Fuellmich-Prozess – Transkript des 23. Prozesstages
Dies ist ein Transkript des folgenden Videos:
Ich habe mir die allergrößte Mühe gegeben, es so leicht lesbar wie möglich zur Verfügung zu stellen. Anmerkungen meinerseits habe ich farbig abgesetzt.
Von allen „Prozessbeobachtern“ gibt einzig Nicole Wolf den Prozess neutral und weitgehend vollständig wider. Vielen Dank dafür an dieser Stelle.
Einen wunderschönen guten Morgen. Ich berichte heute vom Prozesstag 23, dem 6.08.2024, in der Strafsache gegen Reiner Fuellmich vor dem Landgericht in Göttingen.
9:04 Uhr Christoph Miseré betritt den Gerichtssaal, gefolgt von Frank Großenbach in Robe. Großenbach nimmt auf der Klägerbank Platz und übergibt dem Vorsitzenden ein Schriftstück. Der Vorsitzende sichtet es und gibt es Großenbach zurück. Großenbach unterschreibt und reicht es dem Vorsitzenden, der es annimmt und in das Hinterzimmer geht.
9:05 Uhr Staatsanwalt Rächer kommt herein.
9:10 Uhr Der Vorsitzende kommt heraus und verweist Großenbach des Gerichtssaals. Großenbach erwidert, er sei Organ der Rechtspflege, das ginge so nicht. Der Vorsitzende erwidert, er sei kein Prozessbeteiligter. Großenbach erklärt, er habe doch soeben einen Antrag eingereicht, um Prozessbeteiligter zu werden. Der Vorsitzende erklärt, das sei kein Antrag, sondern Beweisanträge. Großenbach widerspricht vehement, packt seine Sachen zusammen, während er dem Vorsitzenden vorwirft, er wolle über das Relevante nicht sprechen. Er übergibt beim Rausgehen seinen Antrag an Miseré und beklagt sich: „Dann soll ich es unterschreiben und dann macht er es doch nicht“ und weiter lautstark: „Darüber muss geredet werden, ob die Gesellschaft überhaupt noch existiert.“
9:15 Uhr Antonia Fischer betritt den Gerichtssaal. Ich frage Großenbach, der mittlerweile wieder im Zuschauerbereich Platz genommen hat, um welche Antragsarten es sich handelte. Großenbach erklärt, es seien ein abgeänderter Adhäsionsantrag und Beweisanträge gewesen. Er kommentiert, das Gericht würde sich nicht an die Strafprozessordnung halten und weiter, dass die Anträge nun von der Verteidigung verwendet werden können. Es sei schließlich auch nicht seine Aufgabe, das hätte die Verteidigung schon längst bringen können.
9:19 Uhr Tobias Pohl betritt den Gerichtssaal. Großenbach erklärt im Zuschauerbereich lautstark, dass die GUG schließlich nur gegründet wurde, um Geld zu sammeln, damit man eine Stiftung gründen kann. Die GUG hätte ja nicht mal ein Konto gehabt. Der Vorsitzende würde deren Existenz und Anspruchsberechtigung einfach unterstellen.
Ich verstehe den Sinn darin nicht. Eine GbR ergibt sich von alleine, wenn man sich zusammenschließt, Einnahmen generiert und nicht explizit eine andere Gesellschaftsform (UG, e.V., GmbH, KG, e.G. etc.) gründet. Die Einnahmen, die eine solche Gesellschaft erzielt, werden als GbR-Einnahmen betrachtet. Auch wenn man rückwirkend eine solche Gesellschaft negiert, verbleiben unstrittig die Einnahmen. Diese hätte man nun entweder als Einzelunternehmer generiert oder – wenn man (wie hier) mit mehreren Gesellschaftern tätig ist – als GbR. Wenn die GbR kein Konto hat, ist es halt eine undurchdachte GbR, aber es bleibt unstrittig eine GbR. Eine GbR ist gewissermaßen das unternehmerischen Pendant zum nichteingetragenen Verein. Beides kommt unter gewissen äußeren Umständen automatisch zustande. Eine GbR bleibt so lange bestehen, bis sie von ihren Gesellschaftern aufgelöst wird. Das scheint hier nicht der Fall. Wenn alle Gesellschafter, bis auf einen, austreten, wird der übriggebliebene Gesellschafter zum Einzelunternehmer. Wird eine GbR aufgelöst, darf sie natürlich auch keine Einnahmen mehr generieren. Aber auch wenn sie von diesem Zeitpunkt keine Einnahmen mehr generiert, müssen ihre Gesellschafter alle Einnahmen bis zu diesem Zeitpunkt versteuern. Hierum scheint es Hoffmann und A. Fischer ja zu gehen.
