Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 28.01.2025

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OLG Frankfurt 28.1.2025

46. Verhandlungstag

Dieser Verhandlungstag startet gegen 9.45Uhr direkt mit einem Ablehnungsersuchen von RA Dr. Sieg (für PR). Richter Bonk möchte dies nach hinten verschieben und an den Schluss des Verhandlungstages stellen. RA Dr. Sieg widerspricht dem Vorgehen vehement. Richter Bonk diktiert die Verschiebung ohne Rechtsmittelverlust zu Protokoll. Jedoch RA Dr. Sieg bitte um Gerichtsbeschluss, was in einer kurzen Unterbrechung endet und danach in gewohnter Weise, eine Ablehnung des Ablehnungsersuchens mitgeteilt wird.

Im Anschluss daran werden Erklärungen nach 257 abgegeben.

RA Klemke (für Michael F.) beginnt und erklärt, dass der Zeuge Lasse K. ein sehr gutes Gedächtnis hat. Auch hat er versucht sich tatsächlich zu erinnern obwohl er sein Wissen zuvor aufgefrischt hatte, was bei einem solchen Umfang logisch ist. Der Zeuge war ernsthaft bemüht und es waren keine Belastungstendenzen festzustellen, die Aussage war neutral und objektiv.
Wenn er sich den Inhalt ansieht sind für ihn 2 Punkte von ausschlaggebendem Interesse, nämlich der Rat und der M-Stab. Welche Kenntnisse und welches Wissen hatte sein Mandant dahingehend? Einzig und allein die Allianz sollte die politische Elite neutralisieren/absetzen/entmachten… dies wurde mehrfach schlüssig dargelegt. Sein Mandant lehnt Gewalt ab! Die tatsächliche irdische Allianz sollte, vertreten durch Großmächte, die politischen Machtgeber mit Unterstützung der galaktischen Allianz einen Systemwechsel herbeiführen. Der Rat war lediglich als Übergang gedacht.
Es gibt keinerlei Verknüpfungen zwischen dem beabsichtigten Wirken des Rats und eines gewaltsamen Umsturzes! Sein Mandant hat ausschließlich von Ideen gesprochen… das Wort Plan kam nicht von ihm. Es gibt jedoch einen großen Unterschied zwischen Idee und Plan. Im Mai 2022 sagte Rüdiger v.P. zu Michael F., dass die Idee mit dem Reichstag vom Tisch sei. Da es diesbezüglich keine Vorhaltungen während des Verhörs mit seinem Mandanten gab, ist davon auszugehen, dass sein Mandant nicht in diesen Tatvorwurf involviert war.

RA Sattelmaier (für Michael F.) erklärt ebenfalls, dass der Zeuge keine Belastungsmotivation hatte und eher nichts belastendes zu Tage kam…. Eher entlastende Dinge! Obwohl man versucht hatte sich an eine Chronologie zu halten kam man vom Hölzchen zum Stöckchen, alles wirkte etwas chaotisch. Auch der Belastungszeitraum war völlig chaotisch, somit ist davon auszugehen, dass der Ermittlungsstand eher weniger gut war. Laut Zeuge hat Michael F. vollumfänglich und wahrheitsgemäß ausgesagt. Dadurch wird der Anschein erweckt, dass die Ermittlungsbehörden nichts hatten und sein Mandant erst Licht ins Dunkel brachte. Es waren keinerlei Schutzbehauptungen erkennbar. Somit stellt sich erneut die Frage, in wie weit ist eine U-Haft unter diesem Gesichtspunkt noch angemessen?
Die Allianz ist skurril, jedoch wenn wir in die galaktische Allianz kommen, dann wird es abenteuerlich. Und das soll am Ende dazu führen, den Mandant als rechtsradikal, gewalttätig und Umstürzler darzustellen. RA Sattelmaier findet es interessant, was alles NICHT gefragt wurde, z.B. wie sah der Plan des Reichstagssturms aus? Es wurde nicht danach gefragt, obwohl dies der Aufhänger der Medien ist/war! Somit muss man davon ausgehen, dass die GBA und der Senat davon ausgehen, dass sein Mandant keinerlei Kenntnisse über den Sturm hatte.
Zum Tatzeitpunkt befand sich sein Mandant in einer Parallelwelt… er wurde aus dem Polizeidienst entfernt… dann folgte die Bestätigung dessen durch das Verwaltungsgericht und der Zusammenbruch/Wegbruch seines ganzen Lebens… „so“ ist er in diese Parallelwelt gekommen, denn das macht etwas mit einem.
RA Sattelmaier merkt noch an, dass es eine ganz neue Qualität hat, dass sich Terroristen in Gaststätten treffen und auch noch Gäste dazu einladen… das sei ganz anders als damals bei der RAF, die sich damals eine Wohnung in einem hässlichen Gebäude in Köln angemietet hatten und diese auch noch bar bezahlt hatten.

