Fuellmich-Prozess – Transkript des 38. Prozesstages. Teil 8

2000

Fuellmich-Prozess – Transkript des 38. Prozesstages. Teil 8

Ich habe mir die allergrößte Mühe gegeben, es so leicht lesbar wie möglich zur Verfügung zu stellen. Anmerkungen meinerseits habe ich farbig abgesetzt.

Von allen „Prozessbeobachtern“ gibt einzig Nicole Wolf den Prozess neutral und weitgehend vollständig wider. Vielen Dank dafür an dieser Stelle.

Das sei dann nicht der Fall, wenn diese der Lüge überführt würde. Viviane Fischer habe ausgesagt, sie habe nichts von den monatlichen Zahlungen an die Kanzlei Fuellmich gewusst. J. K. und T. W. hätten beide ausgesagt, sie habe davon gewusst. Zum einen habe sie regelmäßig die Kontoauszüge zur Verfügung gestellt bekommen, zum anderen statistische Auswertungen über die Finanzen.

Die Verteidigung habe eine weitere Zeugin angeboten, welche hätte bezeugen können, dass Viviane Fischer von den monatlichen Zahlungen wusste. Dieser Beweisantrag sei von der Kammer nicht zugelassen worden. Hinzu käme, dass Viviane Fischer ab April 2021 selbst für das Konto des Coronaausschusses zeichnungsberechtigt war. Es würde der allgemeinen Lebenserfahrung widersprechen, wenn Viviane Fischer als Zeichnungsberechtigte nichts von den Kontobewegungen mitbekommen haben will. Folglich sei davon auszugehen, dass die Zeugin unglaubwürdig ist.

Selbst wenn man trotz allem von einer Liquiditätsreserve ausgegangen wäre, könnten die Verträge nicht als Treuhandverträge ausgelegt werden. Der Zweck der Darlehen war, die Gelder vor staatlichem Zugriff zu schützen. Gelder eines Treuhandverhältnisses müssten auf Rechtsanwalts-Anderkonten gehalten oder unverzüglich an die Treugeber ausgezahlt werden. Das sei allen Anwälten bewusst. Dies hätte obendrein dem Zweck der Auszahlung widersprochen, nämlich das Geld vor staatlichem Zugriff zu schützen.

Fünftens: Einstufung der Verträge als Darlehensverträge.

Zum Zeitpunkt der Klageerhebung – Anmerkung der Autorin: „Ich habe nicht mitgeschrieben, wo viertens begann. Womöglich bei dem Punkt, dass die Annahme, es würde sich um eine Liquiditätsreserve handeln, nicht zum Vorhandensein von Treuhandverträgen führen würde. Ende der Anmerkung.“ – sei selbst die Staatsanwaltschaft bei Klageerhebung von gültigen Darlehensverträgen ausgegangen, obwohl ihr die Chatverläufe von Juli 2022 vorlagen. Bei Anklageerhebung sei die Staatsanwaltschaft noch davon ausgegangen, dass die Verträge wegen eines in-sich-Geschäfts nichtig gewesen sein sollen. Letzteres stellte sich später als unzutreffend heraus. Die Kammer sei noch im Eröffnungsbeschluss davon ausgegangen, es handle sich um Darlehensverträge, welche aufgrund eines kollusiven Verhaltens Fuellmichs und Viviane Fischers nichtig seien. Erst am 3. Mai sei die Kammer von ihrer Einschätzung der Kollusion abgerückt und habe angenommen, dass es sich um Treuhandverträge handeln könnte, obwohl die Beweisaufnahme bis zu diesem Tag nichts Neues ergeben habe. Auch die Einlassung des Angeklagten habe sich nicht geändert – diese sei immer gleich geblieben, dass es sich um Darlehensverträge gehandelt habe.

Sechstens: Fazit.

Die Annahme einer Liquiditätsreserve sei absurd.

Und obendrein unwichtig. Man kann den Griff in eine Spendenkasse zur Finanzierung des eigenen, luxuriösen Lebens nennen wie man gerne möchte. Es bleibt aber immer das gleiche.

