Prozessbeobachtung OLG München. „Reichsbürgerprozess“ 05.12.2024 – Teil 1
OLG München 5.12.2024
35. Verhandlungstag
Nach der üblichen Begrüßung geht es direkt weiter mit der Einlassung von Christian W. (Im folgenden CW genannt) der weiterhin aus seinen vorbereiteten Seiten vorliest.
Er erklärt, dass die GBA versucht, ihn als massenmordendes Monster darzustellen…jedoch wenn man die Olbernhäuser Gemeinschaft befragen würde, würden diese sicherlich bestätigen können, dass er immer versucht hat friedliche Lösungen zu finden.
Er berichtet wie er seine erste Montagsdemo am Morgen bei der Polizei angemeldet hat und mitgeteilt hat, dass ca. 300 Menschen anwesend sein werden. Die Polizei sagte dann, dass alles seinen Gang ginge… am Abend war die Polizei anwesend, allerdings wurde dann ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitete wegen einer unangemeldeten Versammlung. CW verstand die Welt nicht mehr? Erneut wurde er vom BRD Regime enttäuscht. Er hatte doch alles getan? Ihm wurde leider nicht mitgeteilt, dass er die Versammlung beim Ordnungsamt hätte anmelden müssen statt bei der Polizei. (Das Verfahren wurde eingestellt, da er nachweislich, trotz Unwissenheit, alles getan hatte was in seiner Macht stand).
Danach hat niemand mehr eine Demo in Olbernhau angemeldet, da keiner den Popo in der Hose hatte… dennoch wurde jeden Montag dort spazieren gegangen, ohne das Zutun von CW.
CW versuchte immer Brücken zu bauen… war stets kooperativ… nachweislich!
Er musste jedoch feststellen, dass Menschen die vom politischen Narrativ abweichen, als Querdenker, Reichsbürger, Antisemiten und Verschwörungstheoretiker deklariert werden. Die Menschen die eine abweichende Meinung haben, werden daran gehindert, diese zu verbreiten indem sie einfach als Falschmeldungen deklariert werden.
CW erklärt, das eine der wenigen richtig ermittelten Fakten ist, dass die Allianz Auslöser für alles gewesen sei. Somit ist nicht nur die Arbeitshypothese sondern auch die Anklage widerlegt!
Hätte die Allianz die BRD abgewickelt, („und würde sie es hoffentlich noch machen“) dann würden sich alle an die Weisungen der Allianz halten, auch Ausgangssperre etc.
Alle Maßnahmen bestünden auf geltendem Recht! Kein einziger Gedanke in die Richtung Terror wurde jemals von irgendeinem ausgesprochen sondern immer von humanitärer Hilfe!
CW war zuversichtlich, dass die Abwicklung ebenso friedlich ablaufen würde wie damals mit der DDR. Niemand in diesem Verfahren hätte Einfluss nehmen können auf die Ereignisse… alle wollten nur helfen!
CW versichert, dass er die Verschwiegenheitserklärung nicht unterschrieben hätte, wenn er gewusst hätte, wie sie entstanden ist. CW erörtert auch, dass das Treffen bei Matthias H. kein Soldatentreffen war, wie es in der Akte betitelt wird… Sondern einfach nur ein Grillfest… Jedoch Soldatentreffen hört sich halt wesentlich gefährlicher an!
Er erörtert auch ein Telefonat, dass er am 8.10.2022 mit Johanna F. geführt hat (dies sei teilweise fehlerhaft verschriftet), darin habe er z. B. gesagt „man brauche keine Waffen, wenn sich die Allianz um die Abwicklung kümmert“… Er habe an die Existenz der Allianz geglaubt!
Außerdem war er besorgt um das Leben seiner Lebensgefährtin und deren Söhne!
CW teilt mit, dass er sich bis zu seiner Auswanderung an die Geschäftsbedingungen der BRD halten wird!
RA Riedt (für Ruth L.) stellt einen Antrag, da CW zu Beginn das Infektionsschutzgesetz mit dem Ermächtigungsgesetz verglichen habe, habe er formell dies mit einer demokratischen Diktatur gleichgesetzt. Dies müsste zwingend protokolliert werden!
RA Heer (für Thomas T.) meldet sich ebenfalls und ist der Auffassung, dass es eine Zumutung für den Gerichtssaal und den Senat sei, es sei schließlich keine politische Bühne.
Daraufhin wird eine kurze Pause eingeleitet…
Nach der Pause teilt RA Rochlitz mit, dass sein Mandant CW „jetzt“ nichts mehr sagen wird… weder etwas vorlesen, noch Fragen beantworten! Die Übergabe der schriftlichen Einlassung wird ebenfalls nicht erfolgen.
PGBA Menke meldet sich nun zu Wort und erklärt, dass er der Auffassung sei, dass es sich um ein faires Verfahren handle und bisher durfte CW ausreden, deshalb möchte er darum bitten, dass wie ursprüngliche angekündigt, die bisher vorgelesene Einlassung in schriftlicher Form übergeben wird. Er schließt sich dem Antrag von RA Riedt an, dass die Aussage von CW bezüglich Ermächtigungsgesetzt protokolliert wird!
Da CW nun keine weitere Einlassung macht, wird nochmals kurz unterbrochen, damit der Senat weitere Unterlagen holen kann.
Nach der kurzen Unterbrechung fragt RA Ciobanu in Bezug auf die Äußerung des GBA, was eigentlich passiert sei? Wo habe CW gegen ein faires Verfahren verstoßen?
Der Kollege Riedt habe einen Antrag gestellt… CW blockiert nun… CW hat das Recht sich auf sein Grundrecht zu berufen.