Bisher gab es noch keinerlei Beweise was seinen Mandanten betrifft und dennoch sitzt dieser seit über 25 Monaten in U-Haft… somit stellt sich erneut die Frage der Verhältnismäßigkeit!?

Richter Bonk stellt im Anschluss daran fest, dass ein Antrag auf Haftprüfung gestellt wurde.

RA Miksch (für Peter W.) erklärt, dass durch die Befragung deutlich wurde, dass man davon ausging, dass die Allianz mit Gewalt vorgeht und die HSK zur Versorgung und Verpflegung der Bevölkerung zuständig gewesen wäre. Die Angeklagten selbst sollten keine Gewalt anwenden. Die HSK war zum Wohle Aller ins Leben gerufen worden. Peter W. war kein aktiver Teil und intern nicht einflussreich. Der Reichstagssturm war eine Idee und kein Plan.

RA von Alvensleben (für PR) gibt eine Erklärung in Kombination mit einem Beweisantrag ab. Er erklärt, dass die irdische und intergalaktische Allianz agiert hätte… und wenn überhaupt, dann wäre nur legale Gewalt nach Erlaubnis durch die Allianz, angewendet worden. Es war lediglich eine Idee und kein Plan.
Im Mai 2022 hat Michael F. durch Rüdiger v.P. erfahren, dass sich die Sache mit Berlin erledigt habe.
Die Helmbrechtstreffen waren lose Treffen ohne bestimmte Themen. Auch wurde Michael F. durch Rüdiger v.P. mitgeteilt, dass der Rat sich aufgelöst habe.
Da ein Plan wesentlich mehr ist als nur eine Idee, beantragt er ein Sachverständigen Gutachten. Bilder von einer Reichstagsbesichtigung, die nicht einmal weitergeleitet wurden, reichen nicht aus um einen Planungsstatus zu erfüllen. Wissenschaftlich verwandte Begrifflichkeiten… die GBA geht von Planung aus… die Verteidigung widerspricht diesem Vorwurf!
Lediglich wurde durch Rüdiger v.P und Marco v.H. hinters Licht geführt um sich finanzielle Vorteile zu erzielen!

RA Tschammer (für PR) erörtert, dass deutlich wurde, dass ein Teil der Angeklagten durch den anderen Teil über die Allianz und durch die intergalaktische Allianz getäuscht wurden. Keiner hatte jemals zu einer dieser Allianz Kontakt… dies konnte nur geschehen, weil ein gewisses Maß an Spiritualität vorhanden ist.

RAin Rueber-Unkelbach für (Birgit M-W.) schließt sich ihren Vorrednern an und fügt hinzu, dass ihre Mandantin sehr zweifelnd war, da sie nicht so spirituell war, somit ist die Schnittmenge recht überschaubar. Die Aussagen ihrer Mandantin wurden durch den Zeugen bestätigt… die Allianz soll alles regeln, jedoch der Glaube an die Allianz war unterschiedlich stark, dennoch hat jeder auf den großen Knall gewartet und wollte dann der Bevölkerung helfen. Idee + Plan ist etwas aus dem Ruder gelaufen, vermutlich war es dem beiwohnenden RA nicht bewusst. Jedoch sämtliche Kontakte zwischen Birgit M.-W. und Michael F. geben keine Anhaltspunkte zur Anklage.

