Fuellmich-Prozess – Transkript des 37. Prozesstages. Teil 1

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Fuellmich-Prozess – Transkript des 37. Prozesstages. Teil 1

Dies ist ein Transkript des folgenden Videos:

Ich habe mir die allergrößte Mühe gegeben, es so leicht lesbar wie möglich zur Verfügung zu stellen. Anmerkungen meinerseits habe ich farbig abgesetzt.

Von allen „Prozessbeobachtern“ gibt einzig Nicole Wolf den Prozess neutral und weitgehend vollständig wider. Vielen Dank dafür an dieser Stelle.

Start:

Ich berichte heute von Prozesstag 37 vom 7.11.2024 in der Strafsache gegen Reiner Fuellmich vor dem Landgericht in Göttingen.

Die Anzeigetafel vor dem Gerichtssaal funktionierte wieder, auch Siemund der beim letzten Mal in der Liste der Verteidiger fehlte, war wieder aufgeführt.
Sonst keine Veränderung.

9:12 Uhr Die Staatsanwälte John und Recha betreten den Gerichtssaal. (2 Minuten Verspätung)
9:17 Uhr Tobias Pohl kommt herein. (7 Minuten Vespätung)
9:50 Uhr Christoph Miseré. (40 !!!! Minuten Verspätung)
9:54 Uhr Katja Wörmer kommt herein. (44 Minuten Verspätung)
10:05 Uhr Rainer Fuellmich wird hereingeführt.

Heute macht eine Mitarbeiterin des Göttinger Tageblatts Fotos. Fuellmich richtet seine Worte an die Zuschauer: „Er hat gewonnen gestern. Da sieht man, dass man das System besiegen kann, auch wenn es noch so korrupt ist,“ und meint damit die Präsidentschaftswahlergebnisse in den USA.

Ich versuche, meine Eindrücke so neutral wie möglich zu fassen. Ich verzichte zur besseren Lesbarkeit auf die akademischen Grade der Erwähnten und berufe mich darauf, dass meine hier geschilderten Beobachtungen einzig auf meiner persönlichen Wahrnehmung beruhen.

Der Vorsitzende eröffnet mit den Worten: „So, jetzt, wo alle da sind.“ Dieser Wink mit dem Zaunpfahl ist nicht zu überhören und übergibt das Wort an die Verteidigung für die Schlussvorträge. Wörmer erklärt, man habe gestern, also am 6.11.24, einen Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig erhalten, in welchem es um 16 Taten im Zusammenhang mit den Zahlungen an die Kanzlei Fuellmich ging. Für die Einzeltaten sei eine Gesamtstrafe anberaumt, und dieser Fall sei an die gleiche Kammer zurückverwiesen worden, die gerade den aktuell verhandelten Fall behandelt. Sie beantragt eine Aussetzung der Verhandlung, wenn nicht sogar eine Einstellung.

Der Vorsitzende erklärt, dass dieses aktuelle Verfahren abgetrennt sei und auch abgetrennt bliebe. Erst wenn es in beiden Fällen zu einer rechtskräftigen Verurteilung käme, käme eine Gesamtstrafenbildung in Betracht. Miseré erklärt, er sei erst später in das Verfahren gekommen. Nachdem dies ein politisch motiviertes Verfahren sei, sei es offensichtlich, dass auch dieser Beschluss des OLG Braunschweig vom 5.11.24 Teil der politischen Komponente sei. Schließlich fordere die Staatsanwaltschaft drei Jahre und einige Monate Haft; die Kammer würde erwartungsgemäß darunter bleiben. Dass der Haftbefehl aufrechterhalten werde, würden politische Kreise so wollen. Der Beschluss des OLG Braunschweig sei ein Affront gegenüber dem Gericht – gemeint ist vermutlich das Landgericht Göttingen –, denn normalerweise würden solche Beschlüsse innerhalb weniger Wochen erstellt.