Es ist also völlig wurscht, ob es diese Gesellschaft noch gibt. Davon aber abgesehen, gibt es sie noch, da sie nicht aufgelöst wurde.
9:30 Uhr Katja Wörmer betritt den Gerichtssaal.
9:35 Uhr Reiner Fuellmich wird in Handschellen hereingeführt wie immer. Der Vorsitzende fragt, ob es weitere Anträge auf Beweiserhebungen gäbe. Wörmer bejaht, Fuellmich hätte sie mitgebracht. Wörmer beantragt, dass die Mündlichkeit wiederhergestellt wird. Der Vorsitzende fragt sie, ob sie diesen Antrag dabei hätte, gem. ist schriftlich. Wörmer verneint und erklärt, sie habe vorgehabt, diesen mündlich vorzutragen. Miseré bittet darum, ins Protokoll aufzunehmen, dass die Verteidigung heute keine Erklärungen abgeben könne. Der Vorsitzende fragt, zu welchen Anträgen Erklärungen abgegeben werden sollten. Miseré erwidert, es ginge um Anträge, die die Verteidigung letzte Woche gestellt hat. Er kündigt an, dass sämtliche Beweisanträge als Hilfsanträge im Rahmen des Schlussvortrages verlesen würden. Der Vorsitzende erwidert, es stehe der Verteidigung frei, das zu tun, und gibt zu Protokoll, dass Miseré erklärte, dass er zu den Beweisanträgen vom 31.07.2024 eine Erklärung abgeben möchte, worauf der Vorsitzende erwiderte, dass sich solche Erklärungen nur auf bereits erfolgte Beweiserhebungen beziehen, nicht jedoch auf Beweisanträge. Wörmer erklärt, es läge ihr ein Adhäsionsantrag vor, welcher vom Gericht nicht angenommen wurde.
Hierbei handelt es sich um den vorher eingereichten Antrag von Großenbach. Der Vorsitzende widerspricht, es würde sich nicht um einen neuen Adhäsionsantrag handeln, sondern um den alten vom 31. Juli 24. Wörmer widerspricht und erklärt, der Antrag trüge das Datum 6.08.24 und überreicht ihn dem Vorsitzenden. Großenbach erklärt im Zuschauerbereich, dann hätte er irrtümlicherweise das falsche Dokument übergeben. Der Vorsitzende erklärt, jetzt hätte er den richtigen Antrag vorliegen. Miseré erklärt, die Verteidigung würde den Antrag sonst als Anlage zu ihren Anträgen nehmen. Der Vorsitzende erklärt, die Kammer würde sich kurz zurückziehen, um über den Adhäsionsantrag zu befinden. Großenbach fragt, ob er nun im Gerichtssaal Platz nehmen könne. Der Vorsitzende erwidert, gegebenenfalls nach der Entscheidung der Kammer könne dies geschehen.
9:41 Uhr 10 bis 15 Minuten Pause. Fuellmich wird wieder nach unten gebracht. Großenbach kommentiert im Zuschauerbereich, es sei sein Fehler gewesen, er habe das falsche Dokument übergeben und weiter: „Aber er hätte mich doch darauf aufmerksam machen können“ und meint damit den Vorsitzenden.
10:00 Uhr Der Vorsitzende nimmt zum Adhäsionsantrag Stellung und erklärt, es handle sich dabei um eine Wiederholung des ursprünglichen Antrags. Die Beweisanträge seien folglich lediglich ein unselbständiger Annex. Er spricht Fuellmich direkt an und fordert ihn auf, seine Beweisanträge zu stellen.
