Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 24.04.2025

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OLG Frankfurt 24.4.2025

61. Verhandlungstag

Dieser Verhandlungstag startet mit etwas Verspätung (ca. 30 Minuten), da die Anwälte von Peter W. in einem Stau steckten.
Danach stellt RA Nirk einen Antrag für ein psychologisches Gutachten für den Zeugen Michel R. als Begründung führt er unter anderem eine posttraumatische Belastungsstörung auf, da es für ihn den Anschein hat, dass der Zeuge nicht zur Aufklärung beitragen möchte, sondern wegen der Aufmerksamkeit. Außerdem beantragt er die wörtliche Protokollierung seiner Aussagen.
Die Anwälte der Beschuldigten BMW, PR, RvP, Johanna F., Peter W. und Max E. schließen sich an.
RA Weissenborn tritt dem Antrag bei, jedoch geht die Verteidigung des Hans-Joachim H. von einem Verwertungsverbot der Zeugenaussage aus, deshalb schließen sie sich nicht an.
RA Böhme (für Johanna F.) ergänzte noch bei seinem Anschluss, dass der Zeuge ein notorischer Lügner sei, jedoch wäre zu beachten, dass dies in Co-Mobilität zu anderen Verhalten auftritt, (er zählt ein paar Ziffern auf, mit denen ich nichts anzufangen weiß) und erklärt, dass man erst danach beurteilen kann ob dem Zeugen eine Glaubwürdigkeit zukommt.
GBAin Maslow fragt sich auf welche Unterlagen sich der Antrag von RA Nirk bezieht und tritt dem Antrag entgegen. Sie hält den Zeugen für glaubwürdig.
Richter Bonk (im folgenden RB genannt) verkündet die Ablehnung einer wörtlichen Protokollierung, da die Voraussetzungen nach §273 nicht vorliegen.
RA Nirk beanstandet die Entscheidung und fordert einen Senatsbeschluss.
RAin Hamed teilt mit, dass es ausreichend Anhaltspunkte in Bezug auf den Zeugen gibt, die sicherlich jeder, auch der Senat erkennt und sie erschüttert sei, dass Frau Maslow dies nicht erkennt.
RB teilt nach einer Tischbesprechung mit, dass die Ablehnung der wörtlichen Protokollierung bestätigt wird.
Um 10.34Uhr wird der Zeuge Michel R. (im folgenden ZR genannt) hereingeführt.
ZR teilt mit, dass er einer freiwilligen, psychologischen Untersuchung nicht zustimmt, er möchte das Procedere endlich hinter sich bringen.
Diverse Fragen in Bezug auf die Auskunftsverweigerung bezüglich der Ex-Freundin von ZR kommen auf. RB verkündet eine ganz kurze Beratungspause, ohne Zeitangabe, die dann bis 11.15Uhr andauert.
RB stellt ZR nochmals Fragen zum Zeitlichen Rahmen bezüglich Kontakt zur Ex-Freundin und gibt anschließend zu Protokoll, dass nach aktenkundiger Beurteilung kein Aussageverweigerungsrecht vorliegt, da entsprechende Taten der Verjährungsfrist entfallen müssten, selbst wenn bis 2023 private Kommunikation geführt wurde.
RA Lober beanstandet diese Entscheidung, da vorgestern ein Senatsbeschluss nach §55 zugesichert wurde und er eine Gegendarstellung beantragt hatte.
RB bestätigt nach Tischbesprechung kein Zeugnisverweigerungsrecht nach §55
ZR nennt Frau D. als damalige Lebenspartnerin und teilt mit, dass auf Seite 3 seines Urteils die Dame zu finden sei.
RA von Alvensleben (zukünftig RvA genannt) möchte wissen, ob die andere Frau aus dem Urteil ebenfalls Lebensgefährtin war?
ZR „den anderen Namen möchte ich nicht nenne, da ich mit Frau D. (er spricht den Namen aus) noch bis 2023 Kontakt hatte“ (clever)
RvA: Machen die Damen ihnen Vorwürfe?
ZR: Nein… nichts gerichtliches… es wurde nichts zugestellt
RvA: Notarieller Art? Was war das?
ZR: Schuldschein
RvA: Sie haben 10.000€ an einen Mann Namens E. zurückbezahlt. Wann war das?
ZR: Kurz vor dem ersten Gerichtstermin (ZR hatte einen Mercedes AMG Coupe an die Hells Angels übergeben. Dieser gehörte Herrn E. der zu dieser Zeit Angestellter bei ZR war. ZR hatte Herrn E. mehrmals getäuscht und sich erfolgreicher dargestellt als er tatsächlich war. ZR hat niemals einen Cent an Herrn E. als Lohn bezahlt. Herr E. hat (nur) 2 Wochen intensiv für ZR gearbeitet)