RA Lang (für Rüdiger v.P.) führt nochmals das Kennenlernen von Michael F. und Rüdiger v.P. beim Helmbrechts Treffen aus und dass sein Mandant nicht beim Treffen in der Oberschweinstiege war.

RAin Hamed (für Hans-Joachim H.) hat ihre Erklärung schriftlich vorbereitet inklusive 2 Anträge. Sie stellt fest, dass erst auf Nachfrage Hans-Joachim H. ins Spiel kam. Diese Tatsache zeigt, dass ihr Mandant eine dermaßen untergeordnete Rolle gespielt hat, umso unverständlicher ist es für sie, weshalb ihr Mandant eine so lange Zeit in U-Haft sitzt. Der Zeuge hatte zwar ein hervorragendes Gedächtnis, jedoch nicht in Bezug auf ihren Mandanten.
Sie berichtet über den Brief von Max E. vom 28.12. in dem er ausführt, dass ihr Mandant die Bekämpfung mit der Thematik „organisiertes Verbrechen“  erheblich finanziell unterstützt habe. Der Kontakt zwischen Michael F. und Hans-Joachim H. kam durch Max E. Ratstreffen waren für ihren Mandanten unbekannt. Michael F., Johanna F. und Hans-Joachim H. haben sich nur wegen den Kindern getroffen. Hans-Joachim H. hat auch keine Verschwiegenheitserklärung unterschrieben. Es ist davon auszugehen, dass Hans-Joachim H. nichts von den HSK`s wusste.

Richter Bonk diktiert ins Protokoll: Erklärung mit Anträgen zur Sache.

RA Nirk (für Vitalia B.) schließt sich zur Untersuchung des Sachverständigen Gutachtens, zur Sachverständigen Beurteilung zum Zeitpunkt der Vernehmung an.

Um 11.30Uhr wird eine 10 Minütige Pause eingeläutet (die ca. 20 Minuten dauerte).

RAin Mannebach-Junge (für Johanna F.) schließt sich dem Antrag bezl. Dem Brief von Max E. an.

RA von Alvensleben (für PR) schließt sich dem Antrag zur Feststellung Plan-Idee an.

Im Anschluss daran gibt Birgit M.-W. eine Erklärung nach 257-1 ab. Zunächst entschuldigt sie sich, dass sie bei der Befragung des Zeugen, Anlass zur Beanstandung des Richters gegeben habe. Sie führt aus, dass die Aussagen von Michael F. und ihr im Wesentlichen übereinstimmen. Sie hatten außerhalb der Ratstreffen keinerlei Kontakt, dies sprich sehr für den Wahrheitsgehalt der Aussagen!
Es wurde niemals über einen Strategiewechsel geredet, da es eine solche nicht gab. Die Allianz macht alles… wir brauchen nur noch Kontakt zu ihr. Außerdem führt sie aus, dass sie nicht versteht, weshalb ein daktyologisches Gutachten für 8.000€ erstellt wurde obwohl sie von Anfang an gesagt hat, dass sie dieses Buch gelesen habe, lediglich der Titel war ihr nicht geläufig.
Der Kopf war nicht der Rat, sondern die Allianz… eine weitere Übereinstimmung! Die Vorträge wurden als Visionen vorgetragen… wie stellen wir uns die Zukunft vor? Bereits am 25.6.2022 beim abendlichen Telefonat mit PR habe sie mit PR besprochen, dass sie weder Marco v.H. noch Mirka W. dabei haben wollten. Es wurde über Urvater und Urmutter gesprochen, jedoch nicht über HSKs. Michael F. habe zwar ausgesagt, dass Mirka W. 2x hintereinander dagewesen sei, jedoch nicht bei Ratstreffen. Sie war nur da um Marco v.H. nahe zu sein, so auch am 13.8.2022… sie war nicht im Schloss, sondern sie kümmerte sich um den Kater (Auswirkungen von Alkohol nicht das Tier) von Marco v.H.