Während Miseré ausführt, kommt Siemund in den Gerichtssaal (mit über einer Stunde Verspätung) und setzt sich zu seinen Kollegen. Er beantragt eine Unterbrechung, weil gegebenenfalls das Verfahren zusammengeführt wird. Er spricht indirekt die Staatsanwaltschaft an und stellt die rhetorische Frage, dass diese das neue Verfahren wohl nicht einstellen würde. Er erklärt, dieser Fall sei ähnlich verschiedenen Verfahren in Stuttgart. Eigentlich müssten die Angeklagten jetzt raus, dann gäbe es aber plötzlich einen neuen Fall zu verhandeln. Die Vorwürfe, die dort gemacht werden, stünden in Zusammenhang, die Argumente widersprächen sich. Gewisse Gesellschafter, die Einfluss auf eine staatskritische Gesellschaft hätten, könnten nun keinen Anspruch auf persönlichen Schaden geltend machen; die Spender seien nicht geschädigt worden.

Der Vorsitzende fragt Miseré, ob er eine Unterbrechung beantragt. Miseré bejaht und ergänzt, eine Aussetzung wäre zu lang. Der Vorsitzende fragt Wörmer, ob sie eine Aussetzung beantrage. Wörmer erklärt, das wäre adäquat. Bisher habe sich die Verteidigung nicht mit dem Beschluss des OLG Braunschweig beschäftigt; dort wären jedoch Argumente der Verteidigung von vornherein ausgeklammert, wie beispielsweise die Business Judgement Rule. Erstens sei die inhaltliche Argumentation nicht nachvollziehbar und zweitens seien neue Argumente hinzugekommen. „Und warum hat das OLG Braunschweig so lange gebraucht für diesen Beschluss?“, fragt sie. Miseré interveniert, er wolle nun eine Unterbrechung, um das strafprozessuale Verfahren zu klären. Daraus könne sich dann ein Aussetzungsantrag ergeben.

Der Vorsitzende fragt Wörmer erneut, ob sie jetzt schon eine Aussetzung beantrage. Wörmer erklärt, sie würde sich jetzt gerne im Rahmen einer Unterbrechung über eine mögliche Aussetzung besprechen. Der Vorsitzende fragt, ob die Staatsanwaltschaft dazu Stellung nehmen möchte. Recha beantragt, keine Unterbrechung zu gewähren, da die Verteidigung schließlich schon eine Stunde Zeit gehabt habe, sich mit dem Mandanten zu besprechen.

Wörmer erwidert vermutlich in Bezug auf die mittelbare Kritik Rechers an der Verspätung der Verteidigung, dass sie grundsätzlich beantrage, den Verhandlungsbeginn auf 10:00 Uhr zu legen. 9:15 Uhr sei in Anbetracht der langen Anfahrt nicht möglich; ein Verteidiger käme aus Köln, einer aus München, und sie selbst aus dem Ruhrgebiet. Die Kammer zieht sich zur Beratung zurück.

Es ist 10:16 Uhr.

Vier Minuten später verkündet die Kammer die Entscheidung, dass der Antrag auf Unterbrechung zur Besprechung der Konsequenzen des Beschlusses des OLG Braunschweig abgelehnt wird. Der Beschluss des OLG Braunschweig beträfe ein anderes Verfahren und andere Tatvorwürfe. Eine Besprechung der Verteidigung könne auch nachher erfolgen. Es gelte auch für den Fall, dass dieser Beschluss Konsequenzen für dieses Verfahren hätte, dann könne man beim nächsten Verhandlungstermin noch entsprechend reagieren. Hätte der Inhalt des Beschlusses des OLG Braunschweig einen Effekt auf das aktuelle Verfahren, so hätte das OLG einen Hinweis erteilen müssen.

Misere erwidert, er würde nun eine Pause beantragen, um mit seinem Mandanten ein gewisses Gesuch zu besprechen, und fährt fort, er wolle das mündlich verlesen. Der Vorsitzende erwidert etwas, wird jedoch von Misere unterbrochen, der ungehalten erklärt, es handele sich um ein Verfahrenshindernis und würde zur unverzüglichen Einstellung des Verfahrens führen. Der Vorsitzende hakt nach, ob Misere einen Antrag mündlich stellen wolle, und kommentiert: „Obwohl das dem Schriftlichkeitsgrundsatz widerspricht.“ Misere erwidert: „Ist mir egal, ist sowieso illegal.“ Der Vorsitzende erwidert mit Unverständnis: „Ach so, und weil Sie das für illegal halten, wäre es völlig legitim, sich nicht daran zu halten?“ Er gibt zu Protokoll, dass Misere einen mündlichen Antrag stellen wolle, das Verfahren einzustellen. Misere ergänzt: „Wegen des Beschleunigungsgrundsatzes.“

Der Vorsitzende fragt, ob die Staatsanwaltschaft dazu Stellung nehmen möchte. Das ist nicht der Fall.