RvA interessiert sich nun für die Eltern von ZR, da diese ihm die 10.000€ gegeben haben, um die Schulden noch vor der Verhandlung zu begleichen. Wie heißen die Eltern? Auch möchte er wissen ob ZR von seinen leiblichen Eltern spricht, wenn er das Wort Eltern sagt? ZR möchte darüber keine Auskunft geben, das erscheint ihm zu persönlich. RvA verzichtet auf die Antwort, da diese Antwort ihm bereits die Information gibt, die er benötigt.
RvA möchte von ZR wissen, wer die Unterstützer von Hans-Joachim H. (zukünftig HJH genannt) waren und weshalb er die Unterstützer von HJH nicht angezeigt hat? Es waren Justizmitarbeiter, die HJH im Vorfeld mitgeteilt haben, wann es eine Zellenkontrolle gibt. ZR versteht nicht, weshalb er diese Leute anzeigen hätte sollen und auf welcher Rechtsgrundlage?
RvA hat noch diverse Fragen zu Informationen seinen Mandant PR betreffend, jedoch hierzu hatte ZR kein fundamentiertes Wissen und antwortete meistens mit „kann ich nicht mehr genau sagen“, er konnte auch sonst keine konkreten Auskünfte zu Gesprächsinhalten oder Interessen von PR geben.
Im Anschluss daran nimmt RA Lober die Befragung auf. Hier wird es für den Zuschauer recht amüsant und für den Zeugen unangenehm.
RA Lober lässt sich die Umstände, Begebenheiten und Vorgehensweisen, sowie das Zustandekommen des Darlehens von den 30.000€ über die Hells Angels genauestens erklären und fragt sehr dezidiert nach. Somit dürfte nun wirklich jeder verstanden haben, wie, was, warum, weshalb. Allerdings blieb die Frage nach der Bedeutung von Support 81 unbeantwortet.
ZR hat nach Geld gefragt, da er eine Geschäftsidee hatte und dafür das Geld benötigte. Ein früherer Bekannter Christian S. der Prospect (Anwärter) bei den Hells Angels war, hat den Kontakt hergestellt und quasi das Darlehen vermittelt. Die Geldübergabe wurde durch einen Full Member vollzogen, der rot-schwarz getragen hatte.
Um 12.17Uhr wird die Mittagspause bis 13.30Uhr eingeläutet.
Um 13.40Uhr geht es weiter mit der Zeugenbefragung durch RA Lober.
RA Lober hat viele Fragen… er möchte genau wissen, wie die Soziale Phobie des ZR festgestellt wurde. Wo dies nachzulesen ist und wer diese festgestellt hatte und in welchem Zusammenhang? Außerdem möchte er nochmals genauere Informationen zu dem Darlehen, dem Kontaktmann, dem Drumherum mit den Hells Angels und den Bedrohungen sowie dem Kopfgeld was auf ZR ausgesetzt wurde, wissen.
RA Lober möchte auch wissen, ob es alles Zufälle waren, dass er in so kurzer Zeit (ca. 4 Monate) zu so vielen, großen Verfahren Kontakt hatte?
ZR: Ja, es war alles zufällig… erst später dachte er, er könne zur Aufklärung beitragen. „so“ kams dazu.
ZR berichtet, dass er sich für das BTM Verfahren, eine ganz abenteuerliche Geschichte einfallen lassen habe, mit einer Unterwasser Drohne. Dies hatte er mal in einem Bericht im Fernsehen gesehen, dass solche Drohnen sich mit einem Magnet an Schiffen andocken. So konnte er das Vertrauen des Beschuldigten gewinnen.
RA Lober interessiert sich für die Themen die ZR mit HJH besprochen hat? Nach kurzer Zeit habe HJH seinen Haftbefehl und später dann auch die Anklageschrift, an ZR zum lesen übergeben. Dies war jedoch einseitig, ZR hat HJH keinerlei Unterlagen von sich überlassen.
Erstaunlicherweise kommt irgendwann im Laufe der Befragung heraus, das ZR nicht einmal ein Abi hat. Er habe dies zwar bei der Polizei mitgeteilt und auch, dass er anschließend studiert habe, die sei jedoch alles gelogen. Aber… er weiß, dass man bei der Polizei nicht die Wahrheit sagen muss, man darf nur niemanden falsch beschuldigen. Ansonsten darf man dort die Unwahrheit sagen! (Wow, das war mir neu… und so wie die Reaktionen im Zuschauerraum waren, auch allen weiteren Zuschauern ebenfalls)
Um 14.50Uhr wird nach eine Diskussion zwischen RB, RA Lober, RA Klemke und dem Zeugenbeistand des ZR eine 10 minütige Pause einberufen.
15.14Uhr geht es dann mit der Befragung durch RA Lober weiter. RA Lober hat viele Fragen zum Vorfall an der Aral Tankstelle. Ich versuche den Inhalt des Ergebnisses wiederzugeben.