Selbst wenn man äußerst lebensfremd von einer Liquiditätsreserve ausgehen würde, lägen keine Treuhandverträge vor, weil dies dem Zweck der Entnahme widerspräche. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Kammer seien bis zum 3. Mai 2024 immer von Darlehensverträgen ausgegangen. Die Beweisaufnahme hätte dies durch Zeugenaussagen von T. W. bestätigt. Die Annahme von Treuhandverträgen sei völlig abwegig und nicht anders zu deuten als eine Konstruktion zur Verurteilung des Angeklagten.

Zum Punkt der bereits erfolgten Schadenswiedergutmachung durch Abtretung führt Wörmer aus, dass keine Einziehung mehr erfolgen dürfe, da Fuellmich seine Ansprüche gegen Marcel Templin bereits an die Vorschalt-GOG abgetreten habe. Das wisse die Staatsanwaltschaft seit dem 29. November 2023. Darüber hinaus sei am 8. Dezember 2023 Strafanzeige gegen Marcel Templin gestellt worden über 1,158 Millionen Euro. Damit seien der Erlass eines Vermögensarrestes gegen Marcel Templin oder eine Kontopfändung angeregt worden. Bislang habe die Staatsanwaltschaft keine Maßnahmen ergriffen, obwohl auch die Wirtschaftskammer davon ausging, dass Marcel Templin keinen materiellen Anspruch gehabt habe. Folglich habe Fuellmich einen Anspruch auf Rückzahlung der 700.000 Euro gegen Templin. Genau diesen Anspruch habe Fuellmich bereits seit dem 29. November 2023 abgetreten. Die Staatsanwaltschaft verhindere die Rückführung der Mittel an die Vorschalt-GOG und somit eine Schadenswiedergutmachung.

Fuellmich habe alles getan, um die tatgegenständlichen 700.000 Euro zurückzuzahlen.

Nein, hat er nicht. Er hat ICIC gegründet, ist nach Mexiko abgehauen und hat angekündigt, die 700.000 an ICIC zurückzuzahlen. Also an sich selber. Und dann auch noch wahrscheinlich mit ihm als Treuhänder, der bestätigt, dass das Geld auch dort angekommen ist. Mit anderen Worten: Fuellmich hätte die 700.000 Euro von Unterkonto A nach Unterkonto B umgebucht und dann gesagt: Alles zurückgezahlt. Vielleicht hätte er sich die Umbucherei auch gespart. Und dann hätte er sie für seine supertrooperwichtige „Aufklärungsarbeit“ (also für sein privates Wohl und ein bisschen Gesabbel) aufgebraucht. Und so wie ich den einen oder anderen seiner Fans einschätze, hätten die ihm auch noch neues Geld hinterhergeschoben.

Die Staatsanwaltschaft habe hingegen angegeben, zunächst die Zeugenvernehmung von Viviane Fischer abzuwarten. Wörmer kommentiert, dass eine Presseanfrage ergeben habe, dass kein Verfahren gegen Marcel Templin eröffnet sei. Templin, so Wörmer weiter, habe keine Berechtigung mehr gehabt, für die Klägergemeinschaft der Class Action tätig zu sein, da die Mandate zu diesem Zeitpunkt mehr als drei Monate, nämlich seit August 2022, gekündigt waren.

Hintergrund: Eine Bank habe Fuellmich laufende Darlehensverträge gekündigt. Er habe umschulden müssen. Folglich habe er Darlehen in Höhe von 600.000 € von der Klägergemeinschaft erhalten.

Da sollte sich der ambitionierte Fuellmich-Fan einmal folgende Fragen stellen:

Warum nahm Fuellmich überhaupt diesen Kredit auf?

Warum wurde er von der Bank gekündigt? Nein, nicht das Märchen von der großen Verschwörung einreden lassen! Die Bank hat nicht einmal das Konto gekündigt – nur das Darlehen. Das tun Banken üblicherweise, wenn man mit der Ratenzahlung in Verzug ist.

