Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 27.11.2024 Teil 2

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Prozessbeobachtung OLG Frankfurt. „Reichsbürgerprozess“ 27.11.2024 Teil 2

RA von Alvensleben (für Prinz Reuß) stellt sodann einen Beweisantrag. Es geht inhaltlich um einen Haftfortdauerbeschluß vom 9.7.24 gegen seinen Mandanten aufgrund eines Chatverkehrs zwischen Thomas T. und Melanie R. und einem Foto aus der Akte, welches PR mit einer Frau, möglicherweise seine Tochter, und einem Kind getrennt durch eine Glasscheibe zeigt. Die beiden pressen die rechte Hand an die Glasscheibe. Das Foto soll Thomas T. an Melanie R. am 5.3.22 verschickt haben mit dem Kommentar „habe heute die Tochter und den Prinzen gesehen“. Tage zuvor hatten sich Peter W., Sven B. und Thomas T. angeblich lt. Anklageschrift getroffen und die Erstürmung des Reichstags besprochen. PR wird nun unterstellt, daß er von diesen Plänen wußte und zum fraglichen Zeitpunkt mit den o.g. zusammen war. RA von Alvensleben beantragt einen Sachverständigen samt Gutachten zu hören, der die Standortdaten der jeweiligen Mobiltelefone am 5.3.22 und im Zeitraum von Ende Februar 22 bis zum 5.3.22 ermittelt. Außerdem soll dieser Zeitpunkt, Aufnahmeort und Empfangsort des fraglichen Fotos ermitteln. Damit soll bewiesen werden, daß PR zum fraglichen Zeitpunkt nicht mit den o.g. Personen zusammen war und keine Kenntnis von etwaigen Reichstagssturmplänen hatte. Weiter möchte er das Verteidigerteam des Christian W. zu diesem Thema laden und vernehmen und die richterliche Vernehmung der Birgit M.-W. in die Verhandlung einführen und verlesen lassen. Dies soll beweisen, daß die 50000,- ausschließlich für das Auffinden von DUMBS und die Befreiung von Kindern gegeben wurden. Insgesamt soll durch den Beweisantrag die Schlußfolgerung des Senats für den Haftfortdauerbeschluß widerlegt werden.

Birgit M.-W. schließt sich der Erklärung an, soweit es sie betrifft und bekräftigt noch einmal, daß sie von den 50000,- konkret nichts wusste, nur daß sie gehört habe, daß PR Geld geben sollte. Sie wusste aber nicht für was und hat es dann letztendlich auch nicht mitbekommen.

Max E. erklärt zu den 50000,-, daß er die in einem privaten Gespräch mit PR, bei dem auch noch eine 3. Person anwesend war, verlangt habe und zwar ausschließlich für Aufwandsentschädigungen, technische Mittel und Nachtsichtgeräte zum Auffinden von DUMBS. Letztendlich habe er sie nicht bekommen sondern die Brüder Ricci.

GBA’in Maslow tritt in einer vorläufigen Stellungnahme dem Beweisantrag entgegen. Wer wann und wo das Foto gemacht habe, sei nicht relevant für die Schuld- und Rechtsfolgenfrage, und aus der Anklageschrift ergebe sich sehr wohl, daß das Geld für einen Bundestagssturm gegeben wurde. Somit könne das Beweisziel nicht erreicht werden.

RA Sieg (für Prinz Reuß) bezeichnet es als Skandal, daß die GBA nach wie vor behauptet, aus der Anklageschrift würde sich die Verwendung der 50000,- für einen Reichstagssturm ergeben. Das werde er mit Sicherheit nicht so stehen lassen! Und RA von Alvensleben erwidert, daß sich aus den Daten zum Foto und der Standortauswertung der Handys sehr wohl ergeben könne, wer wen wann getroffen habe.

Richter Bonk fährt dann fort im Programm mit den Vermerken zur der Asservatenauswertung des Acer Laptops von Rüdiger v.P. Gegen die Verlesung aller nun folgenden Vermerke legt RA Lang (für Rüdiger v.P.) immer einen Verwertungswiderspruch ein und kündigt zum Schluß noch eine 257er Erklärung nach Rücksprache mit dem heute abwesenden Kollegen Olivo für den kommenden Sitzungstag an. Die Widersprüche werden jeweils durch Anordnung des Vorsitzenden abgewiesen und per Senatsbeschluß bestätigt.