Um 12.30Uhr kommt dann der Zeuge Matthias Z. in den Zeugenstand. Er war der Schriftführer während der gesamten Vernehmung von Johanna F. hiervon gibt es keine Audio-Visuelle-Aufnahmen.

Rahmenbedingungen:
Die Vernehmung wurde in der JVA Schwäbisch Gmünd durchgeführt, die RAin Mannebach-Junge war an jedem Tag anwesend und mit ihr wurden auch die Termine abgestimmt, diese waren der 9., 15., 16. Und 17.11.2023.
Die Vernehmung wurde an diesen Tagen in den Zeiten von ca.10-16.30Uhr durchgeführt und die Beschuldigte bekam jedes Mal die Möglichkeit vor der Vernehmung zur Kommunikation mit ihrer RAin. Er hat Protokoll (kein Wortprotokoll) geführt, was an jedem Abend ausgedruckt wurde. Im Anschluss haben es alle durchgelesen und eventuelle Anmerkungen handschriftlich angefügt.
Grundsätzlich hat sein Kollege Jan G. die Gesprächsführung inne gehabt, auch Vorhalte wurden vom Kollegen gemacht. Dieser hatte ebenfalls einen Laptop und öffnete dort Dateien, Passagen oder auch mal TKÜs die teilweise über Kopfhörer von Johanna F. dann angehört wurden.    
Johanna F. war grundsätzlich kooperativ. Sie und ihre Anwältin vermittelten den Eindruck, dass sie das Ding voran bringen wollten.

Nach dieser Ausführung wird die Mittagspause um 12.52Uhr bis 14Uhrgestartet.

Danach geht es mit der Befragung des Zeugen Matthias Z. (zukünftig ZMZ) durch Richter Bonk (zukünftig RiB benannt) weiter.

RiB: möchte etwas über die familiären Verhältnisse von Johanna F. wissen.

ZMZ: Sie hat Kinder, einen Ex-Mann, tanzt Tango Argentino, der Flugzeugabsturz der russischen Schulklasse am 1.7.2002 am Bodensee war ein großes Ereignis in ihrem Leben. Seither werden jährliche Trauerfeiern dort abgehalten. Auch war Johanna F. mit ihrem Wohnwagen und ihrem Hund im Ahrtal um dort Seelsorge zu betreiben. Sie hatte mal Arzthelferin gelernt und war politisch in „der Basis“ engagiert.

RiB: Familiär?

ZMZ: hat eine Tochter, einen Verlobten… davor eine Beziehung zu einem Kieferchirurgen oder Zahnarzt. Menschlichkeit und Völkerverständigung war ihr wichtig.

RiB: Kennverhältnis zu weiteren Personen?

ZMZ: Karl Hilz, Michael F. und Max E. auch Jessy M., Rüdiger v.P. und Peter W. hat sie im Münstertal kennengelernt. Dann gibt es noch Mischa den Fahrer von Max E., Christian W. und Marco v.H.
Beim sogenannten Familientreffen hat sie Andreas M., Alexander Q., Axel den Pilot und Frank den Koch kennengelernt. Außerdem kennt sie noch die Tochter von Rüdiger v.P., Bettina und das Österreichische Ehepaar.

RiB: Hans-Joaxchim H.?

ZMZ: Nur mal singulär erwähnt… im Fall Natalie, so auch Agnes G. und Marika G.

RiB: Person Andy H…. Rede in Berlin?

ZMZ: Im Yachtclub in Berlin übernachtet… keine weiteren Erinnerungen.

RiB: Karl Hilz?

MZM: den hat sie in Berlin bei einer Rede kennengelernt, so auch Jessy M. der sich als Überlebender aus rituellem Kindesmissbrauchs vorgestellt hat.

RiB: War Jessy M. glaubhaft?

MZM: Sie war schockiert und es hat sie bedrückt. Deshalb wollte sie sich ein Bild machen ob es sowas gibt.
Zusammenfassend: Jessy hat ein Haus in Spanien was für Missbrauchsopfer zur Verfügung steht. Marika und Agnes sollen später auch dort gewesen sein. Johanna F. hätte Interviews für Jessy mit Missbrauchsopfern führen sollen im Rahmen eines Coachingvertrages. Jessy sollte Johanna F. Beweise liefern, deshalb ist sie nach Augsburg gefahren, aber es wurden lediglich Symbole angesprochen. Sie hat ihn auf der Wiesn in München kennengelernt, dort kam er auf sie zu… auch Max E. hat sie dort kennen gelernt.

