfälle gleichzeitig
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein einzelner Kandidat in diesem Zeitfenster verstirbt, liegt also bei ca. 0,00038 (3,8 pro Zehntausend).
Die Wahrscheinlichkeit, dass vier bestimmte Kandidaten derselben Partei im gleichen Zeitraum versterben, ergibt sich durch Multiplikation:

Das entspricht einer Wahrscheinlichkeit von etwa 1 zu 47 Billionen.
4. Faktoren, die das Szenario beeinflussen
- Parteizugehörigkeit: Selbst wenn eine Partei in NRW in vielen Städten Kandidaten stellt, ist die Beschränkung auf genau vier Fälle in derselben Partei ein zusätzlicher Extremfaktor.
- Nicht-unabhängige Risiken: Nur wenn alle vier Kandidaten durch ein gemeinsames Ereignis (z. B. Unfall, Anschlag, Epidemie) versterben, wären die Ereignisse nicht statistisch unabhängig. In diesem Fall steigt die Wahrscheinlichkeit – allerdings würde dies den Charakter einer „natürlichen“ statistischen Betrachtung verlassen.
- Praktische Relevanz: Rein rechnerisch handelt es sich also um ein Szenario, das unter normalen Bedingungen praktisch ausgeschlossen ist.
5. Rechtliche Folgen
Verstirbt ein Oberbürgermeister-Kandidat vor dem Wahltag, ist die gesamte Wahl in der betroffenen Kommune neu anzusetzen. Bereits abgegebene Briefwahlstimmen verlieren ihre Gültigkeit. Für die Wähler bedeutet das: Eine Neuauflage der Wahl, neue Wahlunterlagen, erneute Möglichkeit der Stimmabgabe. Dass dies gleich in vier Städten gleichzeitig innerhalb einer Partei eintreten könnte, wäre ein politisch wie organisatorisch hochspektakuläres Ereignis – statistisch jedoch nahezu ausgeschlossen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass gleich vier Oberbürgermeister-Kandidaten derselben Partei in NRW kurz vor einer Kommunalwahl versterben, liegt im Bereich von astronomisch gering – rein rechnerisch bei etwa 1 zu 47 Billionen. Nur durch ein gemeinsames, außergewöhnliches Ereignis könnte ein solches Szenario überhaupt eintreten. Unter normalen statistischen Bedingungen ist es faktisch auszuschließen.
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