Schon im Vermerk vom 5.6.23 des BKA ist erwähnt, daß die ausgewerteten Daten einen unzuverlässigen Zeitstempel aufweisen vom 1.8.1980 bis 30.1.33, was sofort von der Verteidigung beanstandet wird, allerdings ohne Erfolg. Der Laptop wurde an der Wohnanschrift des Andreas M. (in STG angeklagt) am 7.12.22 sichergestellt.

Zunächst wird eine email Kommunikation vom 31.10.2020 zwischen Rüdiger v.P. (nachfolgend RvP genannt) und Peter W. verlesen, die mit einem Anschreiben über das Kontaktformular der Wolfszeit-Naturkraft homepage beginnt. Die beiden schreiben sich dann am selben Tag noch mehrfach. Sie siezen sich und tauschen sich auch über ein widerwärtiges System und eine dunkle Zeit aus. Der Niedergang des Systems stünde bald bevor und es wäre viel Arbeit den Scherbenhaufen aufzuräumen, aber am Ende würde alles gut, es würde aber anders als 1989 laufen. Am Ende bestätigt RvP, die AGBs gelesen und akzeptiert zu haben.

Der nächste email Schriftverkehr datiert vom 27./28.3.2019 und wird zwischen RvP und seinem Sohn Alexander geführt. Der Betreff der email lautet „Die Abschaffung der Monarchie und der Status der BRD“. Inhaltlich geht es um die Rede, die Prinz Reuß im Januar 2019 auf dem WorldWebForum in der Schweiz gehalten hat. RvP verlinkt diesen Vortrag und bezeichnet ihn als kleine Sensation. Die beiden tauschen sich dann über Adelsträger und die eigene Familie, sowie die Familie Reuß aus.

Es geht weiter mit einer email Kommunikation vom 14.6. – 16.6.2021 zwischen Peter W. und RvP. RvP schickt die Adressen von vier Obersten und Generälen an Peter W. und empfiehlt den Kontakt zu einem Fritz Zwicknagel (Mitglied der AfD). Peter W. bedauert, daß sie den einen höheren Offizier „DER“ noch nicht gefunden haben und RvP beklagt, daß die Kameradschaft perfekt abgeschirmt und zur Zeit sehr mit dem Kampf gegen Rechts beschäftigt sei.

Nach der Mittagspause wird ein email Schriftverkehr vom 4.8.21 zwischen RvP und Peter W. verlesen. Inhaltlich geht es um einen Entwurf eines Anschreibens an Generäle mit der Bitte um einen Gesprächstermin, der nicht länger als 30 Minuten dauern soll. Namentlich sind die Generäle Schelleis und Laubenthal genannt. RvP lobt Peter W. für das hervorragend formulierte Anschreiben und schreibt, man müsse durch das Gespräch herausbekommen, wer zum Licht gehöre und wer ein Systemling sei.

RA Wölfel (für Peter W.) gibt dazu eine 257er Erklärung ab. Diese email Kommunikation stütze die Anklagethese für die Planung eines bewaffneten Überfalls nicht. Vielmehr sei es ein Hilferuf an verschiedene Sterne-Generäle gewesen mit der Bitte um Unterstützung. Dies sei kein Beleg für einen geplanten miltärischen Eingriff.

Es folgt nun eine letzte email vom 10.1.21 von RvP an seine Töchter, Schwiegersöhne, Sohn und Frau mit dem Betreff „Lageinfo“. Die Mail ist teilweise in englischer Sprache gehalten. RvP schreibt, daß Trump gestern das US Militär aktiviert habe und ein Dokument heute nacht unterzeichnet hätte. Dann folgen mögliche Szenarien in Rom (Verhaftung des Papstes), Kanada (Einsatz der Nationalgarde) und Blackouts weltweit. Als Ergänzung wird dann noch die „ALLIANZ“ erwähnt, die aus US Militär, 17 Nationen und Geheimdiensten bestehen soll.

RA von Alvensleben (für Prinz Reuß) erklärt, daß die letzte email belegt, daß bereits am 10.1.21 die Allianz und ihre möglichen Aktionen in den Köpfen war. Wenn das damals schon Thema war, wäre da kaum Raum für einen geplanten Reichstagssturm. Sein Mandant kannte zu diesem Zeitpunkt RvP noch gar nicht. Möglicherweise sei er diesem durch die Rede beim WorldWebForum aufgefallen und dann „auserkoren“ worden. Er habe auch den Eindruck, daß RvP dem Peter W. alles vorschreiben würde und stellt sich die Frage: Wer hat was wie gesteuert? Wer war eigentlich der Rädelsführer?

