Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 24.06.2025 – Teil 1

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OLG Frankfurt 24.6.2025

75. Verhandlungstag

Zum Auftakt verliest Richter Bonk, im folgenden RiBo genannt, die Erklärung, dass die Urkunden einfließen.
Die Erklärung nach 257 von RAin Dr. Schwaben (für Vitalia B.) wird auf nächste Woche zurückgestellt.
RA Lober (für BMW) kündigt einen Verwertungswiderspruch für die eingeführten Urkunden im Selbstleseverfahren an.
RiBo verliest einen Vermerk des BKA`s zu einem Treffen am 21.11.2021 im Münsterland.
Die gesichteten Unterlagen stammen vom Laptop der Tochter von Rüdiger v.P.
4 x wird ein Foto gezeigt, auf dem Menschen an einem Esstisch sitzen. Rüdiger v.P., Max E., Peter W. und die Familie von Rüdiger v.P. mit kleinem Kind
In diesem Vermerk hatte das BKA einen Hinweis gegeben: die Systemzeit könnte manipuliert sein, oder inkorrekt -es sei auch möglich, dass es eine Zeitabweichung geben könnte.

Erklärungen nach 257 :
RA Böhme (für Johanna F.): es ist ein Foto, wie bei einem Familientreffen – für eine Terrorbande wäre das schon blöde, sich so abzulichten
RA Miksch (für Peter W.): es sah nicht nach einem Geheimtreffen oder einer Absprache aus
RA Sattelmaier (für Michael F.): es werden Fotos von einem Familientreffen mit lockerem Charakter gezeigt – wohl kaum ein Treffen von Terroristen. Er erörtert, dass man da ein kleines Kind sehe – da stelle sich die Frage, wäre ein Kind bei einer konspirativen Sitzung mit dabei?
RA Lober: Der Sinn der Feststellung erschließe sich ihm nicht. Es ist eine Typische Szene eines Familienessens. Keine Lagepläne, kein geheimes Kartenmaterial – jeder zeigt offen sein Gesicht – eine Schlussfolgerung für die Anklage sei ihm nicht erkennbar – dies diene eher der Entlastung.

Als nächstes wird eine Chatkommunikation zwischen Florian B. und Max E. vom Dezember 2021 aufgelegt. Max will wissen ob Florian noch wach ist. Florian teilt mit, dass alles besprochen sei und „bitte keine Anrufe“. Max teilt mit, dass es um die Vernetzung Ost-Europas geht. Daraufhin antwortet Florian, dass er ihn am Wochenende zurückruft.
RA Dalla Fini erhebt einen Verwertungswiderspruch bezüglich des Programms Cellebrite. Die Anwälte Böhme, Lober, Hamed, Weissenborn, Schwaben und Klemke schließen sich dem Verwertungswiderspruch an.

RA von Alvensleben (für PR) teilt mit, dass hier deutlich werde, dass es um den Fall Frau G. mit dem Mädchen geht – der Fall aus der Schweiz von Max E. die Nachrichten gingen um die Kinder.
RA Lober ergänzt, dass es außerdem jeglicher Begründung zum Extraktionsbericht fehle – eine Überprüfung könne nicht stattfinden.
Im Anschluss daran wird ein Ergänzungsvermerk zur Finanzermittlung zu Florian B. verlesen, aus dem hervor geht, dass Florian B. binnen 1 Monats 370.000€ im November/Dezember 2021 und 60.000€ im Mai 2022, seinem privaten Girokonto entnommen hat.
In einem weiteren Vermerk der den Auswertungszeitraum 1.9.2021 – 27.2.2023 umfasst, werden neben allen Bankdaten und Kontonummern auch die Abhebungen (Barauszahlungen) inklusive Datum, öffentlich verlesen (Frage für einen Freund: Was ist hier mit dem Datenschutz?).
RA Olivo (für Rüdiger v.P.) moniert, dass auf Seite 9 ein weiterer Verfügungsberechtigter eingetragen ist ein gewisser Friedrich H. Dies steht im Widerspruch zu dem, was vorgelesen wurde „kein weiterer Bevollmächtigter“!
RiBo gibt zu Protokoll, dass eine Einzelverfügungsbevollmächtigung für Friedrich H. alle bestehenden Konten und zukünftigen Konten unter dieser Kundenstammnummer umfasst. Vollumfänglich jedoch nicht die Abänderung von Kreditgeschäften und Termingeschäften.
RA von Alvensleben wiederholt sich gerne und teilt mit, dass die Geldübergabe in der Vernehmung von Johanna F. erörtert wurde. Dass das Treffen nach der Rückkehr aus der Schweiz im Münstertal war und immer im Kontext „Aufklärung + Möglichkeit von DUMBs in der Schweiz“ steht. Florian B. sei sehr bodenständig und betroffen von den Erzählungen durch Frau G. und Natalie gewesen. PR wusste nichts von diesen Geldübergaben.