Miseré erklärt, die Beweisanträge von Großenbach zu stellen. Er erklärt weiter, dass eine erneute Vernehmung von Viviane Fischer notwendig und von Amts wegen geboten wäre. Der Vorsitzende nimmt das ins Protokoll auf und bittet Wörmer, ihren Antrag zu übergeben. Wörmer antwortet, das würde sie gleich per E-Mail tun. Miseré erklärt in Bezug auf seinen handschriftlichen Antrag: „Ich kann den gleich selbst nicht mehr lesen, vielleicht können Sie das“ und überreicht ihn dem Vorsitzenden. Der Vorsitzende fragt, ob es weitere Anträge gibt. Wörmer bejaht mit Verweis auf die Anträge Fuellmichs. Der Vorsitzende erwidert: „Ja, dann überreichen Sie diese doch“. Er erklärt, der Antrag von Wörmer würde, sobald er per E-Mail eingeht, als Anlage 1 ins Hauptverhandlungsprotokoll genommen, der handschriftliche von Miseré als Anlage 2. Er schaut Fuellmich erwartungsvoll an und kommentiert: „Und der Antrag von Dr. Fuellmich?“ Fuellmich sieht seine Unterlagen durch und erklärt: „Das ist ABC“ und weiter, der Vorsitzende habe seinen Befangenheitsantrag abgelehnt und weiter, warum er nicht in der Lage gewesen sei, die Anträge sauber zu schreiben.
Wörmer erklärt, die Fristsetzung auf 11 Uhr sei an ihr vorbeigegangen. Sie meint damit die Fristsetzung auf den 02.08.24, 11 Uhr, für die Begründung des Befangenheitsantrags. Der Vorsitzende erklärt, das sei so in der Hauptverhandlung vom 31.07.24 kommuniziert worden. Wörmer erwidert, da sei sie noch nicht anwesend gewesen. Der Vorsitzende fordert die Verteidigung auf, die Anträge einzureichen. Fuellmich übergibt seine Anträge mit dem Kommentar: „Ich hoffe, Sie können das lesen.“ Der Vorsitzende schaut sie kurz durch und fragt: „Sie sagten A, B und C?“ Fuellmich erklärt, nein, das wären drei komplexe Beweisanträge.
Miseré spricht den Vorsitzenden an. Er wolle kurz auf das Ablehnungsgesuch zurückkommen, welches er gestellt hat, als es um die verschärften Sicherheitsmaßnahmen ging. Miseré habe damals dem Vorsitzenden unterstellt, er habe davon gewusst. Es habe sich mittlerweile jedoch herausgestellt, dass das nicht der Fall war. Weder der Vorsitzende noch die Staatsanwaltschaft seien hiervon informiert gewesen. Er wolle das der Ordnung halber sagen, so Miseré weiter. Der Vorsitzende bedankt sich.
Der Vorsitzende erklärt, der Antrag von Wörmer sei per E-Mail noch nicht angekommen. Er erklärt, das Gericht könnte schon kopieren und weiter, dass man die Unterlagen dann zu Fuellmich runterbringen würde. Er fragt Wörmer, wie lang ihr Antrag sei. „Zehn Seiten“, antwortet sie.
10:02 Uhr Der Vorsitzende erklärt, die Kammer würde sich kurz zurückziehen, um danach zu erklären, wie lange die Pause zur Selbstlesezeit sein würde.
10:15 Uhr Der Vorsitzende kommt zurück und erklärt, er habe nur einen Antrag auf einen Antrag, aber keinen Beweisantrag. Wörmer erklärt: „Ach so, dann schicke ich das noch.“ Der Vorsitzende gibt zu Protokoll, dass Wörmer zwei weitere Anträge einreichte, welche als Anlage 4 und 5 zum Hauptverhandlungsprotokoll gegeben werden. Er erklärt weiter, dass die Verhandlung nun für das Selbstleseverfahren unterbrochen würde. Wörmer fragt, ob er die Anträge vom letzten Verhandlungstag noch bekommen würde. Fuellmich bittet um Kopien seines Befangenheitsantrags vom letzten Mal und dem dazugehörigen Beschluss. Der Vorsitzende erklärt, das wäre nur der Antrag mit Fristsetzung zur Begründung auf den 8.24, 11 Uhr, und dann wäre nur der Schriftsatz von Wörmer.