Warum schuldete Fuellmich dann nicht (wie alle anderen auch) bei einer anderen Bank um? Als so erfolgreicher Anwalt wäre das doch kein Problem gewesen. Was denn? Schon wieder diese Verschwörung? Ja sind denn alle Bankdirektoren Zuschauer des Corona-Ausschusses?

Zur Sicherung habe Fuellmich im Februar 2021 Eigentümergrundschulden in Höhe von 650.000 € abgetreten. Templin habe jedoch keine Annahmeerklärung beurkundet. Bis zum August 2022, als 200 Mandate gekündigt wurden, habe weder eine Annahmeerklärung vorgelegen noch sei die Grundschuld eingetragen gewesen.

Die Eintragung der Grundschuld habe erst am 18. Dezember 2022 stattgefunden, zugunsten von Marcel Templin als anwaltlicher Vertreter der Klägergemeinschaft. Marcel Templin werfe Fuellmich vor, die Mandanten hätten Templin aufgrund von Täuschung durch Fuellmich gekündigt. Eine solche Täuschung habe nicht stattgefunden. Und selbst wenn, dann wäre das ohne Belang, denn ein Anwaltsvertrag dürfe jederzeit und ohne wichtigen Grund gekündigt werden.

Templin habe davon gewusst und habe nicht mehr für die Klägergemeinschaft tätig werden dürfen. Seit März 2022 habe es keine Zusammenarbeit zwischen Fuellmich und Templin mehr gegeben. Von den 1.100 Mandanten hätten 900 das Mandat an Fuellmich übertragen, 200 hätten sich nicht gemeldet. Schweige der Mandant, müsse Templin das Mandat fortführen oder kündigen. Zu einer Fortführung seitens Templin sei es bislang nicht gekommen.

Im Folgenden geht es um den Nachweis der Tätigkeiten von Fuellmich für die Klägergemeinschaft Class Action: Fuellmich habe entsprechend des Mandatsvertrages mehrere Sammelklagen in angloamerikanischen Ländern versucht.

Damit hat Wörmer ihrem Mandanten einen Bärendienst erwiesen. Indem sie es so darstellt, als habe ihr Mandant den Vertrag damit erfüllt, impliziert sie, dass Fuellmich, der die Mandanten zuvor überredet hatte, die Mandate auf sich zu übertragen, keine Verpflichtung zur Rückzahlung der Vorauszahlungen mehr hat und sich das Darlehen somit einstecken kann. Das ist glatter Betrug! Es steht im krassen Widerspruch zu Fuellmichs vollmundigen Versprechungen.

Die erste PCR-Test-Klage in New York City sei ohne Erfolg geblieben. Danach habe es den Versuch einer Class Action in Ontario, Kanada, gegeben, welcher in zweiter Instanz abgelehnt wurde. Ebenso sei eine Klage beim höchsten afrikanischen Gericht nicht angenommen worden.

Alle diese Klagen seien eingereicht, aber nicht zugelassen worden. An einer weiteren Class-Action-Bemühung in British Columbia sei er beteiligt gewesen, welche sich in der Certification-Anhörung befinde. Ferner habe es eine Zusammenarbeit über mehrere Monate mit internationalen Anwälten gegeben, um internationale Strafverfahren in Gang zu setzen.

In seinem Modell-Grand-Jury-Verfahren habe Fuellmich demonstriert, wie die erlangten Erkenntnisse in einem juristischen Verfahren eingesetzt werden könnten. Über all dies sei die Klägergemeinschaft regelmäßig informiert worden, bis zu seiner Verhaftung.

Fuellmich sei berechtigt, für seine Arbeit 250 € pro Mandat geltend zu machen.

Wofür?

Templin sei verpflichtet, die 600.000 € an die Klägergemeinschaft zurückzuführen.

Nein, an Fuellmich, nicht an die Klägergemeinschaft. Das hat Wörmer doch gerade eben noch klargestellt.

Dies sei nicht erfolgt.

Die Tätigkeiten von Templin hätten sich auf verwaltungstechnische Aufgaben beschränkt. Schließlich habe er keine Zulassung im angloamerikanischen Bereich und keine Kontakte zu Anwälten in diesem Bereich gehabt.