RiB: Wahrnehmung Max E.?

ZMZ: Alkohol spielte bei ihm eine große Rolle.

RiB: Florian B.?

ZMZ: Ist der Cousin von Johanna F. und ein vierfacher, verlässlicher Familienvater, dessen Meinung für Johanna F. wichtig ist.
Da Johanna angesprochen wurde ob sie als Direktkandidatin für die Basis einstehen würde und sie sich mit den Werten derer identifizierte, machte sie dort mit.

Um 15.07Uhr unterbricht RiB die Zeugenbefragung, da noch prozessuale Dinge anstehen.  

RA Böhme (für Johanna F.) stellt einen Beweisantrag in Bezug auf den Zeugen Lasse K. die in Augenscheinnahme der Videoaufzeichnung um die Angaben zur HSK und die Tatsache, dass Marco v.H. mit Björn Lars O. alleine vor die Tür gegangen sei. Katastrophenschutz? Weshalb wurde der Rat aufgelöst? Außerdem gibt es eine TKÜ in der Michael F. sagt, dass es reine Gedanken sind.
Der Augenschein wiegt mehr als die Zeugenvernahme und das damit verbundene Hören-Sagen.

RA Lober (für Birgit M.-W.) beantragt die Audiovisuelle Videoaufnahmen (er benennt unterschiedliche Stellen) in Augenschein zu nehmen. In diesen Stellen geht es um eine bereits aufgegebene Idee… in Bezug auf den Vorwurf Plan den Bundestag zu stürzen. Dies ist ein wesentlicher Verfahrenspunkt… hat etwas von Fake News… wie die alt hergebrachte Lüge… eine Fremdbeobachtung die scheinbar eine Beobachtung abbildet und daraus eine Anklage erhoben wurde… eine suggestive Aussage…. der offenkundige Umkehrschluss zur Wirklichkeit… der Begriff Reichstagssturm sollte besser nicht verwendet werden. RA Lober stellt den Antrag das Verfahren, durch ein rechtswidriges Eingreifen der Medien, einzustellen.
Außerdem beantragt er Akteneinsicht in die am 22.11.2024 von Herrn B. vom Bundesnachrichtendienst als „geheim“ deklarierten Dokumente.

RA Wölfel (für Peter W.) und RA von Alvensleben (für PR) schließen sich den Anträgen von RA Lober an.

RA Dr. Sieg (für PR) spricht über das Ablehungsersuch und erklärt, weshalb erst heute. Er führt aus, dass der Beschluss begründet und verständlich sein müsse, jedoch er endet mit dem Satz, dass die Stellungnahme des GBA dazu herangezogen wird. Er lehnt deshalb wegen Befangenheit diesen Beschluss ab. Als Begründung führt er die Ablehnung seines Antrages vom 9.7.2024 auf, in dem waren es 4 Handlungen… am 2.12.2024 räumt der Senat 2 Handlungen ein… die Reise nach Bratislava und die Einberufung des Rats. Er spricht von Voreingenommenheit und mangelnder Unabhängigkeit wenn man sich die Stellungnahme des GBA zu eigen macht ohne diese aufzuführen! Nachvollziehbarkeit und Plausibilität? Wieso soll die Einberufung eines Rats zur Erstürmung gewesen sein, wenn doch die Ratssitzungen für das „danach“ einberufen wurden? Es ist nicht einleuchtend, wenn nicht darüber gesprochen wurde. Deshalb kann nicht von Plausibel gesprochen werden.

Die Begründung entspricht nicht ihrer eigenen Überzeugung!

RiB: Diktiert ins Protokoll den Vermerk, dass das Ablehnungsgesuch zur Verlesung gelang.

Um 16.03Uhr wird dieser Verhandlungstag geschlossen.

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