10:17 Uhr Eine Stunde Pause. Fuellmich wird heruntergebracht.
11:55 Uhr Der Vorsitzende gibt zu Protokoll, dass die Verteidigung eine Ergänzung der Beweisanträge beantragt, sowie die Vorlage eines weiteren Beweisantrags von Wörmer zur erneuten Vernehmung von Viviane Fischer. Diese würden als Anlage 6 und 7 ins Hauptverhandlungsprotokoll aufgenommen. Miseré kündigt eine Anregung zur Verfahrensführung an. Der Vorsitzende ordnet zunächst für die Anlagen 6 und 7 das Selbstleseverfahren an und gibt im Anschluss zu Protokoll, dass Miseré eine Anregung zu Verfahrensfragen einreicht. Miseré widerspricht, diese Anregung würde er nicht schriftlich einreichen, sondern mündlich vortragen. Der Vorsitzende erklärt, der Schriftlichkeitsgrundsatz gelte für Anregungen und Erklärungen.
Misere erklärt, er ersuche das Gericht mit Hilfe seiner Anregung, die Anträge schnellstmöglich zu bescheiden, damit der Angeklagte sein Recht auf Erklärung ausüben kann. Der Vorsitzende erwidert, dieses Ersuchen könne Miseré schriftlich einreichen. Miseré widerspricht vehement und bittet um einen Gerichtsbeschluss diesbezüglich. Der Vorsitzende gibt zu Protokoll, dass Miseré beabsichtigte, eine Anregung zu Verfahrensfragen zu verlesen, und dass der Vorsitzende auf die Anordnung verwies, dass Verfahrensanträge und Anregungen schriftlich zu stellen seien, und weiter, dass Miseré dies beanstandete und einen Gerichtsbeschluss dazu beantragte.
Also: Es scheint mir bei diesem ganzen Hickhack in erster Linie um folgendes zu gehen:
Die Verteidigung versucht ständig die Möglichkeit für Fuellmich zu schaffen, lange Monologe zu führen, die als „Einlassungen“, „Aussagen“ oder „Anträge“ deklariert werden. In Wirklichkeit wiederholt Fuellmich – sobald er Gelegenheit dazu erhält – im Kern nur immer wieder gebetsmühlenartig die gleichen paar Behauptungen. Er sei illegal entführt worden, das Verfahren sei politisch motiviert, die Anzeigenerstatter hätten es nur auf das Geld abgesehen, Viviane Fische sei genauso schuldig und würde lügen, er habe das Geld zurückzahlen wollen, er sei in der Lage gewesen, das Geld zurückzuzahlen, er sei beraubt worden.
Das Ganze meist gewüzt mit Beleidigungen, persönlichen Diskreditierungen, Selbsterhöhungen, verfahrensfremden Forderungen, Schuldzuweisungen und historischen Vergleichen.
Der Richter hingegen will – nachdem er ihm in den ersten Verhandlungstagen mehr als genug Raum dafür eingeräumt hat – diese Monologe nicht mehr geführt sehen und besteht daher auf ein weitgehend schriftliches Verfahren. Dies wahrscheinlich auch im Hinblick auf die Manipulation der „öffentlichen Meinung“, die Fuellmichs Monologe nach sich ziehen. (Jeder Dumme und Naive hält seiner Abenteuergeschichten tatsächlich für wahr.) Da Fuellmich stets nur immer wieder das Gleiche wiederholt und bereits mehrfach darauf eingegangen wurde (i.d.R. dass es in diesem Verfahren keine Rolle spiele), entsteht Fuellmich kein Nachteil aus dieser Vorgehensweise.
Der eigentliche Nachteil ist, dass er das Gericht nicht länger als Showbühne mißbrauchen kann. Dies gilt sinngemäß auch für seine Anwälte, welche die meisten Anträge ganz offensichtlich nicht einmal schriftlich vorbereiten, sondern scheinbar davon ausgehen sie könnten das Gericht dazu nutzen, lange, politische Vorträge zu halten und Grundsatzdebatten zu führen.