RA Lober fragt nach der Übergabe an eine terroristische Vereinigung. Ob 60.000€ und 150.000€ eine projektbezogene Zahlung war? Es gab keinen monatlichen Verbrauch. Warten wir mal ab was noch kommt bzgl. der Geldkoffer die übergegangen sein müssten.

Danach wird ein weiteres Schreiben der Deutschen Bank in Augenschein genommen, bei dem die Kassenbelege der Barauszahlungen übermittelt wurden. Es ist jedoch nicht bekannt, ob der Kontoinhaber zum Verwendungszweck befragt wurde.

Um 11.12Uhr wird eine 1/4stündige Pause mitgeteilt. Um 11.40Uhr geht es dann weiter.

Nun wird ein Vermerk vom BKA zur Auswertung der braunen Umlaufmappe, die bei Johanna F. sichergestellt wurde, aufgelegt.
In der Mappe befanden sich div. Blätter in unterschiedlichen Größen mit keinem erkennbaren inhaltlichen Zusammenhang. Teilweise mit Datum, ein Backstage Pass, ein Einzelfahrschein, handschriftliche Niederschriften aber auch ausgedrucktes Papier in unterschiedlichen Größen.
RA Böhme (für Johanna F.) spricht einen Verwertungswiderspruch aus, aufgrund der Art und Weise der Durchsuchung.
Auf einem handschriftlichen Zettel steht: Aktion Morgenröte, Hardware 144.000, Treffen MUC, Wer macht was mit wieviel Geld? Und mit wem und bis wann? Tools, Treffen, Wildkameras F., Spionagebedarf.
RiBo wiederholt den Verwertungswiderspruch von RA Böhme fürs Protokoll.
RA Lober gibt eine Erklärung nach 257 ab. Maßgeblich… Inhaltlich… 144.000€ Spionagebedarf, Wildkameras und Funk oder Drohnen. Dies sind jetzt nicht die potenziellen Angriffsmittel um einen Bundestag zu stürmen.
RA Böhme ergänzt: jedoch um Kindesmissbrauch aufzuspüren!
BMW teilt mit, dass ihr die Begrifflichkeit „Aktion Morgenröte“ nichts sagt. Johanna F. war ihr nicht bekannt, lediglich ihr Name wurde ihr im August 2022 zum ersten Mal mitgeteilt.
RA Klemke (für Michael F.) erklärt, dass wenn man sich das Schriftstück anschaut, es sich nur um eine Spekulation halten kann, da es nicht mehr hergibt. Passus Michael F., Drohnen und Wildkamera, eventuell ME dazu? Es liegt nahe, dass man Michael F. fragen wollte, als Gedankenstütze. Ob ein solches Gespräch stattgefunden hat? Alles Spekulation! Wir sind ja hier im Spekulatiussaal!
RA von Alvensleben erinnert, dass Johanna F. in der Vernehmung vom Besuch in Münstertal sprach. Das Aufschreiben belege den Zusammenhang als vermeintliche Existenz von DUMBs.
RA Sattelmaier (für Michael F.) stellt fest, dass der Name Michael F. zwar genannt wird, jedoch darunter ein Pfeil mit eventuell ME ist. Verfasser/in des Notizzettels somit auf ein Treffen hinweist. Eine Beteiligung geht nicht daraus hervor. Er merkt noch an, dass Drohnen nicht bewaffnet sein müssen! Zu diesem Zeitpunkt wurden sie eingesetzt um von oben etwas zu filmen.
BMW erklärt, dass Florian B. ihr noch weniger bekannt war. Von ihm habe sie erst nach erhalt des 1. Laptops erfahren. Ich kenne die beteiligten Personen nicht!
RA Klemke bemerkt, dass er sich schon lustig machen wollte, jedoch gibt es im Internet tatsächlich Spionagebedarf unter Spie-Shop gibt es das alles.
Im Anschluss daran wird ein Ergänzungsvermerk zur braunen Umlaufmappe eingeführt. Darin werden die Treffen mit Flo aufgeführt. Die Kommunikation zwischen Johanna und Peter, sowie die Uhrzeiten der Treffen und die Anschrift.
Außerdem wird eine Sprachnachricht von Johanna erwähnt in der sie mitteilt, dass sie vorhin telefoniert habe (vermutlich mit Rüdiger) und es habe in der Leitung geknackt. Peter teilt ihr mit, dass heutzutage da nichts mehr knackt.
RA Lober weißt darauf hin, dass die Textzeile ausgelassen wurde in der steht, dass es eine Vermutung sei und kein Fakt.
RiBo erklärt, dass dies Inhalt des Vermerkes sei und es deshalb Verlesens Wert ist. Die Bewertung/Verwertung machen wir selbst.
RA Böhme erhebt einen Verwertungswiderspruch. 1. Wegen der Art und Weise der Durchsuchung und 2. Wegen den Unstimmigkeiten mit Cellebrite
RAin Dr. Hamed (für Hans-Joachim H.) erhebt ebenfalls einen Verwertungswiderspruch im Bezug zum Handy.