RA Lang (für Rüdiger v.P.) erwidert das sei nun doch eine etwas schnell geschossene Form der Beweiswürdigung und mit vielen Fragezeichen versehen. Sein Mandant gäbe nicht alles vor und diese Schlußfolgerung sei nicht ohne weiteres zu treffen.

RA Lober (für Birgit M.-W.) sieht durch die Beweisaufnahme bestätigt, daß seine Mandantin keinen Kontakt zu RvP gehabt habe. Er bedauert allerdings, daß keine entlastenden emails verlesen worden sind, wie z.B. eine email vom 28.2.22 zwischen Max E. und RvP. Die „Untererfassung des Senats“ sei schon augenfällig. Richter Bonk vertröstet ihn auf eine späteren Zeitpunkt. Der Vermerk sei noch nicht abschließend bearbeitet.

RA Miksch (für Peter W.) fällt auch auf, daß die Allianz damals schon in den Köpfen war, sogar in dem genannten Umfang (US Militär/Geheimdienste/17 Nationen). Und das wäre lange vor dem Besuch des Bundestags im August 2021 gewesen.

RA Weissenborn (für Hans-J.H.) erklärt für seinen Mandanten, daß dieser diese emails nicht kannte.

Birgit M.-W. erklärt ebenfalls, daß sie die email vom 10.1.21 nicht kannte. Darüber hinaus habe sie RvP erst am 8.12.21 erstmals kennengelernt, also fast ein Jahr später. Wesentliches aus dieser email sei ihr aber auch erzählt worden seit Trump abgewählt wurde. Das sei allerdings primär eine amerikanische Geschichte gewesen.

Richter Bonk kommt nun zu den Auswertungsvermerken zum Asservat iPhone 8 von Vitalia B. Dieses wurde am 7.12.22 auf Schloß Waidmannsheil sichergestellt und per Schlagwortliste, die ins Russische übersetzt wurde, durchsucht, denn die Sprache war auf Russisch eingestellt. Chatverläufe wurden dann mittels eines „Interpol Übersetzungstools“ ins Deutsche übersetzt, die Originale wurden gesichert. Zunächst wird ein Whatsapp Chatverlauf mit Boris Boychenko verlesen. Dieser ist ein russischer Bewusstseinsforscher und Leiter des internationalen Heilzentrums für körperliche Selbstregulation und Bioenergiekorrektur in Magnitogorsk. Er bietet auch Heilwebinare dazu an. Vitalia B. schreibt ihm seit dem 7.1.2017 über WA, meist erkundigen sie sich nach dem gegenseitigen Wohlbefinden oder schicken sich Gedichte. Als potentiell verfahrensrelevant wurde ein chat vom 8.3.2019 eingestuft. Darin geht es um den Vortrag, den Prinz Reuß beim WorldWebForum im Januar 2019 gehalten hat, und die dort angesprochenen global politischen Probleme. Sie sprechen darüber, daß es gut wäre einen Vortrag über die Zivilisation der Zukunft zu halten, möglichst bei einem Forum der UNO. Das Hauptziel müsse dabei der Abschluß eines Friedensvertrags sein. Vitalia B. erwähnt noch, daß Prinz Reuß sich heute geschwächt fühle und fragt, wie sie ihm am Besten helfen könne. Boris Boychenko schlägt dann ein Seminar zur energetischen Selbstregulierung vor.

Dieser chat wird im Anschluß nochmals verlesen, allerdings wurde er dazu von der allgemein vereidigten Dolmetscherin Margot Magin in Bonn übersetzt.

RA’in Hamed (für Hans-J.H.) fallen dabei Unterschiede in den beiden Übersetzungen auf, die teilweise schon weit auseinander liegen. Da es ja manchmal auf jedes Wort ankäme, sei es schon wichtig auf welchen Wortlaut man denn nun abstelle und eventuell sei sogar eine 3. Übersetzung notwendig.

RA Lober (für Birgit M.-W.) erhebt wegen der Diskrepanzen einen Verwertungswiderspruch. Es sei kein Original und der Dienststempel der Übersetzerin sei nicht vollständig lesbar. Die Originalität der Urkunde sei nicht nachgewiesen und daher nichts überprüfbar. Er verlangt eine Augenscheinnahme des Originals.

RA Sieg (für Prinz Reuß) regt an die Dolmetscherin zu laden und vernehmen. Das Gericht müsse dies aufklären, da hier niemand Russisch könne. Theoretisch müsse ein weiterer Sachverständiger zu der Frage gehört werden.

RA Nirk (für Vitalia B.) stimmt dem Kollegen Lober voll zu. Auch der hier anwesende Dolmetscher Dr. Hutny habe Widersprüche und Übersetzungsfehler entdeckt.