Es geht beiden scheinbar nicht wirklich um den Prozess, sondern die Bühne, die er ihnen bietet. Und ganu diese Bühne scheint der Vorsitzende nicht länger zur Verfügung stellen zu wollen.
11:58 Uhr Der Vorsitzende erklärt, die Kammer würde sich zur Beratung zurückziehen und ergänzt: „Ach so, möchte jemand dazu Stellung nehmen?“ Dies ist nicht der Fall. Die Kammer zieht sich zurück.
12:02 Uhr Die Kammer kommt zurück. Der Vorsitzende fragt, ob Miseré, welcher gerade nicht im Gerichtssaal ist, wieder hereinkommt. Nachdem Miseré wieder im Gerichtssaal ist, verkündet der Vorsitzende die Entscheidung: Der Gerichtsbeschluss vom 19. Juli 24 wird bestätigt und meint damit den Schriftlichkeitsgrundsatz, welcher auch für die Anregung Miserés gilt. Er kündigt die Mittagspause an und erklärt, dass die neuen Beweisanträge von Wörmer kopiert würden. Auf die Frage nach neuen Terminen erklärt er, es seien neue Termine bis in den Oktober hinein aus Vorsorgegründen gesetzt worden, da nicht absehbar sei, was noch geschehe – Krankheit, Beweisanträge und so weiter. 13:00 Uhr soll es weitergehen.
13:17 Uhr Der Vorsitzende gibt zu Protokoll, dass die Berufsrichter und Schöffen die Urkunden gelesen hätten und dass die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit dazu hatten. Er fragt, ob jemand eine Stellungnahme abgeben wolle. Wörmer kündigt einen Adhäsionsantrag seitens der Spender an.
Anmerkung der Autorin: Ich hatte den Eindruck, dies sei ein abgewandelter Antrag Großenbachs, der nun auf diesem Weg erneut eingereicht werden sollte. Ende der Anmerkung.
Den Eindruck habe ich auch. Um es mal aus meiner Sicht auf den Punkt zu bringen: Unsere „Superanwälte“ bombardieren das Gericht mit Anträgen; einerseits um einen Abschluss des Verfahrens aufzuschieben, andererseits, um immer wieder Redezeit für sich und Fuellmich herauszuschinden. Das Gericht lässt sich darauf jedoch nicht mehr ein, sondern behandelt alle Anträge schriftlich. D.h. es wird eine Pause anberaumt, die Anträge gelesen und dann beschieden.
Der Vorsitzende fragt, ob Wörmer hierfür nun Botin oder Prozessbevollmächtigte ist. Wörmer antwortet, sie wisse nicht, ob sie das machen könne. Der Vorsitzende erklärt, das sei ihre Aufgabe, dies herauszufinden. Wörmer erklärt sich als Botin.
Der Vorsitzende erklärt, dass der Antrag auf erneute Vernehmung von Viviane Fischer abgelehnt sei. Die weiteren Anträge würden im Urteil bescheiden. Miseré widerspricht der Bescheidung der Anträge im Urteil, weil dadurch der Anspruch Fuellmichs auf rechtliches Gehör verletzt sei, und weiter, dass sein Mandant Fuellmich um eine Pause zur Wahrung seiner Rechte bittet. Fuellmich könne im Urteil nicht mehr reagieren. Das Verfahren sei deshalb unfair und rechtswidrig. Der Vorsitzende fragt, ob der unaufschiebbare Antrag schriftlich gestellt würde und ob dieser vorliegt. Fuellmich antwortet: „Im Moment nicht.“
Wie schon gesagt: Mit „rechtlichem Gehör“ ist hier gemeint, das Gericht solle Fuellmich erneut die Möglichkeit einräumen, lange Monologe mit immer den gleichen Behauptungen, Beleidigungen, Schuldzuweisungen und Agentengeschichten führen zu können. Diese Möglichkeit hatte er mehrfach mißbraucht. Es ist aus meiner Sicht verständlich, wenn der vorsitzende Richter dies nun unterbindet. Es trägt zum eigentlichen Prozess nichts bei. Fuellmichs Monologe sind bekannt und wurden entsprechend gewürdigt. Er muss die Prozesstage nicht allesamt füllen, indem er sie wieder und wieder vorträgt.