GBA Menke erklärt daraufhin, dass er damit nur ausdrücken wollte, dass es ihm nicht fair erscheint, wenn es ursprünglich heißt, dass man die Einlassung in Schriftform bekommt und dann zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt bekommt, dass dies doch nicht der Fall sei…
Daraufhin meldet sich RA Weinhold (für Frank R.) zu Wort und stellt fest, wie unterschiedlich doch die Interpretation eines fairen Verfahrens seien, deshalb würde er in dieser Hinsicht gerne erfahren, was in den anderen Verfahren so läuft?
Im Anschluss daran werden wieder Telefonate eingespielt… eines mit CW und einem Thomas S. und ein weiteres zwischen CW und Frank R. In diesem Telefonat kann man wahrnehmen, dass Frank R. sich Sorgen um seinen Freund CW macht… um seinen Gemütszustand da die 48 Stunden ohne Auswirkungen blieben… er bietet ihm Hilfe an. Frank spricht CW Mut zu und sagt, dass sie zuversichtlich bleiben müssen… es läge an CW, wenn er das Gute nicht sehe… die Menschen seien da… „freue dich darauf was kommt… dann wird es auch gut“
RA Weinhold (für Frank R.) bittet um eine Pause um das gehörte, besprechen zu können.
RI teilt mit, dass sie ein weiteres Telefonat anhören möchte und die Erklärungen nach 257 bis nach der Mittagspause zurück stellen möchte.
Im nächsten Telefonat zwischen CW und Frank R. unterhalten sich die Beiden Freunde über die Trennung von CW und seiner Frau… weshalb es dazu gekommen sei. CW berichtet, dass er ein emotionales Tief hatte nach dem ernüchternden Treffen. Sein Kaltblut Santos sei gekommen und habe ihn getröstet… Frank R. berichtet, dass er auf einem Treffen war und dort in die Runde gefragt hatte wer geimpft sei? Niemand! 12 Teilnehmer und alle ungeimpft.
RI teilt im Anschluss an das Telefonat mit, dass in der Verschriftung eine Verwechslung passiert sei.
RA Nordmann (für Paul G.) findet es schade, dass CW nichts mehr dazu sagt. Ihn hätte interessiert was der Bewusstseinssprung von D3 auf D5 sei und was damit gemeint war, wenn die Leute durch 5G bedingt durch die Impfung einfach weg sind? Die Interpretation sei ja etwas anderes, wenn die einfach weg seien?
Er fragt sich ob dieses Verfahren nicht ein Stückweit inszeniert sei? Wenn sein Mandant als Coronaleugner betitelt wird obwohl er dies nicht sei?!
CW habe auf die Grundrechte Bezug genommen und mitgeteilt, dass das Infektionsschutzgesetz diese eingeschränkt habe. Im Nachhinein weiß man durch die RKI Protokolle, dass nicht richtig damit umgegangen wurde!
Die Maßnahmen waren nicht richtig! 3.Reich hin oder her… nur weil er das Wort Ermächtigungsgesetz in den Mund genommen hat? Das ist doch kein Straftatbestand! Weshalb muss so etwas protokolliert werden?
Nun sagt CW nichts mehr… was wurde dadurch gewonnen?
RA Dr. Becker (für Harald P.) ist der Auffassung, dass es nicht darum geht ob CW ein Nazi sei, es ginge um den Kampf ums Recht und da werden die Waffen eben etwas schärfer gewetzt! Er fragt sich, was denn eigentlich genau protokolliert werden soll?
RA Jüdt (für Ruth L.) schließt sich RA Becker an und sieht ebenfalls keine Strafbarkeit und sagt „wir müssen uns sowas einfach anhören“.
Danach wird eine 1,5 Stündige Mittagspause eingeläutet.
Nach der Mittagspause teilt RA Rochlitzmit, dass sein Mandant CW die bisher verlesene Einlassung bis zum nächsten Verhandlungstag separiert und alle diese Zeilen schriftlich bekommen werden.
RA Heer sieht dies problematisch, ob diese dann Deckungsgleich seien?
RI teilt mit, dass es ja jedem frei stand, sich Notizen zu der bisherigen Einlassung zu machen.
GBA Menke zieht daraufhin seinen Antrag auf Protokollierung zurück und erklärt, dass auch den verlesenen Anträgen des RA Heers geglaubt wird, dass diese übereinstimmen.
RA Heer empfindet diese Äußerungungehörig und frech und verlangt, dass sich der Senat dazu äußert.
RI hat diese Äußerung nicht so empfunden
RA Nordmann (für Paul G.) versteht nicht, weshalb der Antrag des GBA zurückgezogen wird, nur weil die Einlassung schriftlich übergeben wird? Er versteht nicht, was dies mit einer Strafbaren Handlung zu tun hat?
GBA Menke erörtert, dass er es ja dann schriftlich hat und es nicht zusätzlich protokolliert werden muss.
RA Heer (für Thomas T.) moniert nochmals die Aussage des GBA und möchte ausdrücklich nicht auf die selbe Stufe gestellt werden wie der Beschuldigte… er sei schließlich ein Staatsorgan!
RA Nordmann (für Paul G.) stellt fest, wie schön es doch wäre, wenn dieses Verfahren aufgezeichnet werden würde? Er spricht die RI direkt an und fordert sie auf, das Verfahren aufzuzeichnen, sie solle die Erste sein, die sich das traut!
RA Müller (für Tomas M.) schließt sich im vollen Umfang an und stellt fest, dass es ein Unding ist!