RA Weissenborn (für Hans-J.H.) schließt sich ebenfalls dem Verwertungswiderspruch des Kollegen Lober an mit der Begründung, daß Übersetzungsfehler vorliegen, die sinnentstellend sind.

Auch RA von Alvensleben (für Prinz Reuß) schließt sich dem Kollegen Lober an und hält es für notwendig die Dolmetscherin zu vernehmen. Insgesamt sei die Übersetzung fehlerhaft und er könne nicht beurteilen, welche Übersetzung nun korrekt sei. Es gäbe offensichtlich viele unterschiedliche Bedeutungen einzelner Worte und Redewendungen. Es sei auch wichtig zu wissen, ob der Übersetzerin einfach nur der Text gegeben wurde oder auch die zugehörige Schlagwortliste.

RA Großenbach (für Max E.) beantragt, daß zu den unterschiedlich übersetzten Stellen/Worte einfach der russische Originaltext genannt wird, damit jeder selbst die Bedeutung nachschauen kann.

RA’in Dr. Schwaben (für Vitalia B.) meldet sich leicht pikiert zu Wort: „to make a long story short: Vielen Dank auch, daß hier alle mitverteidigen, obwohl wir zu Dritt wären.“ Sie verweist auf den vorhandenen Originaltext in der Akte. „Und wenn man denn hier meint, man müsse mitverteidigen, dann stelle man doch einfach den Beweisantrag diesen Text noch einmal neu zu übersetzen.“

Richter Bonk räumt ein, daß der Senat darüber nachdenken und ggf. auf die Sachexpertise des Dr. Hutny zurückgreifen wird.

Birgit M.-W. schließt sich RA Lober an und gibt weiter zu Bedenken, daß sie Prinz Reuß und Vitalia B. erst am 10.12.21 kennengelernt habe.

Richter Bonk lässt nun noch einen Vermerk zur telegram-Kommunikation zwischen Vitalia B. und einem Lotar H.E.S. verlesen. Hierzu wurden zwischen dem 7.11.21 und dem 7.12.22 insgesamt 1048 Mitteilungen gefunden, die sich vorrangig mit politischen Themen wie dem Russland/Ukraine Krieg, Zerstörung von Nordstream 2, Corona und Impfschäden befassten. Meist wurden videos und Berichte und Artikel zu diesen Themen verschickt.

Es werden Auszüge aus chats vom 7.11.21, 8.11.21, 2.1.22 und 12.1.22 bis 28.3.22 verlesen, die schwer verständlich waren. Es ging dabei um Krieg, „Plandemie“, das Deutsche Reich, Bill Gates, Illuminati, Corona, Great Reset, Putin und Trump. Es scheint, als würde Vitalia B. von ihrem Gesprächspartner Lotar H.E.S. zu allen möglichen Themen mit Auszügen aus Berichten und links mit weiterführenden Informationen überschüttet. Möglicherweise handelt es sich aber auch um einen Gruppenchat, der hier verlesen wurde, denn eine Antwort von Vitalia findet sich kaum. Als letzte Empfehlung am 28.3.22 wurde das Leermachen aller Konten gegeben und nichts bei Banken zu kaufen. Es sei höchste Zeit für Veränderungen und daß Putin und Trump endlich das Recht durchsetzen.

Max E. kündigt noch eine ergänzende Einlassung für den nächsten Sitzungstag an. Er habe ja aufgrund der Kontroversen im Anwaltsteam am 15.11.24 einen Antrag auf Besprechung mit seinen vier Anwälten gestellt in der JVA. Leider wurde einem Anwalt aufgrund einer Formalie der Zutritt in die JVA verwehrt, sodaß es zu keiner Besprechung kam. Er versucht nun bis zum nächsten Verhandlungstag den „gordischen Knoten“ zu durchschlagen und diese Besprechung nachzuholen und wird sich dann zu diesem Thema einlassen.

Ein anstrengender Sitzungstag endet um 16 Uhr. Die Verhandlung wird am Dienstag, den 3.12.24 um 9:30 Uhr fortgesetzt mit der Verlesung der restlichen Vermerke zu folgenden Asservaten:

  • Asservate Vitalia B. (iPhone 8)
  • Asservate Peter W. (Fundstelle Tresor)
  • Video Götterdämmerung (Peter W.)

Der Zeuge KHK Lasse K., der die Ermittlungen zu Michael F. geleitet hat, wird auf Mittwoch, den 4.12.24 umgeladen.

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