Er könne nur flexibel auf die Umstände der Hauptverhandlung reagieren. Er könne sich unter den stark eingeschränkten Bedingungen in der U-Haft – man könne es Folter nennen – nicht vernünftig verteidigen. Er bittet also um eine angemessene Frist. Der Vorsitzende gibt zu Protokoll, dass Fuellmich die Kammer ablehnt, und verkündet die Entscheidung des Vorsitzenden, dass die schriftliche Begründung mit einer Fristsetzung zum 12.08.24 11 Uhr aufgegeben wird.
Misere erklärt, er habe noch einen Antrag. Der Vorsitzende erklärt, er wolle erst mal den vorigen Antrag, welcher als Anlage 9 zum Hauptverhandlungsprotokoll gegeben wird, beenden. Misere rügt im Anschluss im Namen Fuellmichs die kontinuierliche Verfahrensverzögerung durch die ständigen Pausen.
Die Pausen mögen vielleicht ähnlich viel Zeit in Anspruch nehmen wie Fuellmichs Agentenstories und Beleidigungstiraden. Sie haben jedoch den Vorteil, dass sie die Öffentlichkeit nicht manipulieren und niemanden beleidigen oder diskreditieren. Wenn die Verteidigung begriffen hat, dass sie zukünftig mit Scheinanträgen keine Redenszeit mehr für Fuellmich rausschinden kann, wird sie es hoffentlich irgendwann bleiben lassen und das Verfahren kann endlich abgeschlossen werden.
Der Vorsitzende nimmt das als Anlage 10 zum Hauptverhandlungsprotokoll und ordnet das Selbstleseverfahren für die Anlagen 9 und 10 an.
13:26 Uhr 20 Minuten Pause. Fuellmich wird wieder runtergebracht.
14:08 Uhr Der Vorsitzende erklärt, Berufsrichter und Schöffen hätten Kenntnis vom Inhalt der Anlagen 9 und 10 erlangt und die Verfahrensbeteiligten hatten Gelegenheit dazu. Er erklärt weiter, in der Zwischenzeit sei auch eine Anregung von Wörmer eingegangen. Wörmer ergänzt: „…auf Durchführung eines Rechtsgesprächs, was gegebenenfalls das Verfahren beschleunigen würde.“ Der Vorsitzende verliest den Antrag und nimmt ihn als Anlage 11 zum Hauptverhandlungsprotokoll und erklärt, Anträge würden im Urteil beschieden und dass die Durchführung eines Rechtsgesprächs als nicht zielführend gewertet würde.
Misere stellt einen Antrag auf Gegenvorstellung. Der Vorsitzende nimmt diesen als Anlage 12 ins Hauptverhandlungsprotokoll auf. Misere erklärt, er müsse aufgrund der Ungewissheit und aus seiner Vorausschau davon ausgehen, dass das Gericht alle Anträge ablehnt. Folglich müsse er präventiv alle Anträge noch mal überarbeiten und neu einreichen. Er müsse alle Anträge in verschiedenen Versionen erstellen. Der Vorsitzende erklärt, das Gericht habe vor Monaten bereits darauf hingewiesen, dass Anträge im Urteil beschieden werden. Das sei folglich nichts Neues.
Wörmer erwidert, die Verteidigung hätte kontinuierlich neue Beweisanträge eingereicht. Sie wundere sich darüber, warum beispielsweise die Vernehmung von Professor Schwab nicht zugelassen wird. Von einer Verzögerung durch die Verteidigung könne keinesfalls gesprochen werden. Das Gegenteil sei der Fall. Wären Beweisanträge zugelassen worden, wäre man schon viel weiter. Sie schließt sich den Ausführungen Miseres an und erklärt, dass auch sie ihre Beweisanträge neu ausfertigen würde, damit die Kammer diese eventuell positiv bescheidet.
14:12 Uhr „Wir unterbrechen kurz“, erklärt der Vorsitzende.