Aber trotzdem war er anfangs als Depp gut, der seinen Namen auf die Verträge setzt, damit Fuellmich im Zweifelsfall fein raus ist und nicht belangt werden kann. Wer so handelt, der handelt planvoll und hat den Betrug schon bis zum Auffliegen durchkalkuliert. Templin sollte wohl das Bauernopfer sein während Fuellmich sich die Kohle einstreicht.

Nach Beendigung der Zusammenarbeit zwischen Fuellmich und Templin sei unbekannt, ob Templin weitere Tätigkeiten unternommen habe, um dem Mandatsverhältnis zu entsprechen.

Hätten ausländische Anwälte beauftragt werden müssen, hätte Templin wissen müssen, dass er Gelder für die Class Action verwaltete. Ein Rechtsanwalt sei verpflichtet, dieses Geld auf einem Anderkonto zu verwahren oder sofort an die Berechtigten weiterzuleiten.

Das Unterlassen der Weiterleitung stelle einen berufsrechtlichen Verstoß dar und eine Untreuhandlung nach § 266 des Strafgesetzbuches. Es müsse überprüft werden, ob die vereinnahmten 1,158 Millionen Euro seit zwei Jahren unberührt auf seinem Konto liegen.

Fazit:

Es sei ein Handeln der Staatsanwaltschaft zur Sicherung der 1,158 Millionen Euro notwendig. Gegebenenfalls läge sogar ein vollendeter Betrug zum Nachteil von Fuellmich vor, wenn man annähme, das Templin die class action Mandate hätte, handelte es sich bei den vereinnahmten Geldern, um Mandantengelder folglich handelte es sich um eine vollendete Untreue Handlung gegenüber der Klägergemeinschaft die Gelder seinen folglich von der Staatsanwaltschaft zu sichern 700.000 €
davon seien aufgrund der Abtretung vom 29.11.23 an die Vorschalt gUG
weiterzuleiten. Wörmer erwähnt eine Aufforderung von T.W. an Templin zur Rückführung der Gelder und kommentiert, der Angeklagte würde Klage einreichen, sollte Templin dem nicht nachkommen aufgrund der Privatinsolvenz sei dies nicht so einfach möglich, der Insolvenzverwalter müsse zustimmen.

Und was hinderte Fuellmich mehr als ein Jahr lang daran, diese Klage eintzureichen? Da war noch keine Privatinsolvenz gegen ihn eröffnet.

Es ist 15:37 Uhr

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Plädoyers sich auf den Untreue-Tatbestand des Angeklagten beschränken sollen, die Sitzung wird
unterbrochen.

Was der Vortrag Wörmers nun genau war, kann ich nicht sagen. Eines aber kann ich sagen: Ein Plädoyer war es definitiv nicht. Eher der pubertäre Versuch, all die Anträge, die man zuvor nicht mündlich stellen durfte, jetzt doch noch öffentlich zu verlesen – gepaart mit Klagen der plädierenden Anwältin über Social Media Angriffe gegen ihre Person (also nicht einmal den Angeklagten). Einen Gefallen hat sie dem Angeklagten damit nicht getan. Doch es bleibt die Frage: Auf was genau plädiert die Verteidigung denn nun? Auf Freispruch? Ein mildes Urteil? Darauf, dass die Kammer das von alleine herausfindet?

Dieses Plädoyer stellt die Krönung einer sehr ungewöhnlichen anwaltlichen Tätigkeit dar. Einer Tätigkeit, die mein Vertrauen in anwaltliche Fähigkeiten per se zutiefst erschüttert hat. Wie kann ein Mensch, der jahrelang studiert und zwei Staatsexamina abgeschlossen hat, nur all das Gelernte vergessen und so amateurhaft vorgehen? Dabei betrifft es ja nicht nur Wörmer. Auch ihre beiden Kollegen scheinen ebenfalls in anderen Berufen besser aufgehoben zu sein; von Fuellmich selber ganz zu schweigen.

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