ZR hatte den Fahrzeugschlüssel mit Fahrzeugschein Teil 1 an die Hells Angels, als Pfand übergeben, da er noch restliche 7.000€ Schulden hatte, die er nicht fristgerecht begleichen konnte (allerdings wusste Herr E. nichts von der Übergabe seines Fahrzeuges an die Hells Angels). Wenige Tage danach waren 2 Hells Angels mit Kutte im AMG Coupe an der Aral Tankstelle, als Herr E. mit seinem Vater dazu kam. Herr E. und sein Vater blockierten das Coupe und verhinderten die Weiterfahrt. Es kam zu einem Polizeieinsatz, zu dem auch ZR hinzugezogen wurde. Am Ende übergaben die Hells Angels das Fahrzeug an Herrn E. und teilten ZR mit, dass dies ein Nachspiel haben würde und ab jetzt 200€/Tag an Zinsen fällig wären. ZR übergab den Ersatzschüssel am Folgetag der Polizei, da Herr E. bereits zu diesem Zeitpunkt keinen Kontakt mehr zu ZR haben wollte.
RA Lober hat auch noch viele Fragen zu den angefertigten Aufschrieben, die ZR über die Aussagen von HJH angefertigt hat. Es ist ihm auch aufgefallen, dass ausschließlich belastende Dinge aufgeschrieben wurden. ZR dachte, er würde damit etwas Gutes tun, wenn er Aufklärungshilfe betreibt. RA Lober möchte auch wissen wie HJH sich zur Allianz und den Reichsflugscheiben etc. geäußert hat. ZR teilt mit, dass HJH sich eher über manche Angeklagte lustig gemacht hat, z.B. auch über die Vernehmung von Michael F.
ZR hat HJH nach lesen der Anklageschrift vorgeworfen, dass HJH nur ein kleines Licht sei. Er habe dies bewusst so provokant formuliert um herauszufinden ob er mehr weiß. ZR hat alles was in der Anklageschrift steht als bare Münze gehalten und ist sich sicher, dass HJH wesentlich mehr weiß, als er zugibt.
15.55Uhr wird eine 10 minütige Pause gestartet.
16.13Uhr geht’s weiter.
Da die Befragung noch so umfangreich erscheint, wird sie am heutigen Tag unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt.
16.15Uhr verlässt ZR mit seinem Zeugenbeistand den Gerichtssaal.
RB gibt einen Ausblick auf die folgende Woche. Der Zeuge L. ist geplant. Die dazugehörende Skizze vom Bundestag wurde bereits ausgeteilt.
Um 16.20Uhr wird die Sitzung bis kommenden Mittwoch 9.30Uhr unterbrochen.

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