Es ist 10:24 Uhr. Die Kammer zieht sich zur Beratung zurück. In der Pause hört man Fuellmich zu seinen Anwälten unter anderem sagen: „Na klar, weil sie mich nicht mehr festhalten können“, sowie einen Austausch über eine Begebenheit mit Fuellmichs Tochter in Verbindung mit der JVA. Es herrscht eine sehr angespannte Stimmung im Saal. Selbst der Zuschauerbereich ist still. Für Auflockerung sorgt ein lautes Niesen, das die Köpfe vieler Zuschauer zum Niesenden wenden lässt, der sich entschuldigt. Gelächter.

10:37 Uhr: Die Kammer kehrt zurück und verkündet den Beschluss, dass der Antrag auf Gestattung einer Ausnahme vom Schriftlichkeitsgrundsatz abgelehnt ist. Eine Verfahrenseinstellung wegen eines Verfahrenshindernisses wäre im Urteil zu bescheiden und könne folglich im Schlussplädoyer eingeflochten werden. Der Vorsitzende erteilt Misere das Wort zum Plädieren. Misere widerspricht und erklärt, Siemund würde einen Antrag stellen wollen. Siemund ergreift das Wort und erklärt zunächst seine Verspätung damit, dass Parkplätze für Anwälte nicht vorgesehen seien und dass die Parkplatzsuche folglich entsprechende Zeit in Anspruch genommen hätte. Der Vorsitzende erwidert: „Es ist nett, dass sich jemand für sein Zu-spät-Kommen entschuldigt.“ Wörmer erklärt, sich der Entschuldigung Siemunds anschließen zu wollen.

Siemund fährt fort, er sei offen für jegliche Entschuldigungen, insbesondere auch solche zu den Haftbedingungen seines Mandanten. Hierzu beantragt Siemund einen mündlichen Vortrag: „Denn Sie, Herr Schindler, halten hier ein Geheimgericht ab. Ihr Spruchkörper sollte auch mal hören, was die Verteidigung zu sagen hat, nicht nur, was der Vorsitzende sagt.“ Der Vorsitzende gibt zu Protokoll, dass Siemund beantragt, für zwei Beweisanträge eine Ausnahme zur schriftlichen Antragsstellung zu erhalten.

Wörmer ergänzt, weil es sich um den Gesundheitszustand des Angeklagten handelt, und ergänzt: „Ich beantrage die vollständige Aufhebung des Schriftlichkeitsgrundsatzes.“ Miseré ergänzt, er beantrage eine dienstliche Äußerung, ob der Vorsitzende Schindler früher am OLG Braunschweig tätig war und seit wann ihm der Beschluss des Gerichts in Braunschweig bekannt war.

Der Vorsitzende antwortet auf den Antrag Miseres, ob dieser den Antrag auch mündlich stellen wolle. „Habe ich ja“, antwortet Misere, und weiter: „Ist ja kein Beweisantrag.“ Der Vorsitzende fragt Wörmer, ob es sich um einen zusätzlichen Antrag handele. Anmerkung der Autorin: Vermutlich reichte Wörmer zusätzliche Anträge ein oder kündigte zumindest welche an, worauf sich der Vorsitzende zu berufen scheint. Ende der Anmerkung.

Wörmer erklärt, es handle sich erstens um einen Antrag zur Aufhebung der Isolationshaft, zweitens um einen Antrag zur Aufhebung der verschärften Sicherheitsmaßnahmen und drittens um eine Stellungnahme zur Stellungnahme der JVA, weil diese falsche Äußerungen enthielt. Der Vorsitzende antwortet zu Punkt 3, dazu hätte die Verteidigung doch eine Fristsetzung erhalten. „Habe ich nicht bekommen“, erwidert Wörmer. Der Vorsitzende erklärt, hierzu sei eine Frist eingeräumt worden. Wörmer fragt, wann; der Vorsitzende erklärt, er habe es nicht im Kopf.

Es ist 10:42 Uhr. Die Kammer zieht sich zur Beratung zurück. Acht Minuten später kehrt sie zurück und verkündet, der Antrag auf Aufhebung des Schriftlichkeitsgrundsatzes sei abgelehnt. Die Kammer habe sich wiederholt damit beschäftigt. Weitere Ausführungen kann ich nicht hören, weil Hintergrundgeräusche von einem hereinkommenden Zuschauer, der von einem Justizmitarbeiter zurückgerufen wird, stören.