14:18 Uhr Der Vorsitzende übergibt Misere den Antrag, welcher als Anlage 12 ins Hauptverhandlungsprotokoll übernommen wurde, mit den Worten: „…damit Sie mir beim Entziffern helfen.“ Er verliest und ergänzt an den nicht lesbaren Stellen Miseres. Der Antrag wurde eingeleitet mit den Worten, dass das Gericht Professor Schwab nicht als Zeugen hören wollte. Misere stellt somit den Antrag, Professor Schwab dahingehend zu vernehmen, dass Viviane Fischer im Rahmen seiner – also Schwabs – Vermittlungsversuche über die Treuhandabrede immer nur im Zusammenhang mit den Spendern, denen sie sich verbunden fühlte, sprach und auch ausschließlich die Spender damit meinte.
Viviane Fischer sei insofern, und dies würde Professor Schwab bestätigen, nur von einer treuhänderischen Verwahrung der Spendengelder gegenüber den Spendern ausgegangen und habe sich auch so gegenüber Professor Schwab zum damaligen maßgeblichen Zeitpunkt geäußert. Die Vernehmung von Professor Schwab sei demnach unabdingbar, da sie Fuellmich vom Tatvorwurf der Anklage entlastet.
14:22 Uhr: Die Kammer kündigt an, sich zur Beratung zurückzuziehen. Fuellmich erklärt, er hätte noch ein paar Anträge, er müsse diese jedoch noch schreiben. Wörmer erklärt, ihr Mandant habe eine neue Schreibmaschine; die Bedienungsanleitung sei zunächst nicht auffindbar gewesen. Fuellmich erklärt: „Auf jeden Fall habe ich noch ein paar“. Der Vorsitzende fragt: „Sie haben eine neue Schreibmaschine und können die nicht bedienen?“. Fuellmich antwortet: „Jetzt ja.“ Er habe die Schreibmaschine jedoch erst am Samstag bekommen. Der Vorsitzende fragt, ob er jetzt keine neuen Anträge habe. Fuellmich verneint; er müsse diese erst schreiben.
14:24 Uhr: Der Vorsitzende erklärt eine 15-minütige Pause. Fuellmich wird heruntergebracht.
14:44 Uhr: Eine Justizmitarbeiterin spricht mit einer Zuschauerin und nimmt einen Kugelschreiber von ihr mit raus.
14:45 Uhr: Die Justizmitarbeiterin bittet die Zuschauerin, herauszukommen. Die Zuschauerin geht heraus.
14:52 Uhr: Ein Justizmitarbeiter holt die Sachen der Zuschauerin aus dem Zuschauerraum.
Hat da etwa jemand ein verstecktes Aufnahmegerät in den Gerichtssaal geschmuggelt, um die Aufnahmen hinterher in Reichweite seines Kanals umzumünzen?
14:54 Uhr: Der Vorsitzende erklärt, die Kammer hätte über den Antrag auf Gegenvorstellung beraten und würde die Vernehmung von Professor Schwab zulassen, sofern er zum Verhandlungsgegenstand befragt wird und beim nächsten Termin verfügbar ist. Er erklärt die Erwartung der Kammer, dass weitere Anträge im nächsten Termin gestellt werden, weil es nicht sein könne, dass Monate nach Ende der Beweisaufnahme noch immer kein Ende gefunden werde. Miseré erklärt, er würde den Ausführungen des Vorsitzenden im Grundsatz folgen, jedoch sei die Verteidigung aufgrund der unbeantworteten Anträge in der Situation, dass es sein könne, das Gericht nähme die im Beweisantrag vorgetragenen Inhalte als wahr an oder dass es sein könnte, dass das Gericht diese ablehnt. Die Verteidigung wisse es nicht. Aus diesem Grund bestünde die Notwendigkeit, Anträge zu stellen; dies beträfe auch die Anträge zum Thema der Abschiebung.
Der Vorsitzende erwidert, dass bestimmte Anträge schon entschieden wurden, aber so, der Vorsitzende weiter: „Es ist ja gut, dass wir zumindest im Grundsatz übereinstimmen.“. Er erklärt das Ende des heutigen Prozesstages.
Wörmer fragt, ob der Gegenvorstellungsbeschluss kopiert wurde. Der Vorsitzende übergibt diesen an die Verfahrensbeteiligten.
15:07 Uhr: Ende des Prozesstags. Bis dann, tschüss.