RA Sattelmaier versucht zu verstehen, weshalb wir in dieser Art und Weise das anschauen? Sprachnachrichten die verschriftlicht wurden. Er kann sich nicht vorstellen, dass der Senat auch nur eine Zeile dieses Vermerkes verwertet. Denn alleine die Vermutung „Hund des W.“ was würden wir nur machen ohne die Digitalisierung? Vor 15 Jahren hätten wir das nicht getan?!
RA Klemke fragt: was ist der beste Beweis für einen unmittelbaren Beweis? Die Sprachnachricht und nicht der Vermerk über den Inhalt einer Sprachnachricht. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
RiBo teilt mit, dass der Zeuge K. am 1.Juli nicht kommt, vielleicht am 2. Juli? Dies würde noch bekannt gegeben werden.

Um 12.22Uhr wird die Mittagspause gestartet bis 13.30Uhr
Um 13.43Uhr geht es weiter.

Es sind 15 Zuschauer, 2 Pressevertreter und 1 Beobachter anwesend.
Nun soll eine Audiodatei, auszugsweise durch Vorspielen und Anhören, in Augenschein genommen werden.
RA Sattelmaier hat dazu eine grundsätzliche Frage, ob grundsätzlich nur Auszugsweise Audiodateien vorgespielt werden sollen? Er weißt auf die Bedenken in anderen Verfahren hin und auf eine Art „Rosinen Pickerei“, denn es sollte der Kontext eines Gesprächs hergestellt werden. Was war der Grund/der Anlass des Gesprächs?
RB teilt mit, dass dies ein Gespräch von über 1 Std. sei. Man würde sich den Beginn des Gesprächs anhören du dann auf bestimmte Stellen springen. Es braucht nicht immer einen Antrag, er will dies ohne Weiteres einräumen und dies ohne viel Papier zu produzieren.
RAin Rüber-Unkelbach beanstandet dieses Vorgehen, da für die Beschuldigten bisher nicht die Möglichkeit besteht, diese Audiodateien anzuhören. Die Verteidigung hatte keine Möglichkeit die Audiodateien anzuhören. Unter Aufrechterhaltung der Beanstandung erörtert sie, dass vorab nicht die Möglichkeit bestand den Inhalt der Mandantin mitzuteilen.
RA Weissenborn schließt sich an und fügt hinzu, dass das Volumen nicht unterschätzt werden sollte, um es sinnvoll bearbeiten zu können.
RA Lober bemerkt, dass wenn man die Anklage liest, der Blick auf die Wirklichkeit versperrt wird, anhand der Fülle. Telefonate mit über 1 Stunde und daraus nur Minuten gehört werden sollen, „Genieverdacht“? Jedoch nicht an jedem Tag und an jedem Ort. Bisher wurde uns noch nichts mitgeteilt. Immer wie nach einem Saunagang ins Kaltwasserbecken zu werfen, das macht das Genie nicht einfacher! Wollen sie eine Verhandlung an der man teilnehmen kann oder nur zuhört?
RB erklärt, dass er nicht den Eindruck habe, dass sich die Beschuldigten nicht einbringen können.
Anschlüsse der Verteidigungen: Johanna F., PR, Rüdiger v.P. und Michael F.
BMW erörtert, dass die Laptops die den Beschuldigten ausgehändigt wurden keine Videos und keine Audiodateien abspielen können. Die Angeklagten können sich nicht vorbereiten und mit den Anwälten abstimmen.

Um 14.02Uhr unterbricht RB die Verhandlung für 10 Minuten.

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