Der Vorsitzende erklärt, die Verteidigung könne nun schriftliche Beweisanträge einreichen. Wörmer überreicht drei Beweisanträge. SIM gibt eine Beschwerde zu Protokoll gegen den ablehnenden Beschluss, die schriftliche Antragstellung aufzuheben, wegen Dringlichkeit: „Werden Sie sehen, geht aus meinem Antrag hervor“, fährt SIM fort. Die Öffentlichkeit müsse davon erfahren. Er übergibt zwei weitere Anträge, welche als Anlage 4 zum Hauptverhandlungsprotokoll genommen werden.

Es ist 10:52 Uhr. Die Kammer zieht sich zur kurzen Beratung zurück.

Um 11:01 Uhr ordnet die Kammer für die Anlagen 1 bis 4 das Selbstleseverfahren an und unterbricht die Verhandlung inklusive der

Mittagspause bis 12:30 Uhr.

12:53 Uhr: Fuellmich wird hereingeführt.

12:57 Uhr: Die Verhandlung wird fortgesetzt. Der Vorsitzende erklärt, die Berufsrichter und Schöffen hätten Kenntnis von den Anlagen 1 bis 4 des heutigen Hauptverhandlungsprotokolls erlangt, und die übrigen Prozessbeteiligten hätten Gelegenheit dazu erhalten. Er fragt, ob die Staatsanwaltschaft dazu Stellung nehmen will.

Recha ergreift das Wort: Keiner dieser Beweisanträge würde die Voraussetzungen eines Beweisantrags erfüllen. Die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten könne im Freibeweisverfahren geklärt werden. Recha fährt fort: Er würde weiterhin Verschleppungsabsicht unterstellen. Im Übrigen habe sich nichts geändert; die Verteidigung käme noch immer zu spät und würde Interviews geben. Das alles ginge zu Lasten ihres Mandanten. So spricht er Wörmer direkt an: Der einzige Grund, warum Filmig noch in U-Haft säße, sei die Verschleppung der Verteidigung, die gern der Kammer unterstellt würde.

Wörmer erwidert, sie habe keine Interviews gegeben. Recha wiederholt: „Eben gerade draußen.“ Wörmer erwidert, die Zuschauer seien doch noch alle draußen gewesen, die Einlasskontrolle habe doch noch stattgefunden, sonst hätte sie das doch nicht gemacht. Den Vorwurf der Verschleppung weist Wörmer weit von sich: Wenn ihr Mandant eine Freilassung zu erwarten hätte, wäre das Verhalten der Verteidigung gewiss anders. Die Verteidigung habe etliche Haftprüfungstermine gestellt, alle wurden abgelehnt. Die Beweisanträge würden alle im Urteil beschieden. „Wir schwimmen hier im Dunkeln“, sagt sie abschließend.

Auf die Reaktion der Staatsanwaltschaft erwidert sie, sie sehe es als Diffamierung an, dass sich einer der Staatsanwälte vor die Augen fasst; das würde nicht das erste Mal passieren.

Miseré erklärt, in der JVA wüsste man bereits, dass sein Mandant in wenigen Wochen in Strafhaft sitzen würde. Fuellmich ergänzt, es habe man seiner Tochter gesagt. Er fragt, woher die JVA wisse, dass er in Kürze in Strafhaft sitzen würde, und erklärt hierzu die Details.

Der Vorsitzende versucht, ihn zu unterbrechen. Beide, Fuellmich und der Vorsitzende, sprechen eine Zeit lang gleichzeitig. Fuellmich lässt sich nicht unterbrechen, gerät regelrecht in Rage und beendet seine Ausführung damit, dass die „weiße Folter“ dazu diene, ihn in den Suizid zu treiben, gefolgt von den Worten: „fuck you“ in die Richtung des Vorsitzenden.

Für den Zuschauer wird nicht ersichtlich, ob er diese Schlussaussage wegen seiner Haftbedingungen trifft oder deswegen, weil der Vorsitzende ihn nicht ausreden lässt. Vermutlich beides.

Siemund ergreift das Wort und erklärt, er habe sein Plädoyer nicht gehalten. Im Gegensatz dazu habe das Plädoyer der Staatsanwaltschaft mit einer Kürze geglänzt, die nur dann sinnvoll erscheint, wenn die Staatsanwaltschaft mit der Kammer übereinstimmt. Er spricht die Staatsanwälte direkt an. Diese hätten ihm fadenscheinige Argumente vorgeworfen und weiter: „Sie sind empathielos“ und würden behaupten, die Verteidigung … Er unterbricht, wird laut und erklärt: „Meine Herren Staatsanwälte, schenken Sie mir Ihre Aufmerksamkeit, ich finde es respektlos“. Der Vorsitzende mahnt ihn ob seines Tons. Er nimmt diese Kritik nicht an und führt aus, eine EU-Studie aus, nach welcher Häftlinge, die mindestens eine Woche in Isolationshaft waren, ein 60 % höheres Risiko haben, innerhalb von 5 Jahren nach der Isolationshaft zu versterben. „Sie haben das ignoriert, ich bin zutiefst entsetzt‘.

Der Vorsitzende erklärt, der Antrag zum Thema Verhandlungsfähigkeit sei abgelehnt. Er verweist auf die Ausführung vom 22.10, vom 30.10 und vom 5.11.24 über die anderen Anträge. So, der Vorsitzende weiter, würde im Urteil entschieden. Er fragt Wörmer, ob die weiteren Anträge gestellt werden sollen. Wörmer: „Sie würden beantragen, dass ihr Mandant durch einen Arzt seines Vertrauens untersucht wird.“ Der Vorsitzende erklärt, die Anträge würden als Anlage 5 und 6 zum Hauptverhandlungsprotokoll genommen und weist darauf hin, dass diese Anträge in den Zuständigkeitsbereich der JVA fielen. Sollten die Anträge so gemeint sein, dass eine gerichtliche Entscheidung gefällt werden soll, würde die Kammer darüber befinden. Eine Besuchserlaubnis für einen Arzt würde erteilt. Wörmer erklärt, die Anträge sollen als gerichtliche Entscheidung verstanden sein, was der Vorsitzende so zu Protokoll nimmt. Miseré überreicht einen Antrag, welcher als Anlage 7 zum Hauptverhandlungsprotokoll genommen wird und ein Verfahrenshindernis belegen soll.

Anmerkung der Autorin: Der Inhalt des Antrags blieb dem Zuschauer im Verborgenen. Vermutlich handelt es sich um einen Antrag auf Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten. Ende der Anmerkung.

Der Vorsitzende gibt Miseré die Gelegenheit für seinen Schlussvortrag. Dieser verweist auf § 206a und müsse nun wissen, was mit seinem Antrag sei, denn sonst müsse er ihn nicht stellen.

Es ist 13:08 Uhr. Die Kammer zieht sich zur Beratung zurück. In der Pause fordern die Zuschauer die Verteidigung auf, eine grüne Discountertasche vom Tisch zu nehmen. Dies wirke unprofessionell.

13:12 Uhr. Der Vorsitzende verkündet, dass der Bezug auf die von Miseré erwähnte Norm nichts am Schriftlichkeitsgrundsatz ändern würde. Über Verfahrenshindernisse könne im Urteil entschieden werden. Er verweist auf die Ankündigung der Verteidigung, dass diese mehrtägige Plädoyers halten wollte. Fuellmich erklärt dann, würde er nun einen Befangenheitsantrag stellen und zwei Strafanzeigen gegen den Vorsitzenden Richter Schindler und gegen Staatsanwalt John wegen Mordversuches. Der Vorsitzende fragt, ob der Antrag gegen alle Mitglieder der Kammer gestellt würde. Fuellmich glaubt, Schindler würde sich auf die Strafanzeigen beziehen, verneint und macht deutlich, dass diese nur gegen ihn, Schindler, gerichtet seien. Schindler erklärt, seine Frage betraf den Befangenheitsantrag. Fuellmich bestätigt, der Befangenheitsantrag richte sich gegen die gesamte Kammer. Die Strafanzeigen werden als Anlage 8 und 9 zum Hauptverhandlungsprotokoll genommen.

Hierfür wird die schriftliche Begründung aufgetragen, mit Fristsetzung bis zum 12.11.24, 11 Uhr.

Der Vorsitzende erklärt mit Blick zur Anklagebank: „Ich gebe wieder mal Gelegenheit, die Schlussvorträge zu halten‘.

Weiter geht es in Teil 2. Tschüss.

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